Werbung:

Stadt Potsdam gibt auf

Sellner darf weiter nach Deutschland einreisen

Martin Sellner darf weiterhin nach Deutschland einreisen. Die Stadt Potsdam verzichtet auf weitere Rechtsmittel gegen das Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts, die Aufschiebung der Durchsetzung des Einreiseverbots ist damit rechtskräftig.

Von

Werbung:

Der Identitären-Aktivist Martin Sellner darf weiterhin nach Deutschland einreisen. Sellner hatte bereits Ende Mai vor dem Verwaltungsgericht Potsdam in einem Eilverfahren die Aufschiebung des Einreiseverbots erwirkt. Die Stadt Potsdam hat gegen diese Entscheidung keine Beschwerde eingereicht, der Beschluss ist nun rechtskräftig. 

Die Stadt Potsdam hatte im März als Reaktion auf die Correctiv-Recherche über das Geheimtreffen in Potsdam im November ein bundesweites Einreiseverbot gegen Martin Sellner erlassen. In seiner Eilentscheidung führte das Verwaltungsgericht Potsdam jedoch an, dass eine „tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung beziehungsweise Sicherheit“ nicht hinreichend belegt sei. Es sei damit auch zu erwarten, dass sein Widerspruch auch im Hauptverfahren voraussichtlich Erfolg haben werde. 

Werbung

Wie der Gerichtssprecher des Verwaltungsgerichts nun dem Evangelischen Pressedienst (epd) gegenüber erklärte, ist jetzt die zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt für den Fall Sellner zuständig. Es ist nun an den Behörden, sich zu verständigen, wie im Umgang mit dem Einreiseverbot juristisch weiter zu verfahren ist. 

Behördliche Blamage 

Das Vorgehen gegen Sellner der deutschen Behörden ging, seit die Vorwürfe um das Potsdamer „Geheimtreffen“ im Rahmen einer Correctiv-Recherche an die Öffentlichkeit kamen, immer wieder nach hinten los – und spielten Sellner immer nur noch mehr in die Karten. 

Ende Januar wurde die Information von einem Einreiseverbot gegen Sellner an die Presse durchgestochen. In einem medial zitierten internen E-Mail-Verkehr zwischen dem Landeskriminalamt Thüringen und der Bundespolizei hieß es konkret: „Bei Feststellung der Person SELLNER an der Grenze ist ihm die Einreise gem. 6 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU zu verweigern“. Wenn Sellner bei einer Grenzkontrolle aufgegriffen werde, sei unter Verweis auf das Weiterreisevorbehalt zwingend das Bundespolizeipräsidium zu kontaktieren.

Werbung

Sellner reagierte schnell. Medienwirksam kündigte er an, dass er nach Deutschland einreisen würde, speziell um im Café Greindl in Passau ein Stück Kuchen zu essen. Er lieferte eine Karte und den geplanten Zeitpunkt seiner Reise und wollte diese auch per Livestream übertragen. 

Click here to display content from Twitter.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Twitter.

Dann folgte der Showdown an der deutsch-österreichischen Grenze. Sellner übertrug seine gesamte Fahrt wie versprochen live seiner Zuschauerschaft von 15.000 Menschen und nahm die Route, die er angekündigt hatte. Tatsächlich wurde er am Grenzübergang Passau von der Bundespolizei festgesetzt, er gab an, kontrolliert und durchsucht worden zu sein. 

Dabei stand wohl kurz zur Debatte, ob die Tatsache, dass Sellner eine Zahnbürste bei sich hatte, einen Hinweis darauf geben könnte, dass er nicht nur kurzzeitig in Deutschland verweilen wolle. Die Zahnbürste wurde von ihm und seinen Anhängern zum Symbol. Schlussendlich wurde Sellner jedoch über die Grenze gelassen. 

Lesen Sie auch:

Auch das tat er nicht, ohne es wieder als Erfolg zu verbuchen – mit den Worten: „Ich darf einreisen, danke Scholz“ setzte er seine Reise fort. Ein Pressesprecher der Bundespolizei teilte den Journalisten vor Ort mit, dass gegen Sellner nichts vorliege, mit dem man ihn an der Reise hindern könne. Dass es ein konkretes Einreiseverbot gebe, wurde nicht bestätigt – das absolute Chaos. Die einzige Niederlage Sellners: Sein Lieblingscafé Greindl distanzierte sich von ihm und kündigte an, das Café am Tag seiner Reise zu schließen. Doch auch das spielte Sellner im Endeffekt in die Karten. 

Nicht nur schaffte Sellner es somit, dass die deutschen Behörden ein Einreiseverbot prüften und einsetzten. Sie verhängten das Einreiseverbot auch zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt – nämlich erst wenige Monate nachdem Abdul Bari Omar, Chef der Lebens- und Arzneimittelbehörde der Taliban, über die Niederlande nach Deutschland gereist war, um sich in Köln aufzuhalten. 

Warum den deutschen Behörden die Einreise des Vertreters nicht aufgefallen war und vor allem, ob man eine künftige Einreisesperre plane, konnte das Innenministerium damals nicht beantworten (Apollo News berichtete).

Der Beschluss, Sellner die Einreise zu verweigern, sorgte vor allem für Beifall bei Menschen jener politischen Couleur, die sich eigentlich für offene Grenzen für jedermann aussprechen. Es brauchte schlussendlich keinen dahergelaufenen Österreicher, um den deutschen Staat zu delegitimieren – das hat dieser schon ganz alleine geschafft.

Werbung

Werbung