Volker Boehme-Neßler
Staatsrechtler: Compact-Verbot „juristisch völlig inakzeptabel“
Das Verbot des Compact-Magazins sei „juristisch völlig inakzeptabel“, erklärt der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler. Innenministerin Faeser würde einen unzulässigen „Trick“ anwenden, um das Magazin als Verein leichter verbieten zu können.
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Am Dienstagmorgen verkündete Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Verbot des Compact-Magazins – und stufte die GmbH dafür als Verein ein, was ein außer-juristisches Verbot erleichterte. Doch dieser „Trick“ sei „juristisch völlig inakzeptabel“, moniert jetzt der bekannte Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler bei Welt TV.
„Wir sehen etwas ganz Problematisches und ganz heikles, nämlich: Eine Regierung verbietet ein Pressemedium, das regierungskritisch ist. Das kennen wir eigentlich aus autoritären Staaten“, erklärt der Jura-Professor von der Universität Oldenburg. Dabei ist die Pressefreiheit in Deutschland sehr weitreichend ausgelegt und vor allem das Bundesverfassungsgericht – in so einem Fall die entscheidende Instanz – würde immer wieder an dem Grundsatz „ohne freie Presse gibt es keine Demokratie“ festhalten, mahnt Boehme-Neßler.
In die Pressefreiheit dürfe man dementsprechend nur eingreifen, „wenn es wirklich um etwas Wichtiges geht“. Aber „diese Abwägung spart sich die Innenministerin“, meint der Staatsrechtler. Faeser würde mit der Einstufung der Redaktion und des Verlags als „Verein“ einen „Trick“ praktizieren, um das Vereinsrecht auf Compact anwenden zu können. Denn: „Einen Verein zu verbieten ist nicht so schwierig“, weiß Boehme-Neßler.
Und „ein normaler Verein ist auch nicht geschützt von der Pressefreiheit“, analysiert der Staatsrechtler folgerichtig. Juristisch betrachtet unterliegt eine GmbH eigentlich dem Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Gewerberecht, Strafrecht oder dem Kartellrecht. Ein Verbot können die Behörden zusätzlich unter Hinzuziehung der Landespressegesetze abwägen – bei einem Verein braucht es das gar nicht, so sieht es die deutsche Rechtslage vor (Apollo News berichtete).
Diese lässt auch folgende Interpretationsmöglichkeit zu: Weil der Vereinsbegriff des Vereinsgesetzes an keine Rechtsform gebunden ist, kann hierunter eben auch eine GmbH fallen – so sieht das jetzt offenbar auch Faeser. Dennoch muss auch das Vereinsverbot begründet werden: laut Innenministerium würde sich Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Weil diese Bewertung relativ dünn ist, weiß auch Boehme-Neßler: Das Verbot ist „juristisch völlig inakzeptabel“.
Es ist nicht das erste Mal, dass der 61-Jährige die Innenministerin kritisiert. Bereits im März hatte der Staatsrechtler erklärt, der dem Innenministerium unterstellte Verfassungsschutz würde zulässige Regierungskritik mit dem neu erfundenen Phänomenbereich „Delegitimierung des Staates“ in eine extremistische Ecke stellen. „Innenministerin Nancy Faeser und Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang haben hier die Grenze zum autoritären Staat überschritten“, schloss der Jura-Professor damals bei The Pioneer (Apollo News berichtete).
Auch in den Corona-Jahren war Boehme-Neßler immer wieder mit massiver Maßnahmenkritik aufgefallen, hatte die Impfpflicht-Vorstöße der Bundesregierung, die bis April 2022 im Bundestag diskutiert wurden, mehrfach als „verfassungswidrig“ eingestuft. Die obligatorische Impfung sei ein „deutlicher Eingriff in ganz viele Grundrechte – nicht nur in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit“, schlussfolgerte der Staatsrechtler im Januar 2022 bei Bild.
Es ist Balsam für die Seele, wenn man das Gefühl hat, dass es in diesem Staat noch Demokraten und Verfassungsexperten gibt und sich auch trauen dies zu bekunden. Danke für diesen Lichtblick.
Das Verbot wird wahrscheinlich gekippt.
Aber immerhin hat man sich mit den – damit illegalen – Hausdurchsuchungen schon mal die Daten der Abonnenten und sonstigen Kontaktpersonen beschafft, mit denen dann die Dissidentenkartei erweitert werden kann.
Ich kann nur hoffen, das gegen dieses Verbot geklagt wird., wenn nötig durch Unterstützung von Spenden.
Der Staatsrechtler betätigt die Stimmen der vielen Kritiker dieser skandalösen Razzia von Faeser.
Faeser wird auf stur stellen, wie sie es schon in der Schönbohm-Affäre gemacht hat.
Diese Antifa-Frau gehört sofort abgelöst. Aber Scholz sagt Nö…
Die Nääänsi ist offensichtlich gesichert geistesgestört.
Das heißt, die Compact GmbH wird also als Verein eingestuft und dann nach Vereinsrecht zu behandelt. Ist sicherlich falsch, aber auch dann müssten doch zwingend klare Verstöße gegen Rechtsnormen festgestellt werden, bevor man die im Rahmen einschlägiger Gesetze ahnden kann.
Wenn das so funktionieren würde, dann sollte es auch möglich sein, einfach Frau Faeser nach den Rechtsgrundlagen für Hundehaltung zu beurteilen und ihr das Tragen eines Maulkorbs anzuordnen.
Mag sein, dass sie kein Hund ist, aber eine GmbH ist per se auch kein Verein.
Und hier ist alles ok …
Antifaschistischer Werkzeugkasten – bundesweite DIY-Kampagne gegen die AfD startet – https://de.indymedia.org/node/379322
Wie sagte unsere Außenministerin so schön zu Lawrow bei ihrem Antrittsbesuch „übrigens, haben wir Meinungsfreiheit“.
Sie hat dabei leider nicht erklärt, dass man dazu die Meinung ihrer rotgrünen Demokratie vertreten muss.
In einer Demokratie darf auch eine andere Meinung gehört werden als die der Machthaber, sonst ist es keine Demokratie, sondern eher ein totalitäres Regime.
… Die Presse war wieder einmal vor der Polizei da… billiger geht es nicht.