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Medienstaatsvertrag

„Allgemeine automatisierte Recherche“: Medienanstalten sollen Social Media anlasslos durchsuchen

Die Landesmedienanstalten sollen künftig weitreichende automatisierte Kontrollen im Netz durchführen. Das sieht ein Entwurf für den neuen Digitale-Medien-Staatsvertrag vor. Neben öffentlichen Inhalten sollen auch zugangsbeschränkte Angebote durchsucht werden.

Plattformen wie X, TikTok und YouTube sollen den Landesmedienanstalten künftig Schnittstellen für automatisierte Kontrollen bereitstellen. (IMAGO/STEINSIEK.CH)

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Die Landesmedienanstalten sollen künftig ausdrücklich technische Systeme einsetzen dürfen, um Inhalte auf Plattformen wie X, Facebook, Instagram, TikTok oder YouTube automatisiert nach möglichen Rechtsverstößen zu durchsuchen. Darüber berichtete zunächst Nius. Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz spricht von einer „allgemeinen automatisierten Recherche auf potenzielle Rechtsverstöße“. Erfasst werden sollen Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte – ausdrücklich auch Angebote mit Zugangsbeschränkungen.

Das sieht der Entwurf für den Digitale-Medien-Staatsvertrag Teil 1 vor. Neu daran ist insbesondere der Paragraf 109a. „Die Landesmedienanstalten dürfen zur Ermittlung von Rechtsverstößen (…) technische Mittel einsetzen, die Text-, Bild-, Audio- und Bewegtbildinhalte aus Rundfunk und Telemedien automatisiert auf mögliche Verstöße abgleichen“, heißt es darin.

Dabei sollen die Medienanstalten auch personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten dürfen. Der Entwurf nennt ausdrücklich auch besonders geschützte Kategorien personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung. Voraussetzung ist, dass die Verarbeitung erforderlich ist, um einen Inhalt abschließend bewerten zu können.

Erkennt das technische System einen möglichen Rechtsverstoß, können zusätzlich Anbieterdaten, die Webadresse des Inhalts, die Zeitpunkte der Veröffentlichung und der Datenerhebung, die geografische Zuordnung, Verlinkungen und Interaktionen mit dem Inhalt verarbeitet werden. Anschließend muss ein Mensch prüfen, ob sich der mögliche Rechtsverstoß bestätigt. Ist das nicht der Fall, müssen die verarbeiteten personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Spätestens nach 30 Tagen müssen sie auch dann gelöscht werden, wenn noch keine Überprüfung erfolgt ist. 

Bestätigt sich dagegen ein „konkreter Verdacht“, dürfen die Daten für Aufsichtsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeitenverfahren weiterverarbeitet werden. Bei bestimmten Straftatverdachtsfällen im Bereich des Jugendmedienschutzes ist auch eine Weitergabe an andere zuständige Behörden vorgesehen. Ohne anhängiges Aufsichtsverfahren müssen personenbezogene Daten spätestens nach sechs Monaten gelöscht werden. Anbieter von Online-Plattformen müssen den Medienanstalten auf Anforderung „geeignete Schnittstellen“ für den Einsatz der technischen Systeme zur Verfügung stellen.

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Automatisiert durchsuchen die Landesmedienanstalten das Netz bereits heute. Das von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen entwickelte System KIVI wird inzwischen von allen 14 Landesmedienanstalten eingesetzt. Bis Anfang 2025 wurden nach Angaben der Medienanstalt NRW mehr als 40.000 Funde überprüft und mehr als 8.600 Verfahren wegen möglicher Rechtsverstöße eingeleitet. 

Bislang konzentriert sich KIVI vor allem auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, darunter pornografische, gewaltverherrlichende oder bestimmte extremistische Inhalte. Nun soll der Einsatz auch auf Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag ausgeweitet werden. Damit können auch journalistische Online-Angebote betroffen sein.

Darüber hinaus sollen die Bußgeldobergrenzen für bestimmte Ordnungswidrigkeiten im Medienstaatsvertrag auf bis zu 1,5 Millionen Euro verdreifacht werden. Die Verjährungsfrist soll von sechs auf 24 Monate steigen.

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, die „bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Medienaufsicht müsse auf Grundlage klarer gesetzlicher Regeln gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.

Der erste Teil des Digitale-Medien-Staatsvertrags ist bereits weit im Gesetzgebungsverfahren. Die Regierungschefs der Länder stimmten dem Entwurf am 25. Juni zu. Bis Ende Januar 2027 soll der Staatsvertrag unterzeichnet werden. Anschließend müssen ihn die Länder ratifizieren. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten zum 1. August 2027.

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55 Kommentare

  • Nur mal so:
    Man muss Angst haben, dass demnächst die anlasslose Hausdurchsuchung oder die anlasslose Haft kommt.

    Demokratie, wie ich sie als in den 1950er Jahren Geborener kennengelernt habe, geht anders.

    Ich hoffe, die Freien Medien schließen sich zusammen und wehren sich bis aufs Blut.

    • Wie kommen Sie darauf, daß das anlasslos geschehen könnte? Einen Anlass wird man schon finden, da können Sie sicher sein.

      • Erst wird einer kreiert und dann weitergehend ohne. Das machen autoritäre Staaten so.

      • Zusammen mit neuen Befugnissen für BND und Verfassungsschutz die sich dann auf Rechner häcken dürfen um Daten zu kopieren, manipulieren oder zu erstellen, (ggfs. Eben auch Nutzerbeiträge erstellen) wird sich da sicher ein Anlass erfinden lassen der dann auch gefunden wird obwohl man selbst nie was getan hat… nur evtl. die falsche politische Meinung hat.

    • Es scheint, als ob „Links“ alles, von Orwell, Huxley bis hin zu Kafka nicht als Warnung aufnimmt, sondern vielmehr als Handlungsanweisung.

    • Und jetzt alle: ‚Russland ist ein böses Land und China auch. Da werden die Bürger anlasslos überwacht.‘ Und schon passt die Welt wieder.

  • Da ist es also, das Wahrheitsministerium.

    • 2+2=5….sprechen Sie mir nach…..2+2=5…..

  • Regierungskritik, Satire, das Aufdecken von Korruption, Vetternwirtschaft und anderen Skandalen, selbst politische Witze auf X oder WhatsApp werden nun zum existenziellen Risiko.

  • In einfacher Sprache. Die regierenden dürfen machen was sie wollen. Wer es öffentlich kritisiert ist fällig.

    • Stimmt. Das hat nur nichts mehr mit Demokratie zu tun. Es wird Zeit, dass Mal eine alternative Partei an die Macht kommt.

      • Steinmeier würdigt Verfassungsgericht: Als Garant für Freiheit, Menschenwürde und Rechtsstaat werde es heute genauso dringend gebraucht wie bei der Gründung, so der Bundespräsident zum 75. Geburtstag des Gerichts.
        Extremisten stellten Demokratie und Rechtsstaat zunehmend in Frage.
        Dem Verfassungsgericht komme deshalb eine entscheidende Rolle zu, die Werte und Garantien der freiheitlichen Demokratie zu verteidigen…

  • Darüber hinaus sollen die Bußgeldobergrenzen für bestimmte Ordnungswidrigkeiten im Medienstaatsvertrag auf bis zu 1,5 Millionen Euro verdreifacht werden. Die Verjährungsfrist soll von sechs auf 24 Monate steigen.

    Ah, man möchte den Bürger kontrollieren und der Staat braucht dringend Geld.

    „Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, die „bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.“

    Na, dann fangt mal mit dem ÖRR an!
    Da gäbe es sehr viel zu tun!

    Im übrigen hätte ich gerne mal eine verbindliche Definition des Begriffes „Rechtsverstösse“, siehe den Passus „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“.

    Unwürdig das ganze Schauspiel, einfach unwürdig, was in diesem Land abgeht!

    • Es ist einer Demokratie unwürdig. Paßt aber zu der immer mehr autoritärer werdenden „UnsereDemokratie“. Man denke nur daran als das mit dem „unterhalb der Strafbarkeit“ anfing.

  • Bitte bleiben Sie an diesem Thema dran. Wie wäre es mit einer breit angelegten Petition?

  • Die suchen nicht nach Rechtsverstößen, sondern nach „Rechts“-Vorstößen.

  • Ist das Arzt-Patienten-Geheimnis in Gefahr?
    Der Gesetzentwurf wurde am 24. September 2026 erstmals im Deutschen Bundestag beraten und anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Änderungen sind daher weiterhin möglich.
    Was soll sich ändern?
    Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen zusätzliche Möglichkeiten erhalten, um beispielsweise Spionage, Terrorismus, Sabotage und Cyberangriffe aufzuklären und abzuwehren.
    Zu den vorgesehenen Befugnissen gehören unter gesetzlichen Voraussetzungen auch verdeckte Maßnahmen.
    Nach Angaben der KBV und der Ärztekammer Niedersachsen können hierzu beispielsweise das heimliche Betreten von Geschäfts- und Praxisräumen sowie das Abhören oder Aufzeichnen nichtöffentlicher Gespräche gehören.
    Solche Maßnahmen wären an gesetzliche Voraussetzungen gebunden.
    Der entscheidende Kritikpunkt liegt an anderer Stelle:
    Ärzte sind bislang nicht in der höchsten Schutzstufe

  • Wenn die Panik kickt 😉

  • Wenn die AfD nicht zustimmt, wird dieser Vertrag nicht kommen. Immerhin muss auch Sachsen-Anhalt einem solchen Vertrag beitreten.

  • Es darf also nur verbreitet werden, was die herrschende Regierung als „richtige“ Tatsache ansieht, alles andere nicht.

    Das garantiert eine „richtige“ Meinungsbildung, insbesondere vor Wahlen.

    Konsequenterweise wird man dann auch nur noch die in den Augen der herrschenden Regierung „richtigen“ Politiker und Parteien wählen dürfen.

    Dann kann Art. 5 Abs. 1 GG ja endlich entsorgt werden.

    „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ – Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz

  • Wäre „Links ist vorbei!“ eine solche bewusste falsche Tatsachenbehauptung?

  • „ Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, die „bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.“ Da muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

  • Die AFD wirkt. Schon seit 2013.

  • Ben Berndt und Joachim Steinhöfel sind da zwar schon dran, aber der Protest muß größer werden.

  • So etwas nennt man Rasterfahndung nach leuchten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten! Kläger werden nicht ausbleiben.

  • Mit meinen Ü-60 Jahren habe ich mich noch nie (!!!) in diesem Land so unfrei gefühlt wie heute. Statt politischem Diskurs gibt es eine zunehmende Gesinnungspolitik, einen ausufernden Überwachungsstaat und ein breit angelegtes Denunziantentum. Jeder soll jeden überwachen und der maßlose Staat überwacht alle.
    Wenn Merz von „ autoritären“ Parteien spricht, dann sollte er zuallererst einmal vor der eigenen Tür kehren.
    Unfreiheit , Diskurslosigkeit und Einschüchterung zerstören immer mehr all das, was mühsam nach 1945 aufgebaut wurde.
    Es ist nicht nur eine Schande, es ist ein regelrechter Verrat an der Demokratie.

  • Es gibt sehr viel Einsparungspotential für eine zukünftige Regierung. Dessen Realisierung wird unsere freie Bürgergesellschaft aufatmen lassen. Wie »Stasi in die Produktion« damals.

  • Meinungsfreiheit, Medienfreiheit wird in Diktaturen unterdrückt‼
    Diktaturen oder wie es bei uns heißt: Unsere Demokratie!

  • Wir sind in einem Schwellenstaat. Nein, nicht in einem, der die erste von der dritten Welt trennt – in einem, der den Rechtsstaat vom Unrechtsstaat – von einer Diktatur trennt.
    Und sie ziehen das Tempo an, denn sie sehen mit den Konservativen ihre Chancen davon schwimmen, das Konstrukt fertig zu stellen.

  • Der Wunsch, andere zu bevormunden, gehört zur moralischen Entwicklung.

    Zitat: „3. Stufe … Moralische Erwartungen anderer werden erkannt. … Korrespondierend dazu richtet er ebenfalls moralische Erwartungen an das Verhalten anderer“ Quelle: Moralentwicklung

    Deshalb nimmt die allgemeine Bevormundung kontinuierlich zu, z.B. Steuern, Zensur, Bürokratie, Verbote, Pflichten, Kontrollen, …

    Die aktuelle Epoche Aufklärung kann den Wunsch nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.

  • „Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat wiederholt entschieden, dass eine anlasslose Überwachung ohne konkreten Verdacht oder einen engen begründeten Anlass gegen das Grundgesetz verstößt.“. Der Entwurf für den neuen Digitale-Medien-Staatsvertrag ist also verfassungswidrig. Die Verantwortlichen sind umgehend namentlich zu benennen und wegen offensichtlich verfassungsfeindlicher Bestrebungen strafrechtlich zu belangen.

  • „Die Medienaufsicht müsse auf Grundlage klarer gesetzlicher Regeln gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“

    Kaugummi von einem Ende zum anderen. Hass ist nur ein emotionales Empfinden und per se kein Strafbestand. Dieser wäre nämlich durch ein Tatbild als rechtswidriges Handeln zum Nachteil eines Dritten bestimmt. Und Hetze gehört gleichsam in die Altkategorie zwangsbeatmeter Propagandafloskeln, auch wenn es den Straftatbestand der Volksverhetzung nach §130 StGB gibt.

    Von wegen „klare gesetzliche Regeln“. Die Medienaufsicht maßt sich die Aufgabe eines orwellschen Wahrheitsministeriums und Zensors an. Sie soll mit systemstaatlicher Rückendeckung eines Staatsvertrags bestimmen, was als was zu gelten hat. Der Terminus vom medienpolitischen Komplex passt exakt in ein Zeitalter totaler digitaler Kontrollmöglichkeiten und Einschüchterung durch Strafandrohung.

  • Wir werden alle mundtot gemacht. Fehlen nur noch die Lager wo die Meinungsverbrecher einsitzen. Also Klappe halten, und alles akzeptieren was die Obrigkeit befielt. Der Umsturz iin den Uberwachungsstaat ist perfekt gelungen.
    Fehlt nur noch der digitale Euro.

    • Ach, die werden die Umerziehungslager einfach als Psychiatrien tarnen.
      War doch in Sachsen für die „Quarantäne-Brecher“ auch schon geplant.
      Corona war ein sehr gutes Versuchslabor und -feld.

      https://multipolar-magazin.de/meldungen/0462

    • Die China-Virus-Diktatur war nur der Test zur Umsetzung. Wozu Lager, wenn die Menschen sich freiwillig zu Hause selber einsperren?!

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