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Tobias Schmid

„Meinungsfreiheit hat Grenzen“: Chef der Landesmedienanstalt verteidigt Vorgehen gegen „Ben ungeskriptet“

Die Landesmedienanstalt NRW fordert von „Ben ungeskriptet“, die Podcast-Folge mit Björn Höcke nachträglich zu bearbeiten. Der Chef der Behörde rechtfertigt das Vorgehen nun – und hofft auf einen „präventiven Effekt“ bei anderen Medien.

Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW: Tobias Schmid. (imago/Horst Galuschka)

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Im Interview mit dem Spiegel hat der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Tobias Schmid, das Vorgehen seiner Behörde gegen den Podcaster Ben Berndt gerechtfertigt. Der Betreiber des Podcasts „Ben ungeskriptet“ war zuvor mit einem Schreiben dazu aufgefordert worden, sein YouTube-Video mit dem AfD-Politiker Björn Höcke nachträglich zu bearbeiten. Die Behörde sieht Korrekturbedarf, weil sie die Aussage Höckes, der Slogan „Alles für Deutschland“ sei nicht das offizielle Motto der SA gewesen, als falsche Tatsachenbehauptung auffasst (Apollo News berichtete).

Berndt sei als Journalist dazu verpflichtet, die Aussagen seiner Gäste angemessen auf ihre Richtigkeit zu prüfen und entsprechend zu „kontextualisieren“, meint der Chef der Landesmedienanstalt. Berndts Auffassung, dass er Höcke lediglich zu einem Gespräch eingeladen habe und deswegen gar nicht im engeren Sinne journalistisch tätig sei, wies er als „falsche Bezeichnung“ zurück.

Insbesondere dass Ben Berndt von „Zensur“ spricht und die Forderungen der Behörde öffentlich zurückweist, sorgt bei Schmid für Unverständnis. Da lediglich eine nachträgliche Bearbeitung gefordert werde und keine Vorabzensur, sei die Bezeichnung „Zensur“ unzutreffend. Außerdem hält er die Forderungen der Behörde für zumutbar.

So verstehe er nicht, „dass jemand, der ein journalistisch-redaktionelles Angebot auf einem derart professionellen Niveau betreibt, glaubt, für ihn würden keine Regeln gelten“, sagte Schmid. Allerdings räumte er ein, dass seine Behörde wahrscheinlich nicht interveniert hätte, wenn „Ben ungeskriptet“ eine geringere Reichweite hätte.

„Videos, die nicht mal auf eine fünfstellige Zahl an Views kommen, lassen wir eher durchlaufen, weil vieles dafürspricht, dass sie nicht so relevant für die öffentliche Meinungsbildung sind“, begründete Schmid das Vorgehen. Insgesamt habe seine Behörde vergleichbare Schreiben lediglich „im niedrigen zweistelligen Bereich“ versendet.

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Dass aufgrund der Vielzahl an Videos im Internet nicht jeder Inhalt geprüft werden könne, sei im Hinblick auf einen möglichen „präventiven Effekt“ derartiger Interventionen unerheblich. „Zu wissen, dass Meinungsfreiheit Grenzen hat, ist für Menschen mit so großer Reichweite ja vielleicht auch eine interessante Erkenntnis“, sagte Schmid weiter. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Regeln sei „nicht so schwer“.

Auch dass die Behörde von Ben Berndt verlangt, seine bereits über 300 veröffentlichten Videos auf vergleichbare Mängel zu untersuchen, verteidigte Schmid. „Das ist sein Job! Wenn man ein solches Geschäftsmodell betreibt, muss man das tun. Ich bin nicht dafür da, Herrn Berndt auf den Keks zu gehen, er ist mir sozusagen wurscht.“ Er habe nur „freundlich darauf hingewiesen“, dass er die Pflicht habe, „die journalistische Sorgfalt einzuhalten“.

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190 Kommentare

  • Wenn eine Freiheit Grenzen hat, ist es keine Freiheit mehr!

    277
    • Steinhöfel hat ihm die Grenzen mehr als deutlich zu Papier gebracht.

      Nun darf er mal als Privatperson mal dagegen seine Meinung äußern, JEDOCH als Behörden-Chef wird er wohl juristisch „kneifen“.

      136
      • Nein anders herum. Als Privatperson wuerder er juristisch kneifen, aber als Behoerdenchef natuerlich nicht. Wenn es schief geht bezahlt halt der Staat und er hat keine Konsequenzen zu befuerchten. Aus dieser bequemen Position heraus kann man Menschen erziehen, das ist jetzt die neue Masche ueberall.

        • „Als Privatperson wuerder er juristisch kneifen, aber als Behoerdenchef natuerlich nicht.“
          Dazu passt der alte Spruch: „Gib einem kleinen Geist etwas Macht – und Du wirst was erleben!“
          Und diesem offensichtlich kleingeistigen Herrn hat man offensichtlich zu viel Macht gegeben

          17
      • „Zu wissen, dass Meinungsfreiheit Grenzen hat, ist für Menschen mit so großer Reichweite ja vielleicht auch eine interessante Erkenntnis“…………Tobias Schmid, wenn Sie das lesen sollten. die einzige Grenze für Meinungsfreiheit ist das Strafgesetzbuch. Jede Meinung, welche nicht strafbar ist, ist laut GG eindeutig erlaubt. Schreibt euch das hinter die Ohren! Herr Steinhöfel wird sich adäquat um diese Zensoren kümmern……….

    • Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen.
      Die bestimmt aber nicht dieser Herr
      Medienanstalt, sondern unsere Gesetze,
      z.B. ist Beleidigung strafbar. Fühlt sich
      etwa der Herr Medienanstalt durch das
      Höcke-Interview persönlich beleidigt?

    • Dann sollten diese Zensurbehörde doch den Höcke anzeigen, wenn das so falsch war was er gesagt hat.

      Aber es ist natürlich effektiver schon gleich solche freien Formate zu verbieten

      • hätten sie es gekonnt, hätten sie es gemacht. das wäre die erste wahl gewesen!

    • Wenn jemand in einem Gespräch „Grenzen“ aufzeigen darf, dann nur einer der Gesprächspartner! Wenn diesen Leuten nicht gefällt was sie hören, können sie sich doch Watte in die Ohren stecken oder einfach nicht den Kanal aufrufen 🤪
      Wir wollen keinen sozialistisch-kommunistischen Staat!!

    • „Wenn eine Freiheit Grenzen hat, ist es keine Freiheit mehr!“

      Sorry, aber das ist Blödsinn. Freiheit hat dort seine Grenze, wo sie Leben, Freiheit und Wohlergehen anderer tangiert. Betrifft zwar nicht Ben Bernd und das Hoecke-Interview, aber dass Sie für so einen dummen Satz so viele Daumen hoch bekommen, lässt mich etwas irritiert zurück.

    • Für 263.000€ Jahres-Salär darf man doch wohl König spielen oder nicht?! *Satire aus*

    • Freiheit findet ihre Grenze in der Freiheit anderer. Das ist bei allen Rechten so. Also irgendwo ist schon Schluss. Aber sicherlich nicht da, wo irgendein bekloppter Ideologe sie sieht.

    • Selbstverständlich hat jede Freiheit ihre Grenzen. Alles andere ist (linke) Utopie.

  • Das ist ein aktives Untergraben des Grundgesetzes.

    193
    • Ist auch verlangt worden, Falschaussagen von Habeck, Merkle, Baerbock u. a. zu korrigieren?

      149
      • Wir sind aber in der DDR 2.0, da legt jemand anderes fest was die Wahrheit ist und wer was sagen darf.

    • Hoffentlich vergeht dem sein dreckiges Grinsen. Unerträglich dieses Anti Dummland Kartell🤢🤢🤢🤢🤢

      126
      • Dem wird sein Grinsen noch vergehen. Denn wenn Meinungsfreiheit verboten wird, heißt der präventive Effekt bei den YouTubern Steinhövel. Bis es Herrn Schmid zu den Ohren rauskommt.

        • man schaue sich mal das foto von dem typ hier an. looks do matter !

          8
        • Welche Meinungsfreiheit?🤔

          0
  • Die Kontrolle über „die öffentliche Meinungsbildung“, darum geht es.

    112
  • Eine Zensur findet statt.

    Die Landesmedienanstalten werden wegen Verfassungsbruch zum Verdachtsfall.

    104
    • Nein, die bekommen ein Unehrenblech vom Steingeier am langen Band überreicht, ist ja im Sinne von großer Sprung

  • „Der Chef der Behörde rechtfertigt das Vorgehen nun – und hofft auf einen „präventiven Effekt“ bei anderen Medien.“

    Offener Druck und offen ausgesprochene Einschüchterung, würde ich eher sagen …

    • Ganz genau. Bestrafe einen, erziehe viele. Oder so ähnlich.

  • Müssten denn dann nicht auch ARD und ZDF bei ihren Sendungen die Aussagen ihrer Gäste „zurechtrücken“?
    Da habe ich noch nie gehört, dass die Medienanstalten da tätig werden.
    Wie war das mit der Aussage, dass Kirk die Steinigung von Homosexuellen forderte. Oder die ganzen falschen Aussagen von der Hayali und und und.
    Und außerdem ist die SA wirklich nicht der Erfinder von „Alles für Deutschland“. Der älteste Nachweis, den ich kenne, stammt aus dem Jahr 1848.

    Alles für Deutschland
    Quelle: „Proklamationen und Versprechungen deutscher Fürsten 1813- 1849“,
    Leipzig, 1851, S.60
    „Bayern Euer Vertrauen wird erwiedert es wird gerechtfertigt werden!
    Schaaret Euch um den Thron
    Mit Eurem Herrscher vereint, vertreten durch Eure verfassungsmäßigen Organe, laßt uns erwägen was uns was dem gemeinsamen Vaterlande noth thut.
    Alles für Mein Volk!
    Alles für Deutschland!
    München den 6. März 1848, Ludwig

    • Aus Sicherheitsgründen gebe ich nur 99,99% für Deutschland. Mehr darf ich nicht! 🙂

    • Nein, denn ARD und ZDF sind öffentlich rechtlich. Mit denen haben die LMAs nur die Finanzierung durch den Zwangsbeitrag gemein und sonst nichts. Die LMAs kümmern sich ausschließlich um PRIVATE Anbieter!

  • Man kann darüber diskutieren, was Meinungsfreiheit darf, oder man hat sie.

  • Für das ZDF und seine vielen Falschbehauptungen ist m.W. keine Behörde zuständig, oder?

    • Doch, aber das wäre der Rundfunkrat und da sitzen nur Vertreter der Linken Partei.. also alle ausser AfD

      • Kirchen und Gewerkschaften sitzen da auch.

    • Man kann sich bei dem jeweils zuständigen Rundfunkrat.und beim Presserat beschweren!

      • Warum gibt es da so viele Räte und trotzdem ist jeder ratlos? 🤔

  • Der Staat hat der freien Presse nicht irgendwelche Regeln vorzuschreiben wie sie Interviews zu führen hat. Dafür ist der Staat nicht zuständig. Die freie Presse ist ein Kontrollmechanismus gegen den Staat. Die Verfassung verbietet dem Staat die freie Presse in irgendeiner Weise zu zensieren.

  • Noch feixt er …

    • Ob er weiß, dass er den Streusand-Effekt ausgelöst hat? Dazu eine Klatsche von Steinhövel? Er wird sich noch wünschen, lieber die Klappe gehalten zu haben.

  • Eine Aussage die auch gut nach Nordkorea passt.

  • „Alles für…“ plus Nennung der eigenen Nation ist laut einem Urteil des OLG Hamm vom 1. 2. 2006, der die Revision eines u.a. deswegen Verurteilten zurückwies, als „Parole der SA“ und „allgemein bekannt“ eingestuft worden.
    Mir war das, wie wohl den allermeisten Bürgern auch, überhaupt nicht bekannt. Aber so kann historisch ein Alles-Allerweltsspruch kontaminiert, kriminalisiert und in Richtung einer „offenkundigen Tatsache“ gewichtet werden. Daran scheitert chancenlos jeder Einspruch, jede Berufung und auch die von Höcke bis zum BGH.

    „Alles“ ist nur ein Indefinitpronomen, das eine Gesamtheit unbestimmter Dinge oder Sachverhalte bezeichnet, „für“ eine Präposition und „Deutschland“ ein Substantiv. Die SA hat diesen Spruch zwar verwendet (eingraviert auf den Klingen sog. Ehrendolche), aber auch unzählige andere Personen. Ohne das dies früher rechtlich geahndet wurde.

    Die neuen Regeln zur „Einhaltung der Grenzen der Meinungsfreiheit“ ziehen sich wie eine enge Schlinge um dieselbe.

    • Dorothee Bär von der CSU hat den Spruch auf Twitter geschrieben. Die darf das. Unrechtsstaat.

  • Die Landesmedienanstalt zeigt die Grenzen auf? Hier geht nur das was links und weichgespült ist. Alles andere wird bekämpft. Zum Glück können die Ben nicht die Existenzgrundlage nehmen. Da ist er ja unabhängig! 😁

  • Legt euch doch mit Joachim Steinhöfel an. Viel Spaß dabei!

    • Das ist denen doch egal. Die müssen aus eigener Tasche nichts dafür bezahlen. Ben aber zahlt das exorbitante Anwaltshonorar. Und das wissen sie genau, und genauso wollen sie es auch.

  • Präventiv geht der Staat immer vor, es soll die Bürger einschüchtern. Ballauf, Hausdurchsuchungen, AfD Mitgliedschaft im ÖD, usw. Im Mittelalter wurden die Leute an den Pranger gestellt, heute arbeiten sie mit anderen Methoden.

    • „…heute arbeiten sie mit anderen Methoden…“

      De-Banking.

      • AUF1 wurde gerade schon wieder das Konto gekündigt. In Ungarn.

  • „Eine Zensur findet nicht statt“.
    Man könnte meinen, das Grundgesetz ist nicht ehrlich, sondern zynisch gemeint,
    bei dem, was sich manche Politiker und NGO-Vorsitzende hier so rausnehmen.

  • Er habe nur „freundlich darauf hingewiesen“, dass er die Pflicht habe, „die journalistische Sorgfalt einzuhalten“.

    Wenn etwas falsches behauptet wurde kann sich die Person die es betrifft dagegen wehren. Aber die Strafbarkeit eines Satzes oder von 3 alleinstehend belanglosen Wärtern zu kritisieren oder über damit zusammenhängende Urteile öffentlich zu diskutieren kann wohl kein Thema für die Justiz sein.
    Da ist doch an der journalistischen Sorgfalt nichts auszusetzen und von irgendeiner Pflicht kann da auch keine Rede sein.
    Er kann freundlich darauf hinweisen-aber mehr wohl eher nicht. Und ich glaube auch nicht, daß sich bei den anderen unabhängigen Medien jemand von so etwas einschüchtern lässt. Eher angespornt. Ben unscripted ist zum „Helden“ geworden.
    Und die Medienanstalt macht sich zum „Böhmermann“

  • Vielleicht sollten der Herr mal unser Grundgesetz lesen.
    Nur zur Erinnerung:
    Art 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich
    aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
    Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
    Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Man muss das was Herr Höcke dort gesagt hat, nicht gut finden oder teilen. Ich kann in diesem Fall, aber nicht erkennen, dass (2) hier Anwendung finden könnte.

    • Wenn Herr Schmid an der Aussage von Herrn Höcke
      etwas auszusetzen hätte, steht es ihm frei, diesen anzuzeigen
      und die Sachlage vor Gericht klären zu lassen.

  • Ich behaupte mal wir befinden uns im Juli 1989.

  • Unglaublich was in vielen Deutschen noch schlummert.

  • Wenn der Staat diese Grenzen festlegt, dann leben wir wieder in einer Diktatur. Der selbstlose Kampf der USA, Europa von der Herrschaft des Deutschen Reiches zu befreien und später die Wiedervereinigung zu unterstützen, war leider umsonst.

  • Die Meinungsfreiheit kennt keine Grenzen, so das BVerfG.
    Es findet seine Grenzen nur in strafbaren Inhalten.
    Wenn er vom Steuerzahler finanziert wird, hat er sich für die FDGO einzusetzen. Das macht er nicht, im Gegenteil.
    Gegen ihn ist ein förmliches Disziplinarverfahren einzuleiten und er muss entlassen werden.

  • Nein, Herr Schmid. Meinungsfreiheit ist ein verfassungsmäßiges Grundrecht. Sie verwechseln die BRD mit der DDR.

    • So einfach ist das leider nicht. Bei Kollisionen mit anderen Grundrechten kann Artikel 5 eingeschränkt werden. Die muß Schmid allerdings gerichtlich festellen lassen. Was er nicht will und wohl auch nicht kann.

      • Kann er nicht Nach Art. 5 (2) betraf es ja eine Meinung, die ja nicht Bernd geäußert hat, sondern über die gesprochen wurde. Der, der die äußerte, ist der Interviewpartner. Den kann er ja gerne anzeigen, wegen (2). Die Selbstermächtigung der Medienanstalten ist ein Skandal.

  • Meinungsfreiheit heißt für mich, das ich meine Meinung frei sagen kann, ohne das sie von der Altparteien Regierung als unbequemer Bürger und Meinung abgestempelt wirst

  • Die Grenzen der Meinungsfreiheit hat nicht die Landesmedienanstalt zu bestimmen, sondern das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Strafgesetzbuch.
    Was glauben die eigentlich, wer sie sind?

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