Bundesverwaltungsgericht
Urteil am Mittwoch erwartet: Können unzufriedene Bürger den Rundfunkbeitrag verweigern?
Eine Frau aus Bayern hat sich bis vor das Bundesverwaltungsgericht geklagt, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen will. Sie wirft dem Bayerischen Rundfunk vor, seinen Auftrag zur ausgewogenen Berichterstattung zu verletzen – das Urteil wird am Mittwoch um 14 Uhr erwartet.

Eine Frau aus Bayern weigert sich, den Rundfunkbeitrag weiterhin zu zahlen. Sie wirft dem Bayerischen Rundfunk vor, seinen Auftrag zur ausgewogenen Berichterstattung nicht zu erfüllen. Anfang Oktober fand vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine mündliche Verhandlung statt. Zuvor hatte sich die Frau aus Bayern durch die bayrischen Instanzen hoch geklagt. Am Mittwoch soll ein Urteil fallen, es wird gegen 14:00 Uhr erwartet.
Anfang Oktober war der Gerichtssaal bis in die letzte Reihe gefüllt. Die Klägerin wurde durch die Rechtsanwälte Harald von Herget und Carlos Gebauer vertreten, blieb selbst jedoch der Verhandlung fern. Unterstützung erhielt sie zudem von der Bürgerinitiative „Leuchtturm ARD“.
In der knapp zweistündigen Verhandlung erhielten beide Seiten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Klägerseite kritisierte eine mangelnde Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zudem gebe es für Bürger – abgesehen von Programmbeschwerden – keine wirksame Möglichkeit, sich an die Rundfunkanstalten zu wenden, um Kritik zu äußern oder Veränderungen einzufordern.
Die Gegenseite entgegnete, man nehme Programmbeschwerden durchaus ernst. Diese Aussage sorgte im Saal für ein hörbares Raunen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei nicht dazu da, „die Bürger zu indoktrinieren“, hieß es weiter. Daraufhin kam es zu Gelächter im Publikum, das der vorsitzende Richter sogleich ermahnte.
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Während der rund zweistündigen Verhandlung konnten beide Parteien ihre Standpunkte darlegen. Die Kläger bemängelten eine fehlende Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Außerdem, so ihre Argumentation, hätten Bürger – abgesehen von der Möglichkeit, Programmbeschwerden einzureichen – kein wirksames Mittel, um Kritik zu äußern oder Veränderungen anzuregen.
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Im Anschluss nutzten die Verwaltungsrichter unter Vorsitz von Prof. Ingo Kraft die gesetzlich zulässige Frist bis zur Urteilsverkündung voll aus. Mit der schriftlichen Begründung des Urteils ist voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu rechnen.
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Prof. Kraft war es auch, der die Revision im Mai 2024 zugelassen hatte. Seiner Auffassung nach hat die aufgeworfene Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). In dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig soll geklärt werden, „ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen“ die Klägerin ihre Argumente „gegen die Beitragserhebung geltend machen“ kann.
Neben der Frage nach der Zulässigkeit einer Beitragsverweigerung standen auch verfahrensrechtliche Aspekte im Mittelpunkt. Der vorsitzende Richter betonte, die vorgetragenen Argumente beider Seiten in die Urteilsbegründung einzubeziehen. Am 15. Oktober wird sich entscheiden, ob die Klägerin den Rundfunkbeitrag verweigern darf, wenn sie das Programm als zu einseitig empfindet.
Der vorsitzende Richter verdeutlichte erneut, dass es jedoch nicht in der Macht des Bundesverwaltungsgerichts liege, eine grundsätzliche Rundfunkreform anzustoßen, dafür sei der Gesetzgeber zuständig.
Da wird leider nichts geschehen. Die Gerichte sind nicht mehr neutral.
Sehe ich auch so. Die Klägerin verdient unser aller Respekt das sie es für uns alle doch versucht hat.
Sie sind nicht nur mehr neutral, sondern verstoßen selbst gegen das GG!
Bestes Beispiel sind Kinderehen oder Mehrfachehen! Wo steht es im GG geschrieben, das das legal ist????
Dazu kommt noch, warum, obwohl es im GG dringend vorgeschrieben ist, das wir bei einer Wiedervereinigung eine eigene Verfassung wählen müssen! Jetzt sind 35 Jahre vergangen und kein etablierten Politiker und auch das Verfassungsgericht tangiert es.. Der Grundist sicher, das alle diese Politiker und das mitlaufende Beamtenzum Angst haben, das sie vor Gericht müssen. Denn da würden dann ihre ganzen Schandtaten aufgedeckt werden!
Dann gibt es da nur eins – alle betroffenen Bürger hängen ihre Klage an diesen Fall an.
Ich fasse das Urteil schon einmal vorweg und kurz zusammen: sorry, aber jeder muss zahlen. Bei Programmbeschwerden wenden sie sich bitte an den politisch handverlesenen Rundfunkrat.
Es geht beim Urteil nur noch darum, es so passend zu formulieren, dass die „Steuer“ ähm der Betrag trotzdem zu zahlen ist.
Wir wissen alle, wie das Urteil lauten wird. Alo obe ein Gericht sich mit dem ÖRR-Sumpf anlegen würde. Das Ganze System würde zusammenbrechen…
Leider wirds so kommen
Ich schließe mich den meisten Kommentaren an, der große Wurf ist nicht zu erwarten. Allenfalls wird im Urteil ein Passus enthalten sein, der weitergehende Klagen ermöglicht. Die Mühlen mahlen langsam…
Auch der längste Marsch beginnt mit dem ersten Schritt.
Vielleicht ergeben sich ja Möglichkeiten für weitergehenden zivile Ungehorsam.
Ich erwarte mir mal nicht zu viel. Das wird nach Bayern zurückverwiesen und auf die lange Bank geschoben.
Ich hoffe natürlich, dass diese Frau obsiegt, kann mir das aber beim besten Willen nicht vorstellen.
Nicht etwa weil sie nicht recht hätte. Das hat sie sehr wohl !
Aber hier geht es um die GRUNDFESTEN einer durch und durch korrupten polit-medialen Kamarilla und des wichtigsten Teils von deren Machtstruktur, in welche letztlich auch die Justiz eingebunden ist (nicht unbedingt formalrechtlich, aber…;-))
Die Frau und Klägerin hat jedenfalls Respekt verdient, für ihren heroischen Kampf durch die Instanzen.
Niemand kann ernsthaft glauben, dass ein Einzelner die Zwangsgebühr stoppen kann. Dazu bedarf es einer Sammelklage mit 1000senden. Nur so kann es evtl. was werden.
Da die Sendung „Klar“ jetzt alle 3 Monate spätabends im dritten Programm des BR läuft ist die Vielfalt amtlich bestätigt, also Klage abweisen!
Beiträge gelten juristisch als partizipationsunabhängig 🙁
Die nächste Chance der Öffentlichkeit zu beweisen, dass die Justiz noch neutral und unabhängig ist. Ich fürchte aber, man kann sich denken, wie das Urteil ausfallen wird.
ist bestimmt alles Bestens, ausgewogen, neutral und vielseitig. Keinen Grund nicht zu zahlen
Nein das kommt nicht, alles andere würde mich wundern.
Na wer macht die Verträge, ja die Landesregierungen und genau die könnten es ändern. Aber sie wollen nicht.
Ich wette eine Flasche Champus auf: „Es wird sich im Wesentlichen nichts ändern.“
Ach Gott, wie werden wohl die Richter urteilen? Es würde mich nicht wundern wenn die Richter noch die zu geringe Höhe der Abgaben bemängeln weil ja der ÖRR „unsere Demokratie“ schützt.
Kein Gerichtsurteil abwarten, sondern handeln und den Dauerauftrag stornieren. Wenn das mal 20% in Deutschland machen würden, dann käme es vielleicht zum Umdenken…
Von den ängstlichen Richtern wird nichts kommen. Der sozialistische Kurs wird gehalten, bis das Land vollkommen vor die Wand fährt.
In einer Demokratie braucht es keinen zwangsfinanzierten Propagandafunk.
Aber der Deutsche Demokratische Runkfunk schützt doch UnsereDemokratie…
Ist das ein Deja vu in Textform?
Das Urteil im Namen des Links-Grünen ÖRR durch eine Links-Grüne völlig unabhängige Justiz lautet______!
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Ich habe jegliche Hoffnung in diese angebliche Demokratie verloren!
Ein Korruptionstest für Richter, wie spannend;-)
Hat man mal einen Kayvan Soufi Siavash, einen Bhakdi oder einen Ulrich Mies im öffentlich rechtlichen Fernsehen gesehen? Nicht? Wie ausgeglichen ist dann der ÖRR??
Also gehen unsere wohlverdienten Rentner zukünftig für die Finanzierung der eingewanderten ‚Fachkräfte‘ arbeiten.
Kannste dir nicht ausdenken….
Die Vorkommnisse der letzten Zeit haben ganz klar gezeigt, dass die Beschwerdewege und Kontrollorgane vollkommen nutzlos sind. Der ÖRR ist ein international einzigartiges linksextremes Kampforgan, das mit „Information der Bevölkerung“ nichts mehr zu tun hat. Da die Politik unwillig ist, diesen KRASSEN Missstand zu beheben, muss es der Bevölkerung erlaubt sein, die Finanzierung einzustellen.
ich Wette, die Korrumpierte System Justiz wird Die Klage abweisen.
Trotz OLG-Urteil: Medienpreis 2025 geht an manipulierten Beitrag
Die „Berliner Zeitung“ nennt das Ganze eine
„unglaubliche Blamage für die Rundfunkanstalten“.
Denn nachdem Correctiv seinen Text „Geheimplan gegen Deutschland“ veröffentlicht hatte, berichteten NDR, SWR und ZDF darüber, als handle es sich um seriöse Enthüllungsjournalistik – nicht um eine politisch aufgeladene Kampagnengeschichte.
https://reitschuster.de/post/preis-fuer-die-luege-bischoefe-ehren-correctiv-film/