Niedersachsen
Staatsschutz ermittelt wegen „Ausländer raus“-Gesängen auf Dorfparty
Wegen angeblicher „Ausländer raus“-Gesänge zu „L'amour toujours“ ermittelt der Staatsschutz wegen möglicher Volksverhetzung, nachdem der Ortsbürgermeister einer niedersächsischen Kleinstadt Anzeige erstattet hatte. Der Vorfall soll sich schon Mitte Mai ereignet haben, scheint aber erst jetzt Aufmerksamkeit zu erlangen.
Von

Weil in einer niedersächsischen Kleinstadt ausländerfeindliche Parolen zum bekannten Party-Hit „L’amour tourjours“ von Gigi D’Agostino gesungen worden sein sollen, meldete der Ortsbürgermeister den Vorfall dem Ordnungsamt. Jetzt ermittelt die Polizeidirektion Hannover wegen des Tatverdachts der Volksverhetzung, schreibt die Hannoversche Allgemeine Zeitung.
Brisant: Der Vorfall ereignete sich vor der umstrittenen Pfingstparty auf der Insel Sylt, auf welcher junge Erwachsene „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zu „L’amour toujours“ sangen und damit eine deutschlandweite Debatte über die umstrittene Liedzeile angestoßen hatten.
Werbung
Die Gesänge während des Schützenfestes in Kleinburgwedel in der Region Hannover, scheinen hingegen niemanden gestört zu haben – erst nachdem die Debatte über den Text in Folge des Vorfalls auf Sylt entbrannt war, sorgte ein Video der Veranstaltung für Furore. Ein sieben Sekunden langer Videoclip, der in sämtlichen Messengergruppen die Runde machte, zeigt vermutlich Aufnahmen des Schützenfestes. Zu hören sind Gesänge wie „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“.
Erst jetzt kam es zur Anzeige. Obwohl Kleinburgwedels Ortsbürgermeister, Lars Wöhler, nach eigenen Angaben selbst bis spät in die Nacht auf dem Schützenfest zugegen war, will er etwaige Verstöße nicht festgestellt haben, erkannte den Veranstaltungsort aber in dem Video wieder. Am 11. Juni meldete der CDU-Politiker den Vorfall dann der Ordnungsamtsleiterin in der niedersächsischen Kleinstadt, welche die Gesänge einen Tag später zur Anzeige brachte.
Werbung
Am Tag darauf bestätigte die Polizei Hannover Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung durch den Staatsschutz. Den derzeit unbekannten Verdächtigen drohen im Falle einer Verurteilung Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren. „Es kann einem nur schlecht werden, wenn man sieht, was die jungen Menschen dort singen“, sagte Wöhler der HAZ.
Lesen Sie auch:
Medienbericht
NGO-Förderung: Neue Regierung wiederholt rot-grüne Antworten und sieht keinen Reformbedarf
In der Opposition hatten CDU/CSU kritische Fragen zur staatlichen NGO-Finanzierung gestellt. Jetzt versteckt sich die neue Bundesregierung hinter genau den Antworten, die Rot-Grün gab - und erklärt, keinen „Reformbedarf“ bei der Förderung zu erkennen.Innenministerkonferenz
Trotz Aussetzung von Hochstufung: Länder fordern härteres Vorgehen gegen AfD und sofortige Konsequenzen für Mitglieder
Auf der Innenministerkonferenz soll die AfD eigentlich keine Rolle spielen – im Vorfeld kam es dennoch zum Streit: Einige Länder fordern ein Verbotsverfahren. Außerdem soll es schon jetzt dienst- und waffenrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder geben.Zudem sagte der CDU-Bürgermeister, der Vorfall sei ein Angriff „auf alle Menschen mit Migrationshintergrund“ und gab sich weltoffen. Hätte er die Gesänge mitbekommen, hätte er unverzüglich eine Rede gehalten, sagte Wöhler, der sich sicher ist, dass die unliebsamen Gäste „keine Kleinburgwedeler“ sind.
Es ist bei weitem nicht das erste Mal, dass entsprechende Gesänge zu „L’amour tourjours“ infolge des Sylt-Vorfalls zur Anzeige gebracht wurden. Auch in anderen deutschen Städten sorgten ähnliche Vorfälle für Aufsehen, etwa in Mönchengladbach, wo eine Geburtstagsfeier aufgelöst wurde, oder in Magdeburg, wo sogar zwei Autofahrer kontrolliert wurden (Apollo News berichtete hier und hier).
„Obwohl Kleinburgwedels Ortsbürgermeister, Lars Wöhler, nach eigenen Angaben selbst bis spät in die Nacht auf dem Schützenfest zugegen war“
War da nicht was mit Kontaktschuld?
Mir wird schlecht, wenn ich im Geist diese ganzen aufrechten Kämpfer gegen das ultimativ Pöhse in dieser Welt vor sich selbst strammstehen sehe. Vergleiche verbieten sich ja bekanntlich, aber es ist beängstigend.
Bei wie vielen Dorfdiscos wollen sie das denn noch ausgraben? Es ist nur noch lächerlich!
Bald gehört es „zum guten Ton“, dass jeder „Anständige“ einen „Nazi“ meldet. Noch vor kurzem war ja die Enttarnung von Ungeimpften ein ähnliches Thema.
Da es sich nach dem Urteil des BVG bei „ddd“ um eine Meinungsäusserung nach Artikel 5 handelt darf es keine Ermittlung geben.
Aber einen Rechtsstaat gibt es unter Rot-Grün-Schwarz-Gelb nicht mehr. Willkommen im 4. Reich.
Den Quatsch werde ich nur noch mit Nichtbeachtung quittieren.
Umso mehr Aufmerksamkeit die kriegen, desto größer wird ihr Furz.
Was auffällt ist, dass es wieder eine Ortsamts“leiterin“ war,
die das Ganze letztendlich zur Anzeige brachte. Bis Ende des
Jahres hat vermutlich 2/3 der Deutschen eine Anzeige wegen
Volksverhetzung im Briefkasten, aber die die das Volk wirklich
verhetzen, bleiben an der Regierungsbank kleben. Was ist
eigentlich aus den Generälen geworden, die sich beim Planen
des 3. Weltkrieges haben abhören lassen? Die Planung eines Angriffskrieges ist wohl nicht so schlimm wie besoffen „Deutschland den Deutschen“ zu gröhlen.
Als wenn die nichts wichtigeres zu tun hätten – wird immer bekloppter hier.
Meine Meinung: Die Faeser muß weg und der ÖRR gehört abgeschafft.
Ob der Herr Wöhler von der CDU wohl noch einmal wieder gewählt wird, ist fraglich.
War das nicht eine gesellschaftspolitische Diskussion „in einfacher Sprache“ ?
Wie wäre es mal, wenn die Stasi bzw. Staatsschutz mal ermitteln würde, wenn Menschen von zugewanderten Neandertalern abgestochen werden.
… bei NIUS gibt es ein Video von ausländischen Fußballfans, die denselben Text singen … warum macht die Presse das wohl nicht zum Thema ?
Ja, dem einen oder anderen ist bewusst, dass auch den § 3344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) gibt.
Abwarten.
„Ist es strafbar „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ zum Lied „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostini zu singen? Dieser Frage ist nun erstmals die Staatsanwaltschaft Augsburg nachgegangen.
Der Sachverhalt begründe nicht den Tatbestand einer Volksverhetzung und sei mithin nicht strafbar.
„Grundsätzlich steht eine Strafbarkeit bei derartigen Parolen zwar immer im Raum“, so die Augsburger Staatsanwältin Melanie Ostermeier gegenüber der BILD. „Der Straftatbestand der Volksverhetzung erfordert aber, dass im konkreten Fall – über die Kundgabe bloßer Ablehnung und Verachtung hinausgehend – zum Hass gegen Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Ausländer aufgefordert wird oder Ausländer unter Verletzung der Menschenwürde beschimpft, verleumdet oder böswillig verächtlich gemacht werden“, so Ostermeier weiter.“
apollo 03.06.2024
Döp dödödö Döp….was Problem?
Was ist eigentlich mit den Hungerkünstlern die offen zum Terror aufgerufen haben?
Also, verstehe ich das richtig? Wenn ein D, schreit D.dem D, ist es verbrechen, wenn ein Migrant schreit, Juden in Gas, oder Berlin wird brennen, ist das putzig. Bin Migrantin.
Der „Staatsschutz“, dieses verlogene Pack, soll seine Job mach und den Staat sicherer machen, so wie er es vor 2015 war.