Werbung

Klatsche für Faeser

Gericht hebt Compact-Verbot auf

Das Compact-Verbot wurde im Eilverfahren aufgehoben. Damit kann das Magazin bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache weiterarbeiten und erscheinen.

Von

Jürgen Elsässer darf vorerst weiterarbeiten.

Werbung

Rund einen Monat nachdem Innenministerin Nancy Faeser das Compact-Magazin verboten hat, hat das Bundesverwaltungsgericht dem Eilantrag von der Redaktion des Magazins stattgegeben und das Verbot vorerst aufgehoben. Damit darf Compact bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren vorerst weiterarbeiten, wie Chefredakteur Jürgen Elsässer auf X mitteilte.


„Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des „COMPACT-Magazin für Souveränität“ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Außerdem weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass der Pressefreiheit „ein besonderes Gewicht“ zukommt.

...
...

Dass Compact, wie von Faeser geschehen, als Verein eingestuft worden ist, ist laut Bundesverwaltungsgericht zulässig. Zweifel hat das Bundesverwaltungsgericht hingegen am Verbotsgrund, dem „Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ selbst. Ob Compact diesen Verbotsgrund „erfüllt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.“


In einem ersten Statement spricht Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer von einem „Sieg“. Elsässer geht davon aus, dass der Weiterbetrieb von Compact durch die Entscheidung im Eilverfahren für die nächsten „zwei bis drei Jahre“ gesichert sei, denn erst dann wird eine Entscheidung im Hauptverfahren erwartet.


Mittlerweile hat Compact auch wieder Zugriff auf einzelne Internetauftritte. Auf Telegram und X wurden kurz nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung Videos gepostet. Der Webauftritt und der YouTube-Kanal sind hingegen noch nicht wieder freigeschaltet worden.

Werbung