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Ludwig-Erhard-Gipfel

Apollo News siegt vor Gericht: Staatsempfänge für Weimers Lobbyfirma – Bayern muss Gästelisten offenlegen

Söders Staatsregierung muss die Gästelisten der Staatsempfänge zu Wolfram Weimers Ludwig-Erhard-Gipfel offenlegen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Bayern entschieden und damit Apollo News Recht gegeben. Es geht um die bislang ungeklärte Frage, ob Weimer Zutritt zu den vom Steuerzahler finanzierten Staatsempfängen verkauft hat.

Wie lief ihr Geschäft mit den Staatsempfängen? Wolfram Weimer und Markus Söder beim Bayerischen Filmgipfel. (IMAGO/Sven Simon)

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Die Bayerische Staatsregierung muss die bislang hartnäckig geheim gehaltenen Gästelisten der Staatsempfänge bei Wolfram Weimers Ludwig-Erhard-Gipfel herausrücken. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zugunsten von Apollo News entschieden und damit die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts München korrigiert.

Mit dem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss verpflichtet der Verwaltungsgerichtshof den Freistaat Bayern, uns „Auskunft darüber zu erteilen, wer bei den von der Bayerischen Staatsregierung in den Jahren 2022 bis 2025 anlässlich des Ludwig-Erhard-Gipfels ausgerichteten Staatsempfängen als Gast tatsächlich teilgenommen hat, indem der Name, die Funktion und die Institution der jeweiligen Person, aufgelistet nach dem Jahr des Empfangs, genannt werden.“

Der auf Steuerzahlerkosten organisierte Staatsempfang war fester Bestandteil des von der Weimer Media Group jährlich am Tegernsee veranstalteten Ludwig-Erhard-Gipfels – eine kommerzielle Netzwerkveranstaltung, bei der „Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger“ an Wirtschaftsvertreter verkauft wird. Nachdem Apollo News dieses Geschäftsgebaren des Lobbyunternehmens aufgedeckt hatte, das damals noch zur Hälfte dem Kulturstaatsminister im Kanzleramt, Wolfram Weimer, gehörte, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder den für April 2026 geplanten Staatsempfang ab und zog sich als Schirmherr des Gipfels zurück. Er begründete dies mit „sehr offensive(n) Anbieten auch von Kontakten über den Staatsempfang“.

Daraufhin wollten wir wissen, wie genau die Zusammenarbeit zwischen Söders Staatskanzlei und Weimers Familienunternehmen in den vergangenen Jahren ablief. Wer setzte die Namen auf die Gästeliste der Staatsempfänge: der offiziell einladende Freistaat oder die mit dem Ludwig-Erhard-Gipfel Geld verdienende Weimer Media Group? Doch die Bayerische Staatsregierung verweigerte dazu die Auskunft, angeblich aus Datenschutzgründen. Daraufhin zog Apollo News, vertreten durch den Medienrechtsanwalt Walther Wegner, vor Gericht und bekam nun in zweiter Instanz recht – zumindest in einem wesentlichen Teil.

Der Verwaltungsgerichtshof entschied im Eilverfahren, dass das Informationsrecht der Öffentlichkeit höher zu gewichten ist als die Persönlichkeitsrechte der Gäste. „Durch ihre Teilnahme an dem jeweiligen Staatsempfang haben sie ihre Privatsphäre verlassen, sich in die Öffentlichkeit begeben und mussten daher davon ausgehen, dass sie von anderen wahrgenommen werden, ggf. auch von der Presse.“

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Weder die Teilnahme am Ludwig-Erhard-Gipfel noch die Teilnahme an einem der stattgefundenen Staatsempfänge seien „per se rufschädigend“, argumentieren die Richter. „Die wegen des mutmaßlichen Verkaufs von Kontakten und behaupteter Interessenkollisionen des Veranstalters bereits erfolgte und ggf. noch zu erwartende weitere kritische Berichterstattung über den Ludwig-Erhard-Gipfel führt für sich genommen nicht zu derart erheblichen Beeinträchtigungen, auch wenn dem einen oder anderen Gast seine Teilnahme retrospektiv unangenehm sein sollte.“

Die Staatsempfänge waren ab 2022 fester Bestandteil von Weimers jährlichem Ludwig-Erhard-Gipfel. Im Programm, mit dem die Weimer Media Group um zahlungskräftige Kundschaft warb, wurde diese feierliche Abendveranstaltung stolz angekündigt: „20.00 Uhr – Staatsempfang der Bayerischen Staatsregierung (auf gesonderte Einladung)“. Die bislang ungeklärte Frage ist, wie diese gesonderten Einladungen zustande kamen. Und vor allem: Konnten sich Gipfelteilnehmer den Zutritt zum Staatsempfang erkaufen?

Doch dies aufzuklären, ist laut Verwaltungsgerichtshof kein berechtigtes journalistisches Interesse. Die Frage, wer den jeweiligen Gast auf die Gästeliste gesetzt hat, die Weimer Media Group oder die Bayerische Staatsregierung, bleibt nach der Gerichtsentscheidung weiter geheim. Die Begründung ist bemerkenswert: „Denn aufgrund der bisherigen Berichterstattung um Interessenkollisionen des derzeitigen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und des mutmaßlich teuren Verkaufs von Kontakten zu Politikern durch die Weimer Media Group entstünde unzweifelhaft in der Öffentlichkeit der Verdacht, dass diejenigen Personen, die von der Weimer Media Group als Gäste vorgeschlagen wurden, für die Einladung zum Staatsempfang bezahlt haben. Da eine Stigmatisierung, Prangerwirkung bzw. Rufschädigung bezüglich der von der Weimer Media Group vorgeschlagenen Gäste somit nicht auszuschließen ist, ist die Nennung der begehrten Auskünfte im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nicht zu rechtfertigen“, heißt es in dem Beschluss vom 19. Mai (VGH Bayern, Aktenzeichen 7 CE 26.397).

Der Verwaltungsgerichtshof bejaht also, dass es Anhaltspunkte für den Verdacht gibt, das private Lobbyunternehmen der Familie Weimer könnte die Teilnahme an den Staatsempfängen vermarktet haben. Es verweigert der Presse aber einen Teil der Auskünfte, die notwendig wären, um diesem Verdacht nachzugehen. Apollo News bleibt dran.

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21 Kommentare

  • Respekt, Apollo! Respekt, Verwaltungsgericht!

  • Na bidde! Glückwunsch!!

  • 👏 BRAVO, Apollo News!

  • Bravo Apollo, das habt Ihr gut gemacht. Dankeschön.

  • Eine richtig „schmierige“ und stinkende Geschichte, die AN mit echtem(!) und vorbildlichem(!) Qualitäts(!)-Journalismus hier aufdeckt. Bravo! Bitte weiter dranbleiben.

  • Glückwunsch, zum Wohle, Prost.

  • Glückwunsch dem Apollo Team. Ehre, wem Ehre gebührt.
    Aber lasst mich raten…die Gästelisten sind nur als SMS auf dem Handy gespeichert…und Uschi hat es vor kurzem „geborgt“ 🙂 🙂 🙂

  • Gut gemacht! Unterstützung ist unterwegs.

  • Mega, weiter so, dieser Sumpf muss trockengelegt werden!

  • Gratuliere AN !!!!
    Immer wieder schön, wenn auch dem Letzten hier in diesem Land einmal die Augen geöffnet werden. Vielleicht hilft es ja in der Meinungsfindung?!

  • Gratuliere zum Erfolg.
    Es ist wichtig, Lobbyismus und Korruption in Deutschland im Auge zu behalten. Denn genau das hat uns an den Abgrund gebracht.

  • Sehr schön, Glückwunsch zum Teilerfolg.

    Zudem bin ich der Meinung, dass diese Figur Weimer schon längst aus dem politischen Dienst entlassen gehört. Sie hat den Anschein erweckt, mit Bestechung und Korruption Hand in Hand zu gehen und hat damit der Demokratie mehr als geschadet.
    Menschen wie Weimer haben in der Politik nichts zu suchen (und trotzdem gibt es viel zu viele davon). Wir brauchen mehr als dringen politische Compliance-Regelungen, die heute jede Firma erfüllen muss.

    Frage: Warum gibt es die in der Politik nicht???

    • Weil viel zu viele von Ihnen ihre Finger mit im Spiel haben!

  • Zensurtest:

    „Der Klaus Schwab Clon vom Tegernsumpf.“

  • Das könnte noch gut knistern. Der Bayernsumpf ist sehr, sehr tief.

  • GROßARTIG. DANKE

    Joana Kotar ist auch gerade bei einer Klage dabei. Es geht um den Staatsfunk und den Rundfunkstaatsvertrag.

  • Sehr gut gemacht!
    Macht weiter so. Es ist mir eine Freude euch zu unterstützen.

  • APOLLO-Team super gemacht und weiter so.
    Last diesen Flaschen keine Chance Unheil zu verbreiten.

  • „ICH WILL DIE KLARNAMEN SEHEN!“
    (F. Merz, BK)

  • „Der Klaus Schwab Clon vom Tegernsumpf.“ wird von der Apollo News Zensursoftware zurückgehalten. Habt ihr noch alle Latten am Zaun?

  • Der Klaus Schwab Clon vom Tegernsumpf.

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