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NRW

Will zur Frau werden: Häftling darf ins Frauengefängnis

Ein Gefängnisinsasse in NRW identifiziert sich als Frau - und bekommt jetzt eine sogenannte Geschlechtsangleichung auf Staatskosten. Ins Frauengefängnis wurde der Häftling bereits verlegt.

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In Nordrhein-Westfalen steht eine inhaftierte Transgender-Person kurz davor, eine geschlechtsangleichende Operation zu erhalten. Dies geht aus dem neuesten Bericht des Justizvollzugsbeauftragten hervor, der bestätigt, dass ein entscheidendes medizinisches Gutachten bereits vorliegt. Der Beauftragte äußerte, die Betroffene erwarte nun bald die Genehmigung für den Eingriff. Es sind keine genaueren Informationen zur Identität der Person oder zu den Gründen ihrer Inhaftierung verfügbar.

Laut dem Beauftragten, hoffe „die Gefangene […] zeitnah die Erlaubnis für eine geschlechtsangleichende Operation zu bekommen“. Nachdem die Person wegen ihrer selbsterklärten Geschlechtsidentität in den Frauenvollzug verlegt wurde, verlor sie ihre Arbeitsstelle und beklagte sich über den Mangel an psychologischer Unterstützung während einer laufenden Hormontherapie.

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„Zudem sei ihr die Teilnahme am Umschluss verwehrt worden, da sie noch männliche Geschlechtsmerkmale habe. Diese Isolationserfahrungen haben die Gefangene massiv getroffen und während der ohnehin äußerst vulnerablen Phase der Hormonbehandlung zu starken Depressionen und Suizidalität geführt“, heißt es weiter.

„Im weiteren Verlauf habe sich ihre Erfahrung jedoch zum Positiven verändert, sie berichtet von der Gründung einer Arbeitsgruppe ‚Trans‘ und einem spürbaren progressiven Wandel in ihrer Anstalt.“ Das Justizministerium betonte, die Entscheidungen über die Unterbringung transgeschlechtlicher Gefangener würden individuell und unter Berücksichtigung spezifischer Umstände getroffen.

Das Prinzip der Äquivalenz in der medizinischen Versorgung in Haftanstalten garantiert, dass inhaftierte Personen eine Behandlung erhalten, die den allgemein üblichen medizinischen Standards entspricht. Daraus ergibt sich auch die Basis für die Entscheidung bezüglich geschlechtsangleichender Maßnahmen, welche nach den gleichen medizinischen Leitlinien wie außerhalb der Gefängnismauern getroffen wird.

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