Björn Höcke, Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit: Das steht alles im Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD
Die Bild konnte den geheimen Bericht des Verfassungsschutzes einsehen, der die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ bewertet. Neben den bereits bekannten Vorwürfen wird auch die Rolle von Björn Höcke als Grund zur Einstufung genannt. Vieles ist absurd.
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Die Bild konnte den gesamten Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“ einstufte, einsehen. Die nun eingefrorene Neubewertung basiert auf einem über drei Jahre hinweg erarbeiteten Gutachten mit mehr als 1.100 Seiten. Offiziell ist das Dokument als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Der Bericht gliedert sich in sieben Kapitel mit über 200 Unterkapiteln und enthält eine großzügige Sammlung an Zitaten, Äußerungen, medialen Veröffentlichungen sowie strukturellen Verbindungen von AfD-Mitgliedern und -Gliederungen.
Ab Seite 110 dokumentiert das Gutachten Äußerungen, Veröffentlichungen und Aktivitäten von Parteimitgliedern, die laut Verfassungsschutz als Grundlage für die Einstufung als extremistisch dienen sollen. Dieses Kapitel trägt den Titel „Belege für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“. Vieles davon ist sehr dünn – und wirft ernsthafte Fragen über die Arbeit des Verfassungsschutzes auf.
Laut Gutachten vertrete die AfD ein „völkisch-abstammungsmäßiges Gesellschafts- und Volksverständnis“. Dies bedeute, dass „Deutschen mit Migrationshintergrund die Anerkennung als gleichberechtigte bzw. gleichwertige Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft versagt werden soll“. So trenne die Partei die Bevölkerung in „Deutsche“ und „Passdeutsche“.
Im Bericht erklärt der Verfassungsschutz weiter, dass die „Auswertung einer Vielzahl von Äußerungen von AfD-Funktionärinnen und Funktionären auf Bundes- und Landesebene“ belege, dass die Partei einen „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ befürworte. Daraus folge die Vorstellung, dass Deutsche mit Migrationshintergrund „qua Geburt und ihrer Natur nach von der vollwertigen Zugehörigkeit zum deutschen Volk ausgeschlossen“ seien – und dies „dezidiert und bewusst“, argumentiert der Verfassungsschutz.
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Im Bereich Kriminalitätsdebatten konstatiert der Verfassungsschutz, dass die Partei zwischen „Deutschen mit und ohne Migrationsgeschichte“ unterscheiden würde. So gebe es in der Partei den Grundkonsens, „dass Menschen mit einer nicht-deutschen Herkunft häufiger zur Begehung entsprechender Taten neigten, und zwar – und das ist die aus verfassungsschutzrechtlicher Sicht relevante Komponente – aufgrund ihrer Herkunft.“ Weiter würde die Partei eine „besondere Diskriminierung nicht-weißer Personen“ ausüben. Man wolle Deutschen mit Migrationshintergrund „die Zugehörigkeit zum deutschen Volk“ absprechen.
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Die Behörde verweist darauf, dass AfD-Funktionäre „Personen mit Migrationsgeschichte mit dem in abfälliger Weise verwendeten Präfix ‚Messer‘ in Verbindung“ bringen würden. Die Schwelle zur „die Menschenwürde verletzenden Pauschalisierung“ sei überschritten, da „die Äußerungen das Ziel hätten, herabzusetzen und zu entwürdigen“.
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Äußerungen zu männlichen Migranten würden häufig so formuliert, dass diese als „triebgesteuerte Subjekte stilisiert“ würden. Dies betreffe vor allem Männer aus arabischen und afrikanischen Herkunftsregionen.
Im Zusammenhang mit Sozialpolitik wird kritisiert, dass AfD-Vertreter Zugewanderten „aktive missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen“ unterstellen und von einer „Übernahme Deutschlands“ durch Migranten sprechen. Hier werde „die Grenze“ „überschritten“, wenn „die Vorwürfe in einer derart pauschalisierenden Weise vorgebracht werden, dass hierdurch Migrantinnen und Migranten in ihrer Gesamtheit verunglimpft und mithin erheblich abgewertet“ werden würden.
Des Weiteren stelle die AfD „explizit Musliminnen und Muslime wegen ihrer Religionszugehörigkeit bewusst ausgrenzend als kriminell und unerwünschte, nicht integrierbare Menschen zweiter Klasse“ dar. Dies sei eine „konkrete Form der Fremdenfeindlichkeit“. Die Äußerungen enthielten „tatsachenwidrige pauschale Verunglimpfungen“, die geeignet seien, „den Boden für unfriedliche Verhaltensweisen“ zu bereiten.
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Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen legitimer Islamkritik und verfassungsrechtlich relevanter Fremdenfeindlichkeit: „Die Grenze wird aber dann überschritten, wenn die Religion und ihre Gläubigen im Sinne eines pauschalen Feindbilds diffamiert werden.“ Die Behörde sieht dies erfüllt, da AfD-Vertreter „bewusst Ausgrenzung“ betrieben, Muslimen eine „grundsätzliche Unerwünschtheit“ unterstellten, sie als „gewalttätig und gefährlich“ beschrieben und „von einer angeblichen Verdrängung der europäischen Bevölkerung durch den Islam“ sprächen.
Die AfD nutze Formulierungen, „die auf eine pauschale Abwertung und Kriminalisierung der gesamten muslimischen Glaubensgemeinschaft ausgerichtet sind und damit die Menschenwürde von Musliminnen und Muslimen verletzen“.
Auch antisemitische Narrative würden nach Einschätzung des BfV verwendet – meist „durch Andeutungen, Codes und Chiffren ausgedrückt“. Beispielsweise werde auf „Juden als Strippenzieher des Weltgeschehens“ verwiesen. Der Name George Soros oder Begriffe wie „Globalisten“ gelten in diesem Zusammenhang als Signalbegriffe, behauptet die Behörde. Zugleich hält der Verfassungsschutz fest, dass nicht „unverstellt zum Hass gegen Jüdinnen und Juden“ aufgerufen werde.
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In Bezug auf das Demokratieprinzip heißt es, die AfD betreibe eine „Agitation“ gegen zentrale Grundwerte. Parlamentarismus werde „verächtlich“ gemacht, und die Partei wolle das Vertrauen in staatliche Institutionen gezielt schwächen.
Die AfD erkläre, dass die Nachkriegsentwicklung „nicht frei und demokratisch“ erfolgt sei, sondern spreche von einer „systematischen Umerziehung“. Dieses Argument bediene ein „rechtsextremistisches Motiv“, demzufolge dem deutschen Volk nach 1945 „ein Schuldkomplex eingeimpft worden“ sei.
Auch Aussagen, wonach die Bundesrepublik kein souveräner Staat sei, würden das Vertrauen in die staatliche Ordnung infrage stellen. Die Partei unterstelle zudem, dass es „keine Pressefreiheit“ gebe. Vielmehr würden die Medien „durch die Regierung bzw. durch außenstehende Mächte gesteuert“ werden.
Mit der Verwendung von Begriffen wie „Systemparteien“ oder „Kartellparteien“ werde „das gesellschaftliche und politische System der Bundesrepublik Deutschland mit dem der DDR gleichgesetzt und so als undemokratischer Unrechtsstaat dargestellt“. Zudem beobachtet der Bericht, dass die AfD die heutige Bundesrepublik „immer wieder mit dem Dritten Reich, Hitler und dem Nationalsozialismus“ vergleiche – eine Darstellung, die laut Verfassungsschutz „die Gräueltaten des NS-Regimes“ verharmlose.
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„Durch die Darstellung der Bundesrepublik als totalitäres System, so auch durch Vergleiche mit der DDR oder dem NS-Regime sowie die Entlehnung einschlägiger Begrifflichkeiten, wird diese massiv verunglimpft.“ Dies seien keine „Entgleisungen einzelner Mitglieder“, sondern „finde sich auf allen Parteiebenen wider“. „In der Gesamtschau besteht daher aufgrund der Quantität der Belege und der Fortführung der Narrative weiterhin ein starker Verdacht im Hinblick auf eine demokratiefeindliche Grundhaltung der AfD.“
Zur „Jungen Alternative“ schreibt der Verfassungsschutz: „Über die Jahre ist es vielen JA-Mitgliedern gelungen, sich erfolgreich um Mandate zu bewerben oder aber in der AfD selbst in einflussreiche Parteiämter gewählt zu werden.“ Trotz formeller Trennung heißt es: „Zusammenfassend bleibt somit festzuhalten, dass trotz vollzogener Trennung der AfD von der JA (…) keine grundsätzliche Entfremdung zwischen Partei und Mitgliedern der Jugendorganisation zu erkennen ist.“ Viele ehemalige Mitglieder würden „erwiesen rechtsextremistischen Positionen weiterhin auch in der Gesamtpartei AfD vertreten und verbreiten“.
Abschließend widmet sich das Gutachten der „Bewertung der Stellung von Björn Höcke innerhalb der Gesamtpartei“. Die Behörde hält fest: „In der Gesamtschau ist Höcke demnach auch bundesweit nach wie vor als hochrelevanter und wirkmächtiger Akteur der Partei anzusehen.“ Seine Äußerungen seien der Gesamtpartei zuzurechnen, da diese ihnen nicht entgegentrete. Dass Weidel Höcke für ein Ministeramt fähig hält, wird der Partei abschließend auch noch zur Last gelegt.
Die absurde Argumentation des Verfassungsschutzes
Aus dem, was Bild aus dem Gutachten veröffentlicht hat, ernsthaft eine klare Verfassungsfeindlichkeit abzuleiten, dürfte schwierig werden – trotz mancher Aussagen, die vielleicht rechtsradikal oder geschmacklos sind. An vielen Stellen erscheint die Argumentation des Verfassungsschutzes geradezu lächerlich absurd.
Ein fremdenfeindliches, völkisches Volksverständnis will der Verfassungsschutz unter anderem mit der folgenden Aussage des ehemaligen AfD-Abgeordneten Seitz belegen: „Als Mitglied des Deutschen Bundestages bin ich der Vertreter des ganzen Volkes. Gemeint ist damit des ganzen deutschen Volkes. Also alle, die schon länger hier leben. Integrierte Migranten, also keine Özils, die sich weiter als Türken sehen – gehören selbstverständlich auch dazu. Reine Passdeutsche formal auch – leider.“ Dabei drückt Seitz mit dem Satz eben genau kein exklusiv ethnisches Volksverständnis aus.
Absurd ist auch der Vorwurf, innerhalb der AfD fänden sich häufig Äußerungen, die bei männlichen Migranten eine Neigung zu Sexualdelikten nahelegen. Das überhaupt zum Vorwurf zu machen, ist angesichts der Kriminalitätsstatistiken, die regelmäßig eine deutliche Überrepräsentation bestimmter Migrantengruppen bei ebenjenen Straftaten bestätigen, regelrecht lachhaft.
Auch eine entsprechende Aussage Alice Weidels hat der Verfassungsschutz als Beleg für vermeintliche Verfassungsfeindlichkeit identifiziert. Weidel sprach über Ausländer und Kriminalität und erklärte, Migration und Einbürgerung würden sich „auch auf die polizeiliche Kriminalstatistik“ auswirken. „Denn sind diese Leute einmal eingebürgert, dann tauchen sie als ausländische Staatsbürger gar nicht mehr auf. Obwohl genau diese Leute aus dem afghanischen, irakischen, syrischen Kontext eine hohe Kriminalitätsbelastung aufweisen. Ein Vielfaches von einem deutschen Staatsbürger im Übrigen. Dadurch wird auch die Kriminalstatistik verfälscht.“
Der thüringische AfD-Politiker Stephan Brandner schrieb auf X: „Gewaltexplosion durch Nordafrikaner?
Da helfen Grenzkontrollen!“ Auch das ist für den Verfassungsschutz ein Beleg für Verfassungsfeindlichkeit – obwohl ein ehrlicher Mensch an dieser Aussage sachlich nichts zu beanstanden wüsste.
Ebenso wird eine Aussage des AfD-Bundestagsabgeordneten „In den Jahren der politisch gewollten steigenden Zuwanderung aus kulturfremden Ländern nach Mitteleuropa steigen die Kriminalitätsraten in erschreckender Weise. Messermorde, Gruppenvergewaltigungen, Rohheitsdelikte sind ungebremst auf
dem Vormarsch.“ Eine in der Sache korrekte, gar relativ sachliche Zustandsbeschreibung – für den Verfassungsschutz absurderweise unzulässig und Grund für die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“.
AfD-Abgeordnete Mariana Harder-Kühnel formulierte: „Wir brauchen endlich eine Abschiebeoffensive. Deutschland darf nicht länger Hort psychisch auffälliger ,Einzeltäter‘ sein, die offensichtlich tickende Zeitbomben sind, sondern muss die Sicherheit der Bürger in den Vordergrund rücken. Das sind wir vor allem den vielen Opfern der Migrationspolitik seit 2015 schuldig.“ Auch diese harmlose Aussage ist für den Verfassungsschutz ein Beleg für Verfassungsfeindlichkeit.
Und auch polemische, zugespitzte Aussagen werden unbotmäßig problematisiert. „Die Sozialkassen finanzieren die Migranten – und locken deshalb umso mehr an. Die Deutschen werden im eigenen Land ausgeplündert, um die Einwanderung zu bezahlen, die ihnen Wohlstand und Heimat nimmt“, schimpfte etwa der besonders rechte AfDler Maximilian Krah. Zugespitzt, ja – aber im Rahmen der Meinungsfreiheit unstrittigerweise zulässig.
Liest man die Auszüge, die Bild veröffentlicht hat, bekommt man einen klaren Eindruck: Fast wirkt es so, als hätte der Verfassungsschutz nicht auf Basis von Zitaten eine Einschätzung getroffen, sondern mit zusammengesuchten Zitaten teils verzweifelt versucht, eine vorher feststehende Einschätzung zu belegen. Die veröffentlichten Zitate stärken die Position des Verfassungsschutzes in ihrer Gesamtheit nicht, sondern werfen nur noch mehr Fragen zu dem Treiben der Behörde auf.
Jeder, wirklich jeder sollte mittlerweile verstanden haben, dass es hier ausschließlich um die Ausschaltung der noch einzigen Opposition geht!
Ich hoffe auf die Rettung der Demokratie (der echten!) durch unsere amerikanischen Freunde.
Wieder mal…🇺🇸
Lustig, das Ganze ist also so geheim, dass es scheibchenweise an Bild durchgereicht wird, nach der Methode steter Tropfen höhlt den Stein – irgendwas wird schon hängen bleiben.
Unseredemokraten, einfach süß 🫠
Der VS hat es wahrscheinlich noch nicht mitbekommen, aber es gibt Homosexuelle in der AfD, es gibt jüdische, muslimische und hinduistische Parteimitglieder, viele Mitglieder haben sogar einen Lebens- oder Ehepartner, der einen Migrationshintergrund aufweist – alles Belege für „Rechtsextremismus“? Ist die Forderung nach einer direkten Demokratie wie in der Schweiz und das Bekenntnis zu unserer FDGR für den VS ein Beleg für „Verfassungsfeindlichkeit“? Oder die Forderung, sich wieder an geltenden Recht zu halten – was seit 2015 nicht mehr gemacht wird? Wenn jedoch eine linke Politikerin die Zerstörung unseres ganzen „Systems“ kundtut, da unternimmt der VS nichts, gell?
Daher stammt wohl der Begriff „Kaffeesatzleserei“. Da arbeiten ja richtige Granaten beim VS 🙄
Der Höcke – immer wieder der Höcke.
Was wäre eigentlich, wenn die AfD den häufig wiederholten medialen Forderungen nachkommen und „den Höcke“ aus der Partei werfen würde?
Dann würde man einen Ersatz-Höcke finden, an dem man sich abarbeiten kann.
Ich glaube, die AfD könnte Männchen machen und Kopfstand und dabei mit dem Allerwertesten Fliegen fangen – wenn dies verlangt würde – und trotzdem außen vor bleiben.
Keinesfalls würde man dann die Brandmauer einreißen, denn die steht nicht wegen der AfD, sondern wegen des drohenden Machtverlusts an eine starke Opposition.
Das ist eine Frage des Prinzips, jeden potentiellen Mitbewerber zu verbeißen.
Aha. Irgendwie kann ich mich mit diesen Vorwürfen positiv identifizieren. Ich wähle weiter die AfD. Punkt.
„So trenne die Partei die Bevölkerung in „Deutsche“ und „Passdeutsche““
Das macht jede Nation, die sich nicht ursprünglich als Kolonie verschiedener Nationen gründete. Nehmen wir doch einfach mal die Deutsch-Türken bei uns her. Schon allein der Begriff bestätigt dies. Man frage auch mal einen Deutsch-Türken, was er sei – Deutscher oder Türke. Die Antwort würde wahrscheinlich den VS überraschen.
Oder umgekehrt – wenn ein Deutscher in der Türkei leben würde und einen türkischen Pass hätte, wäre er dort ein Deutscher mit türkischem Pass. Das kann man auf nahezu alle Länder der Welt anwenden. Aber hier in Deutschland soll es anders sein? Hier in Deutschland soll allein die Äußerung dieser Realität zu einem Verbot einer Partei führen mit persönlichen harten Konsequenzen für Parteimitglieder?
Vielleicht wäre es besser, wenn sich der VS wieder seiner eigentlichen Aufgabe widmen würde und unser Land vor echten Gefahren wie Anschlägen schützte.
Der VS ist ein Fall für den BVerG.
1100 Seiten Sandkastenprotokoll- „Mami, der Björn hat mir Sand in die Haare gestreut“. Es ist eine Frechheit sondersgleichen, der AfD eine rechtsextremistische Bestrebung anzudichten. Mitgliedern, die teils höchste Offiziersgrade bekleideten, Professoren inkl. Doktorwürde, vom Bürger gewählte Abgeordnete, engagierte Zivilisten. Und alles, weil die Kinder, die schon im Sandkasten sitzen, den Björn nicht dabei haben wollen. Kinder wissen nicht, dass der Sandkasten nicht ihr Eigentum ist, dass der Sand darinnen der Allgemeinheit gehört. Das scheinen sie mit dem Berliner Abgeordnetenhaus gemeinsam zu haben. Leute, geht in Euch. Kehrt um. Wehret den Anfängen so, wie es nach dem Krieg gemeint war.
Das… ist… alles? Aufgebläht auf 1100 Seiten? Eine Farce! Ein schlechter Witz, aber auch ein sehr unheilvoller. Was ist hier nur los?
Dass ein als geheim klassifizierter Bericht mit Zitatsammlungen an die Presse weitergegeben wird aber von den Betroffenen nicht eingesehen werden soll, weist auf eine gezielte Kampagne im Sinne der Beeinflussung von weiten Teilen der Bevölkerung hin. Hier wird ganz offensichtlich von der (ehemaligen) Regierung versucht, den politischen Diskurs zu stören.
Für diesen Bericht vom Verfassungsschmutz gibt es nur ein Wort. LÄCHERLICH!
Aber es ging denen doch eh nur darum den Begriff „gesichert rechtsextrem“ raus in die Welt zu schreien damit er sich in den Köpfen der Leute festsetzt. Also bei allen ÖRR-Abhängigen!
Jeder Mensch hat eine „Heimat“, mit der er fest verwurzelt bleibt. Das ändert sich auch nicht, wenn man den „Pass“ eines anderen Landes in den Händen hat.
Hier wird doch einiges durcheinander gewirbelt. Die berechtigte Sorge über eine fehlende Integration, die Aushöhlung des Sozialstaates und die hohe Kriminalität, wird als Fremdenfeindlichkeit umgedeutet. Das dürfte vor keinem Gericht einer Prüfung standhalten.
Wenn es um Höcke geht, so hat die AfD selbst schon einiges getan, um ihn loszuwerden. Ist dabei aber an Grenzen gestoßen, welche es nicht ermöglichten ihn aus der Partei zu drängen. Höcke wird auch immer ein Angriffspunkt bleiben, allein schon aufgrund seines Auftritts und seiner Art wie er die Dinge ausdrückt. Ich mag ihn auch nicht, aber das gibt mir nicht das Recht ihm seine politische Tätigkeit zu untersagen.
Nicht die AfD ist gesichert rechtsextrem, sondern der Verfassungsschutz ist gesichert linksextrem!
In vier von sechs Landkreisen Mecklenburg-Vorpommerns werden am Sonntag (11.05.) die Landräte neu gewählt
Neben CDU und SPD schickt auch die AfD in allen vier Landkreisen,
in denen gewählt wird, eigene Bewerber ins Rennen.
Aktuell stellt die CDU in Mecklenburg-Vorpommern drei der sechs Landräte, zwei die SPD, einer ist parteilos.
Sowohl bei den Kommunal- und Europawahlen 2024 als auch bei der Bundestagswahl im Februar dieses Jahres hatte die AfD in Mecklenburg-Vorpommern in der Gunst der Wähler vorn gelegen.
Dahinter folgten CDU und SPD.
Vor allem die Schweriner Regierungspartei SPD hatte massiv an Zustimmung verloren.
– Mit Spannung wird erwartet, ob die jüngste Debatte um die Einstufung der AfD-Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung das Wählerverhalten beeinflusst.
Welch eine Papier- und Arbeitszeitverschwendung. Und auch noch von unseren Steuergeldern bezahlt.
Der Verfassungsschutz ist doch selbst immer wieder daran beteiligt, dass viele Bürger das Vertrauen in die Politik verloren haben. Er agitiert politisch, sonst hätte man das Ganze nicht in die Welt gesetzt und dann wieder zurückgenommen. Damit wollte man doch explizit diffamieren und das hörige Staatsmedienvolk weiter einlullen.
Noch funktioniert es in Teilen, jedoch wird das auf Dauer nicht mehr funktionieren, es sei denn, unsere Demokraten wechseln die Taktik und greifen zu undemokratischen Mitteln, die nur noch Angst und Schrecken bei allen verbreiten sollen.
Das, was sie sich zusammengesammelt haben, können Sie von jedem Bürger täglich hören, der diesem Staat kritisch gegenübersteht. Und dafür gibt es Gründe genug.
Als Behörde des Innenministeriums ist der Verfassungsschutz mitnichten politisch unabhängig und gehört abgeschafft oder so umgebaut, dass die Politik dort keinen Einfluss hat, sondern nur noch sachlich/faktisch gearbeitet wird.
AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft!
„Das ist der Gipfel des Skandals!“
https://www.youtube.com/watch?v=XdLUXJw5iQM 6 Min.
– Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte am Montag, dass „in den nächsten Tagen und Wochen“ das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD ausgewertet werden müsse. Es gebe „Instrumente“, um gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen vorzugehen. Hubig nannte etwa einen möglichen Ausschluss aus der Parteienfinanzierung und die Frage der Besetzung von Ausschussposten im Bundestag.
Danke, Herr Behrens und Herr Roland, für den Artikel! Ich denke der Bericht wird sich nach ein paar Wochen in Luft auflösen. Die Konfrontation wird bleiben. Mal ehrlich: 1100 Seiten in drei Jahren erarbeitet; wer hat da noch den Überblick über das große Ganze? Grotesk fand ich u.a. die Stelle: „Zudem beobachtet der Bericht, dass die AfD die heutige Bundesrepublik ‚immer wieder mit dem Dritten Reich, Hitler und dem Nationalsozialismus‘ vergleiche – eine Darstellung, die laut Verfassungsschutz ‚die Gräueltaten des NS-Regimes‘ verharmlose.“ Ich dachte, es wäre umgekehrt. Man bezeichnet die AfD als Nazi-Partei und warnt vor den herbeifantasierten Gräueln ihrer Politik. Manchmal schwirrt einem der Kopf …
Der Bundes-Verfassungsschutz hat sich immer bemüht, seine Aufgaben, zu erfüllen. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Man versucht durch die Aussagen der AfD nur einen anderen Konsens zu schaffen.
Heiße Luft aufgebläht bis zum Geht-nicht-mehr – von richtigen „Blähboys“…
BH ist nicht das Problem der Deutschen. BH ist ein Problem für die verlogenen Linksgrünen und den VS.
„Ab Seite 110 dokumentiert das Gutachten Äußerungen, Veröffentlichungen und Aktivitäten von Parteimitgliedern …“
Wenn im Artikel anschliessend dargelegt wird, daß die Belege „dünn“ und aus dem Zusammenhang gerissen seien – warum wird mit der gedankenlosen Form ulierung „dokumentiert das Gutachten“ diese Zitatensammlung noch aufgewertet?
Gibt es bei Apollo auch Journalisten, die über Sprache nachdenken? Das einfache Weitergeben von Formulierungen aus anderen Quellen ist leider in Mainstream-Medien üblich, das sollte in einem alternativen Medium vermieden werden.