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Zustrombegrenzungsgesetz: An diesem Vorhaben könnte jetzt die „Brandmauer“ zerbrechen

Am Freitag soll der Bundestag über das Zustrombegrenzungsgesetz der CDU abstimmen. Nicht nur könnte dadurch die Brandmauer zur AfD gesprengt werden – das Gesetz könnte sogar sofort umgesetzt und damit erste Maßnahmen gegen illegale Migration eingeleitet werden.

Friedrich Merz könnte mit der Union einen Fall der Brandmauer in Kauf nehmen.

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Am Freitag möchte die Union den Bundestag über das Zustrombegrenzungsgesetz abstimmen lassen. Der Gesetzesentwurf ist die einzige konkrete Maßnahme, mit der die Union die illegale Migration nach Deutschland umgehend bekämpfen könnte. Weil der Entwurf bereits am 12. September in den Bundestag eingebracht und anschließend vom Innenausschuss bearbeitet wurde, kann das Gesetz bei einer Mehrheit direkt umgesetzt werden.

Der Innenausschuss hatte im November empfohlen, das Vorhaben nicht anzunehmen. Durch den Koalitionsbruch hat die Regierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz jedoch keine Mehrheit mehr, könnte also überstimmt werden. Weil Merz außerdem angekündigt hat, auch Stimmen der AfD zu akzeptieren, könnte das Zustrombegrenzungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode als einzige wirksame Maßnahme umgesetzt werden.

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Denn der Fünf-Punkte-Plan von Friedrich Merz ist ein Entschließungsantrag, hat also noch keinen Gesetzesrang. Eine Änderung des Asylgesetzes, wie sie die CDU auch plant, müsste erst noch von dem zuständigen Ausschuss erarbeitet werden, eine Verabschiedung bis zum 23. Februar ist also unrealistisch.

Somit bleibt das Zustrombegrenzungsgesetz als einzige realistische Chance auf bereits in dieser Legislaturperiode umgesetzte Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration. Zur Wahrheit gehört auch, dass das Zustrombegrenzungsgesetz, das formal „Gesetz zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“ heißt, kein eigenständiges Gesetz ist, sondern Teile des Aufenthaltsgesetzes novellieren soll.

Daher ist das Vorhaben nicht als das schärfste Schwert gegen illegale Migration einzuschätzen. Zunächst soll in Paragraf 1 Absatz 1 das Ziel des Aufenthaltsgesetzes klarer definiert werden. Dafür möchte die Union den ersten Satz durch die Wörter „und Begrenzung“ ergänzen. „Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland“, soll künftig im Gesetz stehen.

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Eine konkrete Maßnahme ist das jedoch nicht, sondern lediglich eine theoretische Hilfestellung. Konkreter wird es unter Paragraf 36a: Hier sollen der Bundespolizei weitreichendere Befugnisse bei der Ausweisung und Ablehnung von Migranten gewährt werden. Durch die Ergänzung von Absatz 3a soll die Bundespolizei jetzt generell die Befugnisse für Zurückweisungen erlangen, wenn die Behandlung einer ausländischen Person in den Zuständigkeitsbereich der Behörde fällt, was zum Beispiel an Grenzen der Fall ist.

Wenn sich die Beamten demnach mit vollziehbar ausreisepflichtigen Personen auseinandersetzen müssen, könnte die Behörde künftig befugt sein, nach Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde selbstständig Abschiebungen und Zurückweisungen durchzuführen. Der Prozess könnte demnach unbürokratischer, schneller und gezielter vollzogen werden.

Ist kein Kontakt zu den Behörden möglich, darf die Bundespolizei abzuschiebende Personen in Gewahrsam nehmen. Bis zu sechs Monate lang können diese Maßnahmen reichen, ehe die Zuständigkeit an die Ausländerbehörden übergeht. In dieser Zeit müssen auch die Papiere der betreffenden Person beschafft werden, andernfalls verliert die Bundespolizei ebenfalls die Zuständigkeit. Die Landespolizeistellen können zudem schon früher eine Übergabe der Zuständigkeiten einleiten.

Diese Lösung sollte zunächst auch mit dem EU-Gesetz vereinbar sein. Demnach dürfen Asylbewerber in Europa nicht einfach von einem Land abgelehnt werden, sondern müssen von den Behörden an den zuständigen Staat überstellt werden. In der Regel sollte das jenes Land betreffen, in dem ein Migrant erstmals EU-Territorium betreten konnte.

Diese Regelung wird derzeit oftmals vernachlässigt, aufgrund der komplexen Struktur mehrerer Abkommen wie Dublin III und Schengen ist eine eindeutige Rechtsprechung oftmals nicht möglich. Die Union nennt die derzeitige Situation deshalb „dysfunktional“. Mit mehr Befugnissen für die Bundespolizei soll diesem Geflecht eine erste Maßnahme entgegengesetzt werden.

Und wie auch beim Fünf-Punkte-Plan – der aber eben zunächst noch von dem zuständigen Ausschuss erarbeitet werden muss und deshalb gegebenenfalls nicht mehr in der aktuellen Legislaturperiode angenommen werden kann – könnten neben der Union auch AfD, FDP und BSW für das Zustrombegrenzungsgesetz stimmen.

Stimmen all diese Fraktionen sowie die aus der AfD ausgetretenen fraktionslosen Abgeordneten geschlossen für das Vorhaben, kann der Gesetzeszusatz mit 379 Stimmen angenommen werden – 367 sind für eine Mehrheit notwendig. Es kommt also vor allem auf die Geschlossenheit der Union an. Das Zustrombegrenzungsgesetz würde dann einen Tag später in Kraft treten. Es ist zwar eine erste schwache Maßnahme, aber die einzige schnellstmöglich umsetzbare.

Weil die derzeit von Innenministerin Nancy Faeser veranlassten stationären Grenzkontrollen noch an den Landesgrenzen aktiv sind, könnte der Gesetzeszusatz tatsächlich für steigende Ausweisungen und sinkende Zuwanderungszahlen sorgen. Für die Zukunft fordert die Union außerdem Abschiebezentren, in denen ausreisepflichtige Personen untergebracht werden. So könnten Asylvorgänge schneller und effizienter abgeschlossen oder eben an die zuständigen Staaten übergeben werden.

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