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Lobbyfirma

Trotz angeblichem Rückzug: Wolfram Weimer bleibt „wirtschaftlich Berechtigter“ der Weimer Media Group

Nach Apollo-News-Enthüllungen über die Lobbygeschäfte der Weimer Media Group gab Kulturstaatsminister Wolfram Weimer seine Firmenanteile an einen Treuhänder ab. Im Geldwäsche-Transparenzregister ist er aber weiterhin als „wirtschaftlich Berechtigter“ eingetragen.

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Kam als Lobbyunternehmer ins Kanzleramt: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. (IMAGO/Panama Pictures)

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Kulturstaatsminister Wolfram Weimer gilt weiterhin als „wirtschaftlich Berechtigter“ des von ihm gegründeten Lobbyunternehmens Weimer Media Group. Das geht aus einem aktuellen Auszug des Geldwäsche-Transparenzregisters hervor, den der Spiegel veröffentlicht hat. Weimer wird darin als einer von zwei wirtschaftlich Berechtigten genannt. Der andere ist seine Frau. „Das Dokument legt nahe, dass der Kulturstaatsminister die Mediengruppe noch immer kontrolliert“, schreibt das Nachrichtenmagazin.

Das Familienunternehmen tritt nach außen hin als Verlagsgruppe auf, verdient sein Geld aber hauptsächlich mit der Vermarktung von Kontakten zwischen Wirtschaftsvertretern und Politikern. Höhepunkt dieses Geschäfts ist der jährlich am Tegernsee stattfindende Ludwig-Erhard-Gipfel, zu dessen Stammgästen Bundeskanzler Friedrich Merz und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche zählten.

Im November deckte Apollo News auf, dass die Weimer Media Group Unternehmen exklusive Zugänge zu Mitgliedern der Bundesregierung im Rahmen des Ludwig-Erhard-Gipfels anbietet. In den per E-Mail an Interessenten versandten Werbeunterlagen war ausdrücklich von „Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger“ die Rede. Als Einstiegspreise wurden 60.000 bis 80.000 Euro für Kooperationspakete genannt, in denen die Teilnahme an der „Executive Night“ des Gipfels enthalten war.

In einem telefonischen Verkaufsgespräch sagte der Cheforganisator Matthias Nieswandt damals: „Ich denke, dass wir die halbe Bundesregierung vor Ort haben werden.“ Daraus wird nun nichts. Kein Kabinettsmitglied wird zum Ludwig-Erhard-Gipfel Ende April kommen. Stattdessen werden laut Spiegel in einem Programmentwurf Hubert Aiwanger, Philipp Amthor und Uschi Glas angekündigt. Bundeswirtschaftsministerin Reiche, die ihre Teilnahme bislang offen gelassen hatte, sagte dem Bericht zufolge nun auch ab.

Diesen Auszug aus dem Transparenzregister veröffentlichte der Spiegel.

Wolfram Weimer reagierte auf die Apollo News-Enthüllungen, indem er seine Firmenanteile an einen Treuhänder abgab. Davon ist im Transparenzregister, das nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes geführt wird, allerdings nichts eingetragen. „Die treuhänderische Übertragung ändert nichts daran, dass Herr Weimer wirtschaftlicher Eigentümer bleibt“, zitiert der Spiegel Mohamad El-Ghazi, Professor für Strafrecht und Direktor des Trierer Geldwäscheinstituts. „Letztlich profitiert er immer noch von möglichen Erfolgen des Unternehmens.“

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Das von seiner Frau geführte Unternehmen erklärte dem Nachrichtenmagazin, Weimers Nennung im Transparenzregister sei die „rechtlich logische Folge der Treuhänderschaft“. Er sei aber „nicht gewinnberechtigt“ und habe auch „keine Weisungsbefugnisse, Stimmrechte oder Informations- oder sonstige Mitspracherechte“. Den Treuhändervertrag offenlegen wollten weder die Weimer Media Group noch Wolfram Weimer selbst.

dg

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7 Kommentare

  • Nun, das Transparenzregister scheint, wie auch das Markstammdatenregister, zuvorderst geschaffen worden zu sein um Abmahnvereinen und -anwälten eine weitere Einnahmequelle zu eröffnen.
    Sinnhaft ist das alles nicht mehr und das man als Unternehmer der ein oder andere Veröffentlichungspflicht nicht rechtzeitig und falsch nachkommt, scheint vom Gesetzgeber genau so gewollt.

  • Sie verhöhnen uns.

    • Du hast es verdient.

  • Es gibt hier nichts zu sehen, bitte gehen sie weiter….wie gehabt. 🙂 🙂 🙂

  • Nach Außen ist der Treuhänder der rechtliche Eigentümer. Im Innenverhältnis (Treugeber zu Treuhânder) ist der Treugeber wirtschaftlicher Eigentümer. Ihm stehen die Gewinne, Zinsen, Dividenden aus den Geschäften zu. Dem folgt auch das Steuerrecht über die wirtschaftliche Betrachtungsweise.
    Alle Erklârungen in Richtung „Geschäftsabgabe“ dienten nur einem Zweck: Der Verschleierung und Irreführung. Man könnte unfein auch von Verarschung reden. Merz hâtte den feuern müssen. Aber wer weiss, welche Leichen da in den Kellern liegen ?

  • Weimar,Schniedel,Schweizer,Hagel,Steinmeier…alles aus einem Holz geschnitzt!

  • Hier sind alle so gemein zu mir ich schreibe bald nichts mehr.

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