Niedersachsen
„Verfassungsrechtlich nicht haltbar“: CDU-Fraktionschef verurteilt AfD-Wahlausschlüsse scharf
Der CDU-Landeschef Sebastian Lechner übt scharfe Kritik an den Ausschlüssen von AfD-Kandidaten bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen. Die neuen Verfahren zur Überprüfung der Verfassungstreue seien „verfassungsrechtlich nicht haltbar“. Die SPD hält dagegen.
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Der niedersächsische CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzende Sebastian Lechner hat die von der rot-grünen Landesregierung eingeführten Verfassungstreue-Überprüfungen für Kandidaten bei den Kommunalwahlen scharf kritisiert. Gegenüber dem Göttinger Tageblatt bezeichnete er die Konstruktion des neuen Verfahrens als „verfassungsrechtlich nicht haltbar“ und warnte vor erheblichen politischen und juristischen Folgen.
Hintergrund ist eine im Frühjahr verabschiedete Gesetzesänderung, nach der kommunale Wahlleiter und Wahlausschüsse bei Zweifeln an der Verfassungstreue eines Bewerbers die Kommunalaufsicht einschalten können. Diese zieht wiederum Erkenntnisse des Verfassungsschutzes heran, bevor der Wahlausschuss über die Zulassung entscheidet. Von bislang 18 überprüften Kandidaten gehörten 17 der AfD an. Mehrere Bewerber – darunter der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert (Apollo News berichtete, mehr dazu hier) und der Herzberger Bürgermeisterkandidat und AfD-Kreisvorsitzende Justin Vogel – wurden abschließend von der Wahl ausgeschlossen (Apollo News berichtete).
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Lechner hält die gesetzliche Konstruktion für fehlerhaft. Rot-Grün habe damit „eine hochkomplexe verfassungsrechtliche Entscheidung auf ehrenamtliche Wahlausschüsse verlagert“, ohne zugleich klare gesetzliche Kriterien oder ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Wahl zu schaffen. „Das schützt nicht unsere Demokratie, sondern hilft am Ende nur den Populisten und Extremisten“, sagte der CDU-Politiker dem Göttinger Tageblatt. Sollten ausgeschlossene Bewerber später vor Gericht erfolgreich sein, drohten nach seiner Einschätzung „zahlreiche Wahlwiederholungen“.
Die Landesregierung weist die CDU-Kritik zurück. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) begründete die Neuregelung mit der besonderen Situation, dass erstmals eine vom niedersächsischen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte Partei mit Kandidaten für kommunale Spitzenämter antrete. Kommunale Wahlausschüsse müssten deshalb beurteilen, ob Bewerber „fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen“.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten sich bewusst für das Prinzip der wehrhaften Demokratie entschieden. Dazu gehöre auch, in begründeten Fällen feststellen zu können: „Dieser Kandidat ist nicht verfassungstreu.“ Auch die Grünen verteidigen das Verfahren. Der Grünen-Fraktionschef im niedersächsischen Landtag, Detlev Schulz-Hendel, betonte, es gebe keine pauschalen Entscheidungen gegen AfD-Kandidaten. Jeder Einzelfall werde gesondert geprüft.
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Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig bewertet die Einführung der Verfassungstreueprüfung dagegen grundsätzlich positiv. Im Interview mit dem Göttinger Tageblatt bezeichnete er das Verfahren als „in der Sache richtig“. Oberbürgermeister und Landräte seien Beamte mit hoheitlichen Befugnissen. Deshalb sei es nicht neu, dass sie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen müssten. Neu sei vielmehr, dass Wahlkommissionen nun bereits vor der Wahl die Kommunalaufsicht einschalten könnten, wenn Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlägen. Dadurch werde die Prüfung sinnvoll vor den eigentlichen Wahlakt verlagert.
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Gleichzeitig sieht Heinig aber auch erhebliche Risiken, falls sich Wahlausschlüsse später als rechtswidrig erweisen sollten. Ausgeschlossene Kandidaten könnten regelmäßig erst nach der Wahl klagen. Erhielten sie anschließend Recht, liege ein wahlrelevanter Fehler vor, der eine Wiederholung der Wahl erforderlich machen könne. Ein solcher Fall hätte nach Einschätzung des Staatsrechtlers erhebliche politische Folgen. „Wenn missbräuchlich ausgeschlossene Kandidaten vor Gericht siegen, führt das in der Regel zu einem Tsunami in der Wählerbewegung“, sagte Heinig. „Das lässt sich die Bevölkerung zu Recht nicht gefallen. Das Skandalisierungspotenzial ist riesig. Deswegen wird es sich jede kommunale Aufsichtsbehörde dreimal überlegen, ob sie das Prozessrisiko eingehen will.“
Sollte eine gerichtliche Überprüfung des Ausschlusses zu dem Ergebnis kommen, dass dieser rechtswidrig erfolgte, dürfe der vorläufige Wahlsieger das durch die fehlerhafte Wahl erlangte Amt nicht länger bekleiden, erklärte Heinig. „Über die Wahlvoraussetzungen entscheidet der parlamentarische Gesetzgeber und nicht das kommunale Wahlvolk. (…) Wir leben in einem freiheitlichen Rechtsstaat und nicht in einer Volksdiktatur“, so der Göttinger Staatsrechtler.
Zugleich erklärte Heinig, dass nicht allein anhand der Parteimitgliedschaft über eine Zulassung entschieden werden dürfe. Die bloße Mitgliedschaft in der AfD reiche nicht aus, um einen Kandidaten von der Wahl auszuschließen. Entscheidend sei vielmehr eine „auf konkrete Personen bezogene Prognose, ob die Kandidaten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen“. Die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften Partei könne lediglich ein Indikator unter mehreren sein. Hinweise auf einen systematischen Missbrauch des neuen Verfahrens sieht Heinig derzeit jedoch nicht. Die Wahlkommissionen handelten aus seiner Sicht unabhängig und seien zudem an Recht und Gesetz gebunden.
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Da ist natürlich politisch motivierte kriminelle Energie im Spiel….
Ich lebe in dem Land Niedersachsen und der zweitgrößen Stadt desselbigen. Neben Hamburg und Bremen werden die Niedersachsen von rot und grün regiert.
Einzig, die Wähler sind schuld.
Ja und nein. Ich denke, dass auch die jahrelange Indoktrination der Menschen durch die sozialistischen Parteien (SPD, GRÜNE, LINKE und teilweise Union) in Kombination mit den gleichgeschalteten Medien haben auch enorm dazu beigetragen!
Hinzu kommt auch, dass das in Zukunft nicht besser wird, da man die Bildung runtergefahren hat! Der Dumme folgt einfach besser!!!!
Warum verwenden Sie die geschichtsfälschende Tarnbezeichnung „Linke“ für die Stasi-SED?
Sind Sie auf die jahrelange Indoktrination der Mauermörder und ihrer Verbündeten von der SPD und deren verlogenen Medien hereingefallen?
Ja. Aber diese Lakaien werden auch sehr teuer staatlich versorgt.
Es ist und war NIE die Frage ob es „verfassungsrechtlich“ haltbar ist oder nicht.
Man weis/kennt und schuf bewusst den „juristischen Weg des Aussitzens“.
Denn ob jemals eine endgültige Entscheidung als Einzelfall kommt, da ist die Amtsdauer längst überwiegend oder gar ganz vorbei.
Man sollte sich IMMER fragen, warum gibt es z.B. Eilanträge die Abschiebungen, Demos, Klimaaktionen etc. binnen Stunden oder max. wenige Tage entschieden werden ABER bei Demokratieanliegen (Wahlzulassung, Neuauszählung etc.) es Jahre dauert.
AUCH werden dann NICHT alle rechtswidrigen Aktionen komplett rückabgewickelt.
z.B. wenn Berlin dann nach Jahren nochmal wählen musste (in Teilen) muss alles vorherige auch auf NULL gebracht werden, egal was das bedeutet (von Geldrückforderungen bis Gesetzaufhebungen).
Im Oktober ist es dann schon 12 Monate Aussitzen in Ludwigshafen.
Seit fast 18 Monaten ist es Aussitzen in Berlin (BTW 2025).
Die Justiz deckt ReGIERungen wo es nur geht, würden manche hinweisen.
Vor allem die grüne und rote Panik vor dem Absturz, dem Verlust der selbstverliehenen Bedeutung, maßlosen Privilegien und obszön hohem leistungslosen Einkommen und Pensionsansprüchen.
Wenn ich mich 🤮muss sehe ich mir Bilder von der SPD an. Danach geht es mir wieder gut!
Die SPD verstösst hier gegen das, was sie zu schützen vorgibt.
Die 68´er haben den Marsch durch die Institutionen erfolgreich vollendet. Daher habe ich leider wenig Hoffnung, daß Gerichte diese umstrittenen Wahlausschlüsse
als illegal ansehen werden.
„Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten sich bewusst für das Prinzip der wehrhaften Demokratie entschieden. Dazu gehöre auch, in begründeten Fällen feststellen zu können: „Dieser Kandidat ist nicht verfassungstreu.“ Auch die Grünen verteidigen das Verfahren.“ (s.o.)
Art. 18 GG: Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
SPD und Grüne, Staatsbürgerkunde sechs – setzen!
Außerdem darf sich ein Bundesland nicht über Gesetze des Bundes erheben, Die AfD ist eine zugelassene Partei.
Und wie wir sehen interessiert das nicht.
Lieber Sebastian Lechner, wo bleibt die Forderung nach einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ? Wo bleiben Konsequenzen ? Wo bleibt die CDU ?
Gerichte sind dann wohl bald überflüssig wenn jetzt schon Wahlausschüsse entscheiden wer zur Wahl zugelassen wird. Der Wähler wird hier entmündigt und seiner Stimme beraubt. Hoffentlich wird das vor Gericht wieder abgeschafft.
Ich hoffe, dass die SPD dann aber auch für sämtliche Gerichtskosten aus ihrer Parteikasse aufkommen muss, wenn die Gerichtsurteile zu Gunsten der AfD ausfallen.
Das Hauptproblem liegt darin, dass selbst schwerster Verfassungsbruch ja gar keine Konsequenz hat, ausser vielleicht einem Rücktritt. Man erhält trotzdem Pensionsansprüche und einen lukrativen Ersatzjob. Strafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe und Entzug jeglicher Pensionsansprüche müssten die Konsequenz sein, für einen bestätigten und auch vorsätzlichen Bruch des Grundgesetzes.
„Volksdiktatur“ – was genau soll das sein??
Damit wird Volksherrschaft (Demokratie) zum Gegenteil Diktatur geframt
Nun, eine von Sozialisten immer wieder gerne aufgewärmte Falschbehauptung:
Der parlamentarische Rat hat nicht die „wehrhafte Demokratie“ in verfassungsrechtliche Normen gegossen, sondern die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit föderaler Struktur und Sozialstaatsgarantie.
der Verfassungsschutz kann sich auf den Kopf stellen, rechtlich hat es keinerlei Bedeutung. Dies kann und darf nur ein Gericht.
Der Staatsrechtler Herr Heinig steht der ev. Kirche sehr nahe. Seine rechtl. Einschätzung über den Ausschluss von AfD-Kandidaten wundert mich daher nicht.
Die SPD hat schon mal so ähnlich agiert.
Und was, daraus wurde ist hinlänglich bekannt…
„Nie wieder“ haben die wohl vergessen.
War es nicht die SPD, welche WEIMAR zu Grabe getragen hat???
Ich frag ja nur…
„Sebastian Lechner hat die von der rot-grünen Landesregierung eingeführten Verfassungstreue-Überprüfungen für Kandidaten bei den Kommunalwahlen scharf kritisiert.“ Werden eigentlich sämtliche Kandidaten die sich zur Wahl stellen, „verfassungsrechtlich“ durchleuchtet? Oder nur jene, die nicht rot-grün wie die Regierung sind? Die Regierung muss wissen, dass ihre Umtriebe auffliegen werden, wissend aber auch, dass bis dahin eine ganze Legislaturperiode verstreicht. Zeit, in welcher viele anti-Oppositionsgesetze erfunden werden können. Und was bedeutet das für all die anderen Gesetze, die eine quasi-illegale Regierungsbehörde erlassen hat? Werden die dann ungültig?
Das gezielte Ausschalten der Opposition durch nicht autorisierte Personen gelingt nur, weil sämtliche Institutionen politisch unterwandert sind.
Alle dafür zuständige Behörden sind schon mit „echten Demokraten“ besetzt.
DAS ist Faschismus.
Ausschlüssen von AfD-Kandidaten muß strafrechtlich geahndet werden.
Erst Recht AfD wählen.
Danke Apollo News und AfD !
@SeelischeGesundheit ich frage mich warum plötzlich dieser Sinneswandel bei der CDU? Könnte es sein das Trump, Rubio und Vance „UnsereDiktatur“ im Hintergrund in den Senkel gestellt haben.
Mit einer öffentlichen Diskussion in Absurdistan drohten und sie jetzt ihre antidemokratischenTücher ins trockenen bringen wollen..
Der Loeffel gerät beim Lidstrich des Herrn Vance ganz in Verzückung.
@Hechler und der Hechler hechelt Merz und Merkel nach!!!!
Seifenblase. Viel geschwätzt.
Wenn er dies wirklich glaubt, müsste er konsequent aus einer Partei austreten, die diese „verfassungsrechtlich nicht haltbaren“ Vorgänge in Koalitionen unterstützt.
Wurde bereits eine Verfassungsbeschwerde eingelegt?
Warum nicht schon früher?
Der niedersächsische Verfassungsschutz ist außerdem parteiisch, ist Brandmauer-hörig.
So eine Institution gehört ohnehin in allen Bundesländern abgeschafft.
Solange die AfD nicht verboten werden konnte, darf die Frau SPD-Innenministerin eines Bundeslandes auch nicht mit so fadenscheinigen Begründungen in die Wahl eingreifen.
Komischerweise ist das doch nichts Neues das die angeblich demokratischen Parteien die Verfassung nicht ganz so genau nehmen, wie viel Stimmen hat die 14% spd denn noch in Niedersachsen? Das ist schon interessant wie eine Partei die vermutlich nur noch von direkten profitieren der Umverteilung gewählt wird in diesem Land dank der rot rot grünen Union und Journalisten und natürlich der vielen vielen ngos durchregieren kann als hätte sie eine Zweidrittel Mehrheit ..
Die Antwort der SPD auf die Kritik an ihrem vorgehen lässt sich mit „wir machen das aber jetzt so“ zusammenfassen. Sie stehen nackt da und wissen es, vertrauen aber auf die lange Zeit bis irgendein Gericht es irgendwann mal einkassiert, aber dann wird es zu spät sein, bzw. nicht mehr Rückgängig machbar sein.
Was ist eigentlich Verfassungsfeindlicher als die Verfassung zu Untergraben? Eigentlich müsste man die SPD beobachten, die haben bereits viel mehr am Grundgesetz herum gedoktert als die anderen.
Erstens: der Uni in Göttingen gehören alle staatlichen Gelder gestrichen,
Zweitens treten bei jeder Kommunalwahl Kandidaten an, die extremistisch sind, z.B. Kandidaten von Dava, der SPD, den Linken und den Grünen. Hier gibt es reihenweise Kandidaten, die daran arbeiten die deutsche Staatsform zu beseitigen.
Wenn dann 17 von 18 überprüften Kandidaten nur einer Partei angehören, ist das arg auffällig. Eine einzelne Partei zu schikanieren und auszuschließen macht es den Gerichten immer noch schwer einen Persilschein für das Vorgehen auszustellen ohne ein totalitäres System zu legitimieren. Die DDR hat deshalb immer zumindest den Schein gewahrt, aber unsere Sonderdemokraten sind so arrogant, dass sie den Sinn dahinter nicht mal begreifen
Es ist ein Putsch der SPD. Man muss das Kind schon beim Namen nennen!
Diese kommunalen Wahlleiter und Wahlausschüsse gehören strafrechtlich belangt !
Es ist ein gezielter Angriff auf unser Grundgesetz.
Wenn Verfassungstreue der Maßstab ist, müsste die antifa-affina
Regierung von NDS mit ihrem obskuren Demokratieverständnis schon längst ein Fall für die Justiz sein.