Verfassungsschutzgesetz
Kontoeinsicht: Berlin will Kompetenzen des Verfassungsschutzes ausweiten
Erleichterte Wohnungsüberwachung, Staatstrojaner, Kontoeinsicht: Die schwarz-rote Regierung von Berlin plant in einem vorgelegten Gesetzentwurf eine umfassende Verschärfung des Berliner Verfassungsschutzgesetzes.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierung besprochen, der eine Ausweitung der Kompetenzen des Landesverfassungsschutzes vorsieht. Die Novellierung, die der Senat als Drucksache bereits am 26. Mai vorlegte, soll das Berliner Verfassungsschutzgesetz von 39 auf 66 Paragrafen erweitern. Anlass, so heißt es in der Drucksache, sind jüngere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, aus denen sich das Erfordernis einer ausführlicheren gesetzlichen Normierung ergibt. Das bestehende Gesetz in seiner Fassung von 2001 sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in der Drucksache.
Das gelte insbesondere für „eingriffsintensivere Maßnahmen“, wie etwa „längerfristige Observationen, den Einsatz verdeckt ermittelnder Personen oder die Wohnraumüberwachung“. Dargestellt wird der Gesetzentwurf durch den Senat also als eine Konkretisierung zum Schutz der Betroffenen. Die zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hatten in verschiedenen Bundes- und Landesverfassungsschutzgesetzen nicht hinreichend konkretisierte und zu niedrigschwellige Normen kassiert.
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2022 erklärte das Bundesverfassungsgericht eine ganze Reihe von Ermächtigungen des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes für nichtig. So wertete es Regelungen zur Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung, Handy-Ortung sowie den Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Leuten als Verletzung des Schutzes der informationellen Selbstbestimmung, der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, des Fernmeldegeheimnisses und der Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Richter bemängelten das Fehlen einer unabhängigen Vorabkontrolle.
Ebenfalls 2022 beanstandete das Bundesverfassungsgericht das Übermitteln von durch den Verfassungsschutz gesammelten Personendaten an die Polizei und Staatsanwaltschaft. Eine solche Übermittlung ist wegen der unterschiedlichen Aufgabenbereiche von Geheimdienst und Strafverfolgung problematisch und erfordert daher das Vorliegen besonders schwerer Straftaten und damit ein herausragendes öffentliches Interesse. Das Gesetz über die Rechtsextremismus-Datei, das in einer umfassenden Normenkette – ein Verstoß gegen die Normenklarheit – auf das Bundesverfassungsschutzgesetz verwies, befand das Gericht daher als unverhältnismäßig.
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Ein ähnliches Schicksal ereilte 2024 das hessische Verfassungsschutzgesetz. Dessen normierte Befugnisse zur Handy-Ortung, dem Einsatz verdeckter Ermittler und der Abfrage von Flugdaten verletzten wegen ungenügender Eingriffsschwellen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Hessen hatte zuvor sein Verfassungsschutzgesetz als Antwort auf das Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz nachgebessert – jedoch ungenügend, wie das Gericht befand.
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So sieht das neue Gesetz vor, dass die Wohnungsüberwachung durch den Verfassungsschutz „ausschließlich zur Abwehr einer dringenden Gefahr für ein besonders bedeutendes Rechtsgut“ zulässig ist. Dabei handelt es sich um die Formulierung, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen geprägt hatte. Der alte Paragraf 9 zum Einsatz technischer Mittel zur Überwachung von Wohnungen sah dagegen vor, dass dies „ausschließlich bei der Wahrnehmung der Aufgaben auf dem Gebiet der Spionageabwehr und des gewaltbereiten politischen Extremismus“ zulässig ist – ein eindeutig engerer und eindeutiger Begriff.
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Weiterhin sieht der Paragraf 27a bisher vor, dass Verfassungsschutzbehörden nur Konten durchleuchten dürfen, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Gefahren für Leib und Leben“ vorliegen. Diese Voraussetzung soll künftig wegfallen. Muss der Verfassungsschutz eine derartige Bedrohungslage abwarten, könne er seiner Rolle als „Frühwarnsystem“ nicht nachkommen. Während die Ermächtigungsgrundlagen für den Verfassungsschutz ausgeweitet werden, wird der Auskunftsanspruch der Bürger gegen den Verfassungsschutz verringert.
Dass bisher jeder einen Anspruch darauf hatte, zu erfahren, ob er vom Verfassungsschutz überwacht wird, habe „in der Vergangenheit zu einer Flut von Verfahren geführt“. Zukünftig soll ein Antrag einen „konkreten Sachverhalt“ und ein „berechtigtes Interesse“ erfordern. Man könnte den Auskunftsantrag also auch direkt als Hinweisgeberportal umbenennen, immerhin kann man die Behörden so erst auf Ideen bringen.
Unter dem Deckmantel der vermeintlichen Konkretisierung werden Bundesverfassungsgerichtsurteile zu ganz anderen Normen zum Anlass genommen, um ein viel konkreteres Gesetz aufzuweichen. Von eindeutigen und engen Begriffen runter zum Mindeststandard, den das Grundgesetz hergibt.
Recht auf Kontoeinsicht, Staatstrojaner, Handy-Ortung, usw. für eine politisch gesteuerte, weisungsgebundene Behörde, die es mit den NGO’S zusammen immer mehr auf normale Bürger abgesehen hat? Wann müssen wir die Kopie des Haustürschlüssels zu unserer eigenen Sicherheit abgeben? Das macht langsam richtig Angst.
Nur ein Staat, der seinen Bürgern mißtraut, muß sie überwachen. So kann Demokratie sich nicht entfalten und man verliert das Vertrauen gegenüber der Regierung, und das zu Recht.
Sie bauen jetzt ganz offiziell die Stasi 2.0 auf. Nur noch perfekter mit totaler digitaler Überwachung.
Seit Merkel praxis, nun will man es legalisieren.
Die Richter bemängelten das Fehlen einer unabhängigen Vorabkontrolle !
Ohne Kontrolle einfach von oben herab agieren !
Dürfte im Osten einigen sehr bekannt vorkommen !
Kommen dann die Kontoauszüge vom VS
„ich habe nichts zu verbergen“ – Erich Müller (Tagesschauzuseher)
Zieht dann der Verfassungsschutz wieder in die Normannenstr. ein ?
Es wird ja mehr Personal und vor allem Platz benötigt.
Es gibt immer noch Leute, die kapieren es einfach nicht. Die meinen sie hätten nichts zu verbergen und finden sich damit ab, was hier läuft. Diese Leute bekommen das was sie verdienen. Leider haben wir aber alle darunter zu leiden.
„Im Namen der Konkretisierung“
Früher hieß es „Im Namen des Volkes“ oder?
Offensichtlich ist mit der „Stimmabgabe“ die Stimme tatsächlich weg oder?
Regierung, Verfassungsschutz, Justiz, Polizei…ein Team.
Nicht zeitgemäß heißt, es reicht nicht weit genug in die Privatsphäre. Alle 50 Jahre muß anscheinend die freie Welt dieses Land retten. Gut daß die USA gut aufpassen.
Ich hoffe doch ganz stark, daß das alles nur für die schon länger hier Lebenden gilt. Wir wollen doch unseren Gästen das Leben nicht schwerer machen, als es ohnehin schon ist. Außerdem wäre es Rassismus.
Wenn man seinen Bürgern nicht vertraut, muss man sie überwachen. Fragt sich nur, wie die Bürger das tun, wenn sie ihrer Regierung nicht trauen. Es macht einen fassungslos, was dieser Staat alles installiert, um sich die Bürger vom Hals zu halten. Arbeiten dürfen sie natürlich noch, man will ja seine Diäten kassieren. Diese Zwei Klassengesellschaft wird diesem Land nicht gut tun, es wird sich daraus nichts positives entwickeln. Demokratie braucht Freiheit!
Der Verfassungsschutz wird nicht nur zur Überwachung der einzigen Opposition benutzt, er wird mittlerweile auch immer mehr zur Überwachung und Einschüchterung der Bevölkerung benutzt!! Deutschland rutscht gerade wieder in einen Überwachungsstaat wie zu DDR Zeiten hinein!
Wie war das im Verfassungsschutzbericht?
Angst vor „staatlicher Totalüberwachung“ wird gleichgesetzt mit Tendenzen „verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates“?
( siehe AN https://apollo-news.net/corona-aufarbeitung-als-tendenz-fr-verfassungsschutzrelevante-delegitimierung/ )
Tja, gegen diese Schwurbelei muss eben vorgegangen werden! Am Besten mit einer totalen Überwachung… 😉
Merkt ihr selber, oder?
Und nun: Musik 😀
https://www.youtube.com/watch?v=QabTK8oDE6Y
Blau hat doch sicher nichts zu verbergen.
Die Unschuldsvermutung wird immer mehr durch eine generelle ‚Jeder ist verdächtig‘-Haltung mit einhergehender Totalüberwachung ersetzt. Immer lückenloser kontrolliert das Regime jede Regung seiner Untertanen: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung – eigentlich vom EU-Gerichtshof wiederholt verboten – wird immer wieder aus der Mottenkiste geholt und in immer neuen Varianten zu etablieren versucht. Bank- und Briefgeheimnis wurden klammheimlich abgeschafft. Das ‚Smartphone‘ ist der Televisor aus Orwells 1984 und überwacht uns 24/7, unsere Computer zeichnen jede Aktivität auf und schicken diese als ‚Telemetrie zur Verbesserung der Nutzererfahrung‘ und ‚für die Sicherheit‘ nach Hause in die USA, wo diese dann von Geheimdiensten ausgewertet werden. Wer sich wehrt, alternative Betriebssysteme auf Smartphone und Computer nutzt, macht sich erst recht verdächtig! Wer seine Meinung wirklich ‚frei‘ äußern will, sollte den Bademantel schon bereitliegen haben.
Dieses Land hat fertig!
Hallo hier ruft die Schweiz,euer Geld ist stets willkommen.Fragt den freundlichen Bankberater bei UBS…Kantonalbanken freuen sich auch…..🤭👍
Und das wird versucht als Demokratie zu verkaufen 🙂
Agenda 2030.
Der Rechte Überwachungsstaat nimmt Form an.
Dazu kommt nun auch noch das WLAN sensing der Telekom. Mark mobil hat ein schönes video gemacht. https://www.youtube.com/watch?v=_hqQubmWuJw
Die Überwachung ist perfekt.
Ist normal für totalitäre Mafiastaaten, ich bin inzwischen eh gegen Bankkonten für Privatpersonen und für die Rückkehr zur Lohntüte.
Das Volk möchte Zugriff auf von der Leyens SMS.
Das Volk möchte Zugriff auf Scholz’es Erinnerungen.
Das Volk möchte Zugriff auf die NSU–Akten.
Das Volk möchte [selbst ausfüllen].