Wenn das Wahlergebnis egal wird
Die Teile der Wahlrechtsreform, die nicht für verfassungswidrig erklärt wurden, haben es dennoch in sich. Auch Wahlkreis-Gewinner können unter Umständen nicht in den Bundestag einziehen - der Wählerwille wird egal. Ist das nicht ein fatales Signal?
Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat unter Vorsitz von Vizepräsidentin Doris König am Dienstag ein Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition gefällt. Das Gericht erklärte die im März 2023 beschlossene Reform teilweise für verfassungswidrig. Die Abschaffung der Grundmandatsklausel, so die Karlsruher Richter, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Trotz der teilweisen Aufhebung der Wahlrechtsreform bestätigte das Gericht wesentliche Elemente der Neuregelung.
Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition sieht eine Deckelung der Bundestagsmandate auf 630 vor. Gegenüber dem Status quo bedeutet dies eine Reduzierung der Abgeordneten im Deutschen Bundestag um rund 100. Als zentralen Aspekt der Reform hat das Bundesverfassungsgericht zudem die Abschaffung von Überhangs- und Ausgleichsmandaten gebilligt sowie das Zweitstimmendeckungsverfahren abgenickt. Demnach soll die Zweitstimme ab der kommenden Wahl die sogenannte „Hauptstimme“ sein. In der Praxis wird damit einhergehen, dass auch Wahlkreisgewinner künftig nicht mehr in den Bundestag einziehen können, wenn ihre Partei über die Zweitstimmen nicht genügend Mandate erringt.
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Das Bundesverfassungsgericht nimmt an „verwaisten“ Wahlkreisen jedoch keinen Anstoß. In der Argumentation des Verfassungsgerichts heißt es, dass sich die Arbeit von Listenkandidaten und direkt gewählten Parlamentariern im Wesentlichen nicht unterscheiden würde. Weder Gebote einer Regionalisierung noch der Wahlkreisrepräsentation würden im Verfassungsrecht Widerhall finden. Das Bundesverfassungsgericht sprach damit dem Verhältniswahlrecht im Grunde genommen einen höheren Stellenwert als dem Personenwahlrecht zu.
Leiden werden unter dem Zweitstimmenverfahren vor allem die Parteien, die regional besonders fest verankert sind. Dies zeigt sich schon exemplarisch, wenn man das neue Wahlrecht fiktiv auf das Wahlergebnis der Bundestagswahl von 2021 anwendet. Um zumindest etwas der Gefahr vorzubeugen, dass ganze Wahlkreise von keinem Abgeordneten mehr vertreten werden, ist die Ampel von ihrem anfänglichen Plan, die Zahl der Abgeordneten auf 598 festzuschreiben, abgerückt.
Das Grundgesetz sieht eigentlich vor, dass genau eben jene 598 Abgeordnete im Deutschen Bundestag sitzen. Davon sollten exakt 299 als Direktkandidaten und 299 über die jeweilige Landesliste ihrer Partei in den Bundestag einziehen. Durch die zunehmende Zersplitterung des Parteiensystems blähte sich der Bundestag jedoch durch Ausgleichs- und Überhangsmandate immer mehr auf. Die Ampel hat die Zahl der Mandatsträger nun auf 630 festgelegt. Hiermit soll gesichert werden, dass zumeist die Wahlkreise weiterhin von einem direkt gewählten Mandatsträger repräsentiert werden.
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Unter den neuen Regeln wären absolut gesehen zunächst einmal alle Fraktionen kleiner ausgefallen. Bei direkt gewählten Mandatsträgern hätte insbesondere die CSU einen Schwund verzeichnet. Vor rund drei Jahren erzielten die mit der Erststimme zu wählenden Direktkandidaten der CSU in 45 der 46 bayerischen Bundestagswahlkreise eine relative Mehrheit. Nach der neuen Regelung wären nun in Bayern 9 der Wahlkreise ohne direkt gewählten Vertreter. Im gesamten Bundesgebiet kommt man auf 25 Wahlkreise, die ohne gewählten Direktkandidaten dastehen würden.
Bei der kommenden Bundestagswahl, voraussichtlich im September 2025, würden unter dieser Regelung vor allem die Direktkandidaten von AfD und CDU leiden. Betrachtet man die Wahlergebnisse der Europawahl vom 9. Juni, dann stellt man fest, dass zumindest nach dem Verhältniswahlrecht die Union ganz überwiegend die Wahlkreise in West- und die AfD ganz überwiegend in Ostdeutschland gewonnen hat. Bei der Bundestagswahl 2021 sah das noch ganz anders aus.
In Baden-Württemberg und Bayern ging die Zahl der Mandate überwiegend an Vertreter der Union. Bayern und Baden-Württemberg sind auch die Bundesländer, bei denen die mit Abstand meisten Wahlkreise „verwaist“ gewesen wären (zusammengerechnet 20 der 25 bundesweit). Nach jetzigem Stand dürften beide Parteien also in den jeweiligen Bundesländern deutlich mehr Direktmandate gewinnen, als ihnen nach Zweitstimmen zustehen. Nach der Bundestagswahl 2025 werden also wohl zahlreiche Bundestagswahlkreise keinen direkten Vertreter mehr im Parlament haben.
Die Linken Parteien wollen sich so auf ewig in den zukünftigen Regierungen festbeissen.
Der Wählerwille ansich,ist denen schon lange ein Dorn im Auge.Man kann doch wählen was man will,
es kommt immer das selbe dabei raus.Das ist so,als würde man zur Entscheidung eine Münze werfen,
nur hat diese die gleichen Seiten.Konkurrenzparteien werden mit allen Mitteln bis aufs Messer bekämpft.Demokratie geht anders.Wir haben schon lange keine mehr.Ich denke mal,das selbst die Umfragen so gedreht werden,das einfach was behautet wird,um Tatsachen vorzutäuschen.
Und was in den Wahllokalen abgeht,kann niemand genau sagen.
Möglich ist alles.Und die haben noch nicht mal ein schlechtes Gewissen dabei,weil es ja für eine
„gute Sache“ gemacht wird.Man rettet ja schließlich „seine Demokratie“Und die jeweilige Partei.
Das damalige System der Feudalherrschaft,hat sich wieder eingeführt.Nur sind die neuen Herren,
nichtmal gewählte Emporkömmlinge von eigenen Gnaden.
Man sieht überdeutlich, an welchem Ende der hierarchischen Kette die wirklichen Verfassungsfeinde und Delegitimierer und Vernichter des demokratischen Rechtsstaates sitzen.
natuerlich ist das fatal.
aber auch eines der ziele des WEF fuer den europaeischen zentralstaat.
in diesem wrd man die wuensche der buerger mittels KI herausfinden, so dass wahlen obsolet werden sollen.
es laeuft alles mehr oder weniger auf eine solche regelung hinaus.
angefangen von der bereits in mehreren laendern praktizierten brandmauer der sozialistisch-gruen angehauchten blockparteien gegen rechts, bis zur endgueltigen einheitspartei, die ganz europa aus bruessel regieren wird.
dieser verlauf duerfte kaum aufzuhalten sein.
„….der Wählerwille wird egal“
WIRD?????
Falsche Überschrift – RICHTIG muss es heißen:
„…der Wählerwille IST egal“
Alles andere zu glauben ist NAIV
Nicht zu vergessen – in der BRD²R geht man zur „Wahl“
um seine Stimme ABZUGEBEN!
Wahlen
„Wenn Wahlen etwas ändern würden, dann wären sie verboten.“
Kurt Tucholsky (1890 – 1935)
Horst Seehofer soll gesagt haben:
„Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden.“ (bei Pelzig unterhält sich, 20. Mai 2010)
So wird Stückchen für Stücken ein Land zerlegt.
Und ich fürchte, jetzt geht es nur noch abwärts.
Die Compact-Geschichte – versinkt gerade im Veregessen, keine Sau interessiert’s. Regierung freut sich und hat vermutlich schon den nächsten ‚Verein‘ im Auge.
RKI-Files – Miniaturstürmchen auf diversen Alternativmedien, aber ansonsten? Keine Sau interessiert’s, O-Ton einer Bekannten, „Geht das schon wieder los mit den Querdenkern?“. Regierung freut sich und weiß genau, daß sie das nächste Mal auch wieder mit jeder Sauerei davonkommen wird.
Die Gewalt explodiert auf den Strassen, aber keiner sagt etwas, weil man ja nicht rechts sein möchte.
Unsere Mitnazis in der Ukraine sind immer noch die Guten, ganz egal, was sie machen. Tja, Brüder*innen im Geiste eben.
AfD ist auf 18%. Wird vielleicht demnächst zum Verein erklärt, würde vermutlich auch keinen Hund hinter’m Ofen hervorlocken.
Wie hieß es doch so treffend? Man kann gar nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte.
Was will man von diesen Vasallen anderes erwarten.