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Magdeburg

Polizei weist Berichte zurück: Es gab keine schriftliche, nur persönliche Gefährderansprachen – zuletzt kurz vor der Tat

Die Polizei in Sachsen-Anhalt wies am Donnerstag Berichte zurück, laut denen es lediglich zu einer schriftlichen Gefährderansprache bei dem Täter von Magdeburg gekommen sei. Vielmehr habe es zwei Ansprachen gegeben, die letzte erfolgte im Oktober – nur wenige Wochen vor der Tat.

Fünf Menschen starben, 200 wurden bei dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg verletzt.

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Nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg hat die Polizei mitgeteilt, den Täter bereits zweimal mit einer Gefährderansprache konfrontiert zu haben. Gleichzeitig wies die Behörde Berichte über eine schriftliche Gefährderansprache bei dem Täter zurück. „Zu keinem Zeitpunkt“ habe es ein solches Dokument (Apollo News berichtete) gegeben, teilte die Polizei am Donnerstagabend mit. Stattdessen handle es sich bei dem kursierenden Schriftstück lediglich um ein Protokoll, das der Beschuldigte nach einer mündlichen Ansprache unterschrieben habe.

Nach Angaben der Polizei erfolgten insgesamt zwei Gefährderansprachen bei Taleb Al-Abdulmohsen: eine im September 2023 und eine weitere im Oktober 2024 – nur wenige Wochen vor dem Anschlag. „Darüber hinaus erfolgten am 02.12.2023 und am 04.12.2023 jeweils zwei Versuche sowie am 05.12.2023 ein weiterer Versuch einer Gefährderansprache“, heißt es außerdem in der Mitteilung der Polizei. Details über den Ablauf der polizeilichen Maßnahmen sind weitgehend unklar, die Polizei wies darauf hin, dass Berichte dazu „teilweise unrichtig“ seien.

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Der Anschlag selbst ereignete sich am 20. Dezember, als der aus Saudi-Arabien stammende Täter mit einem Mietwagen in die Menge der Besucher des Weihnachtsmarkts fuhr. Fünf Menschen wurden getötet, zahlreiche weitere wurden verletzt. Der Täter lebt seit 2006 in Deutschland und war zuletzt als Arzt tätig.

Bereits 2013 drohte Al-Abdulmohsen mit einer Tat, die dem islamistischen Anschlag auf den Boston-Marathon gleichen sollte. Laut Gericht sagte er, „etwas Schlimmes mit internationaler Bedeutung“ könne geschehen. Al-Abdulmohsen bestritt die Äußerungen, das Amtsgericht Rostock verurteilte ihn 2014 dennoch zu einer Geldstrafe wegen Störung des öffentlichen Friedens (Apollo News berichtete).

In den vergangenen Jahren sollen die Behörden einschlägige Meldungen über die Aktivitäten des Täters ignoriert oder nicht weiter verfolgt haben. So wies das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Hinweisgeberin im September 2023 ab, weil derartige Angelegenheiten der Polizei berichtet werden sollten (Apollo News berichtete).

Bei einer Sicherheitsüberprüfung konnten das Landeskriminalamt und der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt zudem „keine konkrete Gefahr“ erkennen. Eine Drohung Abdulmohsens direkt unter einem X-Post von Nancy Faeser blieb ebenfalls folgenlos. Er hatte geschrieben: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass ich in diesem Jahr sterbe, um Gerechtigkeit zu schaffen“ (Apollo News berichtete hier und hier).

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