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Volker Boehme-Neßler

Staatsrechtler: Compact-Verbot „juristisch völlig inakzeptabel“

Das Verbot des Compact-Magazins sei „juristisch völlig inakzeptabel“, erklärt der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler. Innenministerin Faeser würde einen unzulässigen „Trick“ anwenden, um das Magazin als Verein leichter verbieten zu können.

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Volker Boehme-Neßler bei Welt TV. Am Dienstag kritisierte der Staatsrechtler dort das Verbot des Compact-Magazin.

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Am Dienstagmorgen verkündete Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Verbot des Compact-Magazins – und stufte die GmbH dafür als Verein ein, was ein außer-juristisches Verbot erleichterte. Doch dieser „Trick“ sei „juristisch völlig inakzeptabel“, moniert jetzt der bekannte Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler bei Welt TV.

„Wir sehen etwas ganz Problematisches und ganz heikles, nämlich: Eine Regierung verbietet ein Pressemedium, das regierungskritisch ist. Das kennen wir eigentlich aus autoritären Staaten“, erklärt der Jura-Professor von der Universität Oldenburg. Dabei ist die Pressefreiheit in Deutschland sehr weitreichend ausgelegt und vor allem das Bundesverfassungsgericht – in so einem Fall die entscheidende Instanz – würde immer wieder an dem Grundsatz „ohne freie Presse gibt es keine Demokratie“ festhalten, mahnt Boehme-Neßler.

In die Pressefreiheit dürfe man dementsprechend nur eingreifen, „wenn es wirklich um etwas Wichtiges geht“. Aber „diese Abwägung spart sich die Innenministerin“, meint der Staatsrechtler. Faeser würde mit der Einstufung der Redaktion und des Verlags als „Verein“ einen „Trick“ praktizieren, um das Vereinsrecht auf Compact anwenden zu können. Denn: „Einen Verein zu verbieten ist nicht so schwierig“, weiß Boehme-Neßler.

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Und „ein normaler Verein ist auch nicht geschützt von der Pressefreiheit“, analysiert der Staatsrechtler folgerichtig. Juristisch betrachtet unterliegt eine GmbH eigentlich dem Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Gewerberecht, Strafrecht oder dem Kartellrecht. Ein Verbot können die Behörden zusätzlich unter Hinzuziehung der Landespressegesetze abwägen – bei einem Verein braucht es das gar nicht, so sieht es die deutsche Rechtslage vor (Apollo News berichtete).

Diese lässt auch folgende Interpretationsmöglichkeit zu: Weil der Vereinsbegriff des Vereinsgesetzes an keine Rechtsform gebunden ist, kann hierunter eben auch eine GmbH fallen – so sieht das jetzt offenbar auch Faeser. Dennoch muss auch das Vereinsverbot begründet werden: laut Innenministerium würde sich Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Weil diese Bewertung relativ dünn ist, weiß auch Boehme-Neßler: Das Verbot ist „juristisch völlig inakzeptabel“.

Es ist nicht das erste Mal, dass der 61-Jährige die Innenministerin kritisiert. Bereits im März hatte der Staatsrechtler erklärt, der dem Innenministerium unterstellte Verfassungsschutz würde zulässige Regierungskritik mit dem neu erfundenen Phänomenbereich „Delegitimierung des Staates“ in eine extremistische Ecke stellen. „Innenministerin Nancy Faeser und Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang haben hier die Grenze zum autoritären Staat überschritten“, schloss der Jura-Professor damals bei The Pioneer (Apollo News berichtete).

Auch in den Corona-Jahren war Boehme-Neßler immer wieder mit massiver Maßnahmenkritik aufgefallen, hatte die Impfpflicht-Vorstöße der Bundesregierung, die bis April 2022 im Bundestag diskutiert wurden, mehrfach als „verfassungswidrig“ eingestuft. Die obligatorische Impfung sei ein „deutlicher Eingriff in ganz viele Grundrechte – nicht nur in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit“, schlussfolgerte der Staatsrechtler im Januar 2022 bei Bild.

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