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Sachsen-Anhalt

Sparkasse verwehrt Compact die Kontoeröffnung – Gericht gibt dem Magazin recht

Compact feiert den nächsten juristischen Erfolg: Im November musste die Sparkasse in Sachsen-Anhalt eine Kontoeröffnung durchführen. Mehrere Geldinstitute hatten sich zuvor gewehrt – das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschied: Das ist eine rechtswidrige Ungleichbehandlung.

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Im Sommer sorgte das Compact-Verbot für Aufsehen – jetzt feiert das Magazin den nächsten juristischen Erfolg.

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Nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits das Compact-Verbot von Nancy Faeser kassiert hatte, konnte das Magazin jetzt den nächsten juristischen Erfolg feiern. Nachdem im Zuge des Verbots im Juli auch das Bankkonto des rechten Magazins gesperrt und das Vermögen eingezogen worden war, darf Compact jetzt wieder ein Konto eröffnen.

Dafür musste Herausgeber Jürgen Elsässer jedoch vor Gericht ziehen: Zahlreiche Geldinstitute verweigerten die Kontoeröffnung des Magazins. Auf einer Pressekonferenz der AfD-Fraktion in Brandenburg teilte der eingeladene Elsässer am Mittwoch mit, im November erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg geklagt zu haben: Die Sparkasse Burgenlandkreis muss Compact die Eröffnung eines Kontos gewähren.

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Die Richter kamen demnach zu dem Schluss, die Ablehnung des Geldinstituts sei eine rechtswidrige Ungleichbehandlung, die auch nicht durch die „verfassungsfeindliche Zielsetzung“ des Magazins begründet werden könne. Damit sprach das Oberverwaltungsgericht ein unanfechtbares Machtwort gegenüber der Sparkasse aus. Zuvor hatten auch andere Banken in Sachsen-Anhalt, wo das Magazin seinen Sitz hat, die Kontoeröffnung abgelehnt.

Elsässer teilte mit, nach dem von Innenministerin Faeser angeordneten Compact-Verbot im Juli habe das Unternehmen über zwei Monate weder Rechnungen bezahlen, noch Gelder erhalten oder Mitarbeiter entlohnen können. Kurz nach der Aufhebung des Verbots im August hatte der Herausgeber die „Untergrenze des wirtschaftlichen Schadens“ auf etwa 320.000 Euro geschätzt und eine Entschädigung gefordert (Apollo News berichtete).

Am 16. Juli fand in den Räumlichkeiten des Magazins in Brandenburg eine Razzia statt. Dabei wurde sämtliches Eigentum des Medienunternehmens eingezogen – auch Bürostühle und andere Gegenstände waren betroffen. Compact, das zu Spitzenzeiten eine Auflage von bis zu 80.000 Magazinen verkaufte, musste die journalistische Tätigkeit vollständig einstellen, die Konten in den sozialen Medien sowie der YouTube-Kanal des Magazins wurden vorübergehend gesperrt.

Am 14. August kippte das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung vorerst. Im Februar sollen die Richter im Hauptsacheverfahren über die staatliche Maßnahme gegen das seit Dezember 2021 vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Magazin entscheiden.

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