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Landgericht Schweinfurt

Berufung abgeschmettert: Corona-Kritikerin zeigte Lauterbach mit erhobenem rechten Arm – und soll 1.800 Euro zahlen

Weil sie Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm zeigte, soll eine Frau 1.800 Euro Strafe zahlen. Ihre Berufung wurde nun vom Landgericht abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine noch höhere Strafe und trickste vor Gericht bei Zeugenaussagen.

Standbild aus einer Rede von Karl Lauterbach – im Video sieht die Bewegung normal aus (Quelle: Screenshot via NTV, Imago / imagebroker).

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Eine Frau aus Bayern, die auf einer Demonstration ein Bild des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm gezeigt hatte, muss 1.800 Euro Strafe zahlen. Das entschied das Landgericht Schweinfurt am 27. März im Berufungsverfahren und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt.

45 Tagessätze zu 40 Euro soll die Frau nun zahlen, wie es das Amtsgericht zuvor entschieden hatte. Die Staatsanwaltschaft war ebenso wie die Frau selbst gegen das Urteil in Berufung gegangen, weil „nach Ansicht des Sachbearbeiters die Strafhöhe zu gering“ ausgefallen sei (mehr dazu hier). Die Strafverfolgungsbehörde forderte deshalb 70 Tagessätze, blieb damit aber erfolglos.

Auch die Frau hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt – für sie kam nur ein Freispruch infrage, teilte sie gegenüber Apollo News mit. Sie musste sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches verantworten.

Auf einer Demonstration im März 2024 hatte die Beschuldigte ein Standbild aus einer Rede von Lauterbach gezeigt, das den damaligen Gesundheitsminister mit erhobenem rechten Arm zeigt. Hier soll ein Hitlergruß zu sehen sein, meinte zumindest die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, und beantragte einen Strafbefehl – aus dem Video der Rede geht jedoch hervor, dass Lauterbach keinen Hitlergruß gezeigt hatte. Die Frau lehnte den Strafbefehl ab, weshalb es zunächst zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kam.

Mit der Aufnahme wollte die Frau lediglich die Rechtsprechung in Fällen von augenscheinlich als Hitlergruß zu interpretierenden Standbildern vergleichen und hatte das Lauterbach-Bild deswegen neben die Berichterstattung über einen Querdenken-Redner abgedruckt, der zuvor in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden war, weil er den Hitlergruß beim Winken gezeigt haben soll (mehr dazu hier).

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Mit dieser Argumentation und dem Verweis auf die Meinungs- und Kunstfreiheit hatte sie aber weder vor dem Amtsgericht noch in der Berufung Erfolg. Während die Richterin den Fall nüchtern abarbeitete, sorgte der Staatsanwalt mit einem Manöver für Aufsehen: Vor dem Landgericht war die Polizistin als Zeugin geladen, die 2024 auf der Demonstration auf das Plakat aufmerksam geworden war.

Sie wurde von einem der Anwälte der Beschuldigten gefragt, ob es denn in Bayern nicht möglich sei, Fälle an die Staatsanwaltschaft zu geben, ohne direkt eine Strafverfolgung zu beabsichtigen. Dies bejahte die Zeugin. Die Staatsanwaltschaft könne zur Prüfung hinzugezogen werden. Der Anwalt fragte, ob dennoch auch die Option einer Anzeige bestünde. Auch das bejahte die Polizistin.

Sie erklärte, der Fall sei zunächst zur Prüfung – nicht als Anzeige – an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden. Denn für sie sei zunächst unklar gewesen, ob es sich um eine strafbewehrte Darstellung des Hitlergrußes handele. Das ist ein entscheidender Punkt: Die Polizei meldete das Plakat nicht zwingend mit dem Ziel einer Verurteilung. Doch der Staatsanwalt drehte den Spieß umgehend um.

Die Frau hatte die Beschreibung der Situation als „unklar“ in einem umgangssprachlichen Kontext benutzt – der Staatsanwalt hob diese Aussage jedoch auf die Sachebene. Und hier gilt: Unklare Situationen müssen untersucht und bei hinreichendem Tatverdacht eben zur Anklage gebracht werden. Und weil Paragraf 86a StGB weit gefasst werden kann, fällt dieser Umstand letztlich nachteilig für die Beschuldigte aus.

Dass der Paragraf umfassend auslegbar ist, war infolge der NS-Herrschaft beabsichtigt – ist aber aus heutiger Sicht mindestens fragwürdig. Denn: Geht es um die Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen, werden die Ausnahmen, die es von Gesetzen immer gibt, nur äußerst restriktiv angewendet. Mit anderen Worten: Kunst- und Meinungsfreiheit können also beispielsweise nicht ohne Weiteres als Argument für das Darstellen verbotener Symbole herangezogen werden – dass die Beschuldigte gar nicht den Hitlergruß zeigen wollte, sei hier einmal außen vor gelassen.

Auch abseits von inhaltlichen Fragen kam es in diesem Fall zu merkwürdigen Vorgängen: Zunächst sollte die Verhandlung in einem kleinen Saal stattfinden. Eine telefonische Anfrage, ob denn auch der große Saal verfügbar wäre, blieb erfolglos. Stattdessen wurde eine Verfügung erlassen, dass es Personenkontrollen am Eingang geben müsse. Prozessbeobachter wurden daraufhin einzeln aufgerufen und erst nach einer Durchsuchung in den Saal eingelassen.

Übrigens steuerte das Gericht kurzfristig und ohne Ankündigung doch um: Die Verhandlung fand im großen Saal statt, 20 Beobachter und drei Pressevertreter konnten Platz nehmen. Dennoch mussten zahlreiche Sympathisanten der Beschuldigten vor dem Gericht warten. Dort war die Polizei mit mehreren Beamten und Einsatzwagen vor Ort, sogar Hunde kamen zum Einsatz. Ein fragwürdiges Aufgebot.

Die Verteidigung hat bereits innerhalb der Frist von einer Woche Revision beantragt. Jetzt ist das Bayerische Oberste Landesgericht für den Fall zuständig; das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Im Revisionsverfahren wird nicht mehr das Urteil an sich, sondern lediglich die rechtliche Argumentation des Landgerichts geprüft. Dementsprechend gibt es keine neue Tatsachenprüfung.

Dass sie rechtskräftig verurteilt werden könnte, ist für die Beschuldigte aber gar nicht das Schlimmste: Vielmehr ist sie entsetzt über den Umgang, den sie erlebt hat. Sie sei behandelt worden wie eine Schwerverbrecherin, monierte sie gegenüber Apollo News. Das habe sie nachhaltig schockiert.

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99 Kommentare

  • „Hier soll ein Hitlergruß zu sehen sein, meinte zumindest die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, und beantragte einen Strafbefehl …“

    Die Staatsanwaltschaft sieht einen Hitlergruss und ermittelt nicht gegen Lauterbach ? Sondern „nur“ gegen die „Verbreiterin“ ?

    Die „Interpretation“ des Gesetzes ist mir unverständlich.

    234
    • Vermutlich würde behauptet, das Photo mit Lauterbach sei KI-generiert und ein Beweis für die „digitale Vergewaltigung“ eines Politikers.

      • Die Probleme in Deutschland, die von den Altparteienversager
        mit Freude geschaffen wurden, sind ganz einfach zu lösen,
        AfD 67 %.

        • Ich gehe davon aus das es anders nicht mehr gehen wird.
          Allerdings selbst wenn das so passieren würde, was macht man mit diesen Beamten die wie hier bei der Staatsanwaltschaft in den Behörden sitzen? Dieser linkswoke Ungeist verschwindet ja nicht so einfach. Und sie sind zahlreich.

          45
        • Dann müsste die AfD eine JustizReform fahren und diese Trottel alle aussetzen.

          31
      • Nein, das wurde nicht behauptet. Es wurde nur behauptet, dass der Gruß ohne entsprechenden Begleittext gezeigt wurde, was ihn somit offenbar zu einem Nichtgruß macht, wofür die Beklagte aber trotzdem zu bestrafen ist.
        Logisch geht anders, weshalb man hierbei nur noch zwischen „Irrenhaus“ oder „Willkürjustiz“ wählen kann.

    • Die Interpretation ist einfach: was nicht passt, wird passend gemacht. Gesinnungsjustiz@Work

    • War mein erster Gedanke.

    • Mir nicht. Ich erlebe jeden Tag dieses Regime. Indem sie Lauterbach mit Hitlergruß zeigt, macht sie deutlich, dass sie den Nationalsozialismus verehrt. Lauterbach selbst hat ihn natürlich gar nicht gezeigt, jeder weiß, dass er das nicht tun würde. Alles klar?

    • Nun … nur noch widerlich diese Doppelmoral und Standards der Staatsanwälte und Gerichte. Zunehmend kehrt eine dunkle deutsche Zeit ein und es ist nicht durch die AFD!

  • Linke können Bilder von Musk in ähnlicher Pose zeigen und ihn als Faschisten verleumden.

    Wer darauf aufmerksam macht, dass die gleiche Geste auch bei linken Politikern vorkommt, wird bestraft.

    Dieses Rechtssystem ist vollkommen erodiert.

    100
    • Ich vermute:
      Es ist vorsätzlicher, linker Justiz-Terror gegen die Bevölkerung. Die Justiz ist völlig links unterwandert.
      Der Bevölkerung soll gezeigt werden, dass sie wegen jeglicher Kritik an den Altparteien-Politikern vom Staat verfolgt werden kann. Dass niemand vor politischer Verfolgung durch den Staat sicher ist.
      Gleichzeitig werden migrantische Intensivtäter nach der Festnahme sofort wieder freigelassen oder erhalten lächerlich milde Strafen.
      Dies alles dient dazu, die Deutschen zu demütigen, zu demoralisieren und in die Resignation zu treiben. Sie sollen verinnerlichen, dass sie in ihrem eigenen Land keine Rechte mehr haben und es für sie keine Gerechtigkeit mehr gibt.

  • Der „Armhebende“ heißt ja auch Lauterbach und nicht Höcke. Es kommt eben IMMER auf den Namen an, egal um welche (Straf)Taten es sich handelt UND neuerdings ob sie echt sind oder (ge)deepfaked!

    • Sowas nannte man früher Gesinnungsjustiz. Scheint ja zum neuen normal zu gehören

    • Deutschland’s „Linkssprechung“ funktioniert bestens!

      Das Regime wird immer sichtbarer, die Meinungsfreiheit ist bereits beerdigt, die Demokratie wird spätestens bei der nächsten Bundestagswahl eingeebnet.

  • Sie hat doch ganz offensichtlich keinen Gruß zeigen wollen, sondern nur, dass es -völlig logisch – ohne Weiteres möglich ist, einen normalen Bewegungsablauf zu einem solchen umzudeuten.

    Q.e.d.

    • Es kommt immer darauf an, WER die Hand zum Gruße hebt.
      Ein Sozialist darf sich mit Armbeteiligung dabei ausweiten. Ein Bürger muss es ohne Armbeteiligung aus dem Handgelenk in Hüftnähe tun. Um Handgelenk-Zerrungen vorzubeugen, hier ein Tipp: Wenn Sie Jemanden grüßen wollen, heben Sie das Bein und winken mit dem Fuße.

    • Ist doch mit Worten das gleiche. Manche werden seit es die deutsche Sprache gibt verwendet. Jetzt werden welche in den Giftschrank gesetzt. Aber auch hier sind wieder nicht alle gleich. Manche dürfen sich aus der neuen feudalkaste ungestraft bedienen. Andere normale oder gar unbequeme dürfen es nicht. Ebenso der Böhmermann Paragraf der hat in einer Demokratie, wenn es denn eine sein will, nichts zu suchen. Es ist richtig wie die AfD fordert jenen abzuschaffen.

  • Ziel dieses Verfahrens ist doch, dass der Bürger sich das sehr gut merkt – nach dem Motto „Bestrafe einen, erziehe hundert“.
    Da fällt mir doch spontan ein Herr Gambetta ein…

    • Gesagt hat es Mao, seine Bibel haben viele deutsche Richter aus ihren Uni-Zeiten heute noch unter ihrem Kopfkissen liegen…

  • Meint die Staatsanwaltschaft ernsthaft, man könnte etwas zeigen, was es gar nicht gibt?

    Entweder hat Lauterbach keinen Gruß gezeigt (wovon ich ausgehe). Dann kann ein Foto von ihm auch keinen Gruß zeigen.

    Oder umgekehrt. Dann fehlt aber jemand auf der Anklagebank.

    • Sie wollen nicht ernsthaft das hohe Gericht in Sachen Logik belehren.

      • Schlimmer noch: er delegitimert unseren Rechtsstaat, in dem er die Unabhängigkeit unserer Justiz leugnet. Solche Dissidenten müssen in unserer Demokratie die ganze Härte unserer Gesetze zu spüren bekommen.

        Merkelland. CDU-Land. Scheißland.

  • Mein Vertrauen in den Rechtsstaat und die Justiz wurde damit ungemein gestärkt. Jetzt geht’s wieder bergauf.

  • Für den Normalbürger nicht mehr nachvollziehbar was in den Amtsstuben und Gerichten abgeht.
    Das soll noch eine Demokratie sein, wenn der „Staats“anwalt entscheidet was normal ist und was nicht.
    Argumente die nachvollziehbar wären werden einfach ignoriert weil es einem Staatsanwalt nicht passt.
    Hier läuft etwas gewaltig schief.

    • Doch, ich kann das sehr gut nachvollziehen. Wenn Linientreue, Untertansgeist und absolute menschliche Bösartigkeit zusammentreffen, kommt am Ende genau so etwas heraus.

  • Mit 77 Jahren wundere ich mich jeden Tag aufs Neue, wie gefährlich es hier wird, den Mund auf zu machen. Nie hätte ich es für möglich gehalten, daß die „Christlich Demokratische Union“, die sie ja mal war, sich an dieser Hexenjagd mit Meldestellen und sog. NGO’s auf Regierungskritiker beteiligt. Ich habe das Gefühl, die arbeitende Bevölkerung wird nur noch zur Finanzierung des Erhalts der Macht angesehen und wenn sie Kritik übt, klopft es im Morgengrauen an der Tür.

    • Die CDU „beteiligt sich“ nicht, sie ist die treibende Kraft.

      Merkelland, CDU-Land, Scheißland.

    • Eine bemerkenswerte Duckmäuserei und Sprachakrobatik konnten Sie auch schon vor 30 Jahren beobachten

  • Ich bin kein Jurist. Ich versuche es einfach mal mit logischem Denken. Entweder hat die Beklagte ein „Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ (Hitlergruß) verwendet/verbreitet, dann ist Lauterbach der Täter. Oder das, was Lauterbach da macht, ist kein Hitlergruß. Dann hat die Beklagte auch nichts verwendet/verbreitet. Welcher Jurist erklärt mir meinen Denkfehler?

    • Ich als Nichtjurist kann Ihnen das erklären: Eine Gesinnungsjustiz spricht Urteile nicht nach mathematischer Logik, sondern nach Willküraspekten.

  • Ein Staat, der sich so benimmt, muss sich nicht wundern, wenn sich am Ende alle die Köpfe einschlagen. Das kann nicht gut enden.

  • Verfolgung Unschuldiger. Normalerweise wird man dafür aus dem Amt entfernt.

  • Ich verstehe diese Richter nicht? Sie sollten doch eigentlich unabhängig sein.

    • Auch das Urteil zum Polizisten ist für den Normalbürger schwer nachvollziehbar, wie mag es denn erst den Angehörigen gehen.

  • An AN:
    Kann das „Opfer“ dieser Linken, polarisierten, Gesinnungsjustiz in deren Feldzug gegen Vernunft und Verstand, finanziell im Kampf für Freiheit und Gerechtigkeit unterstützt werden?

    Leute, es wird Zeit von passiv auf aktiv zu wechseln!

  • Deshalb wähle ich nur noch AfD!!!

  • Wir werden meines Erachtens alle nicht gesünder durch derartige Prozesse. Zumimindestens als Arbeitsthese mal ein Stichwort: Michael Kolhaas (Novelle, Heinrich von Kleist). Die Schilderung der Vorgänge hat mein Gedächtnis getriggert. Einmal googlen und ich erfahre, das es sogar ein anerkanntes psychiatrisches Syndrom gibt.
    „Die Grenze zum querulatorischen Wahn, auch Querulantenwahn[6][7] oder Michael-Kohlhaas-Syndrom[8][9] genannt, zeigt sich durch die gänzlich fehlende Möglichkeit des Betroffenen, einen „Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner eigenen Position und des eigenen Verhaltens“ zu hegen.[10] Er unterstellt seiner Umwelt in weiten Teilen feindliche, verwerfliche Motive und ist von Verschwörungen zu seinen Ungunsten überzeugt.“(Quelle Wikipedia)
    In Kenntnis dieser Definition eine rhetorische Frage: Bin ich der einzige der eine höhere Gefährdung zu erkranken bei Juristen erwartet? P.S. Für eigene Verfahren gut zu wissen

  • Mich wundert hier überhaupt nichts mehr. Es riecht schwer nach Willkür und Messen nach zweierlei Maß. Wäre auf dem Plakat ein anderer als Herr L. abgebildet, so vermute ich, wäre der Vorgang anders bewertet worden.

  • Beste Werbung für die AFD – und so günstig!

  • Hmm, im Umkehrschluss könnte man meinen das Gericht könnte davon ausgehen, dass Hr. Lauterbach so eine Pose nicht als Teil einer unabsichtlichen Handbewegung macht.

  • Iran meldet Abschuss einer F-35

  • Nach dieser Argumentation muesste Lauterbach einfahren…

  • Alles möglich in UnsererDemokratie…

  • Ja, es „freislert“

  • „Hier soll ein Hitlergruß zu sehen sein, meinte zumindest die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, und beantragte einen Strafbefehl“

    Nun wenn diese Falschinterpretation zur Verurteilung führt, weil man einfach darauf besteht einen Hitlergruß „sehen zu wollen“, wie kann es dann sein, den im Gegenzug Herrn Lauterbach noch nicht auch endlich ermittelt mit wird? Denn dann müsste der doch genauso fürs „machen“ zur Rechenschaft gezogen werden.

  • „Sie sei behandelt worden wie eine Schwerverbrecherin, monierte sie gegenüber Apollo News. Das habe sie nachhaltig schockiert.“

    So ist das HEUTZUTAGE in diesem UNRECHTSSTAAT. Das ist quasi das „New Normal“.

    Im Übrigen: Die „weite Auslegung und Anwendung“ der streitgegenständlichen Strafvorschrift ist SKANDALÖS – sie widerspricht dem zentralen Rechtsgrundsatz, dass eine Strafbarkeit VORAB BESTIMMT und FESTGELEGT sein MUSS, bevor es zur Bestrafung kommen kann – und ist typisch für ein
    MARODIERENDES UNRECHTSSYSTEM, wie es bei uns inzwischen leider allgegenwärtig ist!

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