Taleb A.
„Hiermit aufgefordert, es zu unterlassen“ – Polizei reagierte auf Drohung des Magdeburg-Angreifers mit einer Gefährderansprache
Deutsche Behörden ignorierten zahlreiche Warnungen und Hinweise auf die Radikalisierung des Magdeburger Attentäters. Schließlich kam es nach einer Drohung zu einer weich formulierten schriftlichen Gefährder-Ansprache.
Fünf Menschen sterben, als ein Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt rast. Der Täter: Taleb al-Abdulmohsen, ein 50-jähriger Mann aus Saudi-Arabien. Was sich in den Jahren und Monaten vor der Tat abzeichnet, ist eklatantes Versagen der deutschen Behörden. In zahlreichen Tweets kündigte er Gewalt an.
Bereits im Mai 2023 schrieb er auf X (vormals Twitter) in den Kommentaren eines Beitrags von Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass ich in diesem Jahr sterbe, um Gerechtigkeit zu schaffen.“ Doch trotz der offensichtlichen Gefahr reagierten die Behörden kaum. Zwar gab es 2023 eine Gefährdungsbeurteilung durch das LKA Sachsen-Anhalt und das BKA, doch diese kam zum Schluss, dass von ihm „keine konkrete Gefahr“ ausgehe. Dennoch hatte die Polizei dem Täter bereits Monate vor der Tat eine schriftliche Gefährderansprache zukommen lassen. Über das entsprechende Dokument berichtet der MDR.
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Kernstück des Dokuments ist der Verweis auf eine E-Mail von Taleb A. an die Kölner Staatsanwaltschaft. Darin schrieb er: „Daher habe ich kein schlechtes Gewissen für die Ereignisse die in den nächsten Tagen passieren werden (…).“ Diese Aussage, die von den Behörden als abstrakte Drohung interpretiert wurde, führte offenbar zur schriftlichen Gefährderansprache. In dieser wurde Taleb A. ermahnt: „Auch wenn Sie in diesem Fall keine konkreten Konsequenzen angedroht haben, werden Sie hiermit aufgefordert Schreiben in dieser Form zu unterlassen. Diese könnten unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen“ heißt es in dem Dokument.
Ein Polizeisprecher erklärte am Samstag auf Anfrage des MDR, dass bereits ein Jahr zuvor eine persönliche Gefährderansprache geplant gewesen sei, diese jedoch nicht durchgeführt werden konnte, da Taleb A. nicht angetroffen wurde. Ob das Schreiben als Ersatz für die gescheiterte persönliche Ansprache diente oder ob es sich um einen späteren, unabhängigen Vorgang handelt, bleibt ungeklärt. Ebenso ist offen, ob Taleb A. das Schreiben unterzeichnet und zurückgesendet hat.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhielt Ende September 2023 von einer ausländischen Nutzerin Hinweise, dass der Täter von Magdeburg vorhabe, 20 Deutsche zu töten. Doch das BAMF wies sie ab und antwortete nur, dass die Nutzerin sich an die Polizei wenden solle. Gegenüber Apollo News bestätigte das BAMF am Samstag, dass es den Hinweis über Social Media „im Spätsommer“ erhalten habe.
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Ein Sprecher des Bundesamtes teilte Apollo News mit, dass der Hinweis „wie jeder andere der zahlreichen Hinweise auch ernst genommen” wurde. Weiter heißt es: „Da das Bundesamt keine Ermittlungsbehörde ist, wurde die hinweisgebende Person, wie in solchen Fällen üblich, direkt an die verantwortlichen Behörden verwiesen.”
Auch saudi-arabische Behörden sollen 2023 und 2024 deutsche Behörden über Taleb Al-Abdulmohsen informiert haben, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Aus deutschen Sicherheitskreisen wurden diese Warnungen bezüglich der X-Posts von Al-Abdulmohsen gegenüber Welt bestätigt.
Im Sommer 2023 stand Al-Abdulmohsen vor dem Landgericht Köln. Aktivisten der Organisation „Säkulare Flüchtlingshilfe“ hatten ihn wegen Verleumdung verklagt. Ursprünglich hatte die Organisation mit ihm kooperieren wollen. Doch die Zusammenarbeit scheiterte, woraufhin er begann, Mitglieder öffentlich zu diffamieren. Laut einer Pressemitteilung der Organisation verhielt sich Al-Abdulmohsen vor Gericht „fahrig und störend“. Bei der Urteilsverkündung bekam er einen Tobsuchtsanfall: Sicherheitskräfte mussten ihn aus dem Saal entfernen.
Das Gericht verpflichtete ihn, die Verleumdungen zu unterlassen, und drohte mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft. Doch Al-Abdulmohsen legte Berufung ein. In der Verhandlung im Oktober 2024 hielt er laut Michael Schmidt-Salomon, Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, eine Wutrede. Dabei behauptete er, Europa vor der Islamisierung retten zu wollen, und bedrohte die Richterin. Wieder musste das Sicherheitspersonal eingreifen, um die Lage zu beruhigen.
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Das muss man verstehen. Die deutschen Behörden konnten hier gar nicht hart durchgreifen, denn der „Arzt“ ist schließlich kein deutscher Rentner und trug auch keinen Bademantel.
Tja, hätte er nur mal einen führenden Politiker als professionellen Schwachkopf betitelt, dann hätte er es mit einem starken Staat zu tun bekommen…
Hauptsache ältere deutsche Bürger werden auf schweizer Taschenmesser untersucht. Oder es werden Nagelfeilen eingezogen.
Und was lernen wir daraus? Um einen potentiellen Attentäter zu melden, sollte man nicht auf die geplante Tat hinweisen, sondern darauf, gehört zu haben, dass er einen Politiker als „Schwachkopf“ bezeichnet habe. Dann gehts aber rund!
** bereits ein Jahr zuvor eine persönliche Gefährderansprache geplant gewesen sei, diese jedoch nicht durchgeführt werden konnte, da Taleb A. nicht angetroffen wurde. **
Bei anderen Gelegenheiten (Schwarzkopf) ist man nicht so zimperlich.
Naja, wenn sie in der schriftlichen Ansprache richtig gegendert haben ist doch alles gut. Was will man noch mehr verlangen?!
Na da wurde also doch hart durchgegriffen.
Wäre da noch eine Geldbuße im mittleren einstelligen Bereich erfolgt,hätte sich der immer noch,, mutmaßliche,,Täter wohl ins Ausland abgesetzt.
Somit kann von einem Behördenversagen nicht länger gesprochen werden.