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Magdeburg

Al-Abdulmohsen schrieb Terrordrohung direkt an Faeser

Warum wurde die Terrordrohung von Al-Abdulmohsen unter einem Post von Bundesinnenministerin Faeser ignoriert, die schließlich in einem Anschlag endete? Faeser stellte in den letzten Jahren zahlreiche Strafanzeigen wegen Beleidigungen.

Der Attentäter von Magdeburg kommentierte seine Terrorwarnung direkt unter einem Beitrag von Nancy Faeser.

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Wie konnten die Drohungen und Ankündigungen von Taleb al-Abdulmohsen, dem Attentäter von Magdeburg, auf diversen Wegen, wie unter anderem auf X, unbeachtet bleiben? Der Mann aus Saudi-Arabien schrieb seine Anschlagsdrohung unter anderem direkt unter einem X-Post von Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf X. So erklärte er: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass ich in diesem Jahr sterbe, um Gerechtigkeit zu schaffen“. Dass Politiker, wie Nancy Faeser, die Kommentare unter ihren Beiträgen lesen oder lesen lassen, um mögliche Beleidigungen oder Drohungen filtern zu lassen, ist bekannt – doch bei Al-Abdulmohsen ignorierte man die Terrordrohung, die schlussendlich in einem Anschlag auf einem Magdeburger Weihnachtsmarkt endete.

Einer Anfrage der fraktionslosen Abgeordneten Joana Cotar im Frühjahr dieses Jahres zufolge stellte die Bundesinnenministerin Faeser 51 Mal Anzeige wegen Beleidigung. 

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Trotz der offensichtlichen Gefahr reagierten die Behörden kaum. 2023 bewerteten das LKA Sachsen-Anhalt und das BKA die Lage und kamen zu dem Schluss, von Al-Abdulmohsen gehe „keine konkrete Gefahr“ aus. Dennoch erhielt er Monate vor der Tat eine schriftliche Gefährderansprache. Laut MDR war eine E-Mail von Al-Abdulmohsen an die Kölner Staatsanwaltschaft Auslöser dafür. Darin schrieb er: „Daher habe ich kein schlechtes Gewissen für die Ereignisse die in den nächsten Tagen passieren werden (…).“

Die Behörden interpretierten dies als abstrakte Drohung. In der Gefährderansprache hieß es: „Auch wenn Sie in diesem Fall keine konkreten Konsequenzen angedroht haben, werden Sie hiermit aufgefordert, Schreiben in dieser Form zu unterlassen. Diese könnten unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen“ (Apollo News berichtete).

Ein Polizeisprecher erklärte, dass bereits ein Jahr zuvor eine persönliche Ansprache geplant, aber nicht durchgeführt worden sei, da Al-Abdulmohsen nicht angetroffen wurde. Ob das Schreiben als Ersatz diente oder unabhängig entstand und ob Al-Abdulmohsen es unterzeichnet zurücksandte, bleibt offen.

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