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Bamberg

Ermittlungen wegen Schwachkopf-Meme eingestellt – doch Staatsanwaltschaft erwirkt neuen Strafbefehl gegen Niehoff

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat einen Strafbefehl gegen Stefan Niehoff, den Rentner, der das bekannte Schwachkopf-Meme teilte, beantragt, der vom Amtsgericht Haßfurt erlassen wurde. Der Vorwurf der Politikerbeleidigung wurde fallen gelassen – auf einmal geht es um Volksverhetzung.

Stefan Niehoff und seine Familie mussten eine Hausdurchsuchung wegen eines Habeck-Memes über sich ergehen lassen.

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Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat gegen den Rentner Stefan Niehoff einen Strafbefehl vor dem Amtsgericht Haßfurt beantragt – allerdings nicht wegen des zuvor verbreiteten Schwachkopf-Memes über Robert Habeck. Das geht aus einer Pressemitteilung der Behörde von Mittwoch hervor, die Apollo News vorliegt.

Stattdessen geht es jetzt um verbotene Erkennungszeichen und Volksverhetzung, deretwegen Niehoff eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen begleichen soll, fordert die Staatsanwaltschaft. Das Amtsgericht bestätigte gegenüber Apollo News, „dass der Strafbefehl gestern wie beantragt erlassen und zugestellt wurde“. Niehoff kündigte auf Anfrage an, gegen den Strafbefehl vorgehen zu wollen.

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Der 64-Jährige war in den Fokus der Staatsanwaltschaft gerückt, nachdem er ein Bild von Wirtschaftsminister Habeck mit der Unterschrift „Schwachkopf Professional“, angelehnt an die bekannte Haarpflegemarke Schwarzkopf, per Zitatfunktion auf X geteilt hatte. Nachdem die Ermittlungsbehörden Habeck auf den Beitrag aufmerksam gemacht hatten, stellte der Grünen-Politiker Anzeige.

Währenddessen lag schon ein von der Staatsanwaltschaft beantragter und vom Bamberger Amtsgericht ausgestellter Durchsuchungsbeschluss vor, der am Morgen des 12. Novembers vollstreckt wurde (Apollo News berichtete). Daraufhin sorgte das Vorgehen der Behörden deutschlandweit für Kritik.

Die Staatsanwaltschaft legte nach und erklärte, auch wegen Volksverhetzung gegen den Rentner zu ermitteln – dieser Vorwurf war zuvor nicht in der Begründung des Durchsuchungsbeschlusses aufgeführt worden (Apollo News berichtete). Hier ging es um die „gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gem. §§ 185, 188, 194 StGB“.

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In dem laut der aktuellen Pressemitteilung bereits am 30. Januar beantragten und am Dienstag angenommenen Strafbefehl spielt das nun keine Rolle mehr. Die Ermittlungen wegen Politikerbeleidigung, deretwegen es die Hausdurchsuchung gegeben hatte, wurden „vorläufig eingestellt, weil wegen der im Strafbefehl aufgeführten Tatvorwürfe die Verhängung einer erheblichen Gesamtstrafe zu erwarten ist, neben der eine weitere Bestrafung auch wegen der eingestellten Fälle nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde.“

Der Strafbefehl beruft sich jetzt stattdessen auf den Tatvorwurf „des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in fünf Fällen und wegen Volksverhetzung“. Niehoff soll zwischen dem 12. Januar und dem 30. Juni 2024 „Erkennungszeichen von ehemaligen nationalsozialistischen Organisationen verbreitet“ haben, indem er dahingehende Beiträge per Zitatfunktion teilte oder an andere Nutzer weiterleitete. Die „öffentliche Verwendung“ dieser Erkennungszeichen sei in Deutschland verboten. Worum genau es geht, erklärte die Staatsanwaltschaft nicht.

„Außerdem wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, in einem Fall eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich verharmlost zu haben“, heißt es außerdem. Hierbei handelt es sich nicht um den Beitrag, den die Staatsanwaltschaft später als Volksverhetzung gegen Niehoff hervorgebracht hatte, wie dessen Verteidiger Marcus Pretzell gegenüber Apollo News erklärte.

Damals wurde Niehoff vorgeworfen, „im Frühjahr 2024 auf der Internetplattform ‚X‘ eine Bilddatei hochgeladen zu haben, auf der ein SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift ‚Deutsche kauft nicht bei Juden‘ sowie u.a. der Zusatztext ‚Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!‘ zu sehen ist“. Dass Niehoff das Bild tatsächlich hochgeladen hat, ist auf seinem Konto nachvollziehbar – doch der Kontext fehlt in der Begründung der Staatsanwaltschaft komplett.

Niehoff antwortete mit dem Beitrag auf ein Bild aus einem Supermarkt, in dem vom Hamburger Bündnis gegen Rechts dazu aufgerufen wird, die Produkte der Molkerei Weihenstephan, der Lebensmittelkette Müller und Hofmann zu boykottieren, da diese die AfD unterstützen würden. 

Wegen deses Beitrag wurde schon nach der Hausdurchsuchung von der Staatsanwaltschaft ermittelt – jetzt geht es um komplett andere Fälle.

In der Pressemitteilung heißt es jetzt auch, dass weitere „Tatvorwürfe der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ wie auch der Vorwurf der Politikerbeleidigung fallen gelassen wurden. Um welche Fälle es sich dabei handelt, bleibt unklar.

Niehoff kann den Strafbefehl binnen 14 Tagen ablehnen. „In diesem Fall würde dann vom zuständigen Strafrichter Termin zur Hauptverhandlung bestimmt“, teilte das Amtsgericht auf Anfrage mit. So hatte es zuvor bereits der Chefredakteur des Deutschlandkuriers, David Bendels, gehandhabt, der von Innenministerin Nancy Faeser angezeigt worden war.

In der Hauptverhandlung wurde die Geldstrafe von 210 Tagessätzen dann in sieben Monate Haft auf Bewährung umgewandelt, das Urteil fiel also sogar noch härter aus, als es der Strafbefehl vorgesehen hatte (Apollo News berichtete). Auch hier leitete die Staatsanwaltschaft Bamberg die Ermittlungen. 

Anmerkung: Mit 90 Tagessätzen würde der Strafbefehl genau unter der Grenze für eine Vorbestrafung liegen. In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, Stefan Niehoff wäre somit vorbestraft. Tatsächlich würde die Strafe im Bundeszentralregister registriert, nicht aber im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt werden. Der entsprechende Abschnitt wurde korrigiert.

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