Wahlausschluss von AfD-Kandidaten in Niedersachsen – Professor Dietrich Murswiek im Interview
Mehrere aussichtsreiche AfD-Kandidaten für Kommunalämter in Niedersachsen wurden wegen angeblich fehlender Verfassungstreue nicht zur Wahl zugelassen. Warum dieses Vorgehen die Demokratie gefährdet, erklärt der Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek im Interview.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
Schon das Wort „angeblich“ in der Begründung sagt alles über den Zustand des Landes aus!
Die SPD ist gesichert verfassungsfeindlich. Kann jedoch bald nicht mehr als fast 5 %-Partei verboten werden.
Die SPD ist gesichert verfassungsfeindlich. Kann jedoch bald nicht mehr als fast 5 %-Partei verboten werden.
…
Ein Wahlbeamter muss doch nur für die nächsten 4 Jahre die Gewähr bieten, verfassungstreu zu sein. Das ist ein Unterschied zum regulären Beamten.
Wenn man bedenkt, dass es bei all diesem immer weiter um sich greifenden und immer gefährlicher werdenden Streit um die AfD im Kern zu einem ganz großen Teil nur darum geht, dass ein sehr großer Teil der Wahlbevölkerung eine deutlich restriktivere Zuwanderungspolitik wünscht, was aber auf Biegen und Brechen und wirklich fast „ums Verrecken“ auf keinen Fall zur Sprache und zur Wirkung kommen darf, fragt man sich nur noch sprachlos, was für ein gigantisches Problem dieses kranke Land eigentlich mit sich selbst hat.
Es sind komplett fremdgesteuerte und heimatfeindliche Nullen in den wichtigen Ämtern!
Kriminelle, Sonst nichts.
dieses kranke land hat sich gemeinsam mit vielen anderen kranken laendern vertraglich zu etwas verpflichtet, das einem, den nationalen zielen uebergeordnetetn globalen ziel, dient:
**Der Hinterhalt ist in den UN Migrations- Asyl- Flüchtlingspakten zu finden mit denen der systematische Export-Import von allerlei Migranten nach Europa, USA, CAN, AUS, NZ legalisiert wurde. In diesen Verträgen wurden alle EInzelheiten verbindlich ausgehandelt und unterschrieben. Mit diesen Verträgen werden hunderte Milliarden für die Migrationsindustrie legalisiert und ermöglicht. Die Verträge wurden in allen betroffenen Ländern an den Völkern vorbei eingeführt. Das ganze Thema ist je nach Land bereits 30-40 Jahre in Vorbereitung. Die Migrationspakte müssen also aufgehoben werden.
der letzte satz ist der punkt, an dem es hakt.
kein land hat bisher gewagt, auszutreten.
stattdessen werden neue pakte zur verwaltung, nicht abschaffung der migration geschmiedet, wie der von 2026
Warum haben die Gerichte, die die Klagen bisher abgewiesen haben, die Unterscheidung von Laufbahnbeamten und Wahlbeamten nicht getroffen ?
Zumindest müssten die im Urteil dazu Ausführungen gemacht haben. Der Hinweis auf die sogenannte „nachgelagerte Wahlprüfung“ reicht doch nicht aus.
Im Übrigen ist der Bürgermeister an Gesetz und Recht gebunden und jede Entscheidung „seiner“ Behörde kann durch die Aufsichtsbehörde oder gerichtlich auf Antrag des Bürgers geprüft werden.
Traurigerweise sind solche Betrachtungen fast schon gegenstandslos, da diese Regierung gar keine Absicht mehr hat, sich an irgendwelche Gesetze zu halten. Sie bricht die vorhandenen Gesetze, wie es ihr gefällt, ändert sie oder erläßt neue, die den Bruch der alten legitimieren. Und selbst wenn man vor Gericht geht, gerät man an korrupte Richter, die sich nicht nach irgendwelchen Gesetzen richten, sondern nach den Anweisungen der Politik.
Das Verbot selbst darf auch nur das BVerfG aussprechen.
Und die machen das womöglich glatt noch………..
Mein Vertrauen in diesen Rechtsstaat ist auf NULL gesunken.
Das war mal anders.
Das Wahlrecht darf–so weit ich das verstanden habe–nur ohne Bundesverfassungsgericht entzogen werden, wenn der Bewerber zuvor von einem Gericht wegen einer Straftat verurteilt wurde. Aber selbst da kommt es darauf an, welches Mindeststrafmaß dem Urteil zu Grunde liegt.
Unsere SPD- Justizministerin , Frau Hubig wollte ein Gesetz in den Bundestag einbringen–dass bei Verurteilung wegen Volksverhetzung auch das Wahlrecht entzogen werden kann.–Aber auch dann müsste es dazu ein Urteil eines Gerichts geben. Parteigremien dürfen das nicht entscheiden. (Eine Verurteilung wegen Volksverhetzung würde ohne neuem Gesetz noch nicht einmal ausreichen, das Wahlrecht entziehen zu dürfen)
Würde das jetzt alles so durchgehen, müssten nach 3 Jahren evtl. alle Wahlen wiederholt werden.
Ich hoffe, unsere jetzigen Entscheider „vor Ort“ würden dann selbst juristisch zur Verantwortung gezogen werden.
Jeder, der sich mit dem Thema befasst–kommt doch aus dem Staunen nicht raus.
Dieser Unterschied zwischen Bewerbern, die in eine Beamtenlaufbahn eintreten sollen und Wahlbeamten , die von Bürgern gewählt werden sollen– wurde hier super erklärt.
Und wenn nur das Bundesverfassungsgericht ein passives oder aktives Wahlrecht entziehen kann–dann sollte es auch keine Gerichte dazwischen geben, die über ein Schnellverfahren entscheiden dürften.
Ich würde mir wünschen, dass das Bundesverfassungsgericht sich aktiv in die Sache einschalten würde.
Wenn sich das Bundesverfassungsgericht von parteipolitischen Wahlgremien ausspielen läßt–was ist dieses Gericht dann wert?
Vielleicht wäre auch die Bundesanwaltschaft einzubeziehen–es könnte auch ein Angriff auf die Demokratie sein.
Bundeswahlleiterin–Stand 2024
Aberkennung des Wahlrechts
§ 13 Bundeswahlgesetz (BWG) bestimmt, dass vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Diese Regelung steht dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz (GG) und den Grundsätzen der Gleichheit und Allgemeinheit der Wahl nicht entgegen, weil eine Aberkennung des Wahlrechts nicht automatisch erfolgt, sondern nur durch Richterspruch bei Vorliegen gesetzlich gegebener Tatbestände erfolgen darf.
Dieser Ausschluss infolge Richterspruchs eines deutschen Gerichts ist allerdings nur in wenigen, im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ausdrücklich genannten Fällen möglich und gilt für zwei bis maximal fünf Jahre. Der Ausschluss vom Wahlrecht erfolgt, wenn es zu Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten bzw. von mindestens einem Jahr zum Beispiel wegen folgender Straftaten gekommen ist:
Fortsetzung….
Aberkennung des Wahlrechts…..
:
Vorbereitung eines Angriffskrieges und Hochverrat gegen den Bund
Landesverrat und Offenbarung von Staatsgeheimnissen
Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen
Abgeordnetenbestechung
Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln oder sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst (Voraussetzung in diesem Fall ist die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr).
Die Aberkennung des Wahlrechts ist in diesen Fällen nach Maßgabe der speziellen Strafrechtsvorschriften in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellt und nicht automatische Folge der Verurteilung wegen dieser Straftaten.
Darüber hinaus kann das Wahlrecht wegen des Verwirkens von Grundrechten durch das Bundesverfassungsgericht aberkannt werden.
Vorboten des Niedergangs – Symptome in der DDR und der BRD im Vergleich – Wertkonservative Süd-West https://share.google/h53tIpEzUYbjxmbkO
Nun, vielleicht einige Anmerkungen zur Sache:
#1: Bei allem Respekt für die Herren Murswiek und Gräber, aber, wie schon der alte Kohelet sagte: Nil novi sub sole! – Oder als alte indianische Weisheit: Wenn du ein totes Pferd reitest – steig ab!
#2: Dies soll aber keinesfalls die Berechtigung der Kritik in Zweifel ziehen, sondern nur deren konkreten Nutzwert. Denn, so lange es nicht gelingt, die berechtigte Kritik an den Vorgängen in Niedersachsen (und anderenorts) in konkrete Entscheidungen „umzumünzen“, bleibt diese enttäuschend folgenlos.
#3: Seit Gründung der Bundesrepublik gilt der Rechtsgrundsatz, daß der Rechtsweg für jede Form der Wahlbeschwerde erst nach stattgehabter Wahl eröffnet ist.
#4: Die zweifelsfrei interessante Rechtsdiskussion blendet die hinter dieser Entwicklung stehende politisch-gesellschaftliche Veränderung völlig aus: „UnsereDemokratie™“ unterscheidet sich nicht nur formal, sondern wesenhaft von „Demokratie“.
#5: „UnsereDemokratie™“ ist nämlich längst eine plebiszitär legitimierte „Elitenregierung“, die in ihrer Entwicklung nicht wirklich zufällig auf die Etablierung eines neofeudalen Gesellschaftumbaus hinausläuft: Der neofeudale „UnsereDemokratieAdel™“ läßt sich seine Machtausübung plebiszitär bestätigen, während Opposition als „verfassungsfeindliche“ Störung der etablierten Ordnung diskreditiert wird.
#6: So wenig wie die römischen Patrizier einen sie kontrollierenden König über sich geduldet haben (Livius kleidet das in die rührselige Geschichte der vom König vergewaltigten Lucretia, die sich dann ob der Schande tötete, was zur Vertreibung des Königs führte), so duldet der neue Feudaladel auch keine unabhängige Gerichtsbarkeit, der er sich zu unterwerfen hätte.
#7: Um nun den Bogen zum Ausgang der Überlegung zu schlagen: Akademisches oder journalistisches Raisonnieren über den „deplorabilis status rei publicae“ wird an den Verhältnissen nichts ändern – und eine freiwillige Änderung durch den – immer noch, immer wieder – plebiszitär bestätigten Neofeudaladel darf man wohl ebenso unbesorgt ausschließen, wie die Herbeiführbarkeit von Änderungen durch Wahlen.
#8: Deshalb hat der Neofeudaladel auch in weiser Voraussicht schon längst die Entwaffnung der Bevölkerung betrieben und treibt sie weiter voran, denn eine bewaffnete Bevölkerung, die sich zur Wehr setzen könnte, wären Bürger – so aber werden Bürger zu Untertanen gemacht.
Sapienti sat.
Der MDR Thüringen hatte sich erst kürzlich über den Entzug des passiven Wahlrechts bezüglich Herr Höcke geäußert.
Warum verhält sich der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk so schweigend zu all den Wahlausschlüssen von AfD-Politikern? Die wissen doch , dass das rechtlich nicht möglich ist.
Quelle:Grundrechtsentzug
Höcke von der Wahl ausschließen? So schwer dürfte das werden
Stand: 10.07.2026
Grundsätzlich ist das möglich, auch wenn die Hürden hoch sind. Laut Strafgesetzbuch verliert derjenige für fünf Jahre sein passives Wahlrecht, der wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist. Allerdings für Verbrechen, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden. Das gilt zum Beispiel für Raub oder Totschlag.
Wer allerdings zum Beispiel wegen Volksverhetzung verurteilt worden ist, verliert sein passives Wahlrecht nicht. Denn die Mindeststrafe bei Volksverhetzung beträgt nur drei Monate.
2)…….Höcke war wegen des Verwendens einer verbotenen SA-Parole zweimal vom Landgericht Halle zu Geldstrafen verurteilt worden.
——
All die AfD-Bewerber wurden doch nie wegen einer Straftat verurteilt.
Und nur, weil man der AfD angehört–scheint auch kein Problem sein zu dürfen–sich wählen zu lassen.
Sollte ein Bundesland durch Gesetz das Grundgesetz aushebeln dürfen–was ist dann das Grundgesetz noch wert?
Wenn sich habilitierte Juristen äussern, dann ist es meist sehr eindeutig, dass der AfD großes Unrecht widerfährt und es fällt auch meist das Wort Verfassungsbruch. Leider dringen ihre Ansichten offensichtlich nicht in die Köpfe der Richter, die ja meist ihren Segen zum Vorgehen gegen die AfD geben oder allenfalls den kosequenzlosen Zeigefinger leicht erheben.
Warum geht eigentlich NIEMAND auf die Vergangenheit der Innenministerin von Niedersachsen ein ? Warum wurde sie wohl als Staatssekretärin „entfernt“ ? Vergabe von öffentlichen Aufträgen usw. ? Warum wird das nicht mal ordentlich ausgeschlachtet ?
Das ganze Gespräch zeigt die vollkommene Verwirrtheit der Situation. Viele Punkte sind „nach meiner Auffassung“ oder einer Interpretation beurteilt. Was ganz klar herauskommt ist der Fall ist nicht klar sondern muß von Regierungsparteien und der Regierung zuarbeitenden Institutionen wie auch Gerichte entschieden werden. Auch sieht man daß diese Rechtskonstruktion der SPD absolut genial ist da sie mittlerweile über einen längeren Zeitraum angewandt wird ohne daß Juristen bislang wirksam einschreiten konnten.
Ich würde sage 1:0 für die Regierungsparteien. Sie haben exzellente Strategen die fähig sind Recht und Grundgesetz zu beugen ohne daß dagegen eingeschritten werden kann
Demokratie gefährdet?
Die wollen den politischen Wechsel nicht mehr. Dafür liegt auch schon die Union an der linksgrünen Kandarre.
Die haben sich die Halbdemokratie eingerichtet, verkaufen sie als Demokratie, die verteidigt werden muss.
Logisch, dass die Angst vor dem mündigen Wöhler haben.
Ergo werden Wahllisten bereinigt und Menschen mit unerwünschten politischen Meinungen geächtet, drangsaliert und ausgeschlossen.
Das Zusammenspiel von Verfassungsschutz, Politik, Wahlauschüssen und Richtern funktioniert dabei ganz gut.
Ein Revival deutscher Geschichte, aber ein fortschrittlicher: Halbdemokratie.
Die alte BRD mit ihrem zyklischen politischen Wechsel ist da fast überwunden.
Dieses sicher sehr interessante Gespräch höre ich mir später an.
Dennoch: Ich bin genervt. Dieses ganze Gerede ist ja ganz gut. Aber, wann wird endlich wirklich etwas bodenständiges gegen diese undemokratischen Umtriebe unternommen?
Ich hoffe, daß diese Feinde der Demokratie irgendwann dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Herr Prof. Murswiek meint, die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuften Partei könne ein „Indiz“ für eine verfassungsfeindliche Haltung eines Bewerbers sein. Das halte ich für falsch. Eine Partei hat für andere staatliche Organe als verfassungsgemäß zu gelten, solange das Bundesverfassungsgericht sie nicht verboten hat, Art. 21 Abs. 4 Grundgesetz – sog. „Parteienprivileg“.
was murwieck erzaehlt mag ja alles richtig sein.
aber was hilft das in der aktuellen situation?
die wuerfel sind gefallen, und solange das regime die justiz in der hand hat, werden entscheidungen immer im sinne des regimes ausfallen.
es gelten grundsaetzlich immer die gesetze die ein aktiv regierendes regime fuer gültig erklaert.
was vorher recht war, ist dann obsolet, und kann nicht mehr als rechtsgrundlage herbeigezogen werden.
eine aenderung ist nur durch abschaffung dieses regimes moeglich.
dagegen weht es sich natuerlich mit allen mitteln.
Und über 70% der Deutschen wählen weiterhin die CDUSPDGRÜNELINKE-Partei…also ein Weiterso bzw. ein Nochweiterbergab. Ich setze meine letzte Hoffnung in die AfD…
Sehr geehrter Herr Prof. Muswiek, ihre Ausführungen waren sehr ilehrreich, aber – Sorry- ihr „Gestammel“ warr sehr anstrengend. Ich konnte mir das Interview schwer nur anhören. Es war sehr anstrengend. Leider.
Warum glauben die in Niedersachsen regierenden Parteien derzeit schon, dass wir in ein Diktatur leben?
Diese Fälle sind der nachweislich Beweis.
Sollte diese Voegehen rechtsstaatlichen ubd demokratisch sein, würde diese Rechtslage ohne weiteres bei eine AfD Landesregierung umgehend bedeuten, dass keine Parteimiglieder der derzeit regierenden Parteien mehr zu Wahlen zugelassen werden.
Davon gehen die derzeit regierenden Parteien nicht aus, ausser sie würde suizidal handeln…
Das heisst Sie glauben derzeit schon in einem totalitären nichtrechtsstaatlichem System zu leben.
Die nächsten Schritte werden teugen ob wie an vielen Gerichten inzwischen Klage dies oder andersbezüglich von jungen ideologisch besetzen Richtern einfach nicht mehr zugelassen werden sobdas Revisions oder höchstrichterliche Entsxheidungen nicht mehr herbeigeführt werden könnten die unser Grundgesetz noch schützen könnten.
Dies passiert u.a in der Sozial und Finazgerichtsbarkeit in der kleinen DDR schon .
Den Niedersachsen ist ihr roter Gaul durchgegangen.
Dank an Prof. Murswiek.
Frage: Kann man als anständiger, i. w. S. liberal-demokratisch gesinnter und vernünftiger Mensch da wirklich anderer Meinung sein? Ich hätte gerne einmal von den Aktivisten und von dieser Dame aus Niedersachsen ein Gegenargument auf jedes Argument von Hrn. Murswiek.
Murswiek, Scholz – alles „alte weiße Männer“ im besten Sinne. Keine Heiligen, streitbar sicher. Aber intellektuell glänzend und für vernünftige Argumente zugänglich. Alles andere ist doch nur phrasenhaftes, völlig unsubstantiiertes Geräusch, nicht mehr Argument, nicht einmal mehr verständig-nachvollziehbar, emotionale Leerfloskel, subjektives Emotionswort, substanzloser als das Wort zum Sonntag.
Ich fasse es einfach nicht, daß Menschen (inkl. Journalisten) auf Jahre hinaus Freude haben können an diesem Hohlkopfgerede, am Schreiben von frei relotiierenden Artikelchen; kein Journalismus, keine Belletristik, einfach nur billiges Gelaber. Oder schon lange KI?
Ob man nun die Ausgezahlten wählt, oder andere der AfD, ist letztlich egal. Wichtig 8st nur, dass w8r mit unserer Stimme für die AfD zeigen, dass wir uns diesen Politterror nicht gefallen lassen.
Jetzt erst recht AfD, das muss das Motto sein.
Und über 70% der Deutschen wählen weiterhin die CDUSPDGRÜNELINKE-Partei…also ein Weiterso bzw. ein Nochweiterbergab. Ich setze meine letzte Hoffnung in die AfD…