Wahlausschluss in Niedersachsen: So geht Martin Sichert juristisch gegen die Entscheidung vor
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert geht mit einem Eilantrag gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl in Friesland vor. In der Klageschrift kritisiert er vor allem ein neues Verfahren, das den Ausschluss möglich macht. Das sind Sicherts Argumente.
Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wurde als erster AfD-Politiker von der niedersächsischen Kommunalwahl ausgeschlossen. Gegen diese Entscheidung geht Sichert nun juristisch vor. Auf 45 Seiten erhebt der AfD-Politiker schwere Vorwürfe gegen den Wahlausschuss, der ihn nicht zur Wahl zuließ, und greift das Verfahren an (Apollo News berichtete). Vertreten wird Sichert dabei von dem Rechtsanwalt und Parteikollegen Christian Wirth.
Sichert, der für die AfD im Deutschen Bundestag sitzt, wollte bei den kommenden niedersächsischen Kommunalwahlen im September dieses Jahres antreten. Er wollte für einen Landratsposten in seinem Landkreis Friesland kandidieren. Dies wurde ihm jedoch durch einen Wahlausschuss verwehrt, weil begründete Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden.
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Möglich wurde dieses Vorgehen durch eine Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts. Vorangetrieben wurde die Reform durch das von der SPD-Politikerin Daniela Behrens geführte Innenministerium (Apollo News berichtete). Genau gegen diese Neuregelung richtet sich nun Sicherts juristische Argumentation. Zwar klagt er konkret gegen seinen Wahlausschluss. Im Kern greift er in seiner Klageschrift jedoch die rechtlichen Grundlagen des neuen Verfahrens an.
„Das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG) verlangt, dass demokratische Wahlen ohne staatliche Eingriffe in den Vorgang oder das Ergebnis der Wahl durchgeführt werden.“ Mit diesen Worten eröffnet Martin Sichert seine Klageschrift. Daraus leitet der AfD-Politiker den zentralen Vorwurf seiner Argumentation ab: Der Ausschluss eines Kandidaten bereits vor der Wahl stelle einen unmittelbaren Eingriff des Staates in den demokratischen Wettbewerb dar.
Nach Auffassung der Klage werde dadurch die Entscheidung darüber, wer zur Wahl antreten darf, zumindest teilweise den Wählern entzogen und auf staatliche Stellen verlagert. Sichert sieht darin einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip sowie gegen das passive Wahlrecht. Eingriffe in freie Wahlen seien seiner Auffassung nach nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig.
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Darüber hinaus kritisiert die Klageschrift das Vorgehen des Wahlausschusses deutlich. Nach Auffassung Sicherts habe dieser die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht eigenständig geprüft, sondern sich im Wesentlichen auf die Einschätzungen der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes gestützt.
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Der AfD-Politiker geht mit seiner Klage einen schwierigen juristischen Weg. Denn er ist nicht der erste AfD-Politiker, dessen Kandidatur für eine bedeutende Wahl verhindert wurde. Bereits 2025 wurde AfD-Mann Joachim Paul von der Wahl zum Oberbürgermeister von Ludwigshafen ausgeschlossen. Paul wehrte sich damals juristisch gegen die Entscheidung, blieb damit jedoch erfolglos. Mehrere Gerichte bestätigten den Ausschluss und verwiesen auf Zweifel an seiner Verfassungstreue. Auch der Verfassungsgerichtshof lehnte schließlich Pauls Verfassungsbeschwerde ab (mehr dazu hier).
Für Sichert hängt nun viel vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Sollte das Gericht seinem Eilantrag stattgeben, könnte er nachträglich zur Landratswahl zugelassen werden. Wird der Antrag abgelehnt, kann Sichert die Entscheidung von weiteren Gerichten überprüfen lassen. Er betonte, dass er notfalls bereit sei, den Rechtsweg vollständig auszuschöpfen und bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
Martin Sichert war nicht der einzige AfD-Politiker, dem die Teilnahme an der niedersächsischen Kommunalwahl am 13. September verwehrt wurde. Insgesamt wurden vier AfD-Kandidaten nicht zur Wahl zugelassen. Neben Sichert traf dies den Landratskandidaten Stephan Bothe, dessen Kandidatur ebenfalls am letzten Tag der Zulassungsfrist abgelehnt wurde. Zudem wurden Thorsten Moriße von der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven sowie der AfD-Kommunalpolitiker Justin Vogel von der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Herzberg am Harz ausgeschlossen.
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Die Spezialdemokraten und unsere Demokratie – gut dass wir sie haben.
Ohne sie hätten wir sogar eine Opposition, nicht auszudenken, wie gefährlich sowas sein kann…
Herr Sichert ist seit vielen Jahren im öffentlichen Dienst. Er ist integer, es liegt nichts gegen ihn vor. Die sogenannten „Etablierten“ sollten sich schämen!!!
Gut das Sichert den Weg geht. Die SPD in Niedersachsen und der Verfassungsschutz setzen faschistische und undemokratische Methoden ein. Der Verfassungsschutz in Niedersachsen fühlt sich der gewalttätigen und terroristischen Antifa verbunden. Die Gerichte werden aber bestimmt Entscheidungen zu Sichert wie im Fall Paul (Ludwigshafen verschleppen. Ein Bananenstaat.
Es läuft darauf hin, das alle Parteien verboten werde und eine freie Wahl nicht mehr möglich ist.
Wie in Diktaturen bleibt nur das herrschende Management übrig.
Ich WAR Mitglied der SPD, habe mein Parteibuch mit dem Hinweis abgegeben dass man es sich dahin stecken kann wo nie die Sonne hin scheint.
Was sind das nur für Gestalten, die sich anmaßen, uns vorschreiben wen wir wählen dürfen und wen nicht.
Es ist richtig und gut, dass es das Verfahren selbst angreift und nicht nur einzelne Punkte im Ablauf dieses unwürdigen Schauspiels.
Deutschland ist keine Demokratie mehr da können sie noch tausendmal rufen „UnsereDemokratie“ es ist „UnsereDiktatur“
+++ Achtung! Meine Meinung +++ Vom NS Bundesland kommt nichts Gutes. Ich erinnere an den „Totmacher zu Stade“, der Türke, der 6 Menschen erschoss und die „Fluchthelferin“, die Fahrerin des Fluchtfahrzeuges, nicht einmal in U-Haft wanderte und bis heute frei rumläuft. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die „Fluchthelferin“ nicht nur für den LandesVS? des Bundeslandes NS tätig war, jedoch aufgrund von Spionage Verrat zu Lasten des VS an islam. Organisationen untragbar und letzlich entlassen wurde, sondern über einige Ecken mit der Sozen-Genossin Behrens VERWANDT ist. Niedersachsen, in „bester“ Tradition des NS-Regimes. Nicht Umsonst wurde die Partei in NationalSOZIALISTESCHEdeutschearbeiterpartei, kurz NSDAP, umbenannt. Nach dem WK2 machten viele NSDAP und SS-Schergen Hüben wie Drüben politische Karriere. Die AfD ist die einzige Partei OHNE NSDAP und SS Vergangenheit. Und die Sozen schwurbeln was von GG und FDGO Pfui Deibel. Diese Bande hat wirklich jedwegen Anstand verloren. 🤢🤮
Schauen wir mal. Aber wahrscheinlich wird vor der Wahl kein Urteil mehr fallen. Sowas aber auch…
Er kann dann ja die Wahl anfechten.