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Nordrhein-Westfalen

Grüner Justizminister will Transfrauen in Frauengefängnisse verlegen

In Nordrhein-Westfalen wurden in den letzten fünf Jahren sechs biologische Männer in Frauengefängnisse verlegt. Das Justizministerium lehnt eine gesonderte Unterbringung ab, weil Transfrauen „Isolierung und Stigmatisierung“ drohe.

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In den letzten fünf Jahren wurden in Nordrhein-Westfalen sechs Häftlinge verlegt, weil sie angaben, sich dem anderen Geschlecht zugehörig zu fühlen. Wie aus der Antwort des Justizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD zu entnehmen ist, wurden die Personen in einem Frauengefängnis untergebracht – es handelt sich also um biologische Männer. Derzeit seien „im nordrhein-westfälischen Justizvollzug insgesamt acht transgeschlechtliche Menschen inhaftiert“.

Eine gesonderte Unterbringung dieser Menschen lehnt man von Seiten des Justizministeriums ab. Justizminister Benjamin Limbach erklärte in dem Papier: „Gegen eine (zentrale) Behandlungsabteilung für transgeschlechtliche Gefangene sprechen – gerade mit Blick auf die überschaubare Anzahl der Fälle – Gesichtspunkte einer möglichen Isolierung und Stigmatisierung.“

Die Anfrage der AfD bezog sich unter anderem auf den Fall eines biologischen Mannes, der kürzlich einen Antrag auf eine „geschlechtsangleichende Operation“ während der Haft stellte (Apollo News berichtete). Der Justizbeauftragte Nordrhein-Westfalens erklärte Anfang Juni, dass der Häftling sich erhoffen würde, „zeitnah die Erlaubnis für eine geschlechtsangleichende Operation zu bekommen“. Das für die Operation notwendige Gutachten liege bereits vor, doch über dessen Inhalt wurde nichts veröffentlicht.

Nachdem die Person wegen ihrer selbsterklärten Geschlechtsidentität in den Frauenvollzug verlegt wurde, soll sie keine neue Arbeitsstelle im Gefängnis bekommen haben und beklagte sich über den Mangel an psychologischer Unterstützung während einer laufenden Hormontherapie. Deshalb wandte sie sich an den Justizvollzugsbeauftragten des Landes.

Der Beauftragte berichtete, dass die Inhaftierte „zunächst nicht am Umschluss teilnehmen durfte“, da sie „noch männliche Geschlechtsmerkmale habe.“ Diese anfängliche Isolation führte bei der betroffenen Person zu „starken Depressionen und Selbstmordgedanken.“ Im Laufe der Zeit verbesserte sich jedoch ihre Situation, auch dank der Gründung einer Arbeitsgruppe „Trans“ in der Anstalt, wodurch sie einen „spürbaren progressiven Wandel“ erlebte.

Die Frage, ob der Staat die Kosten für die geschlechtsangleichende Operation übernimmt, bleibt offen und hängt davon ab, ob diese auch außerhalb der Haft von einer Krankenkasse bezahlt würde. Das kürzlich in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz des Bundes, das unter anderem die Änderung des Geschlechtseintrags erleichtert, enthält keine spezifischen Regelungen für den Strafvollzug. Laut Bundesregierung bleibt es „bei der bisherigen Rechtslage“.

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