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Essen

Verwaltungsgericht kippt Kündigung von AfD-Bundesparteitag

Eigentlich wollte die Stadt Essen die Durchführung des AfD-Bundesparteitags verhindern. Doch jetzt urteilt ein Verwaltungsgericht: Die Kündigung des Mietvertrags ist rechtswidrig. Die Stadt hatte zuvor eine Selbstverpflichtungserklärung der Partei gefordert, keine NS-Parolen zu verwenden.

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Anfang Juni kündigte die Stadt Essen an, den Mietvertrag der Messe Essen mit der AfD für deren Bundesparteitag aufzukündigen. Die AfD ging dagegen gerichtlich vor – und hat jetzt recht bekommen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen folgte einem Eilantrag der Partei. Demnach muss die Stadtverwaltung jetzt auf die Messe einwirken, um die Gültigkeit des Mietvertrags aufrechtzuerhalten.

Die Messe, deren Mehrheitsgesellschafter die Stadt Essen ist, muss die Grugahalle für den 15. Bundesparteitag vom 28. bis 30. Juni bereitgestellt werden. Anfang Juni hatte die Stadt die Nutzung untersagt und die Kündigung des Vertrags mit einer Selbstverpflichtungserklärung begründet, der die AfD nicht nachkam. Die Partei sollte der Stadt versichern, keine NS-Parolen zu verwenden. Andernfalls drohte ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro.

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Bis zur Frist am 4. Juni reichte die AfD keine Selbstverpflichtungserklärung ein – die Stadt sah sich befähigt „unverzüglich außerordentlich fristlos“ zu kündigen (Apollo News berichtete). Die AfD sah in der späteren Modifizierung des Mietvertrags einen Rechtsbruch und stellte klar, es sei ihr „ureigenstes Interesse, dass niemand auf unseren Parteitagen Straftaten begeht – das gilt erst recht für rechtsextreme Parolen“.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen folgte dieser Argumentation: Die Stadt „darf den Zugang nicht von der Abgabe einer ‚strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung‘ abhängig machen“. Außerdem hat die AfD „Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen wie der Grugahalle“.

Ein Verbot des Parteitags käme nur infrage, wenn „bei Nutzung die Gefahr der Begehung strafbarer Handlungen besteht.“ Und weil der AfD-Bundesverband nicht von Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrige Bestrebung festgestellt wurde, sind an die „Gefahrenprognose strenge Anforderungen zu stellen.“ Dem ist die Stadt mit der Forderung nach einer Selbstverpflichtungserklärung nicht nachgekommen. Die Stadt versuchte schon zuvor den AfD-Parteitag zu erschweren: Der im Januar 2023 rückte Anfang 2024 in den Fokus, als Essen Bürgermeister Thomas Kufen feststellte, die AfD sei „nicht willkommen“.

In der Folge erklärte der CDU-Politiker sogar, „an der Spitze“ von Gegendemonstrationen mitzulaufen, zu denen linke Bündnisse aufriefen und etwa 80.000 Teilnehmer erwartet werden (Apollo News berichtete). Um die Durchführung des Parteitags mit 600 Delegierten zu verhindern, bleibt der Stadt jetzt noch die Beschwerde vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht.

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