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Österreich

Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch: Grüne Ministerin stimmt eigenhändig für Anti-Bauern-Gesetz

Trotz starker Widerstände hat das umstrittene EU-Renaturierungsgesetz die nötige Mehrheit der EU-Staaten passiert. In Österreich führte die entscheidende "Ja"-Stimme der Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) zu einer Regierungskrise - denn sie entschied eigenhändig ohne Rückhalt der Bundesländer.

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Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) sieht sich dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs konfrontiert

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Das umstrittene EU-Renaturierungsgesetz ist trotz massiver Widerstände von einer nötigen Mehrheit der EU-Staaten angenommen worden. Die entscheidende Stimme kam aus Österreich, wo Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) gegen den Willen des Koalitionspartners für „Ja“ votierte und mit ihrem Alleingang eine Koalitionskrise auslöste. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) kündigte umgehend eine Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an und beschuldigte Gewessler des Amtsmissbrauchs.

Nehammer betonte vor der Abstimmung bereits, dass eine Zustimmung Österreichs zum umstrittenen Gesetz rechtswidrig sei und Österreich sich enthalten müsse. „Dies unter anderem deswegen, weil eine aufrechte negative Stellungnahme der Bundesländer vorliegt und das notwendige Einvernehmen zwischen den betroffenen Bundesministerien fehlt“, hieß es aus dem Kabinett des Bundeskanzlers. Die Abstimmung im EU-Rat verlief äußerst knapp – gegen den Widerstand von Italien, Ungarn und den skandinavischen Ländern. Gewessler zeigte sich nach der Entscheidung erfreut: „Die heutige Entscheidung ist ein Sieg für die Natur. Die Europäische Union stellt sich geeint hinter den Schutz unserer Lebensgrundlage.“

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Das Renaturierungsgesetz beschäftigt die EU seit über zwei Jahren. Es ist ein zentraler Teil des umfassenden Transformations-Pakets „Green Deal“, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Im EU-Parlament stieß es auf massiven Widerstand. Letztlich war es Gewesslers Zustimmung, die den Ausschlag gab.

In Österreich liegt die Zuständigkeit für den Umweltschutz bei den Bundesländern, was die Situation kompliziert macht. Ursprünglich hatten alle neun Bundesländer das Gesetz abgelehnt, was für Gewessler tatsächlich rechtlich bindend war. Diese Blockadehaltung machte es ihr bisher unmöglich, dem Gesetz auf EU-Ebene zuzustimmen. Der Wendepunkt kam, als Wien und Kärnten ihre Position änderten. Wien signalisierte, dass es unter bestimmten Bedingungen dem Gesetz zustimmen würde. Auch Kärnten zeigte sich gesprächsbereit. Dieser Schwenk der SPÖ-geführten Bundesländer könnte die Blockade aufbrechen und Gewessler die notwendige Unterstützung geben – glauben jedenfalls Grüne, die sich rechtlich abgesichert sehen.

Trotz der Unklarheit der Bundesländer entschied sich Gewessler, dem Gesetz im EU-Rat zuzustimmen. Diese Entscheidung führte jetzt zu einer Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch durch die ÖVP. Generalsekretär Christian Stocker erklärte: „Die Volkspartei bringt eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen Umweltministerin Gewessler ein. Es besteht der Verdacht, dass Leonore Gewessler mit ihrer Zustimmung zur Renaturierungsverordnung rechtswidrig und wissentlich gegen die klaren Vorgaben des Verfassungsdienstes und gegen die Verfassung handelt – dies begründet Amtsmissbrauch.“

Bundeskanzler Karl Nahemmaer (ÖVP) hatte zuvor eine Nichtigkeitsklage beim EuGH angekündigt. Aus dem Kanzleramt hieß es: „Das Votum von Bundesministerin Gewessler entspricht nicht dem innerstaatlichen Willen und konnte daher nicht verfassungskonform abgegeben werden.“ Diese Entscheidung gelte es dann abzuwarten. Laut der österreichischen Bundesverfassung dürfen Minister nur aus „zwingenden integrations- und außenpolitischen Gründen“ von den Beschlüssen der Bundesländer abweichen.

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