Medienstaatsvertrag
„Allgemeine automatisierte Recherche“: Medienanstalten sollen Social Media anlasslos durchsuchen
Die Landesmedienanstalten sollen künftig weitreichende automatisierte Kontrollen im Netz durchführen. Das sieht ein Entwurf für den neuen Digitale-Medien-Staatsvertrag vor. Neben öffentlichen Inhalten sollen auch zugangsbeschränkte Angebote durchsucht werden.
Die Landesmedienanstalten sollen künftig ausdrücklich technische Systeme einsetzen dürfen, um Inhalte auf Plattformen wie X, Facebook, Instagram, TikTok oder YouTube automatisiert nach möglichen Rechtsverstößen zu durchsuchen. Darüber berichtete zunächst Nius. Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz spricht von einer „allgemeinen automatisierten Recherche auf potenzielle Rechtsverstöße“. Erfasst werden sollen Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte – ausdrücklich auch Angebote mit Zugangsbeschränkungen.
Das sieht der Entwurf für den Digitale-Medien-Staatsvertrag Teil 1 vor. Neu daran ist insbesondere der Paragraf 109a. „Die Landesmedienanstalten dürfen zur Ermittlung von Rechtsverstößen (…) technische Mittel einsetzen, die Text-, Bild-, Audio- und Bewegtbildinhalte aus Rundfunk und Telemedien automatisiert auf mögliche Verstöße abgleichen“, heißt es darin.
Dabei sollen die Medienanstalten auch personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten dürfen. Der Entwurf nennt ausdrücklich auch besonders geschützte Kategorien personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung. Voraussetzung ist, dass die Verarbeitung erforderlich ist, um einen Inhalt abschließend bewerten zu können.
Erkennt das technische System einen möglichen Rechtsverstoß, können zusätzlich Anbieterdaten, die Webadresse des Inhalts, die Zeitpunkte der Veröffentlichung und der Datenerhebung, die geografische Zuordnung, Verlinkungen und Interaktionen mit dem Inhalt verarbeitet werden. Anschließend muss ein Mensch prüfen, ob sich der mögliche Rechtsverstoß bestätigt. Ist das nicht der Fall, müssen die verarbeiteten personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Spätestens nach 30 Tagen müssen sie auch dann gelöscht werden, wenn noch keine Überprüfung erfolgt ist.
Bestätigt sich dagegen ein „konkreter Verdacht“, dürfen die Daten für Aufsichtsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeitenverfahren weiterverarbeitet werden. Bei bestimmten Straftatverdachtsfällen im Bereich des Jugendmedienschutzes ist auch eine Weitergabe an andere zuständige Behörden vorgesehen. Ohne anhängiges Aufsichtsverfahren müssen personenbezogene Daten spätestens nach sechs Monaten gelöscht werden. Anbieter von Online-Plattformen müssen den Medienanstalten auf Anforderung „geeignete Schnittstellen“ für den Einsatz der technischen Systeme zur Verfügung stellen.
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Bislang konzentriert sich KIVI vor allem auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, darunter pornografische, gewaltverherrlichende oder bestimmte extremistische Inhalte. Nun soll der Einsatz auch auf Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag ausgeweitet werden. Damit können auch journalistische Online-Angebote betroffen sein.
Darüber hinaus sollen die Bußgeldobergrenzen für bestimmte Ordnungswidrigkeiten im Medienstaatsvertrag auf bis zu 1,5 Millionen Euro verdreifacht werden. Die Verjährungsfrist soll von sechs auf 24 Monate steigen.
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, die „bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Medienaufsicht müsse auf Grundlage klarer gesetzlicher Regeln gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.
Der erste Teil des Digitale-Medien-Staatsvertrags ist bereits weit im Gesetzgebungsverfahren. Die Regierungschefs der Länder stimmten dem Entwurf am 25. Juni zu. Bis Ende Januar 2027 soll der Staatsvertrag unterzeichnet werden. Anschließend müssen ihn die Länder ratifizieren. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten zum 1. August 2027.
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Nur mal so:
Man muss Angst haben, dass demnächst die anlasslose Hausdurchsuchung oder die anlasslose Haft kommt.
Demokratie, wie ich sie als in den 1950er Jahren Geborener kennengelernt habe, geht anders.
Ich hoffe, die Freien Medien schließen sich zusammen und wehren sich bis aufs Blut.
Wie kommen Sie darauf, daß das anlasslos geschehen könnte? Einen Anlass wird man schon finden, da können Sie sicher sein.
Erst wird einer kreiert und dann weitergehend ohne. Das machen autoritäre Staaten so.
Es scheint, als ob „Links“ alles, von Orwell, Huxley bis hin zu Kafka nicht als Warnung aufnimmt, sondern vielmehr als Handlungsanweisung.
Da ist es also, das Wahrheitsministerium.
2+2=5….sprechen Sie mir nach…..2+2=5…..
In einfacher Sprache. Die regierenden dürfen machen was sie wollen. Wer es öffentlich kritisiert ist fällig.
Stimmt. Das hat nur nichts mehr mit Demokratie zu tun. Es wird Zeit, dass Mal eine alternative Partei an die Macht kommt.
Steinmeier würdigt Verfassungsgericht: Als Garant für Freiheit, Menschenwürde und Rechtsstaat werde es heute genauso dringend gebraucht wie bei der Gründung, so der Bundespräsident zum 75. Geburtstag des Gerichts.
Extremisten stellten Demokratie und Rechtsstaat zunehmend in Frage.
Dem Verfassungsgericht komme deshalb eine entscheidende Rolle zu, die Werte und Garantien der freiheitlichen Demokratie zu verteidigen…
Regierungskritik, Satire, das Aufdecken von Korruption, Vetternwirtschaft und anderen Skandalen, selbst politische Witze auf X oder WhatsApp werden nun zum existenziellen Risiko.
Darüber hinaus sollen die Bußgeldobergrenzen für bestimmte Ordnungswidrigkeiten im Medienstaatsvertrag auf bis zu 1,5 Millionen Euro verdreifacht werden. Die Verjährungsfrist soll von sechs auf 24 Monate steigen.
Ah, man möchte den Bürger kontrollieren und der Staat braucht dringend Geld.
„Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, die „bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.“
Na, dann fangt mal mit dem ÖRR an!
Da gäbe es sehr viel zu tun!
Im übrigen hätte ich gerne mal eine verbindliche Definition des Begriffes „Rechtsverstösse“, siehe den Passus „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“.
Unwürdig das ganze Schauspiel, einfach unwürdig, was in diesem Land abgeht!
Es ist einer Demokratie unwürdig. Paßt aber zu der immer mehr autoritärer werdenden „UnsereDemokratie“. Man denke nur daran als das mit dem „unterhalb der Strafbarkeit“ anfing.
Wenn die Panik kickt 😉
Die suchen nicht nach Rechtsverstößen, sondern nach „Rechts“-Vorstößen.
Ist das Arzt-Patienten-Geheimnis in Gefahr?
Der Gesetzentwurf wurde am 24. September 2026 erstmals im Deutschen Bundestag beraten und anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Änderungen sind daher weiterhin möglich.
Was soll sich ändern?
Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen zusätzliche Möglichkeiten erhalten, um beispielsweise Spionage, Terrorismus, Sabotage und Cyberangriffe aufzuklären und abzuwehren.
Zu den vorgesehenen Befugnissen gehören unter gesetzlichen Voraussetzungen auch verdeckte Maßnahmen.
Nach Angaben der KBV und der Ärztekammer Niedersachsen können hierzu beispielsweise das heimliche Betreten von Geschäfts- und Praxisräumen sowie das Abhören oder Aufzeichnen nichtöffentlicher Gespräche gehören.
Solche Maßnahmen wären an gesetzliche Voraussetzungen gebunden.
Der entscheidende Kritikpunkt liegt an anderer Stelle:
Ärzte sind bislang nicht in der höchsten Schutzstufe
Bitte bleiben Sie an diesem Thema dran. Wie wäre es mit einer breit angelegten Petition?
Wenn die AfD nicht zustimmt, wird dieser Vertrag nicht kommen. Immerhin muss auch Sachsen-Anhalt einem solchen Vertrag beitreten.
Die AFD wirkt. Schon seit 2013.
Lügen ARD und ZDF? Ausgerechnet die eigene Fehlerkultur der Sender liefert Kritikern die Munition dafür
Stand:06.08.2026, 08:18 Uhr
https://www.merkur.de/politik/und-fehler-zeigen-luegen-ard-und-zdf-was-studien-gerichte-94427872.html
Es darf also nur verbreitet werden, was die herrschende Regierung als „richtige“ Tatsache ansieht, alles andere nicht.
Das garantiert eine „richtige“ Meinungsbildung, insbesondere vor Wahlen.
Konsequenterweise wird man dann auch nur noch die in den Augen der herrschenden Regierung „richtigen“ Politiker und Parteien wählen dürfen.
Dann kann Art. 5 Abs. 1 GG ja endlich entsorgt werden.
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ – Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz
So etwas nennt man Rasterfahndung nach leuchten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten! Kläger werden nicht ausbleiben.
Ben Berndt und Joachim Steinhöfel sind da zwar schon dran, aber der Protest muß größer werden.
Es gibt sehr viel Einsparungspotential für eine zukünftige Regierung. Dessen Realisierung wird unsere freie Bürgergesellschaft aufatmen lassen. Wie »Stasi in die Produktion« damals.
Wir werden alle mundtot gemacht. Fehlen nur noch die Lager wo die Meinungsverbrecher einsitzen. Also Klappe halten, und alles akzeptieren was die Obrigkeit befielt. Der Umsturz iin den Uberwachungsstaat ist perfekt gelungen.
Fehlt nur noch der digitale Euro.
Ach, die werden die Umerziehungslager einfach als Psychiatrien tarnen.
War doch in Sachsen für die „Quarantäne-Brecher“ auch schon geplant.
Corona war ein sehr gutes Versuchslabor und -feld.
https://multipolar-magazin.de/meldungen/0462
Die China-Virus-Diktatur war nur der Test zur Umsetzung. Wozu Lager, wenn die Menschen sich freiwillig zu Hause selber einsperren?!
Genau mein Humor , oben sitzt der rote Hahn auf dem Klosterdach und pfeifen die Spatzen eingut miteinader. Zeiten sind das.
Glück Auf!
Mielkes Visionen in Vollendung.
Wir müßen alles wissen.Am Arbeitsplatz im Sportverein und auch im Privaten.
Sind da Insidejobs in Planung.
Börsendotiert bei Black Schrott.
BEÄNGSTIGEND !! Die Freiheit wird uns scheibchenweise genommen und die Masse denkt, es geht ja nur gegen Hass&Hetze und Desinformation, das ist schon ok.
– Aber WER bestimmt was als H&H gilt ??
– Ist Kritik an Regierenden Desinformation ??
selbstzensur wird nicht nur gewünscht sondern auch gefördert…
Schnüffeln, zensieren, abstrafen. Die heilige Dreifaltigkeit des besten Deutschland, das es je gab… .
Damit entscheiden dann die Medienanstalten was Wahrheit und was Desinformation ist und der ÖRR was man Denken darf und was nicht.
Orwell war ein Visionär mit hellseherischen Fähigkeiten. Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 10 im Grundgesetz wird durch die Hintertür abgeschafft.
Die Verfassungsfeinde sitzen nicht in der AfD sondern im Kartellregime, den Medienanstalten, dem ÖRR und beim Verfassungsschutz.
Von Verfahren gegen arabischsprachige Medien oder social Media hört man dagegen gar nichts.
Die beiden zuletzt bekannt gewordenen Fälle waren gegen Ben ungescriptet und gegen Elon Musk. Wegen einem harmlosen Satz bei dem ich mir vorstellen könnte, daß auf arabisch hier noch weit schlimmere Volksverhetzung verbreitet wird.
Aber wie auch bei anderen Angelegenheiten drangsaliert man die eigene Bevölkerung die das zahlen soll und verschont die Fremden die man bezahlt.
Dann wundert man sich warum man keine Volkspartei mehr ist.
Rechtsverstösse ???
S i n d…..keine linksgrüne Meinung zu haben. Da wir in Deutschland und der EU eine Diktatur aufgebaut.