Kramer-Affäre
Verfassungsrechtler Boehme-Neßler entsetzt über Kramer-Vorwürfe: „Macht mich sprachlos“
Verfassungsrechtler Boehme-Neßler zeigt sich schockiert von den Vorwürfen gegen Thüringens Verfassungsschutzchef. Der Jurist ist „sprachlos“ ob der Vorgänge in der Kramer-Affäre

Apollo News berichtete am Montag exklusiv über schwere Vorwürfe gegen den thüringischen Verfassungsschutzpräsidenten Stephan J. Kramer. Diesem werden Verfehlungen in der Amtsführung, insbesondere gegenüber seinen eigenen Mitarbeitern und den Einstufungen der AfD durch den Verfassungsschutz, vorgeworfen. Der renommierte Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler nahm gegenüber Apollo News Stellung bezüglich der Enthüllungen um die Person Stephan Kramer.
Das Vorgehen des Thüringer Verfassungsschutzchefs während der Einstufung der AfD Thüringen als „gesichert rechtsextrem“ kritisiert der Jurist scharf. Denn für die Einstufung ließ Kramer ein etwa 600-seitiges Gutachten anlegen. Ein Zusatzgutachten, das auf Meinungsfreiheit und die Indemnität von Abgeordneten hinweist, ließ er beispielsweise mit dem Argument, man wolle „dem Gegner“ keine Argumente liefern, außen vor (Apollo News berichtete auch hier ausführlich).
Dabei hätte das Gutachten die bisherige Arbeit des Verfassungsschutzes bei der Einstufung ernsthaft in Zweifel gezogen. Boehme-Neßler sieht das eindeutig: „Indemnität heißt, dass den Abgeordneten keine staatliche Stelle einen Strick aus ihren Äußerungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Abgeordnete drehen darf. Die Indemnität schützt die Freiheit der Abgeordneten und die freie Arbeit des Parlaments.“
Dass der Verfassungsschutz trotz der Frage der Indemnität Material von AfD-Abgeordneten sammelt und es für die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ nutzte, hält Boehme-Neßler für ein „gravierendes Problem“. Denn so „riskiert der Verfassungsschutz, dass ihm Gerichte später die Verwendung des Materials untersagen.“
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Auch die Frage der Meinungsfreiheit wird aus Sicht des Verfassungsrechtlers zu Unrecht von Kramer außer Acht gelassen. „Die Meinungsfreiheit ist das Grundrecht, das konstituierend für die Demokratie ist. Natürlich können manche Aussagen doppeldeutig sein.“
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Zusätzlich würde auch Kramers Umgang mit seinen Mitarbeitern die Rechtmäßigkeit der Einstufung in Zweifel ziehen, so Boehme-Neßler: „Der Verfassungsschutz muss im Inneren rechtsstaatlich korrekt arbeiten. Wenn er das nicht tut, dann verletzt er die Rechte der Bürger und dann ist er kein tragbarer Geheimdienst in einem demokratischen Rechtsstaat.“
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2018 tauschte sich Kramer dann mit zwei MDR-Journalisten, Axel Hemmerling und Ludwig Kendzia, über einen seiner eigenen Mitarbeiter aus. Zuvor hatte sich der in Rede stehende Mitarbeiter an Hemmerling und Kendzia gewandt, um auf Kramers brisantes Foto mit den Putin-nahen Nachtwölfen aufmerksam zu machen (Apollo News berichtete auch hier ausführlich).
Für diesen Bruch des Quellenschutzes zeigt Boehme-Neßler kein Verständnis: „Ohne wirksamen Quellenschutz gibt es keinen effektiven Journalismus. Das Grundrecht der Pressefreiheit schützt den Quellenschutz besonders. Es ist bemerkenswert, wenn Journalisten diesen Quellenschutz freiwillig aufgeben, das gibt es eigentlich nicht. Was wir in diesem Fall gesehen haben, macht mich sprachlos.“
Es ist eindeutig, dass Kramers Amtsführung und öffentliches Auftreten umstritten sind. Boehme-Neßler sieht die Rolle des Verfassungsschutzpräsidenten kritisch: „Man kann in den letzten Jahren eine Tendenz beobachten: Der Verfassungsschutz wird immer politischer. Das ist eine Kompetenzüberschreitung. Dafür steht insbesondere Stephan Kramer. Er war einer der ersten, der seine beamtenrechtliche Stellung politisch ausgelegt hat und entsprechend öffentlich aufgetreten ist.“
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Der Verfassungsrechtler sieht auch die öffentliche Darstellung der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ als zweifelhaft an: „Das ist auch das Missverständnis in der Öffentlichkeit, dass man denkt, wenn der Verfassungsschutz die Partei als ‚gesichert rechtsextrem‘ einstuft, dann wird das auch so sein. Das stimmt nicht, eine Partei ist dann verfassungsfeindlich, wenn das Bundesverfassungsgericht das festgestellt hat.“
Deshalb würden die Etikettierungen des Verfassungsschutzes in der Öffentlichkeit als „amtliches Siegel“ missverstanden werden, so Boehme-Neßler. Doch das müsste Kramer klar sein: „Da überschreitet er seine behördenrechtlichen Kompetenzen, das ist politischer Aktivismus.“
In einer monatelangen Recherche konnte Apollo News mit Insidern sprechen und dutzende Seiten interner Dokumente einsehen. Es geht um schwere Vorwürfe: Manipulation, Bedrohung, Intrigen. Die ganze Recherche lesen Sie hier:
Die Recherche
Der Kramer-Komplex
Manipulierte Gutachten, Bedrohung und Intrigen gegen kritische Mitarbeiter: Wie Stephan Kramer den Verfassungsschutz umbaute und gegen die AfD in Stellung brachte. In einer monatelangen Recherche sah Apollo News interne Dokumente ein und sprach mit mehreren aktiven Mitarbeitern der Behörde.Sie haben brisante Insider-Informationen oder Leaks? Hier können Sie uns anonyme Hinweise schicken.
Wenn er nicht sprachlos wäre, hätte er längst den Kramer angeklagt!
Ich frage mich, warum die AfD nicht gegen diesen sogenannten Verfassungsschutz klagt. Das ist rechtsstaatlich und demokratisch doch völlig inakzeptabel, was hier geschehen ist und weiterhin geschieht.
Wenn das „sprachlos“ macht der muss die letzten 20 Jahre im Koma verbracht haben. Insofern freue ich mich für Herrn Boheme-Neßler für seine spontane Genesung und wünsche ihm und seinen Lieben auch für die Zukunft alles Gute.
Boehme-Neßler ist mir mit seiner Meinung schon während der Plandemie ausgesprochen positiv aufgefallen.
Bloß ändert seine Meinung leider gar nichts!
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ( BfV ) ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Neben der Verwaltungskontrolle gibt es die parlamentarische, die gerichtliche und die öffentliche Kontrolle.
Dann sollte man doch unsere liebe Nancy dazu mal befragen, was sie gedenkt dagegen zu tun?
Herr Böhmer-Neßler und andere Verfassungsrechtler könnten doch hier bei Gericht eine gerichtliche Prüfung veranlassen können, oder nicht?
Und genau deshalb darf dieser Vorgang nicht unter den Tisch gekehrt werden!
…und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein, die vom Elfenbeinturm gesehen werden kann.
„Der Verfassungsrechtler sieht auch die öffentliche Darstellung der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ als zweifelhaft an: „Das ist auch das Missverständnis in der Öffentlichkeit, dass man denkt, wenn der Verfassungsschutz die Partei als ‚gesichert rechtsextrem‘ einstuft, dann wird das auch so sein. Das stimmt nicht, eine Partei ist dann verfassungsfeindlich, wenn das Bundesverfassungsgericht das festgestellt hat.“
Ein ganz gewichtiger Punkt!! Alle medial Ver(w)irrten können einem nicht erklären, warum die AfD angeblich gesichert rechtsextrem sein soll, da kommt nur Gestammel oder dieser Hinweis. So sieht Demokratie und „Verfassungsschutz“ heute in diesem Land aus!
Sprachlos zu sein reicht nicht, Herr Boehme-Neßler! Das sollten Sie als Jurist wissen!
Wie kann man solche Typen ohne entsprechende Qualifikation in solche Ämter setzen? Es ist unglaublich, was hier so abläuft. Jeder Hausmeister einer Behörde muss über eine entsprechende Qualifikation verfügen nur als Leiter wird man über die Partei oder Vetternwirtschaft in höchste Besoldungsgruppen untergebracht.
Tichy bringt es auf den Punkt: „Gespannt darf man sein, wie die neue Regierung mit der Affäre Kramer, die letztlich eine Affäre Maier ist, umgeht. Maier, der in der Regierung Voigt wieder Innenminister sein wird, trägt die Verantwortung dafür, dass Stephan Kramer, der auch Mitglied des Stiftungsrates der Amadeu-Antonio-Stiftung ist, den Thüringer Verfassungsschutz zur politischen Polizei mit eindeutig parteipolitischen Präferenzen ausbaut. Im Grunde muss Voigt Maier entlassen, was er aber nicht machen wird, weil sonst seine linke Koalition platzt.“
Quelle: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/thueringen-voigt-neuer-ministerpraesident/
Hier wird nichts passieren, soviel ist schon mal sicher. Wenn Herr Boehmer-Neßler so schockiert ist, dann muss er sich mit den anderen Verfassungsrechtler zusammentun, denn immerhin gibt es in Deutschland 15.738 Professoren und Professorinnen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Da kann man doch was machen?
Sprachlos ? Warum ?
Die Verfassungsfeindlichkeit des VS ist doch schon seit Jahren offensichtlich.
Der so genannte VS ist ein parteipolitisches Instrument und von den Parteien abhängig. Neutralität, Rechtstaatlichkeit und Unabhängigkeit gibt es VS nicht, was eigentlich die Grundlage und Existenzberechtigung ist.
Mich wundert, dass die ‚Experten‘ erst nach dieser Recherche aus ihren Löchern kommen und entsetzt über die Arbeit des VS sind. Das Gutachten ist doch lange genug bekannt? Das für Verfassungsexperten doch offensichtliche Problem der Indemnität ist jetzt eine Überraschung? Mich überzeugt dieses Entsetzen nicht. Ich denke man hat gehandelt wie die drei Affen, es ging ja nur um die AFD, da nimmt man verfassungsrechtliche Kollateralschäden in Kauf.
Der fast größere Skandal ist das komplette Schweigen der MSM, die in die andere Richtung jeden Pups bis zum erbrechen ausschlachten.
Da fallen einem doch spontan noch 17 weitere Verfassungsrechtler ein. Die Gruppe um Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz nämlich, die sich jüngst „unaufgefordert“ als Influenzer betätigt haben, indem sie ein 30-seitiges „Gutachten“ über die AfD erstellt haben.
Viel Mühe haben sich dabei aber nicht gemacht. Denn mit einer Begründung für ihr Fazit wollten sie sich gar nicht erst lange aufhalten. Wenn sie es schreiben, dann ist es eben so, dass die AfD verboten werden muss, meinen sie.
Wenn ich mich nicht täusche, hatten auch sie Bezug genommen auf den Thüringischen Verfassungsschutz und seine „gesichert rechtsextrem“ -Diagnose.
Liebes Apollo-Team, forscht doch mal bei diesen Damen und Herren mal nach! Fragen Sie, ob die „unaufgeforderten“ Gutachter Ihr „Gutachten“ jetzt nicht lieber zurückziehen wollen.
Wieso gibt es in einem Land ohne Verfassung eigentlich Verfassungsrechtler?
Will diesem Herrn bis hierher nichts anderes aufgefallen sein?
Naja, in Deutschland gibt es halt mehr Kontinuitären als nur die blutroten Roben der höchsten Richter.
Der Verfassungsschutz in Deutschland ist inzwischen genau so politisch, wie es die Stasi in der DDR und der KGB in der Sowjetunion war. Wohin die Reise für die Bundesrepublik geht, kann sich also jeder an einer Hand ausrechnen.
Zunächst mag diese Affäre einen sprachlos machen. Aber war das nicht zu erwarten bei dem, was über Kramer längst bekannt war? Seine Kontakte zu Kahane und der Amadeo-Antonio-Stiftung zB? Sein rigoroses, man möchte fast sagen, fanatisches Auftreten gegen die AfD war doch schon eine Nummer für sich.
Nun, da dank der großartigen Recherche von Apollo News alles öffentlich wurde, sollte man seine Sprachlosigkeit nicht allzu lange pflegen, sondern darüber nachdenken, dass der Zeitpunkt der Offenlegung für die AfD gar nicht hätte besser sein können.
Gerade noch hat man Druck gemacht mit einem Verbotsantrag, der wegen seiner mangelnden Erfolgsaussicht wohl nur den Zweck hat, die AfD vor den BTW klein zu halten. Nun wird wohl auch das ganze VS-Ermittlungsgebäude gegen die AfD ins Wanken kommen.
Mal sehen, wie lange die gerade gewählte thür. Regierung dem stand hält. Immerhin hat sie sich von denen wählen lassen, die Kramer ins Amt holten und jahrelang schützten.
Ich frage mich, wo dieser Mann die letzten 10 Jahre verbracht hat, um angesichts von Kramers gebaren jetzt auf einmal fassungslos zu sein. Seine gesamte „Karriere“ beim Verfassungsschutz ist voll von solchen Skandalen. Eine Überraschung sind die neuesten Vorwürfe nicht.
Alleine die Grenzöffnung 2015 war ein eklatanter Verfassungsbruch. Und der ist NICHT strafbar. Und wenn jetzt einer der unappetitlichen Rechtsanwälte daherkommt, das sei sehr wohl strafbar, dann zeige man mir in diesem Kontext auch nur einen Fall! Denn immer wird es heißen: In der Herleitung einer hergeleiteten, an den Haaren herbei gezogenen Herleitung ist das irgendwie vielleicht strafbar…
Verfassungsfeindlichkeit indes ist ein Hautauschlag im StGB. Da kennt man keine halben Sachen, da wird auch bei einem 14-Jährigen eine Hausdurchsuchung verbrochen.
Und an dieser Diskrepanz (Ideologie der Ungleichheit, praktiziert vom Staat selbst) mag man ermessen, wie wertlos Boehme-Neßlers Gesülze in Wahrheit ist. „BRD“ ist ein Synonym für Rechtsbeugung, Grauzone, Wortwolke und Nebelbank… Bah, da kann einem schlecht werden!
Die Ermittlungsakten über Kramer beim Verfassungschutz wären mal interessant.
Ich gehe aber davon aus, die sind nicht auffindbar oder längst geschreddert.
Der Wähler hat es in der Hand, diesen Sumpf trocken zu legen. Am Beispiel Thüringen zeigt sich was möglich ist, wenn die Sitzverteilung das Pendel stärker Richtung AfD ausschlagen lässt. An der AfD kann und darf kein Weg vorbeiführen.
Das macht uns alle sprachlos denn Er hat Verbindungen nach Russland nach ganz oben, was Er der AfD gerne vorwirft. Er hat auch Kontakt zu Stasi Mitarbeiterinnen (Mörderbande) was zur sofortigen Entlassung führen muss. Das einzig gute an der schlimmen Geschichte ist das Zusatzgutachten das muss die AfD in die Hände bekommen und es muss veröffentlicht werden. Damit war’s das Herr Wanderwitz und Frau Kühnaxt von den Grünen die immer etwas finden wollen dabei hat der VS schon den Freispruch in den Händen gehabt und ihn einfach ignoriert weil Er ihnen nicht in den Kram passt.
Gute Arbeit von Apollo in dieser Sache. Was ich noch vermisse ist ein Hinweis darauf, dass die Angelegenheit eigentlich nicht bei Kramer hängenbleiben dürfte. Denn die aufgedeckten Verfehlungen Kramers wurden doch auf Klage der AfD hin vom Verwaltungsgericht Thüringen dankend angenommen und bestätigt. Wieso ist dem Verwaltungsgericht nicht aufgefallen, was Apollo dankenswerter Weise aufgedeckt hat? Nun kann Kramer sich nämlich hinter dem Gerichtsurteil verstecken und sagen „siehste, die Gerichte geben mir recht“. Und ähnlich hat sich auch ein NRW Gericht geäussert, auch wenn das ein anderes Bundesland ist. Aber dahinter steckt doch anscheinend Methode: VS gibt die Vorlagen, die Richter machen den Ball rein.
https://www.saechsische.de/politik/thueringer-afd-scheitert-mit-klage-gegen-einstufung-als-gesichert-rechtsextrem-SVBARPP62DFICVEGUGHIIHLVMI.html
Da gibt es wenig himzuzufügen. Vielleicht aus „Konfizius Gespräche“ (Reclam Büchlein, ddr 1986, Preis 1 Alutaler)
Konfuzius wurde gefragt:
„Was würdest du als erstes tun, wenn Du der Herrscher wärest?“
Antwort: „Ich würde die Namen richtig stellen“
Da wir keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz haben, müsste es etwa so heißen:
„Bundesverfassungs-Nichts-Schutz“,
gerne auch auf ostdeutsch:
Bundesverfassungs- Hamwanich-Schutz*