Löschpflicht extra eingeführt: Wie Niedersachsens Innenministerin ihren Wahlausschluss-Plan vertuschen will
Rot-Grün wollte in Niedersachsen AfD-Kandidaten von Kommunalwahlen ausschließen. In vier Fällen ist es ihr gelungen. Nun sollen die Spuren verwischt werden. Eine eigens geschaffene gesetzliche Regelung verhindert Transparenz und erschwert die Aufklärung dieses Skandals.
Die niedersächsischen Kommunalwahlen sollten wie jede andere Wahl in einem demokratischen Land ablaufen. Doch rund einen Monat vor dem Urnengang am 13. September ist davon wenig übrig: Mehrere Bürgermeister- und Landratskandidaten wurden nicht zur Wahl zugelassen – weil sie der falschen Partei angehören: der AfD. Die Betroffenen wollen dagegen klagen, doch das kann dauern. Und die Kritik an dem gesamten Verfahren wächst. Denn was zunächst wie eine Reihe zusammenhangsloser Einzelfälle wirkte, folgt einem Drehbuch der rot-grünen Landesregierung, das bereits Monate zuvor geschrieben wurde.
Die Verantwortung dafür trägt das SPD-geführte Innenministerium unter Daniela Behrens. Die demokratische Direktwahl von AfD-Politikern wollte sie von Beginn an erschweren. Vier Kandidaten der AfD wurden nicht zur Wahl zugelassen, bei weiteren hat es das Innenministerium zumindest versucht. Wie viele und welche Kandidaten von der Landesregierung erfolglos verhindert werden sollten, ist bisher noch nicht aufgeklärt. Denn Behrens’ Ministerium verweigert dazu jede Transparenz. Angeblich seien alle Daten sofort gelöscht worden – nach gesetzlichen Vorschriften, die sich Rot-Grün selbst ausgedacht hat.
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Wenige Monate vor den Kommunalwahlen hat die Regierungsmehrheit im Landtag eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen, die darauf abzielt, die AfD von Wahlbeamtenposten in Landkreisen und Gemeinden fernzuhalten. Mittels eines Prüfverfahrens formte man die vor Ort zuständigen Wahlausschüsse, die bis zu diesem Zeitpunkt lediglich als notwendiges Organ fungierten und Kandidaten formell bestätigten, zu einem verlängerten Arm der rot-grünen Landesregierung. Wie ein Gericht entschieden sie nun bei zahlreichen AfD-Bewerbern über die Zukunft der Kandidaten. Bei Martin Sichert, Thorsten Moriße, Stephan Bothe und Justin Vogel urteilten die jeweils siebenköpfigen Gremien gegen eine Zulassung.
Durch das implementierte Prüfverfahren bekamen die zuständigen Wahlausschüsse deutlich mehr Macht und Findungsraum zugespielt. Bis dahin hatten sie vor allem die Aufgabe, Kandidaten formell zu bestätigen. Nun entschieden sie in mehreren Fällen auch über deren politische Zukunft. Bei Sichert, Moriße, Bothe und Vogel stimmten die jeweils siebenköpfigen Gremien gegen eine Zulassung. Angeblich wegen Zweifeln an deren Verfassungstreue.
Diese Anpassung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz – die nicht nur von betroffenen AfD-Politikern als „Parteiverbot durch die Hintertür“ bezeichnet wird – macht aus einer Regelung zur Prüfung der Verfassungstreue ein Instrument, mit dem die Zulassung einzelner Kandidaten verhindert werden kann.
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Die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden können Erkenntnisse des Verfassungsschutzes abfragen und sich auf dessen Bewertung stützen. Der niedersächsische Verfassungsschutz ist eine Abteilung des von Daniela Behrens geführten Innenministeriums. Da dieser den niedersächsischen AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft, reicht dann schon eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Ortsverband der Partei aus, um nicht mehr bei Bürgermeister- und Landratswahlen antreten zu dürfen. So gab es das Innenministerium in einem Leitfaden für die kommunalen Wahlausschüsse vor, der von Apollo News exklusiv veröffentlicht wurde.
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Entsprechend auffällig ähnlich fielen die Voten bei den einzelnen Kandidaten aus. Beim AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert begründete man die Zweifel unter anderem damit, dass er AfD-Mitglied und Kreisvorsitzender sei. Hinzu kamen seine öffentlichen Aussagen und die Ausübung seines Bundestagsmandats, aus denen man ableitete, dass nicht gewährleistet sei, dass er künftig jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde. Ton und Begründung sind bei Moriße, Bothe und Vogel nahezu identisch. Bei allen werden Zweifel an der Verfassungstreue vor allem mit ihrer politischen Funktion und ihrer Zugehörigkeit zur AfD begründet.
Noch bemerkenswerter im Fall der Wahlausschlüsse in Niedersachsen ist jedoch, wie das zuständige Ministerium offenbar versucht, seine Spuren zu verwischen. Auch dies scheint bereits im Vorfeld bedacht worden zu sein. In die Gesetzesänderung wurde eine entsprechende Regelung aufgenommen: „Die Kommunalaufsichtsbehörde hat die Daten der Bewerberinnen und Bewerber unverzüglich zu löschen, sobald der Wahlausschuss den Beschluss über die Zulassung des Wahlvorschlags getroffen hat“, heißt es darin.
Apollo News stieß bei einer Anfrage an das Innenministerium von Daniela Behrens auf genau diesen Umstand. Zunächst ließ man uns wissen, dass man zu Verfahrensdetails „grundsätzlich keine Angaben“ machen könne. Auf Nachfrage erklärte man uns daraufhin, dass selbst die Auskunft darüber, wie viele Kandidaten genau von den Wahlen ausgeschlossen worden seien, nicht erteilt werden könne, da die entsprechenden Daten bereits gelöscht worden seien (mehr dazu hier).
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Weiterhin ist unklar, gegen wie viele AfD-Politiker tatsächlich eine Prüfung auf Verfassungstreue bei der Kommunalaufsicht beantragt wurde. Während das Innenministerium gegenüber Apollo News von insgesamt 17 Fällen sprach, sind der Redaktion bislang lediglich 15 bekannt. Auch das erschwert die Aufarbeitung der Vorgänge und eine juristische Nachprüfung. Bei der Herausgabe entsprechender Unterlagen verweist das Innenministerium wiederum auf die jeweils zuständigen Wahlausschüsse. So bleibt unklar, was genau geprüft wurde, in wie vielen Fällen dies geschah und auf welcher Grundlage die jeweiligen Entscheidungen getroffen wurden.
In vielerlei Hinsicht dürfte man im Innenministerium von Daniela Behrens nicht mit einem solchen Gegenwind gerechnet haben. Zum einen erschweren die gesetzlich vorgesehene Löschung der Daten und die damit verbundene fehlende Dokumentation eine spätere Aufarbeitung erheblich. Hinzu kommt, dass die Entscheidungen jeweils von den einzelnen Wahlausschüssen getroffen wurden. Verantwortung und Entscheidungsfindung verteilen sich damit auf zahlreiche Gremien, während das Innenministerium selbst nicht unmittelbar als entscheidende Stelle in Erscheinung tritt. Was bleibt, ist ein bürokratisches Geflecht, in dem Verantwortlichkeiten schwer nachzuvollziehen sind und die Rolle des Innenministeriums gewollt im Hintergrund bleibt.
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Es wird immer offensichtlicher, dass „unsere Demokratie“ mit Demokratie nichts, aber mit Parteiinteressen sehr viel zu tun hat.
Die DDR hätte für so viel demokratische Fürsorge vermutlich anerkennend genickt: Erst entscheidet der Apparat, welche Opposition politisch unerwünscht ist, dann sorgen Behörden und Gremien für die gewünschte „Verfassungstreue“ – und anschließend lösen sich die Spuren dank gesetzlicher Löschpflicht in Luft auf.
Natürlich ist Niedersachsen keine DDR. Gerade deshalb ist dieser Vorgang so erbärmlich: Eine Demokratie sollte politische Gegner an der Wahlurne schlagen, nicht mit administrativen Aussiebemechanismen bekämpfen und danach Transparenz entsorgen.
Ministerium, Verfassungsschutz, Wahlausschüsse, gelöschte Daten – ein Verantwortungs-Pingpong, bei dem am Ende angeblich niemand etwas gewesen sein will.
Früher nannte man politische Konkurrenzkontrolle „führende Rolle“. Heute verkauft man sie offenbar als „wehrhafte Demokratie“. Der Etikettenschwindel macht den Gestank nicht besser.
das willkuerliche einfuehren von bestimmten gesetzen zum schutz eines regimes hat schon mit einem milderen fall begonnen:
als naemlich in sehr vielen europaeischen laendern ploetzlich im gleichschritt eine art majestaetsbeleidigungsparagraph eingefuehrt wurde, um unliebsame politiker nicht mehr belangen zu koennen.
das hat relativ gut funktioniert. und nun wird es auf die spitze getrieben.
man muss jederzeit mit allem rechnen.
sie geben die macht auf den letzten metern vor 2030 nicht freiwillig ab.
Sozialisten sind Sozialisten sind Sozialisten sind Kriminelle – überall auf der Welt
„Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut.“
– Lord Acton
Wer hat denn in diesem Land absolute Macht, Sie Kindskopf?
Danke für die Recherche.
Früher hätte der Spiegel einen solch demekratieverachtenden Vorgang veröffentlicht und ein Rücktritt wäre erfolgt.
Heutzutage möchten jedoch Medienanstalten neue Medien kontrollieren damit es solche Recherchen garnicht mehr gibt.
“ Ab 50 hat jeder das Gesicht, das er verdient“
George Orwell
Na, hoffentlich sind Sie noch nicht über 50, was statistisch aber unwahrscheinlich ist.
„Alles, was mit dem Leben und den Interessen von Menschen zu tun hat, muss im Licht der Öffentlichkeit geschehen.“
– Woodrow Wilson
Es wäre doch so einfach:
Der Wahlausschuss legt die prozentuale Aufteilung der Stimmenanteile aller Parteien bereits vor der Wahl fest.
Das hätte zwei Vorteile – die AfD kann nicht gewinnen und die SPD rutscht nicht unter die 5%-Hürde.
Um die Demokratie zu retten, muss man auch mal kreativ sein…
Ich bin zwar kein Jurist, würde es aber als eindeutige Rechtsbeugung bezeichnen!
Das ist eindeutig kriminelles Verhalten und ein Verstoß gegen die demokratische Grundordnung.
Es verstört mich massiv, das es dagegen keinen Aufschrei gibt!
Der Links-Staat wehrt sich mit Händen und Füßen gegen seine demokratische Ablösung durch den politischen Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
Weil dem Links-Staat dies bewusst ist, ist er bei der Wahl seiner Mittel inzwischen nicht mehr zimperlich.
„Die niedersächsischen Kommunalwahlen sollten wie jede andere Wahl in einem demokratischen Land ablaufen.“.
Aber nur so lange Kandidaten der islamisierten SPD alleine auf den Wahlzetteln stehen gelle….
Entschieden haben letztlich die EHlausschüsse und gegen die ist auch als erstes entsprechend zu ermitteln.
Wenn diese Akteure während der Aufarbeitung merken, dass die Luft dünn wird, werden die schon noch Unterlagen vorlegen die belegen woher der Wind wehte.
Das Bild ist das absolut Böse.
Den Niedersachsen ist ihr roter Gaul durchgegangen!
Man muss nur in dieses Gesicht schauen….
Mich schaudert. Der möchte ich nicht nachts begegnen.
Nur Kriminelle müssen ihre Spuren nach der Tat verwischen. Was ist mit dem kriminellen Millionen-Fördermittelbetrug der SPD Hülya? Die SPD-Patentanten Fluchtfahrerin des Stade-Mörders ist immer noch auf der Flucht. Und der SPD Richter mit 1,7 Millionen Kinderporno-Dateien ist auch noch nicht verhaftet. Die SPD-Landesregierung in Niedersachsen mit ihren Grünen Gesinnungsfreunden ist ein einziger Sumpf. Und genau diese Rot-Grüne Regierung will AFD Kandidaten von Wahlen ausschließen.
Drucksache 18/17451 Landtag NRW
Kann ich leider nicht verlinken.
Die gehört lebenslang in den Knast.
Nein, in die Irrenanstalt!
Wer SPD wählt bekommt Protagonisten wie Behrends, die mit Demokratie nichts im Sinne haben. Diese Frau gehört in keine Regierung.
Nun .,, die Antidemokraten und Verfassungsfeinde sitzen ganz offensichtlich und mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit in der niedersächsischen SPD in Person Behrens – meine Meinung.
Ach Daniela, wie war doch früher alles besser.
Da hat man eine Lagertür geöffnet und der Dissident war für immer verschwunden.
Ja, ja. Die guten Demokraten der Linken und Grünen. – Widerlich!
Selbst in einem Ameisenhaufen ist mehr Demokratie möglich.
Wie unfassbar dämlich, meint diese „demokratische“ Dame damit ist die Sache vom Tisch, welchen Schaden sie angerichtet hat (wieviel Stimmen hat das den Sozen gekostet?).