Reform für Karlsruhe
Gegen AfD: Ampel und Union lassen sich Hintertür für drastische Änderungen der Verfassungsrichter-Wahl offen
Unter dem Motto „Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes“ wollen Ampel und Union das Verfassungsgericht „demokratiefest“ machen – offensichtlich gerade gegenüber der AfD. Dabei nehmen sie auch den Wahlmodus für die Verfassungsrichter ins Visier.

Die Ampelparteien und die Union haben sich darauf verständigt, Regelungen zur Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts in das Grundgesetz aufzunehmen. Das Gericht soll „demokratiefest“ gemacht werden, wie es heißt. Unter dem Motto „Stärkung der Resilienz“ hat am Dienstag unter anderem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in der Bundespressekonferenz zu den Änderungen ausgeführt. Die AfD wird nicht namentlich genannt. Dennoch ist klar, dass Ampel und Union darauf abzielen, die AfD von Entscheidungen bezüglich des Verfassungsgerichts grundsätzlich auszuschließen.
Zunächst sind die Pläne von Ampel und Union in großen Teilen harmlos. So sollen einige Regelungsbestände zum Bundesverfassungsgericht nicht mehr einfachgesetzlich, sondern im Grundgesetz geregelt werden. Hierzu zählen der Status des Bundesverfassungsgerichts selbst sowie die Festlegung auf zwei Senate und 16 Richter. Auch die Bindung an die Urteile des Gerichts und die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts sollen im Grundgesetz verankert werden. Die Amtszeit der Richter soll auf zwölf Jahre, die Altersgrenze auf 68 Jahre festgelegt werden.
Diese Regelungen bestehen allesamt schon jetzt. Indem diese Modalitäten in das Grundgesetz übertragen werden, bräuchte es zukünftig jedoch eine Zwei-Drittel-Mehrheit, statt einer einfachen Mehrheit, um an hieran etwas zu ändern. Wie Fabian Jacobi, Mitglied des Rechtsausschusses und Abgeordneter der AfD, erklärt, nimmt hieran auch seine Partei keinen Anstoß. Die AfD habe nicht geplant, an diesen Regelungen Änderungen vorzunehmen.
Ampel und Union doktern am Wahlmodus für Richter herum
Darüber hinaus will die Ampel und die Union jedoch auch den Wahlmodus für die Richter des Bundesverfassungsgerichts ändern. Derzeit ist es so, dass die Richter jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Sollte man sich jedoch binnen einer bestimmten nicht auf einen Kandidaten verständigen können, so soll künftig eine neue Regelung greifen. Statt des Bundestages soll dann auch stattdessen der Bundesrat einen Verfassungsrichter mit Zwei-Drittel-Mehrheit wählen können – obwohl dessen Wahl eigentlich für den Bundestag reserviert war. Umgekehrt soll die Regel ebenfalls gelten.
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Diese Regelung zielt darauf ab, die AfD vom Entscheidungsprozess über die Wahl von Verfassungsrichtern abzuschneiden. Der Bundestag kann durch die schlichte Nichtbestimmung eines neuen Richters die Entscheidungsbefugnis hierüber also de facto auf den Bundesrat übertragen. Die AfD – so die offenkundige Hoffnung von CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne – kann so weiter ausgeschlossen werden, selbst wenn sie einmal mehr als ein Drittel der Mitglieder des Bundestags stellen.
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Ampel und Union lassen sich Hintertür zur noch drastischeren Änderung des Wahlmodus offen
Ampel und Union halten sich allerdings noch eine Hintertür offen, nämlich den Wahlmodus der Verfassungsrichter noch drastischer zu ändern. Spannend ist vor diesem Hintergrund weniger, was Ampel und Union verfassungsrechtlich regeln wollen, sondern vielmehr, was sie nicht verfassungsrechtlich regeln wollen. Demnach soll ausgerechnet das Zwei-Drittel-Mehrheitserfordernis der Verfassungsrichter-Wahl nicht im Grundgesetz verankert werden.
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Folglich können künftig nach wie vor entscheidende Änderungen an der Wahlmehrheit mit nur einfacher Mehrheit vorgenommen werden. Zwar führen Union und Ampel hierzu nichts aus, jedoch steht den Fraktionen damit weiterhin die Möglichkeit offen, auch das Mehrheitserfordernis per Gesetz herunterzuschrauben. Aus Sicht von Ampel und Union könnte dies insbesondere erforderlich werden, wenn die AfD mehr als ein Drittel der Sitze im Bundestag stellt sowie über potenzielle Landesregierungen – etwa im Osten – auch Einfluss auf den Bundesrat nehmen kann. In diesem Fall könnten Ampel und Union das Zwei-Drittel-Mehrheits-Wahlerfordernis für die Wahl von Richtern also im Vorfeld mit einfacher Mehrheit absenken.
Verfassungsrechtlich diskutiert wird hier insbesondere, inwiefern das Bundesverfassungsgericht bei Uneinigkeit des Bundestags beziehungsweise des Bundesrats aus eigener Initiative Verfassungsrichterkandidaten vorschlagen kann. Dies ist nach Paragraf 7a des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht tatsächlich schon heute möglich. Demnach schlägt das Bundesverfassungsgericht selbst Kandidaten vor, sofern sich Bundestag beziehungsweise Bundesrat binnen zwei Wochen nicht auf einen Kandidaten verständigen können.
Jedoch muss auch dieser vom Verfassungsgericht vorgeschlagene Kandidat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Es wird spekuliert, dass es zwischen Union und Ampel Diskussionen gibt, diesen Paragraph 7a zu ändern, sodass zumindest fortan in einer solchen Situation die einfache Mehrheit ausreichen soll, um einen vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagenen Kandidaten zu wählen. Für Thüringen und die Wahl der dortigen Landesverfassungsrichter hat analog etwa auch der unter Juristen recht einflussreiche Verfassungsblog diese Änderungen vorgeschlagen.
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Dabei gibt es an dem Paragraph 7 a des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht schon jetzt Kritik. Schließlich kommt hierdurch dem – eigentlich unabhängigen Verfassungsgericht – zumindest indirekt eine politische Gestaltungsaufgabe zu. Da Ampel und Union das Zwei-Drittel-Mehrheitserfordernis nicht im Grundgesetz verankern wollen, lassen sie sich zumindest die Möglichkeit offen, den Paragraph 7a mit einfacher Mehrheit entsprechend zu ändern. Die AfD könnte man damit noch weitergehend bei der Wahl über die Verfassungsrichter ausbooten – und den gewählten Richterkandidaten als unabhängig präsentieren, da er dann vom Gericht, nicht den Fraktionen vorgeschlagen wurde.
Reform für Karlsruhe? Alle gegen die AFD? Warum die Mühe. Das erleben wir doch jeden Tag. Nur mit Demokratie hat dies nichts mehr zu tun.
Der Grund ist die bereits geäußerte „Sperrminorität“, die von der AfD ausgehend ausgeübt werden könnte.
Nur wie kommen die anderen Parteien darauf? Die AfD ist es nicht, die sich anderen Vorschlägen oder Anträgen versperrt nur des Versperrens wegen. Das zeigen doch die letzten Jahre in den Parlamenten, in denen die AfD immer wieder auch für Anträge gestimmt hat, selbst wenn sie nicht mit allen Punkten übereinstimmten.
Mir scheint, die anderen Parteien projizieren ihr eigenes Verhalten auf die AfD. Sie würden eine Sperrminorität ausnutzen, um Wahlen zu behindern. Dass sie es tun, zeigen auch die letzten Jahre in den Parlamenten, in denen sich ALLE anderen Parteien vehement weigerten, für sinnvolle Anträge der AfD zu stimmen – besonders erwachsen und demokratisch ist dieses Verhalten ja nicht unbedingt. Zumal sie manche AfD-Anträge dann auch noch einfach kopierten und selbst einreichten.
Wenn hier ein Missbrauch zu befürchten ist, sehe ich diesen eher bei den anderen Parteien.
Auf Zeit gewählte Parteien trauen den souveränen Bürgern nicht. Souveräne Bürger trauen den Parteien nicht.
Und den Altparteien fällt gerade jetzt das Grundgesetz ein! Unfassbar!
Beim Kampf um die Plätze in den Parlamenten und Behörden regieren jetzt Wildwest-Methoden.
Das ist linksgrüner Totalitarismus! Demokratie schützen zu wollen ist eine vorgeschobene – und offensichtliche – LÜGE.
Schließt euch zusammen zur Einheitspartei, verteilt die Pöstchen für die nächsten Jahre und erspart euch die “freien Wahlen”. Euch glaubt doch kein Mensch mehr.
So what…
Das BVerfG ist doch mittlerweile zu einem Bettvorleger verkommen.
Ich hatte mal grossen Respekt… der ist jetzt weg und hat der Verachtung Platz gemacht.
Diese Bude ist für mich , als „Schaffender“, welcher 50 Jahre gearbeitet hat, völlig überflüssig! Denn sie haben nicht ein einziges Mal, irgendetwas für mich getan. Alles was diese Nullen zu Stande gebracht haben, waren Urteile , weit weg vom Volk, welche nur mehr Steuern für mich bedeutet haben!
Dafür wurde aber für mich die Gefahr größer, das mir ein Zugereister den Kopf abschlägt oder das die Gestapo morgens um 6 Uhr auftaucht!
Wir haben eine Demokratie, warum muss an dann überhaupt noch etwas „demokratiefest“ machen?
Oder sind unsere Regierungsdemokraten gar keine Demokraten?
Wenn man davon ausgeht, dass wir keine Verfassung haben, ist es erstaunlich, dass wir ein Verfassungsgericht haben, welches offenbar nicht demokratiefest ist. Das sagt viel aus über die derzeitige Verfassung unseres Landes, in die uns die letzten beiden Regierungen in besonderem Maße aber die Ampel gestützt hat.
Habe gestern aus Versehen die Nachrichten dazu gesehen. Als es hieß „Die Grünen…“ mußte ich wegschalten. Wir wollen nicht vergessen: Diese Parteien sind nur an der Macht, weil unser Wahlsystem diese unsäglichen Konstellationen zuläßt. Die Grünen allein wären niemals an der Regierung würden nur die Parteien zur Regierung zugelassen, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Trifft natürlich auch auf SPD und FDP zu.
also genau was unsere ReGIERung den „undemokratischen“ Ländern vorwirft: Vereinnahmung von Justiz und Medien um die Opposition zu unterdrücken.
Wenn sie nur mal die Fresse halten könnten mit ihren Moralpredigten!
In letzter Instanz ist es also völlig egal welche Parteien wann gewählt werden, es werden schon jetzt Vorkehrungen getroffen, genauso weiterzumachen wie bisher. Wozu dann überhaupt noch Wahlen?
Dieses ganze Theater ist für mich nur noch abstoßend und ich will mit dem Ganzen nichts! mehr zu tun haben! Es geht ihnen nur noch um sie und um ihre! „Demokratie“ und Befindlichkeiten.
JA…. da Spürt man die pure Angst ,der selbst ernannten Demokraten .
Ich empfehle jedem, sich mal die Anzahl der Änderungen an unserem Grundgesetz im Laufe seines Bestehens anzusehen. Und dann vergleich man das mit den Änderungen, die an der US-Verfassung vorgenommen wurden. Kleiner Hinweis, obwohl die US-Verfassung schon sehr viel länger existiert, gab es dort weniger Änderungen.
Mit Demokratie, hat das leider alles überhaupt nichts mehr zu tun.
Wenn bei der Ampel das Wort Demokratie fällt kann man mit ziemlicher Sicherheit annehmen, daß das Gegenteil gemeint ist – so auch jetzt!
Änderungen an der Wahl des Bundesverfassungsgerichts müssen vom Bundesverfassungsgericht erst geprüft werden.
Gesetzesänderungsvorschläge kann die Politik zwar machen, aber ob die mit der bestehenden Verfassung und Rechtslage konform gehen, muss geprüft werden.
Die Politik befindet sich in einem Wahnrausch und der steigert sich täglich mehr. Würden die nur halb soviel Energie für wichtigeres als den Kampf gegen rechts aufbringen, wäre schon viel gewonnen.
Moin, dazu kann ich nur sagen „was ich tu trau ich auch anderen zu.
Die letzten Regierungen haben den Verfassungsschutz aufgeweicht und jetzt wollen Sie verhindern das es andere auch machen.. Was ich nicht nachvollziehen kann ,dass es Menschen gibt die das noch glauben.
Hier gehts doch nicht mehr um Demokratie sondern nur um den Platz an der Quelle.
In der DDR wurde 1961 eine Mauer gebaut. Diese Bundesregierung und die ihr verbundenen Parteien haben das Mauerbauen auf allen politischen Ebenen zur Perfektion betrieben. Kann man sich in diesem Land als normaler Bürger, der 2021 glaubte in einem demokratischen Staat zu leben, überhaupt noch frei bewegen? Überall stößt man auf Mauern.
Wie wäre es mal wieder mit einem Reichsermächtigungsgesetz? Das hatten wir schon lange nicht mehr.
Willkommen Diktatur. Und Herr Merz, die Arbeit einer Oppositionspartei sieht anders aus. Aber was war von der CDU schon zu erwarten? Danke an jeden, der diese Partei noch wählt, er wählt unser Verderben.
Das vermeintliche Erfordernis, die Modalitäten ändern zu müssen, begründet nicht zuletzt die Union damit, destruktiven Praktiken keinen Raum geben zu dürfen. Insofern aber das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland längst darauf abstellt, dass es von Natur aus nicht ermöglicht ist, auf solch eine Weise jemals zu obsiegen, erübrigt es sich von vornherein, noch zusätzliche Vorkehrungen zu treffen. Mithin erinnert das gegenwärtig von den Parteien der so genannten „Ampel“ in Szene gesetzte Gebaren an die Behauptung insbesondere von Sigmar Gabriel, der zuvor schon im Jahr 2003 bessrem Wissen frontal zuwider forderte, angeblich von Menschenhand selbsttragende Strukturen erschaffen zu müssen. Bedenkt man, dass die unendlich vielen Ausdehnungen der Welt bereits einen stets tragenden Zusammenhang bilden, noch bevor gehandelt werden kann, könnte es insofern absurder nicht sein, wenn Abgeordnete nunmehr mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen sollten, sich darin nicht einzufügen.
Das wird zum Bumerang für die Regierung werden, da sie ja selbst vom Bundesverfassungsgericht stets die rote Karte erhält.
Stellt die AfD erst einmal 1/3 der Bundestagsabgeordneten und ist auch noch in einem Drittel der Bundesländer an der Regierung beteiligt, ist die Brandmauer längst Geschichte. Dann dürfte es insgesamt eine 2/3 Mehrheit an rechten und bürgerlichen Abgeordneten geben, und linke Verfassungsrichter keine Chance mehr auf eine Wahl haben.
pic aus Dürener Forensik?? 😉
Die Trickserie wird hoffentlich auf Dauer auch nichts nützen.