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Medienbericht

Grüne wollen AfD-Verbotsverfahren schnellstmöglich durchdrücken – CDU unter Umständen zur Zustimmung bereit

Die Grünen drängen auf ein AfD-Verbot und erhöhen mit einem neuen Antrag den Druck auf die anderen Parteien. Laut Frankfurter Rundschau deuten Quellen aus der Union an, dass man dem Verbots-Antrag zustimmen könnte, wenn der Verfassungsschutz die Partei als „gesichert rechtsextrem“ einstuft.

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Die Grünen fordern erneut ein Verbotsverfahren gegen die AfD und erhöhen damit den Druck auf die anderen Parteien. Nachdem ein entsprechender Vorstoß von Marco Wanderwitz (CDU) in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert war, planen sie nun einen neuen Antrag im Bundestag. Ende Januar fand erstmals eine Debatte über ein AfD-Verbot statt, doch das Vorhaben verlief letztlich im Sande.

Till Steffen, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, erklärte, man wolle einen fraktionsübergreifenden Antrag „schnellstmöglich“ einbringen, wie die Frankfurter Rundschau berichtet. Bereits im vergangenen Bundestag unterstützten mehr als 100 Abgeordnete aus nahezu allen Fraktionen – mit Ausnahme der AfD und der FDP – einen ähnlichen Vorstoß.

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Ein wesentlicher Faktor für den Erfolg eines solchen Antrags bleibt das noch ausstehende Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), das die AfD möglicherweise als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen wird. Ursprünglich für 2024 angekündigt, verzögert sich das Gutachten jedoch aufgrund des Ausscheidens von Thomas Haldenwang. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) konnte bisher keinen Nachfolger präsentieren, was Medienberichten zufolge erst nach der Vereidigung des neuen Bundeskanzlers erfolgen soll. Eine Entscheidung des BfV wird daher frühestens im Mai 2025 erwartet.

Während CDU-Chef Friedrich Merz Anfang 2024 noch vor einem Verbotsverfahren warnte, soll er in einer Fraktionssitzung Anfang 2025 signalisiert haben, dass die CDU/CSU einem Antrag zustimmen könnte – allerdings erst nach der Bundestagswahl 2025. Auch in der SPD-Fraktion wird das endgültige Gutachten des Verfassungsschutzes abgewartet.

Laut der Frankfurter Rundschau haben Quellen aus der CDU/CSU angedeutet, dass die Union einem Verbotsverfahren zustimmen könnte, falls die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird. In diesem Fall wäre auch eine Mehrheit im Bundestag für einen entsprechenden Antrag wahrscheinlich.

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Wanderwitz hatte bereits nach der Wahl gefordert, ein AfD-Verbot noch im alten Bundestag zu beantragen. „Bis zur Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages, spätestens 30 Tage nach der Wahl, könnten noch Dinge erledigt werden, die mit den neuen Mehrheiten schwieriger werden“, schrieb er auf X (mehr dazu hier).

Steffen kritisierte gegenüber der Zeitung die Verzögerung des Gutachtens: „Das BfV hat den Wahlkampf als Grund für die Verschiebung genannt. Die Wahl ist vorbei.“ Auch Wanderwitz mahnte zur Eile: „Das BfV muss das Gutachten endlich vorlegen. Wenn die neue Regierung im Amt ist, sollte das eine Sache von wenigen Wochen sein.“ Danach müsse „schnellstmöglich“ ein Antrag im Bundestag folgen, „dem sich hoffentlich auch die neue Bundesregierung anschließt.“

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310 Kommentare

  • Mich würde eher interessieren, ob die unrühmliche Vergangenheit der Grünen erschöpfend aufgearbeitet ist.

    354
  • Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe

    200
  • No comment

    180
  • Man verballert unsere Steuergelder, verschuldet unsere Kinder und deren Kinder und nun soll die Opposition verboten werden. Nur zu. Bin gespannt wie lange die Schlafschafe das mitmachen.

    564
  • Nur wer bereit ist, auch den streitbarsten Meinungen im Rahmen des Rechtsstaats Raum zu geben, bewahrt das Vertrauen in eine demokratische Ordnung. Wer hingegen glaubt, ein Verbot könne die wachsende Zustimmung zur AfD mit einem Federstrich neutralisieren, verkennt die politische Tiefe dieser Entwicklung – und riskiert langfristig einen gefährlichen Schaden für die demokratische Kultur. Die Wehrhaftigkeit der Demokratie zeigt sich nicht in Verboten, sondern im Mut zum Diskurs. Nur wenn sich zweifelsfrei nachweisen lässt, dass die AfD systematisch, strukturell und mit konkretem Ziel gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet, wäre ein Verbot überhaupt vertretbar. Doch worum es im Kern geht, wird schlicht ignoriert: Das Bedürfnis vieler Wählerinnen und Wähler nach konservativen, national orientierten, migrationskritischen oder ordnungspolitischen Positionen ist kein demokratischer Betriebsunfall, sondern Ausdruck gesellschaftlicher Realität.

    70
  • Der Versuch ist nicht strafbar.

    -16
  • Seit wann gilt die AfD als gesichert rechtsextrem? Gefühlt schon ziemlich lange. Und noch immer gibt es keinen offiziellen Bericht, der das belegt? Stellt sich mir die Frage, warum gibt es den noch nicht?

    90
  • Ich bin dafür, damit den Grünen Antidemokraten endlich aufgezeigt wird was Demokratie ist. Eine 10%-Partei will bestimmen wo es lang geht. Eine Ungeheuerlichkeit von der Küchenhilfe & Co..

    421
  • Frage nur

    194
  • Niemand zweifelt wohl ernsthaft daran, dass die Union ja sagt. Sie möchte der ziemlich beste Freund der anderen sein. Man muss auch nicht dagegen wetten, dass der Verfassungsschutz das Prädikat „gesichert rechtsextrem“ vergibt, wobei mir immer nicht klar ist, ob es auch ein „UNgesichert rechtsextrem“ gibt und inwieweit „Rechtsextremismus“ ein interpretationsfähiges Phänomen ist? So oder so müssten wohl erst mal alle potenziellen V-Leute aus der AfD entfernt werden (Drucksache 20/13750). „Insbesondere sind die vom Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesverfassungsschutzbehörden zum Zwecke der Erfüllung ihrer nachrichtendienstlichen Aufgaben eingesetzten V-Leute rechtzeitig abzuschalten bzw. abzuziehen. Dies gilt auch für die anderen Nachrichtendienste. Unterbleibt die rechtzeitige Abschaltung der V-Leute bzw. der rechtzeitige Abzug der verdeckten Ermittler, liegt eine Verletzung des Gebotes strikter Staatsfreiheit vor.“ Es wird also eigens für den Antrag Staatsferne hergestellt.

  • Ich warte bis heute noch auf die Passagen der AfD-Satzung, die konträr zum GG stehen.

    90
  • Parteien, die Parteien verbieten wollen, gehören verboten.

  • Kann mir bitte endlich mal jemand sagen, welcher Passus des AfD Programms genau rechtsextremistisch ist?

    144
  • Die grünen bei 11% und die AfD bei derzeit 23%.also mehr als doppelt soviele und das geht ja man garnicht. Was müssen diese gruenlinge für eine Angst haben.

    311
  • Das Verfahren gegen die NPD vor dem BVerfG hat 16 Jahre gedauert und würde am Ende niedergeschlagen. Dabei ist die NPD im Gegenzug AfD tatsächlich rechtsextremistisch. Von daher bin ich da total entspannt. Wir sprechen uns wieder in 2041!

    17
  • Jetzt aber schnell! Das Bundesverfassungsgericht sollte doch wirklich keine Gefahr darstellen, spätestens seit den vergangenen Wochen?

  • Allein die Diskussion über das Verbot der größten Oppositionspartei, die für kein einziges der Probleme in diesem Land verantwortlich ist, empfinde ich als gespenstisch.

  • Die repräsentative Demokratie an sich kennt keine Parteiverbote. Wer Parteien verbieten will oder auch nur darüber schwadroniert, ist antidemokratisch. Staaten, in denen Parteien verboten sind, sind keine repräsentativen Demokratien.
    Joachim Datko – Physiker, Philosoph – Regensburg – AfD-Stammwähler
    PS: Die AfD ist eine verantwortungsvolle, konservative Partei der Bildungs- und Leistungsgesellschaft.
    PS: Die AfD ist eine verantwortungsvolle, konservative Partei der Bildungs- und Leistungsgesellschaft.

  • Wenn die CDU da mit macht, schaufelt sie sich ihr eigenes Grab und wird vollständig von Rot-Grün abhängig. Denn mit einer Partei, die man selbst als zu verbietende einschätzt, wird jede Art von Zusammenarbeit endgültig unmöglich.

  • Opposition lässt sich nicht verbieten, liebe Altparteiendemokraten.

    4
  • Der Versuch, die Konkurenz auszuschalten wird grandios scheitern.

  • So langsam sieht das nach Staatsstreich aus.

    46
  • WOW, 245 Kommentare. Das muss echt triggern.

    -12
  • Über die neuesten Zustände in der Türkei wird gebrüllt! Was passiert in Deutschland? Finde den Fehler!

    98
  • Denen muss das Wasser bis Oberkante Unterlippe stehen.

    Parteienverbotsurteile haben Grundsatzcharakter. Wenn das BVG ein solches Verfahren bei der AfD durchwinken würde, könnte danach jede noch so demokratische Partei verboten werden, wenn sich die Machtverhältnisse ändern. Es könnte also denen auf die Füße fallen, die solch einen Prozess anstreben.

    Und die Machtverhältnisse werden sich wieder ändern. Die glauben doch nicht etwa, dass alle AfD-Wähler reumütig in den Schoß der allein seligmachenden Altparteien zurückkehren, nur weil man ihnen mit AfD-Verbot droht?

    41

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