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Magdeburg

Um seinen Facharzt zu bekommen, drohte Al-Abdulmohsen mit Bombenterror – und durfte trotzdem Psychiater werden

Im Jahr 2013 drohte Taleb Al-Abdulmohsen in einem Telefonat mit einem Terroranschlag wie dem auf den Boston-Marathon, was zu einer Verurteilung durch das Amtsgericht Rostock führte. Er hatte der Leiterin der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern eine Frist gesetzt und mit „etwas Schlimmem mit internationaler Bedeutung“ gedroht.

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Polizisten vor dem Wohnsitz des Magdeburg-Attentäters Taleb Al-Abdulmohsen

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Bereits im Jahr 2013 hatte der Magdeburg-Attentäter, Taleb Al-Abdulmohsen, mit einer terroristischen Tat gedroht, welche dem islamistischen Terroranschlag auf den Boston-Marathon gleichen sollte. Bei diesem Anschlag kamen drei Menschen ums Leben, Hunderte wurden verletzt. Die Drohung führte 2014 zu einer Verurteilung durch das Amtsgericht Rostock, wie jetzt bekannt wurde.

Der Vorfall ereignete sich, als Al-Abdulmohsen bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern die Zulassung zur Facharztprüfung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie beantragte. Die zuständige Leiterin des Referats für Aus- und Weiterbildung forderte ihn auf, weitere Nachweise für seine Weiterbildung einzureichen. Dies stieß offenbar auf großen Unmut beim Antragsteller.

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In einem Telefonat im April 2013 stellte Al-Abdulmohsen der Leiterin eine Frist von zehn Tagen, um seinen Antrag zu bewilligen. Andernfalls, so drohte er laut Gerichtsurteil, über welches die Welt berichtet „in ernst zu nehmender Weise“, werde „etwas Schlimmes mit internationaler Bedeutung“ geschehen. Er soll in diesem Zusammenhang gefragt haben, ob die Frau die Bilder aus Boston gesehen habe, und ergänzt haben: „Sowas passiert dann hier auch.“

Vor Gericht stritt Al-Abdulmohsen später ab, diese konkreten Worte geäußert zu haben. Er erklärte, mit seiner Drohung lediglich auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht zu haben, internationale Medien einzuschalten. Das Amtsgericht Rostock hielt jedoch an seiner Einschätzung fest und verurteilte den damals 40-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Euro wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

Im Sommer 2023 stand Al-Abdulmohsen vor dem Landgericht Köln. Aktivisten der Organisation „Säkulare Flüchtlingshilfe“ hatten ihn wegen Verleumdung verklagt. Ursprünglich hatte die Organisation mit ihm kooperieren wollen. Doch die Zusammenarbeit scheiterte, woraufhin er begann, Mitglieder öffentlich zu diffamieren. Laut einer Pressemitteilung der Organisation verhielt sich Al-Abdulmohsen vor Gericht „fahrig und störend“. Bei der Urteilsverkündung bekam er einen Tobsuchtsanfall: Sicherheitskräfte mussten ihn aus dem Saal entfernen.

Das Gericht verpflichtete Al-Abdulmohsen, Verleumdungen zu unterlassen, und drohte mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder Haft. Al-Abdulmohsen legte Berufung ein. In der Verhandlung im Oktober 2024 hielt er laut Michael Schmidt-Salomon, Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, eine Wutrede. Dabei behauptete er, Europa vor der Islamisierung retten zu wollen, und bedrohte die Richterin. Sicherheitspersonal musste eingreifen, um die Lage zu beruhigen.

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