Bayern
Verglich Grüne mit Nazis: Mann wegen Volksverhetzung verurteilt
In Bayern wurde ein Mann verurteilt, der eine aggressive Grafik gegen die Grünen postete - dort wurde die Partei mit den Nazis verglichen und ihr ein eigener Holocaust vorgeworfen. Volksverhetzung, befand ein Gericht.
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Ein 62-jähriger Mann aus Bayern ist zu 60 Tagessätzen à 60 Euro wegen Volksverhetzung verurteilt worden, weil er die Grünen aggressiv mit den Nazis verglichen hatte. Der Mann postete auf Facebook eine Grafik, auf der es hieß: „Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!!! Grünes Reich – Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk“. Untermalt wurde die Aussage durch einen an den Reichsadler angelehnten Adler, der statt eines Hakenkreuzes die Sonnenblume der Grünen trägt.
Das zuständige Amtsgericht in Kulmbach stellte fest, dass durch die Grafik die Grünen mit der NS-Unrechtsherrschaft in Verbindung gebracht werden und damit „die Bevölkerung aggressiv emotionalisiert“ wird „und eine Handlungsbereitschaft zu einem Kampf gegen die Partei geweckt“ wird. Die Bevölkerung würde motiviert werden, „gegen den Verursacher der Verbrechen vorzugehen“.
„Der Bürger könnte sich dabei legitimiert sehen, auch gewaltsam gegen die Parteimitglieder vorzugehen. Durch diese Emotionalisierung soll denjenigen, die ebenfalls die Partei ablehnen, eine Argumentation an die Hand gegeben werden, sich als legitime ‚Widerstandskämpfer‘ gegen einen vermeintlich zutiefst gefährlichen Verbrecher zu fühlen und dadurch auch die Hemmschwelle bezüglich Gewalttaten gesenkt werden. Hierbei soll eine bereits aufgeheizte politische Situation ausgenutzt werden“, zitiert die Welt aus dem Gerichtsbeschluss.
Das Gericht verweist des Weiteren darauf, dass es Anfang des Jahres zu mehreren Aktionen gegen die Grünen und deren Mandatsträger kam und nannte exemplarisch, dass Wirtschaftsminister Habeck seine Fähre in Schlüttsiel wegen aufgebrachter Bauern nicht verlassen konnte und dass der Aschermittwoch der Grünen abgesagt werden musste.
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Den Aufruf, einen neuen Holocaust zu verhindern, wie es die Grafik impliziert, bezeichnet das Gericht als „geeignet als ,geistige Brandbeschleunigung‘ zu wirken“. Insbesondere wegen dieser Passage könnte das Urteil wegweisend sein – hält es doch fest, dass das Setzen von Parteien in Verbindung mit dem Nationalsozialismus strafbar sein kann, weil es Menschen zur eventuell radikalen Gegenwehr animieren könnte. Im Januar dieses Jahres war aufgrund der Erzählung von Correctiv über ein „Geheimtreffen“ rechter Kreise in Potsdam vielerorts mit NS- und Holocaust-Allusionen demonstriert worden.
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Warum darf man die AfD/rechte Bürger eigentlich anscheinend mit „Nazis“ („Faschisten“) vergleichen, Grüne aber nicht? Man stolpert immer wieder über die ideologische Ungleichbehandlung.
Abgesehen davon sollte man, meine Meinung, die NS-Zeit und den Holocaust als direkten Vergleichsmaßstab nicht überstrapazieren.
Nazis waren übrigens LINKE!
Vergleichen heisst nicht zwangsläufig gleichsetzen.
Ich kann eine Kartoffel mit einem Apfel vergleichen. Beide haben eine Schale, aber grundsätzlich unterschiedliche (Grund)-Formen, einen unterschiedlichen Innenaufbau; die Kartoffel wächst im in der Erde, der Apfel am Baum – usw.
Deshalb kann man ALLES mit ALLEM vergleichen. Ich kann den Straftatbestand „Vorsätzliche Tötung“ aus Spanien, aus Griechenland, Italien, …, miteinander vergleichen, um die Unterschiede herauszuarbeiten. Ich kann Habeck mit einem Wolkenkratzer vergleichen, Baerbock mit Maria Magdalena, Helmut Schmitt mit Dostojewski etc.
Nachtrag: Esken „verglich“ die AfD nicht mur mit NAZI – nein, sie setzte Beides gleich! (Noch) kein Strafurteil?
Wahrheiten dürfen hier im Land nicht mehr bzw. nur einmal ausgesprochen werden.
Die SA waren linke Schläger. Lernt Geschichte!
„…und damit „die Bevölkerung aggressiv emotionalisiert“ wird „und eine Handlungsbereitschaft zu einem Kampf gegen die Partei geweckt“ wird.“
Ich meine, eine Partei zu kennen, auf die das eher zutrifft. Und da passiert wenig seitens der Rechtsprechung.
Nachtrag: Esken „verglich“ die AfD nicht mur mit NAZI – nein, sie setzte Beides gleich! (Noch) kein Strafurteil?
„Höcke ist ein Nazi.“ – Thomas Oppermann (SPD) am 28.08.2017
„Die reden wie Nazis, die riechen wie Nazis…“ – Joschka Fischer (GRÜNE) über die AfD am 16.09.2019
„Die AfD ist eine Nazi-Partei.“ – Hendrik Wüst (CDU) in der FAZ am 24.09.2023
„Die AfD ist eine Nazi-Partei.“ – Saskia Esken (SPD) in ORF-ZIB2 am 01.05.2024
Durch diese Emotionalisierung wurde die Bevölkerung auch schon zur radikalen Gegenwehr animiert:
„Ein Baum, ein Strick, ein Nazigenick!“ – Demonstranten gegen den AfD-Parteitag in Essen am 29.06.2024
Das hat aber noch kein Gericht gestört.
Der vorausschauende Mann hat zu 100% Recht und was passiert?
Er wird verurteilt.
Was für eine erbärmliche Rechtssprechung.
Angeblich von Idi Amin: …natürlich können sie hier ihre freie Meinung äussern, aber ob sie nach ihrer Meinungsäußerung immer noch in Freuheit sind, dafür kann ich nicht garantieren…(sinngemäß wiedergegeben)
Hat Böhmermann nicht Merz und die CDU ohne Konsequenzen als Nazi bezeichnet?
„nsbesondere wegen dieser Passage könnte das Urteil wegweisend sein – hält es doch fest, dass das Setzen von Parteien in Verbindung mit dem Nationalsozialismus strafbar sein kann, weil es Menschen zur eventuell radikalen Gegenwehr animieren könnte“
Aber die AfD und ihre Anhänger dürfen als Nazis etc beschimpft werden oder kann die AfD dieses Urteil gegen Jene vor Gericht nutzen, welche diese immer als Nazis usw. beschimpfen? 🤔🤔
Warum ist es gleich Volksverhetzung, wenn nur ein kleiner Teil der Bevölkerung (die Grünen-Politiker) gemeint ist?
…da gab es wieder Leckerchen für den Richter…
Typisch bayerische Verhältnisse. Wer nicht auf CSU-Kurs ist, wird als Staatsfeind betrachtet.
Diese Richter müssen sich fragen lassen, warum dann die gegen die AfD gerichteten Denunziationen, Lügen und Nazivergleiche nicht gleichermaßen geahndet werden?
Es wird in diesem Staat schon lange mit zweierlei Maß gemessen.
Das darf sich das Volk nicht bieten lassen.
Für Grüne sind alle Andersdenkende automatisch Nazis. Aber wehe man schaut mal genau hin und findet echte Parallelen.
Grün ist:
100 % ideologisches Handel
Menschenverachtend (Gen Therapie Pflicht)
Zensur (Fake News Kontrolle)
Verbot der Opposition (AFD Verbot)
Massive Aufrüstung (ukraine gegen Russland)
Meinungs und Berufsverbote (Cancel Culture)
politische Armbinden
Terror gegen Opposition (durch die Antifa und Fff)
Weltsteuerungs-Fantasien (Klimapolitik)
Ich finde mehr parallelen als Unterschiede.
Darf man sagen, dass man das Gefühl hat, der Richter war anscheinend nicht objektiv?
Urteil des Amtsgerichts –
War ja nicht anders zu erwarten, solche Entscheidungen werden nach oben „delegiert“.
offensichtlichere Rechtsbeugung geht nicht mehr solange die AFD bei jeder Gelegenheit mit den historischen Nazis in Verbindung gebracht werden darf!
Das ist KEIN Rechtsstaat, die Schwelle zur Diktatur ist längst überschritten. Kein anderes Land hat einen derartigen Inlandsgeheimdienst und eine politisch weisungsgebunde Justiz.
Gegen diese Diktatur ist Widerstand geradezu Pflicht!
Diese ewigen Nazi-Vergleiche bringen nichts. Ob Grün oder AFD lernt einfach besser zu argumentieren. (ansonsten Nazi-Inflation und Verharmlosung der Nazi-Diktatur)
Widerspruch einlegen, und wenn nötig bis zum obersten Gericht.
Seltsam, bei der Hetze gegen die AfD ist niemal die Rede von „geeignet als ,geistige Brandbeschleunigung‘ zu wirken“
Arschkriecherei war schon immer ein gutes Gleitmittel bei der Förderung der eigenen Karriere.
Nun, hier zeitigt wohl die zunehmend mangelhafte Bildung unter Juristen ihren den sozialistischen „Bildungsreformen“ der letzten 60 Jahre geschuldeten Tribut.
Früher lernte man in der Schule den Unterschied zwischen „Vergleichen“ und „Gleichsetzen“. Vergleichen ist die Aussage: „A ist wie B hinsichtlich C.“ Gleichsetzen ist die Aussage: „A ist B.“
Zum Beispiel:
# „Habecks Transformation´ führt wie GöringsFünfjahresplan´ zur staatlichen Kommandowirtschaft.
# „Habeck ist wie Hitler Bartträger, nur schlechter rasiert.“
# „Haldenwang und der Verfassungsschutz streben nach universaler Kontrolle über die Bürger wie Himmler und die GeStaPo.“
# „Die heutigen Meldestellen für ungebührliche Äußerungen erfüllen den gleichen Zweck wie die von Reinhard Heydrich vorgeschlagenen Spezialeinheiten.“
# „Die Verfolgung von Haß und Hetze´ im Internet ist rechtlich ebenso unbestimmt wie der Tatbestand derWehrkraftzersetzung´.“
Das läßt sich alles ohne Gleichsetzung vergleichen.
Der Wassermelonenwitz — außen Grün, innen rot mit braunen Kernen — wird zum Flüsterwitz.