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Berlin

Sie sprach von „gebärenden Vätern“ – jetzt ist Lucy Chebout Verfassungsrichterin

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat nach langen Debatten sechs neue Richter für den Verfassungsgerichtshof gewählt. Unter ihnen ist Lucy Chebout, die 2023 im Verfassungsblog über „nicht-binäre“ und „geschlechtslose Eltern“ sowie „gebärende Väter“ schrieb.

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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat nach anhaltenden Debatten sechs neue Richter für den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gewählt. Unter den Neuzugängen befindet sich auch die Rechtsanwältin Lucy Chebout. Sie bezeichnet sich selbst als „Queerfeministin“ und kämpft als Anwältin seit Jahren gegen das Abstammungsrecht – weil es nur die Konstellation Mutter-Vater-Kind kennt, zog sie mit ihren Mandanten schon bis vor das Verfassungsgericht. 2023 äußerte sich die Anwältin im Verfassungsblog dann auch zum Selbstbestimmungsgesetz – sie sprach von „nicht-binäre[n], diverse[n] und geschlechtslose[n] Eltern“ und von „gebärenden Vätern“.

Lucy Cebout hat laut Spiegel vor ihrem Jura-Studium Gender-Studies und Islamwissenschaften studiert. Der Verfassungsblog beschreibt sie als „Rechtsanwältin im Bereich Familien- und Erbrecht bei Raue in Berlin“. In ihrem Beitrag aus dem Mai des vergangenen Jahres kritisiert die Anwältin, dass das „materielle Familienrecht“ nur „zwei Elternstellen für ein Kind“ vorsieht, „die binär-zweigeschlechtlich konstruiert sind“.

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Frau Chebout kämpft dafür, dass sich zwei lesbische Frauen gemeinsam in die Geburtsurkunde eines Kindes eintragen können – bislang kann nur die tatsächliche, biologische Mutter dort eingetragen werden. Die andere Frau muss das Kind adoptieren. Gegenüber der Zeit sagte sie im Mai 2022, dass solche „Ungerechtigkeiten“ bei ihr „ein Störgefühl“ auslösen.

Beim Verfassungsblog kritisiert sie derweil, dass die „abstammungsrechtliche Situation“ für „trans, inter, nicht-binäre, diverse oder geschlechtslose Eltern“ nicht einheitlich geregelt sei. Maßgeblich sei bei solchen Eltern immer noch „das ‚alte‘ Geschlecht“. Damit würde man „die diskriminierende Praxis des ‚Deadnamings’“ betreiben. „Bringt ein trans Mann ein Kind zur Welt, wird er im Geburtenregister und in der Geburtsurkunde seines Kindes derzeit als ‚Mutter‘, mit weiblichem Vornamen und weiblichem Geschlecht eingetragen“, erklärt die Anwältin in ihrem Beitrag weiter.

Dass sich dies im neuen Selbstbestimmungsgesetz nicht ändert, kritisiert Chebout: „Eine selbstbestimmte Elternbezeichnung als gebärender Vater ist im Selbstbestimmungsgesetz nicht vorgesehen“, bemängelt sie. Nun soll sich Lucy Cebout beim Berliner Verfassungsgericht zur Wahrung der Grundrechte einsetzen und Verfassungsbeschwerden prüfen. Damit trifft sie künftig wohlmöglich Entscheidungen über Urteile, wegen denen sie als Anwältin selbst vor das Verfassungsgericht zog.

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Neubesetzung verzögerte sich drei Jahre

Die Wahl der neuen Richter für das Verfassungsgericht in Berlin war notwendig geworden, da die Amtszeiten von vier der neun Mitglieder des Berliner Verfassungsgerichtshofes bereits 2021 abgelaufen waren. Obwohl die reguläre Amtszeit sieben Jahre beträgt, verzögerte sich die Neubesetzung dieser wichtigen Positionen aufgrund politischer Differenzen und ausführlicher Diskussionen über die Kandidaten.

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Bei der Wahl der neuen Mitglieder im Abgeordnetenhaus ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In vertraulichen Gesprächen hatten sich die Parteien CDU, SPD, Grüne und Linke auf drei Männer und drei Frauen geeinigt. Die AfD wurde bei der Auswahl der Kandidaten nicht einbezogen. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Ronald Gläser, kritisiert, dass der Partei eigentlich auch eine Nominierung zugestanden hätte. Die neu gewählten Richter seien laut Gläser „politisch einordbar“.

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