Bayern
Verglich Grüne mit Nazis: Mann wegen Volksverhetzung verurteilt
In Bayern wurde ein Mann verurteilt, der eine aggressive Grafik gegen die Grünen postete - dort wurde die Partei mit den Nazis verglichen und ihr ein eigener Holocaust vorgeworfen. Volksverhetzung, befand ein Gericht.
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Ein 62-jähriger Mann aus Bayern ist zu 60 Tagessätzen à 60 Euro wegen Volksverhetzung verurteilt worden, weil er die Grünen aggressiv mit den Nazis verglichen hatte. Der Mann postete auf Facebook eine Grafik, auf der es hieß: „Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!!! Grünes Reich – Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk“. Untermalt wurde die Aussage durch einen an den Reichsadler angelehnten Adler, der statt eines Hakenkreuzes die Sonnenblume der Grünen trägt.
Das zuständige Amtsgericht in Kulmbach stellte fest, dass durch die Grafik die Grünen mit der NS-Unrechtsherrschaft in Verbindung gebracht werden und damit „die Bevölkerung aggressiv emotionalisiert“ wird „und eine Handlungsbereitschaft zu einem Kampf gegen die Partei geweckt“ wird. Die Bevölkerung würde motiviert werden, „gegen den Verursacher der Verbrechen vorzugehen“.
„Der Bürger könnte sich dabei legitimiert sehen, auch gewaltsam gegen die Parteimitglieder vorzugehen. Durch diese Emotionalisierung soll denjenigen, die ebenfalls die Partei ablehnen, eine Argumentation an die Hand gegeben werden, sich als legitime ‚Widerstandskämpfer‘ gegen einen vermeintlich zutiefst gefährlichen Verbrecher zu fühlen und dadurch auch die Hemmschwelle bezüglich Gewalttaten gesenkt werden. Hierbei soll eine bereits aufgeheizte politische Situation ausgenutzt werden“, zitiert die Welt aus dem Gerichtsbeschluss.
Das Gericht verweist des Weiteren darauf, dass es Anfang des Jahres zu mehreren Aktionen gegen die Grünen und deren Mandatsträger kam und nannte exemplarisch, dass Wirtschaftsminister Habeck seine Fähre in Schlüttsiel wegen aufgebrachter Bauern nicht verlassen konnte und dass der Aschermittwoch der Grünen abgesagt werden musste.
Den Aufruf, einen neuen Holocaust zu verhindern, wie es die Grafik impliziert, bezeichnet das Gericht als „geeignet als ,geistige Brandbeschleunigung‘ zu wirken“. Insbesondere wegen dieser Passage könnte das Urteil wegweisend sein – hält es doch fest, dass das Setzen von Parteien in Verbindung mit dem Nationalsozialismus strafbar sein kann, weil es Menschen zur eventuell radikalen Gegenwehr animieren könnte. Im Januar dieses Jahres war aufgrund der Erzählung von Correctiv über ein „Geheimtreffen“ rechter Kreise in Potsdam vielerorts mit NS- und Holocaust-Allusionen demonstriert worden.
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Warum darf man die AfD/rechte Bürger eigentlich anscheinend mit „Nazis“ („Faschisten“) vergleichen, Grüne aber nicht? Man stolpert immer wieder über die ideologische Ungleichbehandlung.
Abgesehen davon sollte man, meine Meinung, die NS-Zeit und den Holocaust als direkten Vergleichsmaßstab nicht überstrapazieren.
Nazis waren übrigens LINKE!
Vergleichen heisst nicht zwangsläufig gleichsetzen.
Ich kann eine Kartoffel mit einem Apfel vergleichen. Beide haben eine Schale, aber grundsätzlich unterschiedliche (Grund)-Formen, einen unterschiedlichen Innenaufbau; die Kartoffel wächst im in der Erde, der Apfel am Baum – usw.
Deshalb kann man ALLES mit ALLEM vergleichen. Ich kann den Straftatbestand „Vorsätzliche Tötung“ aus Spanien, aus Griechenland, Italien, …, miteinander vergleichen, um die Unterschiede herauszuarbeiten. Ich kann Habeck mit einem Wolkenkratzer vergleichen, Baerbock mit Maria Magdalena, Helmut Schmitt mit Dostojewski etc.
Nachtrag: Esken „verglich“ die AfD nicht mur mit NAZI – nein, sie setzte Beides gleich! (Noch) kein Strafurteil?
Wahrheiten dürfen hier im Land nicht mehr bzw. nur einmal ausgesprochen werden.
Die SA waren linke Schläger. Lernt Geschichte!
„…und damit „die Bevölkerung aggressiv emotionalisiert“ wird „und eine Handlungsbereitschaft zu einem Kampf gegen die Partei geweckt“ wird.“
Ich meine, eine Partei zu kennen, auf die das eher zutrifft. Und da passiert wenig seitens der Rechtsprechung.
Nachtrag: Esken „verglich“ die AfD nicht mur mit NAZI – nein, sie setzte Beides gleich! (Noch) kein Strafurteil?