Ausländer entscheiden über Aufenthaltsrecht: Bis zu 20 Prozent der Behörden-Mitarbeiter ohne deutschen Pass
Viele Behörden setzen bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen selbst Ausländer ein – teils sogar bei Einbürgerungen. Einschränkungen gibt es häufig nicht. Eine deutschlandweite Apollo News-Recherche zeigt, welche Folgen dies hat. Allein in Hamburg haben 24 Nicht-EU-Ausländer umfassende Entscheidungsbefugnisse.
Vor wenigen Monaten schlug ein Video des Hessischen Rundfunks (HR) hohe Wellen. In dem Beitrag „Ausländerbehörde: Entscheidungen, die Leben verändern“ wurde der Arbeitsalltag in einer Darmstädter Ausländerbehörde beleuchtet. Zu Wort kam darin ein irakischer Mitarbeiter, der lediglich als Herr Abduljabbar vorgestellt wurde und weder über die deutsche Staatsbürgerschaft noch über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt (mehr dazu hier).
Dass in deutschen Ausländerbehörden Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit arbeiten, die nicht einmal über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen und dort selbstständig über das Bleiberecht anderer Ausländer entscheiden, empörte viele Zuschauer und sorgte vor allem in den sozialen Medien für anhaltende Kritik.
Apollo News recherchierte zu dem Thema und stellte fest, dass es sich bei dem Vorgang in der Darmstädter Ausländerbehörde keineswegs um einen Einzelfall, sondern um eine weitverbreitete Praxis handelt. Zudem zeigte sich, dass mancherorts Drittstaatsangehörige, teilweise sogar mit befristeter Aufenthaltserlaubnis, einen relevanten Teil der Belegschaft ausmachen.
Apollo News wollte von den befragten Ausländerbehörden wissen, wie viele Mitarbeiter, die mit aufenthaltsrechtlichen Aufgaben befasst sind, vor Ort die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zudem wollten wir wissen, wie viele EU-Bürger beziehungsweise Drittstaatsangehörige dort beschäftigt sind, wie viele von ihnen nur über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügen und ob es Sicherheitsvorgaben gibt, die die Entscheidungsbefugnisse einschränken. Die Angaben sind nur eingeschränkt miteinander vergleichbar, weil sie sich teilweise auf unterschiedliche Tätigkeitsbereiche beziehen.
Besonders brisant ist der Fall Hamburg. Von 423 Beschäftigten im dortigen Migrationsamt, das auch für Einbürgerungen zuständig ist, sind 13 EU-Ausländer und 24 Drittstaatsangehörige. 14 dieser Drittstaatsangehörigen verfügen lediglich über einen befristeten Aufenthaltstitel. Einschränkungen bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen gibt es hier nicht. „Alle Sachbearbeitungen im Amt für Migration haben die Befugnis, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben Entscheidungen zu treffen und diese zu zeichnen“, teilte die Stadt mit.
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Weitere Städte, die unsere Anfrage weitestgehend beantwortet haben, waren Mannheim und Duisburg. In der Ausländerbehörde von Mannheim arbeiten vier EU-Ausländer und drei Drittstaatsangehörige, von denen nur einer über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügt. In der Ausländerbehörde von Duisburg arbeiten vier Nichtdeutsche, davon drei Drittstaatsangehörige und wiederum eine Person mit befristeter Aufenthaltserlaubnis.
Andere Behörden beantworteten die Fragen nur teilweise und teilten lediglich mit, wie viele ausländische Beschäftigte mit aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten befasst sind. Eine nähere Aufschlüsselung, etwa dazu, wie viele davon Drittstaatsangehörige sind und wie viele lediglich über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügen, verweigerten sie jedoch.
So teilte etwa das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) mit, dass von 600 Sachbearbeitern, die für aufenthaltsrechtliche Fragen zuständig sind, 46 keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Eine Aufschlüsselung nach EU- und Drittstaatsangehörigen sowie nach der Dauer des Aufenthaltstitels verweigerte das LEA unter Verweis auf „schutzwürdige private Interessen der Beschäftigten“. Einschränkungen für beschäftigte Drittstaatsangehörige bei der Entscheidungsbefugnis bestehen nach Angaben der Behörde nicht.
Ähnlich vage blieb die Antwort der Stadt München. Sie teilte lediglich mit, dass in der gesamten Servicestelle Zuwanderung und Einbürgerung ganze 19 Prozent der Beschäftigten keine Deutschen seien. Eine Aufschlüsselung nach EU- und Drittstaatsangehörigen wurde verweigert. Obwohl bei ausländischen Beschäftigten die aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses geprüft und dokumentiert werden müssen, erklärte die Stadt, das Vorliegen eines unbefristeten Aufenthaltstitels werde „nicht statistisch erhoben“.
Auch Stuttgart beantwortete die Fragen nur teilweise. Von 111 Beschäftigten mit Entscheidungsbefugnissen in Aufenthaltsangelegenheiten besitzen demnach 13 keine deutsche Staatsangehörigkeit. Anders als Berlin und München legte die Stadt immerhin offen, dass sieben von ihnen Nicht-EU-Bürger sind. Die entscheidende Auskunft, wie viele hiervon wiederum keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis besitzen, wurde jedoch ebenfalls verweigert.
Einige Behörden verweigerten entsprechende Auskünfte gleich vollständig. Obwohl der Fall des irakischen Mitarbeiters in der Darmstädter Ausländerbehörde in der HR-Dokumentation transparent behandelt wurde, wollte die Behörde gegenüber Apollo News nicht mitteilen, ob es dort weitere vergleichbare Fälle gibt. Stattdessen verwies ihr Anwalt darauf, dass für Drittstaatsangehörige „weder von Gesetzes wegen noch durch interne Vorgaben vom Grundsatz her abweichende Regelungen“ gälten. Auch die Kölner Ausländerbehörde verweigerte jede Auskunft.
Zudem wurde bei der Recherche deutlich, dass die Verantwortlichen keinen potenziellen Interessenkonflikt in der bisherigen Praxis erkennen wollen. Statt offensichtliche Regelungslücken einzuräumen, verwies man darauf, dass das Vorgehen rechtlich nicht ausgeschlossen sei. Die Behörden betonten in diesem Zusammenhang regelmäßig, allein die fachliche Qualifikation und Kompetenz der jeweiligen Sachbearbeiter seien maßgeblich – und weder deren Staatsangehörigkeit noch ihr Aufenthaltsstatus spielten eine Rolle bei der Personalauswahl.
Und so können weiterhin Ausländer darüber entscheiden, ob andere Ausländer in Deutschland bleiben dürfen. Dass eine großzügige Aufenthaltspolitik langfristig weit über das Aufenthaltsrecht hinauswirkt, macht die Frage noch brisanter: Wer heute einen Aufenthaltsstatus erhält und dauerhaft in Deutschland bleibt, kann morgen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen – und das Wahlrecht erhalten.
Welche Auswirkungen das haben kann, hat sich beim Sieg der Linkspartei um Spitzenkandidatin Elif Eralp bei der Abgeordnetenhauswahl gezeigt (mehr dazu hier). Jede Abschiebung sei „eine Abschiebung zu viel“, erklärte Eralp vor der Wahl gegenüber dem Portal T-Online. Diese radikale Linie könnten in Zukunft noch mehr Ausländer im Landesamt für Einwanderung durchsetzen: Die Linke fordert nämlich in ihrem Wahlprogramm eine „verbindliche Einstellungsquote“ von über 40 Prozent für Menschen mit Migrationsgeschichte in der Berliner Verwaltung – unabhängig von deren Staatsangehörigkeit.
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Was kommt als Nächstes? Kriminelle als Richter?
In Berlin zunächst als Innensenatorende (m/m/m)!
Na noch besser ! Auf Jeden Fall mal als Disziplinarische Vorgesetzte !
Haben wir die nicht eh schon…
In Berlin bald möglich, daß die Richter entsprechende Verhaltensvorgaben kriegen.
Erfahrung ist fast alles….
Gibt es auch schon :))
Naja, linksgrüne Aktivisten wurden über die letzten Jahre dort eingesetzt 😉
Die Regierung besteht doch ausschließlich aus Schwerstkriminellen.
Ich nenne es „feindliche Übernahme“.
Das ist eine freiwillige Übergabe, Kapitulation.
Trotz täglicher Beweise für die fortschreitende Unterwanderung ihres Landes bleiben die feigen, bequemen, rückgratlosen Deutschen untätig und echauffierren sich lieber ob leicht überspitzter Ansagen eines Münchner Festzelt-Rekommandeuers.
Es bleibt erbärmlich.
Und was tust Du gegen die feindliche Übernahme? Ich demonstriere jeden Montag in Berlin vor dem Reichstag und das lautstark. Ich tue was!!
Wie kann es denn legal sein, dass der Staat Asylanten ohne Aufenthaltsgenehmigung beschäftigt?
Hoffentlich hat diese Praxis in S-A zukünftig ein Ende.
Das ist die logische Fortsetzung offener Grenzen-die Invasoren verleihen sich selbst Aufenthaltstitel. Der Irrsinn kennt keine Grenzen, buchstäblich!
Wie muss man sich das mittlerweile hier in Deutschland eigentlich vorstellen ?
Mitarbeiter (Angestellte Beamte ?) im Staatsdienst ? ohne Deutsche Staatsangehörigkeit treffen Hoheitliche Entscheidungen für und im Namen des Deutschen Volkes ?
Wer hat so etwas entschieden und warum ? Das kann man sich selbst nicht ausdenken !
Das gibt es nicht einmal in Bananenrepubliken !!
Wichtig ist für UnsereDemokraten nur, dass die AfD keine Ämter und Befugnisse bekommt. Alles andere ist egal.
Zufällig eben gerade diesen YouTube Beitrag von der „JF“ gesehen:
„Afghane fälscht massenhaft Einreisepapiere in der Ausländerbehörde Dortmund“
https://youtu.be/7Gamf2mzK84?si=xMdhnTuwkQgyVbZZ
Online Artikel ist auch schon verfügbar. (Bezahlschranke)
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/wie-ein-afghanischer-mitarbeiter-massenhaft-einreisedokumente-fuer-afghanen-faelscht/
JF und Compact sind noch wirklich seriöse und unabhängige Medien. Gott sei Dank
Nickklauer, spar dir deine Häme.
Halt die Fresse du Arschloch. Der Typ hat Recht, JF und Compact sind Spitzenklasse.
hehe, ein Heimattreuer Antifant.
Große Fresse, nix dahinter.
„Wir haben die gesamte Führung fast aller Behörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht“ 😵💫
Die AfD wird auch hier für Transparenz sorgen, was vermutlich nicht jedem gefallen wird.
Den Bock zum Gärtner machen…
Wahl Schweden 2026:
Schwedische Herkunft: 27% für Sozialdemokraten, 7% für Links (V) und 6% für die Grünen (MP) = 40%
Nichteuropäische Herkunft: 37% für Sozialdemokraten (S), 21% für Links (V) und 5% für die Grünen (MP) = 63%
In Malmö Rosengård wählten 54% Sozialdemokraten (S), 41.2% die Linkspartei (V) und 1.4% die Grünen (MP) = 96.6%
https://www.svt.se/nyheter/sa-rostade-olika-valjargrupper-gr3b30
https://valresultat.svt.se/2026/riksdagsval-12800805-rosengard-centrum.html
In München werden angeblich nur gelernte Verwaltungsangestellte für solche Positionen eingestellt. Wie sich die Zeiten doch ändern
„Statt offensichtliche Regelungslücken einzuräumen, verwies man darauf, dass das Vorgehen rechtlich nicht ausgeschlossen sei.“
Verwaltungshandeln setzt eine gesetzliche Grundlage voraus.
Verboten ist alles, was nicht grundsätzlich erlaubt ist.
Ich zweifle stark an der Legalität dieses Handelns, da praktisch hoheitliche Angelegenheiten aufgegeben werden! Verantwortlich dafür dürften die Innenministerien und schlussendlich der Innenminister sein!
Was entscheiden wir noch selbst?
Offenbar Nichts!
Völkerrecht für Deutschland wurde abgeschafft.
Alles klar. Kommt als nächstes Scharia?
Das muss Alles rückgängig gemacht werden.
Das geht aber nicht mehr. Der Große Austausch ist schon zu weit fortgeschritten. Das Deutsche Volk stirbt aus.
Deutschland ist ein Tollhaus. Die ganze Welt schüttelt den Kopf.
Und wer beaufsichtigt diese ausländischen „Consultants“? Etwa auch Ausländer? Das wäre institutionalisierter Kontrollverlust. Wir geben die Geschicke unserer Verwaltung in die Hände von Ausländern. Das ist Selbstaufgabe.
Nee, das ist Hochverrat von ganz oben!
Jeder merkt und sieht es, es funktioniert immer weniger, der Staat scheitert permanent an seinen Aufgaben. Die Steuern sind nicht mehr gerechtfertigt.
Vor lauter Teilhabe…der Anteil an der Bevölkerung ist geringer.
„Ausländer entscheiden über Aufenthaltsrecht“
Nicht nur das, SIE sind es, die mittlerweile an der jeder Tür stehen und entscheiden wer von uns rein darf und wer nicht, aus Sicherheitsgründen (Security)!
Bananenrepublik
Warum kommt mir nur der Begriff*Unterwanderung*in den Sinn???
Der Große Austausch läuft auf Vollgas. Das ist das was die Mächtigen im Hintergrund wollen. Ich sage nur WEF, Soros, WHO, Gates…
Das Endziel kann ja nur sein . jedem der möchte auf diesem Planeten einen Aufenthaltstitel in Deutschland anzubieten.. Alles andere wäre nun wirklich ausländerfeindlich ! Deutschland für alle ! Wir schaffen das !
Die Quote der ausländischen „Mitarbeiter wird in den Behörden wegen den Turboeinbürgerungen und Doppelpass-Ausländern deutlich höher sein. Deutschland schafft sich ab (Sarrazin)