Niedersachsen
Warum sich die Landratskandidaten der AfD angeblich erst nach dem Wahltag wehren dürfen
Mehrere AfD-Kandidaten wurden in Niedersachsen von der Kommunalwahl ausgeschlossen und scheitern nun mit Eilanträgen vor Gericht. Das Spiel wiederholt sich – wie schon bei AfD-Mann Joachim Paul.
Kurz vor der Kommunalwahl wurden in Niedersachsen mehrere Kandidaten der AfD von der Wahl ausgeschlossen. Dagegen wehrten sich die betroffenen Politiker und zogen mit Eilanträgen vor Gericht. In zwei Fällen wurde bereits ein Beschluss gefasst. Die Kandidaten bleiben vorerst ausgeschlossen.
Als der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht Oldenburg zog, wollte er vor allem eines erreichen: noch rechtzeitig vor der Landratswahl am 13. September als Kandidat zugelassen zu werden. Doch der Beschluss des VG machte ihm am Montag einen ersten Strich durch die Rechnung. Sichert blieb sowohl mit seinem Haupt- als auch mit seinem Hilfsantrag erfolglos (Apollo News berichtete).
Werbung
Als Hauptgrund dafür, dass Sichert vorerst nicht zur Wahl zugelassen wird, führt das Gericht an, dass es keinen offensichtlichen Fehler in seiner Nichtzulassung erkennen konnte. „Es ist für die Kammer kein offensichtlicher Fehler zu erblicken, der in einem Wahlprüfungsverfahren zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen wird“, heißt es in dem Beschluss. Einen solchen Fehler müsse es aber geben, damit ein gerichtliches Eingreifen bereits vor der Wahl möglich sei.
Als weiteren Hauptgrund dafür, dass Sichert vorerst nicht zur Wahl zugelassen wird, führt das Gericht an, dass ein gerichtliches Eingreifen während des laufenden Wahlverfahrens nur unter engen Voraussetzungen möglich sei. Entscheidungen der Wahlorgane könnten grundsätzlich erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahleinspruchs überprüft werden, erklärte die 6. Kammer.
Hinzu komme, dass eine Wahl angesichts der Vielzahl einzelner Entscheidungen von Wahlorganen und -behörden nur dann termingerecht durchgeführt werden könne, wenn die gerichtliche Kontrolle während des laufenden Wahlverfahrens begrenzt bleibe. Einen offensichtlichen Fehler, der ausnahmsweise ein Eingreifen des Gerichts noch vor der Wahl rechtfertigen könnte, erkannte die Kammer im Fall Sichert ebenfalls nicht.
Lesen Sie auch:
Mecklenburg-Vorpommern
Belästigungsvorwürfe: Vorsitzende der Grünen-Fraktion tritt kurz vor Landtagswahl zurück
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende in Mecklenburg-Vorpommern, Constanze Oehrlich, ist zurückgetreten. Ihr werden Machtmissbrauch und verbale sexuelle Belästigung eines Mitarbeiters vorgeworfen. An der Ostsee wird am 20. September ein neuer Landtag gewählt.Lüneburg
Nächster Eilantrag abgelehnt: Auch Stephan Bothe darf nicht zu den Kommunalwahlen in Niedersachsen antreten
Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des AfD-Politikers Stephan Bothe gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl abgelehnt. Wahlzulassungen könnten demnach grundsätzlich erst nach der Wahl überprüft werden, so das Verwaltungsgericht Lüneburg.Zu beachten ist bei der Begründung des Beschlusses: Mit seiner Entscheidung spricht das Gericht Sichert die Verfassungstreue nicht ab. Vielmehr sah die Kammer keinen offensichtlichen Fehler in der Entscheidung des Wahlausschusses, der einen Eingriff in das laufende Wahlverfahren rechtfertigen würde.
Ob die gegen Sichert angeführten Äußerungen und Aktivitäten bei einer vollständigen Prüfung tatsächlich die Zweifel an seiner Verfassungstreue tragen, ließ das Gericht offen.
Werbung
Auch im Fall von Sicherts Parteikollegen Stephan Bothe, dessen Eilantrag ebenfalls abgelehnt wurde, klingt die Begründung des Verwaltungsgerichts Lüneburg ähnlich. Entscheidungen, die sich auf das laufende Wahlverfahren beziehen, könnten grundsätzlich nur durch einen nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden, teilte das Gericht am Montagabend mit. Einen „vorgelagerten Rechtsbehelf“ sehe das niedersächsische Wahlrecht nicht vor.
Für Sichert und Bothe läuft es trotz der differenzierten Begründung des Gerichts letztlich auf dasselbe hinaus: Derzeit deutet alles darauf hin, dass er zur Wahl Mitte September nicht mehr rechtzeitig zugelassen wird. Wie sich ein solches Szenario auswirken kann, zeigte sich bereits am Fall des AfD-Politikers und Oberbürgermeisterkandidaten in Ludwigshafen.
Paul wurde von der OB-Wahl ausgeschlossen, nachdem ihm der Wahlausschuss ebenfalls Zweifel an seiner Verfassungstreue entgegengehalten hatte. Gegen die Entscheidung zog er vor Gericht – zunächst ohne Erfolg. Weder im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht noch mit den anschließenden Beschwerden konnte er seine Zulassung erreichen.
Werbung
Seit der Wahl im September 2025 ist der Fall jedoch juristisch weiterhin nicht abgeschlossen: Paul hat inzwischen im Hauptsacheverfahren die Ungültigerklärung der Wahl und der anschließenden Stichwahl beantragt. Eine Entscheidung steht noch aus (mehr dazu hier).
Bedenken und Kritik kommen auch von einem der führenden Staatsrechtler. Dietrich Murswiek spricht in einem Gespräch mit Apollo News mit Blick auf das geltende niedersächsische Kommunalwahlgesetz von einem Verfahren, das „eklatant unvereinbar mit dem Demokratieprinzip“ ist – und damit verfassungswidrig.
Das Demokratieprinzip würde nämlich in erster Linie verlangen, dass jeder, „der das aktive und passive Wahlrecht hat, an der Wahl teilnehmen kann“ und dass die Wähler darüber entscheiden, „welcher der Kandiaten aus ihrer Sicht am besten geeignet für dieses Amt ist“, so Murswiek.
Werbung
Dadurch, dass die Beurteilung der Verfassungstreue eine Zukunftsprognose ist, sei sie anfällig für politische Instrumentalisierung. „Da handelt es sich um eine Frage (…) deren Antwort stark von subjektiven Eindrücken derjenigen Behörde oder desjenigen Ausschusses und seiner Mitglieder abhängt“, so Murswiek. Dies würde dazu führen, „dass die Mehrheit Kandidaten einer unerwünschten Minderheit, einer unerwünschten Opposition herausfiltert.“
Dass bereits ein simples Parteiamt, wie etwa ein Kassenwart auf Ortsebene, als Beleg für Verfassungsfeindlichkeit gewertet wird, hält der Staatsrechtler juristisch für unhaltbar. „Wenn das jetzt so gehandhabt wird, dass die AfD bei Bürgermeisterwahlen und Landratswahlen überhaupt keine Kandidaten mehr aufstellen kann, könnte man das als ein Parteiverbot ‚light‘ bezeichnen und insofern auch als Umgehung dessen, was das Grundgesetz vorsieht“ (mehr dazu im Video).
Der Ursprung des Wahlchaos liegt in einer Gesetzesänderung, die unter SPD-Innenministerin Daniela Behrens auf den Weg gebracht wurde. Sie ermöglicht es den Wahlausschüssen, die Verfassungstreue von Kandidaten zu überprüfen und dabei Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einzubeziehen (mehr dazu hier).
Werbung
Aus Sicht der Verwaltungsgerichte ist diese Regelung aber gerade nicht offensichtlich verfassungswidrig. Nur dann hätten sie sich über geltendes Recht hinwegsetzen können – auch die Gerichte sind nämlich an die Gesetze gebunden, wie sie von den Parlamenten verabschiedet werden.
Sichert bleibt nun lediglich der Weg weiterer juristischer Verfahren. Auch bei seinem Parteikollegen Stephan Bothe fiel der Beschluss ernüchternd aus. Der Eilantrag des Landtagsabgeordneten wurde ebenfalls abgewiesen. Nun können die Politiker Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Viel Zeit bleibt ihnen allerdings nicht: Die Landratswahl findet bereits am 13. September statt. Ob dort eine abweichende Rechtsauffassung vertreten wird, bleibt abzuwarten.
Anzeige
Unser VPN-Partner
Freund werden
Freund von Apollo News werden
Da werden Kandidaten vor der Wahl vom Wahlzettel gestrichen – und die wirklich umfassende rechtliche Prüfung soll dann bitte nach der Wahl stattfinden.
Genial. Erst darf der Bürger den Kandidaten gar nicht wählen, anschließend kann man irgendwann darüber diskutieren, ob man ihn vielleicht doch hätte wählen dürfen.
Und besonders grotesk: Die Gerichte haben bislang nicht einmal festgestellt, dass die Betroffenen tatsächlich verfassungsuntreu sind. Für den Wahltag reicht es trotzdem erst einmal, draußen zu bleiben.
„Unsere Demokratie“ erreicht damit eine faszinierende Entwicklungsstufe: Der Wähler darf frei entscheiden – nachdem vorher entschieden wurde, zwischen wem.
Und wenn sich später herausstellt, dass der Ausschluss falsch war? Nun ja – die Wahl war dann wenigstens pünktlich.
Sind dann alle Entscheidungen der rechtswidrig gewählten Bürgermeister und Landräte ebenfalls rechtswidrig?
Ich muss bei diesen Meldungen an Putins Russland in den 2000er Jahren denken, als aussichtsreiche, jedoch missliebige Kandidaten der Opposition durch ganz ähnliche Schikanen ausgetrickst worden sind. Die Berichte in ARD und ZDF – damals noch einigermaßen normale Sender – überschlugen sich vor Empörung! Völlig zu Recht!
Jetzt sind wir selbst dort angekommen… im Kampf gegen den allgegenwärtigen Faschismus sind „unsere Demokraten“ selber auf dem Weg, Faschisten zu werden. Bitte einfach mal ein nicht-wokes Geschichtsbuch aus den 80ern lesen, das könnte diesen Leuten vielleicht die Augen öffnen…
Gestern wurde vom Obersten Gericht Russlands der Ausschluss der oppositionellen Anti-Kriegs-Partei Jabloko von der Parlamentswahl im September bestätigt. Gut dass wir in Deutschland in Unserer Demokratie eine freiheitlich-demokratische Grundordnung haben, die von Legislative und Judikative tapfer verteidigt wird.
@ Klarsteller
Der EuGH muß das letzte Wort haben !
Die im Artikel geschilderten rechtlichen Bedenken des Staatsrechtlers bezüglich der diskriminierenden, unbegründeten Ablehnungen mißliebiger Wahlkandidaten durch offensichtliche deutsche ‚kangaroo courts‘, können den Rechtsfrieden nur garantieren, wenn selbige durch den EuGH ausgeräumt werden.
Ein Beispiel:
Böse Onkelz vom Balkan sahen in Irland ihrer Haftentlassung entgegen. Bezüglich ihrer von den Staatsanwaltschaften Lübeck & Zwickau präsentierten Auslieferungsersuchen qua EuHB (Euro-Haftbefehl) zur Verbüßung weiterer Strafen, befand die Große Kammer des EuGH:
„Eine deutsche Staatsanwaltschaft ist gemäß den §§ 146 & 147 GVG weisungsgebunden (dem Justizminister, Landesjustizverwaltung, dem 1. Staatsanwalt eines OLG & LG, usw.), ist ergo keine „ausstellende Behörde“ im Sinne des EU-Rahmenbeschlusses …“
Der EuHB wird jetzt von einem Richter unterzeichnet. Die Blamage wäre nie innerstaatlich repariert worden.
Kurze Frage .
Werden nach erfolgreicher Klage die Wahlen dann wiederholt?
Mit Sicherheit nicht. Der Verfassungsschutz Chef von Thüringen will sich davon inspierieren lassen und droht schon an, dass er einen „Werkzeugkasten“ zur Verfügung hat mit dem man die AFD von den Wahlen ausschließen kann. Eine Wahlwiederholung ist damit wohl ausgeschlossen. Hier muss endlich etwas geschenen! Die Linken machen doch vor wie es geht.
https://nius.de/nachrichten/kramer-verfassungsschutz-thueringen-wahlausschluss
..wohl kaum
Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber die Klage wird keinen Erfolg haben, nicht in NS (das -d- kann man sich inzwischen wirklich schenken).
Glauben die wirklich wir sähen nicht alle ganz genau wo die Verfassungsfeinde sitzen?
Ja und?
Was machen wir dagegen?
Das deutsche Recht kann man keinem vernünftigen Menschen erklären. Es ist offenbar destruktiv.
Man stelle sich vor, man sieht, wie jemand ein Messer gegen einen anderen führt. Man könnte ohne Gefahr für sich eingreifen und den Messerstich abwenden. Aber man läßt den Messerstich geschehen. Der Tote kann sich ja hinterher an die Polizei wenden…
Das Problem ist nicht das Recht an sich (OK, das auch, wg. komplizieet),
sondern die „Richter, v.a. -:innen“ Unsererjustiz.
Dann wären Sie dran wegen unterlassener Hilfeleistung.
Nein. Sie müssen nicht unter Gefahr der eigenen Gesundheit eingreifen.
Das ist keine Demokratie mehr. Punkt. Und bald kommt der nächste Streich, die Briefwahl.
„Vielmehr sah die Kammer keinen offensichtlichen Fehler in der Entscheidung des Wahlausschusses, der einen Eingriff in das laufende Wahlverfahren rechtfertigen würde“ Wenn eine Regierungspartei und deren Kartell Kandidaten der stärksten Oppositionskraft mit dubiosen wenn nicht sogar rechtswidrigen Mitteln ausschließt, ist es ein schwerer Verstoß des Wahlausschusses. Wir leben in einem Bananenstaat.
Nein. Schlimmer. In Stasiland 2.0.
Könnte man dieses Prinzip nicht auch auf Flüchtlinge anwenden. Sie könnten sich ja auch erst aus dem Ausland wehren, nachdem sie abgeschoben wurden.
Das ist das System:
„Im Kampf gegen Rechts braucht die SPD auch die Antifa.“ – Angela Marquardt (SPD) am 07.09.2018
„Auch wir sind Antifa. Selbstverständlich.“ – Verfassungsschutz Niedersachsen am 14.10.2024
„Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus, und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen.“ – Daniela Behrens (SPD) am 17.02.2026
Und das System funktioniert.
„Das System funktioniert.“ – Daniela Behrens (SPD) am 02.08.2026
Warum Kampf gegen Rächts ? Das ist doch die konservative Ecke … also irgendwie unlogisch … die Nazis waren übrigens links
Meine Vertrauen in die Justiz schwindet durch diese Fälle deutlich. Die Begründung kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Hier stehen Elemente des GG zur Entscheidung an und man gibt eine Begründung zum Verfahren an. Unfassbar.
Wenn 20% der Wahlberechtigten ihren Kandidaten nicht wählen dürfen, würde ich an ihrer Stelle „Jan Ole Möller – Die Partei“ wählen, damit die Verursacher nicht auch noch dafür belohnt werden, wie sie Demokratie dort verbogen haben.
Herr Sichert auf den Wahlzettel zu schreiben und anzukreuzen macht die Stimme leider ungültig und würde damit die Verbieger ebenfalls belohnen.
Erzählt mir nicht mehr, daß wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben.
Wahl Verschieben bis alles geregelt ist
In Russland kann nur ein Richter jemanden von der Wahl ausschließen- wie undemokratisch.
Wer zerstört jetzt den gesellschaftlich, demokratischen Diskurs???
Jetzt wird angewendet, was man in der Coronazeit gelernt hat. Übergriffige Behörden setzen sich rechtswidrig über die Grundrechte der Bürger hinweg. Die klagen dagegen, ihre Eilanträge werden aber von den Gerichten allesamt angewiesen, weil ja angeblich nichts rechtswidriges erkennbar sei.
Jahre später stellt dann „plötzlich“ ein ums andere Gericht fest, all die Lockdowns, Demonstrationsverbote und Impfpflichten waren doch verfassungswidrig. Schön, der Bürger ist der Blöde, er wurde weggesperrt, ihm wurde die Demonstration gegen das Unrecht verboten, er durfte sein Geschäft nicht öffnen, es hat ihn seine Existenz gekostet. Er wurde vielleicht zur Impfung genötigt. Alles rechtswidrig, und trotzdem heute alles egal. Kein der Verantwortlichen wurde zur Rechenschaft gezogen und wird es auch nicht mehr. Der massive Rechtsbruch des Staates gegen das Volk blieb für ihn folgenlos.
Und genau so wird es den AfD-Kandidaten ergehen.
Die Seuche war die Blaupause.
Ich finde Wahlen Antisemitisch.
Naja … dann muss Sichert bis zum BVG gehen und dort ist alles in SPD oder CDU Hand … folglich ist dann Niedersachsen ein Testballon und der Anfang … ja, ich denke wir haben bereits asymmetrischen BKrieg … echt übel ! Was genau war an der AfD jetzt das Naziding ? Die ständige Wiederholung dieses Blödsinns ?
Nein, der Anfang war schon Joachim Paul. Der hat bereits das BVerfG angerufen und hatte dort keinen Erfolg. Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz übrigens auch nicht.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ob-wahl-in-ludwigshafen-paul-nicht-zugelassen-verfassungsgerichte
In Rh-Pfalz ist SPD-GENOSSE Prof. Dr. Lars Brocker in Personalunion Präsident des OVG und des VerwGHofs. Was soll man da erwarten? Rechtskunde? Anwendung der tatsächlichen Rechtslage? Doch wohl eher nicht.
Unsererjustiz kommt man nur noch mit internationalen Mitteln bei:
EuGH, EGMR, VP Vance.
Iich bin sicher, den wahren Grund zu kennen, warum sie sich OHNE die Einfügung ANGEBLICH erst nach der Wahl wehren dürfen: Weil dann der Drops gelutscht ist.
Weitere Gedanken halte ich für Lebenszeitverschwendung.
Die Heuchelei wird dann eklatant, wenn bei einer 51D-Regierung die Gerichte sofort einschreiten und die Wahl VORAB für unzulässig halten, wenn ein Kandidat nicht zugelassen würde.
Juristen sind sacrosankt. Besonders die linken.
…….
Das ist die unabhängige Justiz in „unsere Demokratie“!
Ich muss schon sagen, wer diese Alt-Parteien wählt, wählt Autokratie!
Diese Richter machen sich definitiv mit schuldig ! Da ist es kein Wunder, das das Ansehen aller Richter deutlich abnimmt. Mich wundert, das die Richterschaft das intern durchgehen lässt. Es wird auf Sicht Konsequenzen für sie geben !
„Es wird auf Sicht Konsequenzen für sie geben !“
Träumer!
Weiter Oben steht es:
„Das System funktioniert!“
Das passive Wahlrecht kann durch Richterspruch entzogen werdemn siehe hier:
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/a/aberkennung-wahlrecht.html
Insbesondere steht es der Genossin Behrens NICHT zu, Kandidaten auszuschließen oder Ausschüssen diesen Ausschluß nahezulegen.
Grund ist i.d.R. die AfD-Mitgliedschaft. Auch hier gilt: Eine Partei kann verboten werden, aber durch das BVerfG, NICHT durch die politische Konkurrenz via LfV.
Daß die VG das Vorgehen nicht als EKLATANTE Verletzung von Grundrechten erkannt haben, zeigt nur, wie ligrüvers Unserejustiz inzwischen ist – und in der Tat ist der VerwG-Zweig (Politik, Migration, Asyl) hier der Schlimmste.
Wir reden hier wohl von Rechtsbeugung zu Gunsten politischer Freunde. Aber D kennt das ja zur Genüge, bald ein volles Jahrhundert.
Was sollen die AfD-Fans, in N(d?)S immerhin 20%, nun tun?
A) zu Hause bleiben? Langweilig, kein Statement!
B) „Leckts mich! AfD!“ drauf schreiben?
Dann könnte Kandidat Un. Gültig das Direktmandat holen. Hat was.
C) Konzertiert!! einen anderen wählen, Basis, ödp, irgendwas abseits Unsererdemokratie? Wäre dann ein erfolgreicher Direktkandidat: ParteiGenossin Behrens hat ja gezielt solche ausgeschlossen, die es hätten schaffen können.
C isses! Muß aber kommuniziert werden – sobald die Listen fix sind!
-5 … da wurden aber so einige linke Campact-Fans getriggert, daß „strategisch wäheln“ auch rechts Erfolg haben kann.
So funktioniert unser angeblicher Rechtsstaat.
Es dürfte wohl auch dem Dümmsten klar sein, was hier für ein PERFIDES Spiel hier von „Unserer Demokratie“ gespielt wird, zumal es IMMER NUR die AfD betrifft.
Schlimm, dass sich inzwischen auch Gerichte für dieses miese Spiel hergeben, aber es ist ja allgemein bekannt, dass sämtliche Richter inzwischen das RICHTIGE Parteibuch haben.
Genau so klar ist es auch, dass NACH der Wahl gar nichts mehr passiert, obwohl so eine „Wahl“ annulliert werden müsste.
Der beabsichtigte Zweck ist erfüllt und das war`s dann und so eine Bagage nennt sich auch noch DEMOKRATEN!
Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr, wenn solche Schwei….reien rechtsmässig sind!