Wahleinspruch
Wahlausschlüsse in Niedersachsen: So erfolglos wehren sich AfD-Politiker gegen ihre Nichtzulassung
Vier AfD-Politiker wurden im Vorfeld der niedersächsischen Kommunalwahlen wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue von den Wahllisten gestrichen. Nun gehen sie mit Wahleinsprüchen dagegen vor. In einem ersten Fall hat ein Stadtrat den Einspruch zurückgewiesen.
Eine Reihe von Wahlausschlüssen in Niedersachsen hat in den vergangenen Monaten für Aufsehen gesorgt. Grundlage dafür war eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes durch das SPD-geführte Innenministerium, die Überprüfungen der Verfassungstreue von AfD-Kandidaten ermöglichte. In der Folge wurden vier AfD-Kandidaten von den Landrats- und Bürgermeisterwahlen im September ausgeschlossen. Gegen diese Entscheidungen gehen die Betroffenen weiterhin juristisch vor. Nachdem ihre Eilverfahren vor Gericht gescheitert waren, haben sie inzwischen Wahleinsprüche bei den zuständigen kommunalen Räten eingelegt.
Zu den betroffenen Politikern zählen der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert, die Landtagsabgeordneten Stephan Bothe und Thorsten Moriße sowie der Lokalpolitiker Justin Vogel. Alle vier werden von Rechtsanwalt Christian Wirth vertreten. Auf Anfrage von Apollo News bestätigte dieser, dass seine Mandanten Wahleinspruch eingelegt haben.
Nun ist bereits eine erste Entscheidung gefallen. Der Stadtrat von Herzberg am Harz wies den Wahleinspruch des AfD-Politikers Justin Vogel gegen seinen Ausschluss von der Bürgermeisterwahl mit großer Mehrheit zurück – die Entscheidung bestätigte er auch gegenüber Apollo News. Lediglich die fünf Mitglieder der AfD-Fraktion stimmten gegen die Zurückweisung. Vogel war vom Wahlausschuss wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zur Wahl am 13. September zugelassen worden (Apollo News berichtete).
In einer siebenseitigen Beschlussvorlage hatte die Stadtverwaltung dem Rat das Verfahren und die Entscheidung des Wahlausschusses erläutert. Vogels Einspruch bewertete sie darin zwar als zulässig, aber unbegründet. Seine hervorgehobenen Parteiämter seien als starkes Indiz für Zweifel an seiner Verfassungstreue zu werten. Vogel ist Kreisvorsitzender der AfD Göttingen und Beisitzer im Landesvorstand der Jugendorganisation Generation Deutschland.
An der Entscheidung übt Vogel scharfe Kritik. Er bemängelte, dass der Wahlausschuss seinen Ausschluss nicht mit konkreten Zitaten oder persönlichen Aktivitäten begründet habe. Gegenüber dem Harz Kurier, der zuerst über den Vorgang berichtete, kündigte er an, den Rechtsweg weiter beschreiten zu wollen.
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In einer Beschlussvorlage empfiehlt die Stadtverwaltung dem Rat, Morißes Einspruch zurückzuweisen. Der Wahlausschuss habe seinen Ausschluss nicht allein mit seiner AfD-Mitgliedschaft begründet, sondern eine Gesamtwürdigung seiner langjährigen Parteifunktionen, politischen Betätigungen und öffentlichen Äußerungen vorgenommen. Auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zum niedersächsischen AfD-Landesverband seien dabei berücksichtigt worden. Moriße kündigte an, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen, sollte der Einspruch zurückgewiesen werden.
Auch die beiden AfD-Politiker Stephan Bothe und Martin Sichert, der Bundestagsabgeordneter ist, haben Wahleinspruch eingelegt. Sollten die zuständigen Räte diese Einsprüche zurückweisen, wollen auch sie vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Das Wahlprüfungsverfahren vor den kommunalen Vertretungen ist dabei der gesetzlich vorgesehene Weg, den die Kandidaten nach ihrer Nichtzulassung und den gescheiterten Eilverfahren zunächst durchlaufen müssen, bevor sie erneut vor Gericht ziehen können. Dass die Räte die Einsprüche zurückweisen, ist zwar noch nicht endgültig entschieden, angesichts der bisherigen Entscheidungen gegen die Kandidaten jedoch absehbar.
Die Wahlausschlüsse gehen auf eine Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes im April 2026 zurück. Diese führte ein neues Prüfverfahren ein, durch das die kommunalen Wahlausschüsse bei der übergeordneten Kommunalaufsicht eine Überprüfung der Verfassungstreue von AfD-Kandidaten veranlassen können. Die Behörden können dabei auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes heranziehen. Bei Landrats- und Oberbürgermeisterwahlen ist dafür das von der SPD-Politikerin Daniela Behrens geführte Innenministerium zuständig.
Das Vorgehen der Behörde warf dabei unzählige Fragen auf. Wie Apollo News exklusiv berichtete, verweigerte das Ministerium die Auskunft darüber, in wie vielen Fällen es den Ausschluss von AfD-Kandidaten empfohlen hatte. Zur Begründung verwies es darauf, dass sämtliche Verfahrensdaten aufgrund einer gesetzlichen Löschpflicht bereits vernichtet worden seien.
Nach ihrer Nichtzulassung zu den Kommunalwahlen gingen alle vier Kandidaten zunächst im Eilverfahren gegen die Entscheidungen der Wahlausschüsse vor. Ihre Anträge vor den Verwaltungsgerichten blieben jedoch erfolglos. Auch die anschließenden Beschwerden vor den Oberverwaltungsgerichten führten zu keiner anderen Entscheidung. Die Wahlausschlüsse blieben damit zunächst bestehen.
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Das kommt einer Diktatur schon sehr nahe!
So funktioniert also unsere Demokratie. Naja die Bevölkerung merkt sich das hoffentlich
Man wird sehen was die Gerichte am Ende entscheiden.
Sollten die meisten oder sogar alle Verfahren am Ende für die von der Wahl ausgeschlossenen AfD-Politiker ausgehen, und das würde Schlagzeilen machen, wäre das schon fast sowas wie ein Scheitern-des-AfD-Verbotsverfahrens-light.
Müssten dann diese Wahlen wiederholt werden? Das würde auf jeden Fall dafür sorgen, dass dieser Prozess große Aufmerksamkeit bekommt.
Man würd ja wohl noch träumen dürfen.
Ab in die Instanzen bis zum EuGH.
Niedersachsen kann eben „unsere Dmokratie“…wer ko der ko…
Die SPD macht kostenlose Wahlwerbung für die AfD, finde ich gut!👍👍👍
Man kann sich in den Marxismus wählen, aber nicht mehr aus dem Marxismus.
Es müssten Handschellen klicken, aber ich habe die Hoffnung aufgegeben dass die verantwortlichen Personen entsprechend ihrem Handeln bestraft werden.
„Wenn unsere Gegner sagen: Ja, wir haben Euch doch früher die […] Freiheit der Meinung zugebilligt – –, ja, Ihr uns, das ist doch kein Beweis, daß wir das Euch auch tuen sollen! […] Daß Ihr das uns gegeben habt, – das ist ja ein Beweis dafür, wie dumm Ihr seid!“ — Joseph Goebbels