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Niedersachsen

Warum sich die Landratskandidaten der AfD angeblich erst nach dem Wahltag wehren dürfen

Mehrere AfD-Kandidaten wurden in Niedersachsen von der Kommunalwahl ausgeschlossen und scheitern nun mit Eilanträgen vor Gericht. Das Spiel wiederholt sich – wie schon bei AfD-Mann Joachim Paul.

Martin Sichert ist Bundestagsabgeordneter der AfD und Mitglied des Landesverbands Niedersachsen. (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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Kurz vor der Kommunalwahl wurden in Niedersachsen mehrere Kandidaten der AfD von der Wahl ausgeschlossen. Dagegen wehrten sich die betroffenen Politiker und zogen mit Eilanträgen vor Gericht. In zwei Fällen wurde bereits ein Beschluss gefasst. Die Kandidaten bleiben vorerst ausgeschlossen.

Als der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht Oldenburg zog, wollte er vor allem eines erreichen: noch rechtzeitig vor der Landratswahl am 13. September als Kandidat zugelassen zu werden. Doch der Beschluss des VG machte ihm am Montag einen ersten Strich durch die Rechnung. Sichert blieb sowohl mit seinem Haupt- als auch mit seinem Hilfsantrag erfolglos (Apollo News berichtete).

Als Hauptgrund dafür, dass Sichert vorerst nicht zur Wahl zugelassen wird, führt das Gericht an, dass es keinen offensichtlichen Fehler in seiner Nichtzulassung erkennen konnte. „Es ist für die Kammer kein offensichtlicher Fehler zu erblicken, der in einem Wahlprüfungsverfahren zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen wird“, heißt es in dem Beschluss. Einen solchen Fehler müsse es aber geben, damit ein gerichtliches Eingreifen bereits vor der Wahl möglich sei.

Als weiteren Hauptgrund dafür, dass Sichert vorerst nicht zur Wahl zugelassen wird, führt das Gericht an, dass ein gerichtliches Eingreifen während des laufenden Wahlverfahrens nur unter engen Voraussetzungen möglich sei. Entscheidungen der Wahlorgane könnten grundsätzlich erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahleinspruchs überprüft werden, erklärte die 6. Kammer.

Hinzu komme, dass eine Wahl angesichts der Vielzahl einzelner Entscheidungen von Wahlorganen und -behörden nur dann termingerecht durchgeführt werden könne, wenn die gerichtliche Kontrolle während des laufenden Wahlverfahrens begrenzt bleibe. Einen offensichtlichen Fehler, der ausnahmsweise ein Eingreifen des Gerichts noch vor der Wahl rechtfertigen könnte, erkannte die Kammer im Fall Sichert ebenfalls nicht.

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Zu beachten ist bei der Begründung des Beschlusses: Mit seiner Entscheidung spricht das Gericht Sichert die Verfassungstreue nicht ab. Vielmehr sah die Kammer keinen offensichtlichen Fehler in der Entscheidung des Wahlausschusses, der einen Eingriff in das laufende Wahlverfahren rechtfertigen würde.

Ob die gegen Sichert angeführten Äußerungen und Aktivitäten bei einer vollständigen Prüfung tatsächlich die Zweifel an seiner Verfassungstreue tragen, ließ das Gericht offen.

Auch im Fall von Sicherts Parteikollegen Stephan Bothe, dessen Eilantrag ebenfalls abgelehnt wurde, klingt die Begründung des Verwaltungsgerichts Lüneburg ähnlich. Entscheidungen, die sich auf das laufende Wahlverfahren beziehen, könnten grundsätzlich nur durch einen nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden, teilte das Gericht am Montagabend mit. Einen „vorgelagerten Rechtsbehelf“ sehe das niedersächsische Wahlrecht nicht vor.

Für Sichert und Bothe läuft es trotz der differenzierten Begründung des Gerichts letztlich auf dasselbe hinaus: Derzeit deutet alles darauf hin, dass er zur Wahl Mitte September nicht mehr rechtzeitig zugelassen wird. Wie sich ein solches Szenario auswirken kann, zeigte sich bereits am Fall des AfD-Politikers und Oberbürgermeisterkandidaten in Ludwigshafen.

Paul wurde von der OB-Wahl ausgeschlossen, nachdem ihm der Wahlausschuss ebenfalls Zweifel an seiner Verfassungstreue entgegengehalten hatte. Gegen die Entscheidung zog er vor Gericht – zunächst ohne Erfolg. Weder im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht noch mit den anschließenden Beschwerden konnte er seine Zulassung erreichen.

Seit der Wahl im September 2025 ist der Fall jedoch juristisch weiterhin nicht abgeschlossen: Paul hat inzwischen im Hauptsacheverfahren die Ungültigerklärung der Wahl und der anschließenden Stichwahl beantragt. Eine Entscheidung steht noch aus (mehr dazu hier).

Bedenken und Kritik kommen auch von einem der führenden Staatsrechtler. Dietrich Murswiek spricht in einem Gespräch mit Apollo News mit Blick auf das geltende niedersächsische Kommunalwahlgesetz von einem Verfahren, das „eklatant unvereinbar mit dem Demokratieprinzip“ ist – und damit verfassungswidrig.

Das Demokratieprinzip würde nämlich in erster Linie verlangen, dass jeder, „der das aktive und passive Wahlrecht hat, an der Wahl teilnehmen kann“ und dass die Wähler darüber entscheiden, „welcher der Kandiaten aus ihrer Sicht am besten geeignet für dieses Amt ist“, so Murswiek.

Dadurch, dass die Beurteilung der Verfassungstreue eine Zukunftsprognose ist, sei sie anfällig für politische Instrumentalisierung. „Da handelt es sich um eine Frage (…) deren Antwort stark von subjektiven Eindrücken derjenigen Behörde oder desjenigen Ausschusses und seiner Mitglieder abhängt“, so Murswiek. Dies würde dazu führen, „dass die Mehrheit Kandidaten einer unerwünschten Minderheit, einer unerwünschten Opposition herausfiltert.“

Dass bereits ein simples Parteiamt, wie etwa ein Kassenwart auf Ortsebene, als Beleg für Verfassungsfeindlichkeit gewertet wird, hält der Staatsrechtler juristisch für unhaltbar. „Wenn das jetzt so gehandhabt wird, dass die AfD bei Bürgermeisterwahlen und Landratswahlen überhaupt keine Kandidaten mehr aufstellen kann, könnte man das als ein Parteiverbot ‚light‘ bezeichnen und insofern auch als Umgehung dessen, was das Grundgesetz vorsieht“ (mehr dazu im Video).

Der Ursprung des Wahlchaos liegt in einer Gesetzesänderung, die unter SPD-Innenministerin Daniela Behrens auf den Weg gebracht wurde. Sie ermöglicht es den Wahlausschüssen, die Verfassungstreue von Kandidaten zu überprüfen und dabei Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einzubeziehen (mehr dazu hier).

Aus Sicht der Verwaltungsgerichte ist diese Regelung aber gerade nicht offensichtlich verfassungswidrig. Nur dann hätten sie sich über geltendes Recht hinwegsetzen können – auch die Gerichte sind nämlich an die Gesetze gebunden, wie sie von den Parlamenten verabschiedet werden.

Sichert bleibt nun lediglich der Weg weiterer juristischer Verfahren. Auch bei seinem Parteikollegen Stephan Bothe fiel der Beschluss ernüchternd aus. Der Eilantrag des Landtagsabgeordneten wurde ebenfalls abgewiesen. Nun können die Politiker Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Viel Zeit bleibt ihnen allerdings nicht: Die Landratswahl findet bereits am 13. September statt. Ob dort eine abweichende Rechtsauffassung vertreten wird, bleibt abzuwarten.

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122 Kommentare

  • Da werden Kandidaten vor der Wahl vom Wahlzettel gestrichen – und die wirklich umfassende rechtliche Prüfung soll dann bitte nach der Wahl stattfinden.

    Genial. Erst darf der Bürger den Kandidaten gar nicht wählen, anschließend kann man irgendwann darüber diskutieren, ob man ihn vielleicht doch hätte wählen dürfen.

    Und besonders grotesk: Die Gerichte haben bislang nicht einmal festgestellt, dass die Betroffenen tatsächlich verfassungsuntreu sind. Für den Wahltag reicht es trotzdem erst einmal, draußen zu bleiben.

    „Unsere Demokratie“ erreicht damit eine faszinierende Entwicklungsstufe: Der Wähler darf frei entscheiden – nachdem vorher entschieden wurde, zwischen wem.

    Und wenn sich später herausstellt, dass der Ausschluss falsch war? Nun ja – die Wahl war dann wenigstens pünktlich.

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    • Sind dann alle Entscheidungen der rechtswidrig gewählten Bürgermeister und Landräte ebenfalls rechtswidrig?

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    • Ich muss bei diesen Meldungen an Putins Russland in den 2000er Jahren denken, als aussichtsreiche, jedoch missliebige Kandidaten der Opposition durch ganz ähnliche Schikanen ausgetrickst worden sind. Die Berichte in ARD und ZDF – damals noch einigermaßen normale Sender – überschlugen sich vor Empörung! Völlig zu Recht!
      Jetzt sind wir selbst dort angekommen… im Kampf gegen den allgegenwärtigen Faschismus sind „unsere Demokraten“ selber auf dem Weg, Faschisten zu werden. Bitte einfach mal ein nicht-wokes Geschichtsbuch aus den 80ern lesen, das könnte diesen Leuten vielleicht die Augen öffnen…

      63
      • Was heißt „Jetzt sind wir selbst dort angekommen“? Wir sind genau wieder dort angekommen, so war es schon zu DDR-Zeiten mit den Kandidaten der Nationalen Front, die waren auch vorausgewählt und der Wähler hatte die Wahl, entweder genau diese Kandidaten zu wählen, oder gar nicht erst zur Wahl zu gehen… Weiß bloß keiner U50 mehr, deswegen funktioniert es wieder…

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        • Aber es gab die Wahlpflicht noch dazu. Und besonders schön war, dass man keine Kreuze brauchte da es nur einen Vorschlag gab.

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      • Faschismus (lat. fasces = Bündel) bedeutet Bündelung und Gleichschaltung der Macht von Politik und Industrien.
        Unsere Demokratie™ ist mittlerweile extrem nahe am Faschismus. Unliebsame Opposition wird finanziell, sozial und materiell ausgeschaltet. AfD Mitglieder und Politiker verlieren ihren Job durch Anruf beim Arbeitgeber, sie verlieren ihr Bankkonto durch Anruf bei der Hausbank, sie verlieren ihr soziales Umfeld durch Anruf beim Fitness Center, Sportverein usw. Ihre Autos, Häuser und Geschäfte werden beschädigt oder zerstört. Das ist der reine Faschismus der 1930er Jahre. ☝️🧐

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      • Es ist komplett aussichtslos, diesen ideologischen Betonklötzen irgendetwas zu öffnen.

        7
    • Nicht nach der Wahl. Kurz vor der nächsten Wahl, damit eine Nachwahl nicht mehr durchgesetzt werden kann!

      5
    • Gestrichen von Vertretern konkurrierender Parteien. Und die Gerichte: alles okay, alles rechtmäßig. Wir sehen keine Fehler in der Nichtzulassung. Dieses Land ist so tief gesunken. Ich kann die Entscheidungen der Gerichte nicht wirklich juristisch einordnen, aber wenn auch nur geringste Zweifel an der Rechtmäßigkeit der abgelehnten Eilanträge bestehen, dann kann man sich, nachdem große Teile der Medien bereits ihre Funktion als aufklärerische, regierungskritische Instanz verloren haben, auch auf das letzte Bollwerk gegen eine undemokratisch und autoritär agierende Politik nicht mehr verlassen: die Judikative. Dann gute Nacht Deutschland.

      1
    • Gestern wurde vom Obersten Gericht Russlands der Ausschluss der oppositionellen Anti-Kriegs-Partei Jabloko von der Parlamentswahl im September bestätigt. Gut dass wir in Deutschland in Unserer Demokratie eine freiheitlich-demokratische Grundordnung haben, die von Legislative und Judikative tapfer verteidigt wird.

      7
      • @Ich fasse es nicht: Ein Russe fragt eine Deutschen, was für ihn Glück bedeutet? Der überlegt eine Weile und antwortet: dass ich in Unsererdemokratie, einem Rechtsstaat leben darf. Dann fragt er den Russen, was für ihn Pech bedeutet? Der überlegt nicht lange und antwortet: dass ich genau so viel Glück habe wie du.

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      • @Ich fasse es nicht: Das Oberste Gericht muss sich dort mit solchen Lappalien beschäftigen? Die haben wohl nicht mal Wahlausschüsse?

        3
    • @ Klarsteller

      Der EuGH muß das letzte Wort haben !

      Die im Artikel geschilderten rechtlichen Bedenken des Staatsrechtlers bezüglich der diskriminierenden, unbegründeten Ablehnungen mißliebiger Wahlkandidaten durch offensichtliche deutsche ‚kangaroo courts‘, können den Rechtsfrieden nur garantieren, wenn selbige durch den EuGH ausgeräumt werden.
      Ein Beispiel:
      Böse Onkelz vom Balkan sahen in Irland ihrer Haftentlassung entgegen. Bezüglich ihrer von den Staatsanwaltschaften Lübeck & Zwickau präsentierten Auslieferungsersuchen qua EuHB (Euro-Haftbefehl) zur Verbüßung weiterer Strafen, befand die Große Kammer des EuGH:

      „Eine deutsche Staatsanwaltschaft ist gemäß den §§ 146 & 147 GVG weisungsgebunden (dem Justizminister, Landesjustizverwaltung, dem 1. Staatsanwalt eines OLG & LG, usw.), ist ergo keine „ausstellende Behörde“ im Sinne des EU-Rahmenbeschlusses …“

      Der EuHB wird jetzt von einem Richter unterzeichnet. Die Blamage wäre nie innerstaatlich repariert worden.

      -8
  • Kurze Frage .
    Werden nach erfolgreicher Klage die Wahlen dann wiederholt?

    87
    • Mit Sicherheit nicht. Der Verfassungsschutz Chef von Thüringen will sich davon inspierieren lassen und droht schon an, dass er einen „Werkzeugkasten“ zur Verfügung hat mit dem man die AFD von den Wahlen ausschließen kann. Eine Wahlwiederholung ist damit wohl ausgeschlossen. Hier muss endlich etwas geschenen! Die Linken machen doch vor wie es geht.

      https://nius.de/nachrichten/kramer-verfassungsschutz-thueringen-wahlausschluss

      33
    • Vor allem: Werden Gesetze und Beschlüsse des zu Unrecht zustande gekommenen Parlaments dann aufgehoben?

      13
    • Dann sind alle die dafür verantwortlich waren, wie Politiker, Beamte und Richter schon in Pension und geniessen die Früchte ihrer Fehlentscheidungen!

      0
    • ..wohl kaum

      14
    • Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber die Klage wird keinen Erfolg haben, nicht in NS (das -d- kann man sich inzwischen wirklich schenken).

      8
  • Glauben die wirklich wir sähen nicht alle ganz genau wo die Verfassungsfeinde sitzen?

    94
    • Ja und?
      Was machen wir dagegen?

      29
    • In der Politik der Altparteien und bei den dazugehörenden Juristen.

      4
  • Könnte man dieses Prinzip nicht auch auf Flüchtlinge anwenden. Sie könnten sich ja auch erst aus dem Ausland wehren, nachdem sie abgeschoben wurden.

    54
    • … so war es ursprünglich mal . . .

      15
  • Das deutsche Recht kann man keinem vernünftigen Menschen erklären. Es ist offenbar destruktiv.
    Man stelle sich vor, man sieht, wie jemand ein Messer gegen einen anderen führt. Man könnte ohne Gefahr für sich eingreifen und den Messerstich abwenden. Aber man läßt den Messerstich geschehen. Der Tote kann sich ja hinterher an die Polizei wenden…

    79
    • Das Problem ist nicht das Recht an sich (OK, das auch, wg. komplizieet),
      sondern die „Richter, v.a. -:innen“ Unsererjustiz.

      30
    • Dann wären Sie dran wegen unterlassener Hilfeleistung.

      -19
      • Nein. Sie müssen nicht unter Gefahr der eigenen Gesundheit eingreifen.

        13
  • Das ist keine Demokratie mehr. Punkt. Und bald kommt der nächste Streich, die Briefwahl.

    45
    • Die Rente kann man dann demnächst auch erst nach dem Tod beantragen. Rechtsstaat ohne Rechtsschutz.

      6
  • Langsam verlieren wir jede Hoffnung, dass aus unserem Vaterland wieder ein demokratischer Rechtsstaat wird, in dem man gerne lebt.

    13
  • Das ist das System:

    „Im Kampf gegen Rechts braucht die SPD auch die Antifa.“ – Angela Marquardt (SPD) am 07.09.2018

    „Auch wir sind Antifa. Selbstverständlich.“ – Verfassungsschutz Niedersachsen am 14.10.2024

    „Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus, und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen.“ – Daniela Behrens (SPD) am 17.02.2026

    Und das System funktioniert.

    „Das System funktioniert.“ – Daniela Behrens (SPD) am 02.08.2026

    37
    • Warum Kampf gegen Rächts ? Das ist doch die konservative Ecke … also irgendwie unlogisch … die Nazis waren übrigens links

      22
  • Meine Vertrauen in die Justiz schwindet durch diese Fälle deutlich. Die Begründung kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Hier stehen Elemente des GG zur Entscheidung an und man gibt eine Begründung zum Verfahren an. Unfassbar.

    28
    • Naja, wie das Gericht schon sagte: „Es ist für die Kammer kein offensichtlicher Fehler zu erblicken […]“
      quod erat demonstrandum: Justizia ist wirklich blind 😛

      0
  • Wie will man denn hinterher einen „Fehler“ erkennen, wenn man zwischendrin die Bedingungen ändert? Ein Beispiel: Man hat eine Anzahl Mäuse und will untersuchen, in welches von vielleicht drei Häuschen sich die Mäuse bevorzugt zurückziehen. Zwischendurch kommt über nacht irgendwie eine Katze und macht unbemerkt in eines der drei Häuschen, woraufhin die Mäuse da nicht mehr reingehen. Hinterher stellt man fest, dass es in einem Haus nach Katzenpi riecht. Gut, also Experiment wiederholen, alles neu von vorne. Aber hier ist es ja so, dass man zwischendrin ein Häuschen verschlossen hat, danach aber stur weiterbeobachtet. Dann ist es doch hinterher völlig willkürlich, wenn man entweder das Experiment trotz wissentlichem Eingriff für gültig erklärt, oder sagt, Experiment ungültig, denn es wurde eingegriffen. Das Ergebnis war doch durch das Verschließen zum Teil vorhersehbar. Selbst dann, wenn man zwischendurch bemerkt hat, dass die Katze da war, aber trotzdem weitermacht.

    0
  • Wenn 20% der Wahlberechtigten ihren Kandidaten nicht wählen dürfen, würde ich an ihrer Stelle „Jan Ole Möller – Die Partei“ wählen, damit die Verursacher nicht auch noch dafür belohnt werden, wie sie Demokratie dort verbogen haben.
    Herr Sichert auf den Wahlzettel zu schreiben und anzukreuzen macht die Stimme leider ungültig und würde damit die Verbieger ebenfalls belohnen.

    25
  • Erzählt mir nicht mehr, daß wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben.

    22
  • In Russland kann nur ein Richter jemanden von der Wahl ausschließen- wie undemokratisch.

    18
  • Wahl Verschieben bis alles geregelt ist

    16
  • Ja krass: Einspruch geht erst, wenn alles vorbei ist – und dann… lassen wir uns richtig viel Zeit, so drei, vier Jahre, vielleicht auch länger. Mit welchem Recht Politiker und Medien unseres Landes Wahlen in anderen Ländern kritisieren, erschließt sich mir nicht.

    11
  • Die Mehrheit der Gesellschaft ist so angstbesessen, dass sie sich jede Panik aufdrücken lässt: Corona, Russland und nun die AfD. Nur aufgrund dieser Stimmungslage kann die Regierung sich Dinge herausnehmen, die sie früher für Methoden einer Autokratie erklärt hätte.

    7
    • Macht braucht Angst.
      War schon immer gültig und wird es bleiben.

      Fühlt sich zur Zeit jedenfalls genau so an, wie die Angst erzeugt werden soll bis die ganzen Schlafschafe schön ins Gatter trotten, ohne zu merken, dass es der Schlachthof ist.

      6
  • Sichert und Co können sich erst wehren wenn die Aussichten auf Erfolg vor Gericht gleich Null sind. Ähnlich lässt sich später auch mit Wahlanfechtungen verfahren. Man muss halt nur eine Frist von 4 Jahren einhalten. Frau Wagenknecht macht da gerade einschlägige Erfahrungen mit.

    4
  • Aber das ist doch der ganze Sinn dieser Ausschlüsse.

    Der Gesinnungsstaat gibt seinen Anhängern ein Mittel in die Hand, sich der unliebsamen Opposition zu entledigen. Wenn die Betroffenen sich zeitnah vor der Wahl wehren könnten, wäre das ganze Procedere sinnlos.

    1
  • Die Namen der nicht zugelassenen jeweils noch auf den Wahlzettel dazuschreiben und ankreuzen, aus Protest!

    0
  • Vielleicht ist es den Wählern irgendwie möglich, diese Wahlen ungültig zu machen. Nicht wählen brächte nichts. Die teilen sich notfalls 10 Stimmen auf. Ich kann mich doch nicht ernsthaft hinstellen, und mich darüber freuen, die AfD auszukegeln. Man will also verhindern, das die AfD das machen könnte, was man selber gerade durchzieht?

    2
  • Unsere Demokratie….in Aktion.

    0
  • „Vielmehr sah die Kammer keinen offensichtlichen Fehler in der Entscheidung des Wahlausschusses, der einen Eingriff in das laufende Wahlverfahren rechtfertigen würde“ Wenn eine Regierungspartei und deren Kartell Kandidaten der stärksten Oppositionskraft mit dubiosen wenn nicht sogar rechtswidrigen Mitteln ausschließt, ist es ein schwerer Verstoß des Wahlausschusses. Wir leben in einem Bananenstaat.

    81
    • Nein. Schlimmer. In Stasiland 2.0.

      30
  • Wer zerstört jetzt den gesellschaftlich, demokratischen Diskurs???

    48
  • Jetzt wird angewendet, was man in der Coronazeit gelernt hat. Übergriffige Behörden setzen sich rechtswidrig über die Grundrechte der Bürger hinweg. Die klagen dagegen, ihre Eilanträge werden aber von den Gerichten allesamt angewiesen, weil ja angeblich nichts rechtswidriges erkennbar sei.
    Jahre später stellt dann „plötzlich“ ein ums andere Gericht fest, all die Lockdowns, Demonstrationsverbote und Impfpflichten waren doch verfassungswidrig. Schön, der Bürger ist der Blöde, er wurde weggesperrt, ihm wurde die Demonstration gegen das Unrecht verboten, er durfte sein Geschäft nicht öffnen, es hat ihn seine Existenz gekostet. Er wurde vielleicht zur Impfung genötigt. Alles rechtswidrig, und trotzdem heute alles egal. Kein der Verantwortlichen wurde zur Rechenschaft gezogen und wird es auch nicht mehr. Der massive Rechtsbruch des Staates gegen das Volk blieb für ihn folgenlos.
    Und genau so wird es den AfD-Kandidaten ergehen.

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    • Die Seuche war die Blaupause.

      15
      • ja, von da an haben sich die Blaugärigen hochgeduftet

        -11
  • Unsere Demokratie: Da darf nur gewählt was passt. Wahlen als Psydoereignis wie in der DDR mit dem Wahlvorschlag der Nationalen Front. Warum findet denn die Wahl überhaupt noch statt. Offener kann man doch nicht manipulieren.

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