Urteil zu Wahlrechtsreform: Die ständige Lust der Ampel am Verfassungsbruch
Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrechtsreform in entscheidenden Teilen für verfassungswidrig erklärt. Es ist nicht das erste Mal, dass die Ampel den Verfassungsbruch wagt.

Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz der Vizepräsidentin Doris König hat die Änderung des Wahlrechts für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die im März 2023 von der Ampel-Koalition beschlossene Reform des Bundestagswahlrechts wurde mit dem Ziel, den Bundestag zu verkleinern, angepriesen. Dies sollte durch die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate sowie den Wegfall der Grundmandatsklausel umgesetzt werden.
Im Vorfeld hat sich gegen dieses Vorhaben massiver Widerstand organisiert. Schon für die Verhandlung im April wählte das Gericht sieben repräsentative Klagen aus. Darunter befand sich eine Normenkontrolle, die von 195 Abgeordneten der CDU/CSU eingereicht wurde, sowie eine weitere Normenkontrolle des Landes Bayern. Die CSU brachte eine Organklage ein, während die Linke gleich zwei Organklagen vorbrachte – eine als Partei und eine als Bundestagsfraktion. Zusätzlich wurden zwei umfangreiche Verfassungsbeschwerden berücksichtigt.
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Die Abschaffung der Überhangs- und Ausgleichsmandate ist nach Auffassung der Verfassungsrichter dabei grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar. Anstoß genommen hat das Bundesverfassungsgericht vor allem an der Abschaffung der Grundmandatsklausel. Hiernach zieht eine Partei entsprechend ihrem Stimmergebnis in den Bundestag ein, sofern sie zumindest drei Direktmandate gewinnen kann. Die 5-Prozent-Hürde greift in diesem Fall nicht. Durch diese Regelung soll insbesondere sichergestellt werden, dass regional verankerte politische Kräfte im Bundestag Repräsentanz finden können.
Die Abschaffung dieser Regelung hätte das Potenzial gehabt, die Parteienlandschaft in Deutschland umfassend umzukrempeln. Aktuell ist etwa Die Linke nur aufgrund dieser Regelung im Bundestag vertreten. Bei einer kommenden Bundestagswahl könnte auch der CSU drohen, an der 5-Prozent-Hürde zu scheitern. Für 2025 erscheint dies aktuell zwar unwahrscheinlich, doch schon 2001 kam die CSU nur auf ein Gesamtergebnis von 5,2 Prozent. Früher oder später hätte die Wahlreform also das Potenzial gehabt, der parlamentarischen Vertretung der CSU im Bundestag ein Ende zu setzen. Auch für das BSW hätte die Neuregelung ab 2025 zumindest potenziell gefährlich werden können.
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Die Ampel legt es auf Verfassungsbrüche geradezu an
In Anbetracht dieser drohenden umfassenden Veränderung der Parteienlandschaft hat das Gericht die Regelung schließlich für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass die „Integrationsfunktion“ und der „Repräsentationsgedanke“ der Wahl gefährdet seien. Überraschend ist dieses Ergebnis nicht.
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Zum wiederholten Male betreibt die Ampel inzwischen offen verfassungsrechtliches Harakiri. Bereits bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2024 muss den Ampel-Spitzen völlig klar gewesen sein, dass dieser verfassungsrechtlich zumindest einmal höchst bedenklich war. Sehenden Auges entschied man sich dennoch in die gerichtliche Auseinandersetzung zu gehen und den Rechtsstaat – unter Selbstkreierung einer finanziellen Notsituation – auf die Probe zu stellen.
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Das Gericht entschied schließlich zu Recht, dass die Umwidmung von Corona-Krediten in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verfassungswidrig war. Ampel-Vertreter attackierten das Bundesverfassungsgericht in Folge harsch.
Ähnlich gelagert dürfte das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgenommene Verbot des Compact-Magazins sein. In seiner verfassungsrechtlichen Dimension ist diese Maßnahme in der Bundesrepublik Deutschland einzigartig. Wie die noch folgende juristische Auseinandersetzung ausgehen wird, ist natürlich völlig offen. Klar ist jedoch, dass Faeser hier zumindest einen historischen Verfassungsbruch riskiert. Für die Ampel-Koalition hat dieses Vorgehen Methode.
Ich unterstelle der hAmpelregierung Absicht – so kann man sich hinterher hinstellen und behaupten, daß man den BT ja habe verleinern wollen aber das Gericht nicht mitgespielt hat.
Wenn sie sonst nichts können, aber das kriegen sie mit Bravour hin.
Da sind ja richtige Fachkräfte am Werk die sowas auf den Weg bringen.
😉😅
…und immer wieder die eigenen Metzger wählen! Diese Betrüger und Taugenichtse verdienen es, wiedergewählt zu werden!
Ich wußte gar nicht, daß man etwas brechen kann was nicht existiert und sowieso ständig nur mit Füßen getreten wird. Das Surrogat GG ist so ein wischiwaschi Ding von Verfassungsgebern die sich nicht festlegen wollten und ein großes Mißtrauen gegenüber dem Volk hegten. Demokratisch war das gegenüber Weimar ein Rückschritt und was einem nicht paßt wird eh über Einzelgesetze ausgehebelt, siehe Ehe für alle.
Die Ampel “ experimentiert“ halt dauernd- und versucht, in der Hoffnung, dass andere Parteien und Bürger unaufmerksam sind, dauernd Grenzen zu überschreiten.
Leider scheinen wir eine Regierung zu haben, bei der man dauernd „auf der Lauer liegen muss“, ihr auf die Finger schauen muss und sie notfalls mit dem Verfassungsgericht ausbremsen muss, um weiterhin schlimmen Schaden von Deutschland abzuwenden .
Verfassungsbrüche haben diese Ampelregierungsdilettanten sich zur Hauptaufgabe erkoren. Und das wird noch ein Jahr so weiter gehen. Es stehen anscheinend noch einige Aufgaben auf dem Plan.
Ich kann mich jetzt nicht mehr darauf verlassen, dass „mein“ Wahlkreiskandidat als Direktkandidat, trotz höchster Stimmenanzahl, in den Bundestag einziehen kann!
Warum waren die 299 Wahlkreissieger nicht gesetzt!
Da sitzt sie feixend beisammen, die ganze Bande.
Für dieses Urteil braucht man kein Jurastudium. Denn der direkt gewählte Kandidat hat das demokratisch stärkste Mandat
Wie immer sind die anderen Schuld ,wie zum Beispiel die schlechte Wirtschaftliche Situation …. von der Ampel Herbeigeführt !!!! schuld ist aber die AFD ( laut Habeck).
Offenbar ist das Handeln der so genannten Ampel-Regierung daran orientiert, was vermeintliche „Bildungseliten“ geradezu hingebungsvoll inzwischen seit langem selbst praktizieren. Sich in den gesellschaftlich stets tragenden Zusammenhang als einem objektiven Bedingungsrahmen möglichst passgenau einzufügen, der bereits existiert, noch bevor gehandelt werden kann, ist von dort aus schlicht nicht erwünscht. Behauptet wird eine angebliche Enge, aus der es sich zu befreien gilt. Dass dadurch der Begriff der Freiheit bis zur völligen Unkenntlichkeit entstellt ist, veranlasst dann das höchste Gericht jeweils dazu, dem Treiben notwendig eine Absage erteilen zu müssen. Aber anstatt darauf künftig zu verzichten, gefällt sich allen voran Bundeskanzler Scholz darin, die Bestimmung der Richtlinien der Politik immer wieder aufs Neue ad absurdum zu führen.
Woher kommt eigentlich die Auffassung, das Grundgesetz sei keine Verfassung? Daher, daß es Grundgesetz und nicht Verfassung heißt? Was soll der Unterschied sein? Und was sollte in einer Verfassung anders oder besser geregelt sein als im Grundgesetz?
Es sollte die Regel sein, dass nach zwei Urteilen des Verfassungsgerichtes, die nicht im Sinne der Regierung ausgehen, Neuwahlen zwingend würden!
Diese ganze Hampel ist ein Verfassungsbruch!
Nun, ein paar Kontrafakten:
1) Die Union hat an diesem Gesetz mitgewirkt, um die Linke aus dem Parlament zu kegeln.
2) Das Gesetz entwertet die Direktwahl eines Kandidaten, der nur noch einen Parlamentssitz bekommt, wenn das Zweitstimmenergebnis seiner Partei das erlaubt.
3) Der Einzug unabhängiger Einzelkandidaten in den Bundestag ist unmöglich geworden. Wer als Nicht-Parteikandidat seinen Wahlkreis gewinnt, hat gewonnen – mehr nicht; in den Bundestag kommt er nicht.
4) Dieses Gesetz und das karlsruher Urteil zementieren das Parteienkartell, das sich den Staat nun noch weiter zur Beute machen wird.
5) Politische Willensbildung findet damit nicht mehr unter Mitwirkung der Parteien statt, wie das GG es vorsieht; die eigentliche politische Willensbildung wird damit endgültig in die Hinterzimmer und – treppen der Parteizentralen und ihrer Funktionärszirkel verlagert.
6) Die konkrete Wahlentscheidung für einen bestimmten Kandidaten wird entkernt und entwertet.
@Die ständige Lust der Ampel am Verfassungsbruch
das hat nichts mit „Lust“ zu tun – das ist ihnen nur gleichgültig – nicht nur Habeck kann mit Deutschland nichts anfangen – die ganze Blockpartei kann mit Rechtsstaat und Grundgesetz nichts anfangen – sie haben ihre Anweisungen und führen sie aus. Ob das mit oder gegen geltende Gesetze ist, ist ihnen gleichgültig. Merkel hat ja demonstriert, wie man am Gesetz vorbei, darüber hinweg oder mit Anpassung der Gesetze an seine Wünsche im Grunde diktatorisch regiert !
Ok – natürlich mit der Zustimmung des bunten Tages der Blockpartei – und deren Hörigkeit bis heute zeigen nur, das der mächtige Lenker nicht Merkel war, sondern eine immer noch existierende andere Entität !
Auch „Abhören-unter-freunden-geht-gar-nicht“-Merkel war da nur eine jederzeit ersetzbare Humanresource !
In der deutschen Sprache gibt es verschiedene Wörter / Bezeichnungen für Menschen die immer wieder gegen Gesetze verstoßen: kriminelles Element, gewohnheitsmäßiger Rechtbrecher, Berufs Verbrecher, schwerer Junge….
Selbstverständlich sind bei diesen Begriffen alle, inklusiv, gemeint. Warum gendert der Thesaurus nicht?
Und die Kasperlein mit den roten Kappen – „Elferrat“ wäre treffender – spielen ohne profunde Kenntnis von Recht bei den satanischen Spielen der Laiendarsteller mit.
Interessant ist, wie die Regierung und dieTagesschau das Urteil auslegen. Die würdigen die Schlechterstellung von Direktwahlkandidaten gegenüber Listenkandidaten keines Wortes. Für sie hat das BVerfG im Kern die Wahlrechtsänderung durchgewunken. Irgendwann, meint man, muss wegen der Grundmandatsklausel nochmal nachjustiert werden. Keiner regt sich darüber auf, dass diese Wahlrechtsänderung und das Urteil dazu das Parteibonzentum stärkt und die Direktwahl entwertet.
Soviel zu den „demokratischen“ Ampelparteien, welche die AfD, die sogar Volksabstimmungen auf Bundesebene im Parteiprogramm fordert, verdächtigen, sie wollten die Demokratie abschaffen. Lächerlich! Dagegen sehe ich klare Tendenzen bei den Altparteienbonzen, den Souverän vorzuführen und ihm eine lange Nase zu machen nach dem Motto: „Wähle gefälligst die Liste, die wir dir vorgesetzt haben.“
Dann muss ich sagen: mit den Altparteien habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Lassen wir doch mal neue unverbrauchte Kräfte dran.
Tja, Apollo: Lag ich falsch mit meinem Beitrag, dass wir keine Verfassung, lediglich ein Grundgesetz haben?
Wenn ich falsch liege, dann teilt das doch bitte mit. Oder warum habt Ihr meinen Beitrag dazu nicht veröffentlicht?
Auch die Grundmandatsklausel zu streichen halte ich, im Gegensatz zum Gericht, für richtig. Durch die Klausel wird eine Regionalpartei wie die CSU überrepräsentiert. Es wäre der CDU/CSU zuzumuten zu fusionieren. Aber warum machen die das so? Man wird so zu stärksten Fraktion im BT. Ich sehe darin einen Missbrauch von Form- und Gestaltungsmöglichkeiten. Eine Herabsetzung der 5% Klausel auf 3 oder 4% wäre m.E. die bessere Lösung gewesen.