Urteil zu Wahlrechtsreform: Die ständige Lust der Ampel am Verfassungsbruch
Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrechtsreform in entscheidenden Teilen für verfassungswidrig erklärt. Es ist nicht das erste Mal, dass die Ampel den Verfassungsbruch wagt.

Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz der Vizepräsidentin Doris König hat die Änderung des Wahlrechts für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die im März 2023 von der Ampel-Koalition beschlossene Reform des Bundestagswahlrechts wurde mit dem Ziel, den Bundestag zu verkleinern, angepriesen. Dies sollte durch die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate sowie den Wegfall der Grundmandatsklausel umgesetzt werden.
Im Vorfeld hat sich gegen dieses Vorhaben massiver Widerstand organisiert. Schon für die Verhandlung im April wählte das Gericht sieben repräsentative Klagen aus. Darunter befand sich eine Normenkontrolle, die von 195 Abgeordneten der CDU/CSU eingereicht wurde, sowie eine weitere Normenkontrolle des Landes Bayern. Die CSU brachte eine Organklage ein, während die Linke gleich zwei Organklagen vorbrachte – eine als Partei und eine als Bundestagsfraktion. Zusätzlich wurden zwei umfangreiche Verfassungsbeschwerden berücksichtigt.
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Die Abschaffung der Überhangs- und Ausgleichsmandate ist nach Auffassung der Verfassungsrichter dabei grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar. Anstoß genommen hat das Bundesverfassungsgericht vor allem an der Abschaffung der Grundmandatsklausel. Hiernach zieht eine Partei entsprechend ihrem Stimmergebnis in den Bundestag ein, sofern sie zumindest drei Direktmandate gewinnen kann. Die 5-Prozent-Hürde greift in diesem Fall nicht. Durch diese Regelung soll insbesondere sichergestellt werden, dass regional verankerte politische Kräfte im Bundestag Repräsentanz finden können.
Die Abschaffung dieser Regelung hätte das Potenzial gehabt, die Parteienlandschaft in Deutschland umfassend umzukrempeln. Aktuell ist etwa Die Linke nur aufgrund dieser Regelung im Bundestag vertreten. Bei einer kommenden Bundestagswahl könnte auch der CSU drohen, an der 5-Prozent-Hürde zu scheitern. Für 2025 erscheint dies aktuell zwar unwahrscheinlich, doch schon 2001 kam die CSU nur auf ein Gesamtergebnis von 5,2 Prozent. Früher oder später hätte die Wahlreform also das Potenzial gehabt, der parlamentarischen Vertretung der CSU im Bundestag ein Ende zu setzen. Auch für das BSW hätte die Neuregelung ab 2025 zumindest potenziell gefährlich werden können.
Die Ampel legt es auf Verfassungsbrüche geradezu an
In Anbetracht dieser drohenden umfassenden Veränderung der Parteienlandschaft hat das Gericht die Regelung schließlich für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass die „Integrationsfunktion“ und der „Repräsentationsgedanke“ der Wahl gefährdet seien. Überraschend ist dieses Ergebnis nicht.
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Zum wiederholten Male betreibt die Ampel inzwischen offen verfassungsrechtliches Harakiri. Bereits bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2024 muss den Ampel-Spitzen völlig klar gewesen sein, dass dieser verfassungsrechtlich zumindest einmal höchst bedenklich war. Sehenden Auges entschied man sich dennoch in die gerichtliche Auseinandersetzung zu gehen und den Rechtsstaat – unter Selbstkreierung einer finanziellen Notsituation – auf die Probe zu stellen.
Das Gericht entschied schließlich zu Recht, dass die Umwidmung von Corona-Krediten in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verfassungswidrig war. Ampel-Vertreter attackierten das Bundesverfassungsgericht in Folge harsch.
Ähnlich gelagert dürfte das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgenommene Verbot des Compact-Magazins sein. In seiner verfassungsrechtlichen Dimension ist diese Maßnahme in der Bundesrepublik Deutschland einzigartig. Wie die noch folgende juristische Auseinandersetzung ausgehen wird, ist natürlich völlig offen. Klar ist jedoch, dass Faeser hier zumindest einen historischen Verfassungsbruch riskiert. Für die Ampel-Koalition hat dieses Vorgehen Methode.
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Ich unterstelle der hAmpelregierung Absicht – so kann man sich hinterher hinstellen und behaupten, daß man den BT ja habe verleinern wollen aber das Gericht nicht mitgespielt hat.
Wenn sie sonst nichts können, aber das kriegen sie mit Bravour hin.
Da sind ja richtige Fachkräfte am Werk die sowas auf den Weg bringen.
😉😅
…und immer wieder die eigenen Metzger wählen! Diese Betrüger und Taugenichtse verdienen es, wiedergewählt zu werden!
Ich wußte gar nicht, daß man etwas brechen kann was nicht existiert und sowieso ständig nur mit Füßen getreten wird. Das Surrogat GG ist so ein wischiwaschi Ding von Verfassungsgebern die sich nicht festlegen wollten und ein großes Mißtrauen gegenüber dem Volk hegten. Demokratisch war das gegenüber Weimar ein Rückschritt und was einem nicht paßt wird eh über Einzelgesetze ausgehebelt, siehe Ehe für alle.
Die Ampel “ experimentiert“ halt dauernd- und versucht, in der Hoffnung, dass andere Parteien und Bürger unaufmerksam sind, dauernd Grenzen zu überschreiten.
Leider scheinen wir eine Regierung zu haben, bei der man dauernd „auf der Lauer liegen muss“, ihr auf die Finger schauen muss und sie notfalls mit dem Verfassungsgericht ausbremsen muss, um weiterhin schlimmen Schaden von Deutschland abzuwenden .
Verfassungsbrüche haben diese Ampelregierungsdilettanten sich zur Hauptaufgabe erkoren. Und das wird noch ein Jahr so weiter gehen. Es stehen anscheinend noch einige Aufgaben auf dem Plan.