Leipzig
Krachende Niederlage für Nancy Faeser: Gericht hebt Compact-Verbot endgültig auf
Das Compact-Magazin hat im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnen. Damit war Nancy Faesers Verbot des Magazins rechtswidrig. Apollo News ist vor Ort.

Das Compact-Magazin hat im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnen. Das verkündeten die Richter am Dienstagmorgen. Damit ist Nancy Faesers Verbot des Magazins rechtswidrig – das Magazin ist damit nicht verboten. Das ist eine entscheidende Niederlage für die ehemalige Bundesinnenministerin. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist nicht möglich, in Berufung zu gehen, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits die letzte Instanz ist.
Ein Anwalt von Compact zeigte sich über die Entscheidung erfreut: Die Entscheidung sei mit „bemerkenswerter Klarheit“ getroffen worden – das Verbot sei „krachend gescheitert“. Nach der „Grundsatzentscheidung“, steht laut ihm nun eine Schadensersatzklage im Raum. Ähnliches hatte Elsässer bereits nach der ersten Aufhebung des Verbots gefordert – laut ihm habe der Schaden, der durch das Verbot entstanden war, auf 320.000 Euro betragen (Apollo News berichtete).
Vor dem Gerichtsgebäude feierte die Spitze von Compact um Jürgen Elsässer den Sieg vor Gericht. Gleichzeitig lief vor dem Gebäude eine Gegendemo mit rund zehn Teilnehmern. Sie skandierten unter anderem: „Es gibt kein Recht auf Nazi-Propaganda“.
Entscheidend für das Urteil war, ob Compact und die darin verbreiteten Inhalte verfassungswidrig seien und eine konkrete Gefährdung darstellen würden. Die Richter sahen das nicht so, sie hielten die Inhalte von Compact vielmehr von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Allerdings bestätigt das Gericht, dass das Vereinsgesetz, mithilfe dessen Faeser das Verbot erst erlassen hatte, grundsätzlich auch auf die Presse anwendbar sei, wie das Gericht in einer Pressemitteilung mitteilte. In diesem Einzelfall sieht das Gericht das Verbot dennoch als rechtswidrig an.
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Dazu schreibt das Gericht: „Die Vereinigung erfüllt jedoch nicht sämtliche Voraussetzungen des eng auszulegenden Verbotsgrunds des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung (…) Dieser schützt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip“. Bei einigen von Compact vertretenen Ansichten, etwa dem „Remigrationskonzept“ stellen die Richter jedoch einen Verstoß gegen die Menschenwürde fest. Das allein reicht jedoch für ein Verbot nicht aus.
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Rund 11 Monate nachdem Ex-Innenministerin Faeser das Magazin Compact zum Verein erklärte und verboten hatte, kommt es in Leipzig zur Gerichtsverhandlung. Compact gibt sich derweil siegesgewiss.Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte das Magazin am 16. Juli 2024 verbieten lassen. Bei einer morgendlichen Razzia in den Redaktionsräumen und bei mit Compact verbundenen Personen waren überdies sämtliche Objekte, die zur Tätigkeit des Mediums genutzt wurden, beschlagnahmt worden. Faeser hatte anschließend angekündigt: „Wir werden auch weiterhin den Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte nach der Klage von Compact gegen das Verbot vom 24. Juli am 14. August im Eilverfahren entschieden, das Verbot bis zur Hauptverhandlung auszusetzen (mehr dazu hier). Im Zentrum der Verhandlung stand die Frage, ob Compact mit der medialen Tätigkeit kämpferisch-aggressiv auftritt und somit gegen die Verfassung agiert.
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Während das Bundesinnenministerium das bejahte, dem Magazin unter anderem ein ethnisch-völkisches Weltbild unterstellte (mehr dazu hier), bemängelte Compact einerseits die Anwendung des Vereinsrechts, mit dem das Ministerium das Verbot erlassen hatte, und berief sich auf die Meinungs- und Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.
Im Eilverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht letztes Jahr keine Zweifel an der Anwendung des Vereinsrechts gesehen, jedoch infrage gestellt, ob die vom Bundesinnenministerium angeführten Punkt die „in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge“ derartig überschattet, dass ein Verbot gerechtfertigt ist.
Herzlichen Glückwunsch der Pressefreiheit!
Ein guter Tag für die bedrohte Meinungsfreiheit in D!
Konsequenzen für Frau Faeser? Nicht in diesem Land.
Mal gute Nachrichten.
Wunderbar dass es doch noch Gerechtigkeit gibt.
Nun welche Konsequenzen hat dieses Urteil für Fr. Faeser🤔
Herzlichen Glückwunsch!!
Und wer bezahlt nun die ganzen Ausfälle des Compact-Magazin?
Der ganze Vorgang passt doch zu dem heutigen Artikel über SLAPP-Klagen oder sehe ich das jetzt völlig falsch?
Genau das wollte ich hören ❤️🇩🇪💙👌
Ein wirklicher Sieg für die Meinungsfreiheit??
Bestenfalls für einen kurzen Moment, bis die Regierung die Gesetze ändert.
Wetten, dass dies passiert?
Das ist super endlich mal eine gerechte Entscheidung
Ich bin mal gespannt ob und wie der ÖRR darüber berichtet.
Herzlichen Glückwunsch an die Demokratie in diesem Land.
Und jetzt satte Schadensersatzforderungen
durchsetzen!
Gibt’s schon ein Bademantel Emoji?
Bravo Frau Faser !!
Konsequenzen für Faeser? Nein? Überraschung 🚨
„Wir werden auch weiterhin den Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten“.
Genau! So schnell wendet sich das Blatt!
Das heutige Urteil stellt klar wer und wo die wahren Verfassungsfeinde sind.
Was für ein schöner Tag 😀
Endlich hat diese Farce ein Ende!
Herzlichen Glückwunsch Hr. und Fr.Elsässer und allen Anderen im Team!
Und alles Gute für die Zukunft!
Und was ist jetzt mit Faeser? Kann Compact jetzt Frau Faeser verklagen auf Schadenersatz? Oder muss er die BRD verklagen, wegen dem Schaden, der ihm entstanden ist? Frau Faeser hat ihre Stellung missbraucht, kann man sie jetzt ranbekommen, oder lässt man alles wieder im Sand verlaufen?
Fragen, über Fragen. Jedenfalls ist das ein wirklich großer Sieg, in Richtung Meinungsfreiheit. Man muss Compact nicht mögen, aber Meinungsfreiheit ist Meinungsfreiheit. Bis vor dem Verbot, kannte ich nicht mal das Magazin.
Der Rechtsstaat zuckt also noch! Sehr erfreulich.
Ob das Gericht auch so geurteilt hätte, wäre Fäser noch im Amt? Ich kann mich täuschen. Glückwunsch an Compact! Meinungsfreiheit steht im GG. Ich kannte vor dem Verbot das Magazin gar nicht.
Eine Schwalbe macht noch lange keinen Sommer. Das Innenministerium treibt weiterhin sein Unwesen (Stichwort Meldestellen).
Herzlichen Glückwunsch und wieder ein kleiner Sieg gegen das Kartell der Altparteien!
Kam heut früh schon in den Nachrichten der öffentlich rechtlichen, oder doch nicht?😉🤥