Rechtliche Bedenken, nur kurzfristig aufrechtzuerhalten: Warum die Ausrufung der „nationalen Notlage“ nicht ausreicht
Die Ausrufung einer „nationalen Notlage“ nach Art. 72 AEUV reicht nicht aus, um EU-Regelungen wie das Dublin-Abkommen dauerhaft zu umgehen. Der Europäische Gerichtshof hat in der Vergangenheit entsprechende Versuche immer wieder abgewiesen.

Einem Bericht der Welt zufolge hieß es, dass Bundeskanzler Friedrich Merz die „nationale Notlage“ aufgrund der anhaltenden Migration nach Deutschland ausgerufen hat. Dem ist aber offenbar nicht so. Wie die Bild nun berichtet, hat die Bundesregierung die Ausrufung der „nationalen Notlage“ dementiert. Unabhängig davon ist es ohnehin fraglich, ob dies rechtlich überhaupt möglich wäre. Bereits in der vergangenen Legislatur war dies ein wesentlicher Streitpunkt zwischen der Union und der Ampel. Während die Union der Auffassung war, dass dies ohne weiteres möglich ist, sprach die Ampel immer wieder von rechtlichen Bedenken.
Die Ausrufung einer „nationalen Notlage“ müsste über Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgen. Artikel 72 AEUV spricht selbst nicht ausdrücklich von einer „Notlage“, sondern erlaubt den Mitgliedstaaten, zum Schutz der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit in Ausnahmefällen vom EU-Recht abzuweichen. Die Folge ihrer Aktivierung im Rahmen der Migrationspolitik wäre, dass das Dublin-Abkommen ausgesetzt wäre. Umfassende Grenzkontrollen sowie die Zurückweisung von Migranten wären dann möglich.
Derzeitiger Status quo ist hingegen, dass Zurückweisungen regelmäßig nicht stattfinden. Die Dublin-III-Verordnung erlaubt keine unmittelbare Zurückweisung von Migranten an der Grenze, selbst wenn ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig wäre. Stattdessen muss geprüft werden, welcher Mitgliedstaat zuständig ist, und die betreffende Person kann dann im Rahmen eines geordneten Dublin-Verfahrens in diesen Staat überstellt werden. Das bundesdeutsche Asylgesetz sieht hingegen sehr wohl Zurückweisungen vor. Da die Dublin-Regelungen jedoch als vorrangig betrachtet werden, findet das Asylgesetz praktisch keine Anwendung.
Mittels der Ausrufung einer „nationalen Notlage“ könnte man also das Dublin-Abkommen umgehen und stattdessen wieder auf nationales Recht zurückgreifen. Ob dieses Vorgehen am Ende rechtlich überhaupt möglich ist beziehungsweise der Europäische Gerichtshof (EuGH) dies billigt, ist jedoch überaus fraglich. In mehreren Entscheidungen führte der EuGH aus, dass eine Abweichung von EU-Sekundärrecht nur in „ganz bestimmten außergewöhnlichen Fällen“ zulässig ist, wenn sie wirklich erforderlich ist und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.
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Die Mitgliedstaaten müssen objektive, belegbare Gründe vorlegen, und die Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Damit ist man in der Vergangenheit immer wieder vor dem EuGH gescheitert. Zudem könnte Merz sich gegebenenfalls noch auf Artikel 78 Absatz 3 AEUV berufen. Dieser kann greifen, wenn sich ein EU-Mitgliedsstaat aufgrund eines „plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in einer Notlage“ befindet. Entsprechende „vorläufige Maßnahmen“ kann jedoch nur „der Rat auf Vorschlag der Kommission“ erlassen.
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Dass der EuGH Merz für umfassende Grenzkontrollen die Absolution erteilt, ist also überaus unwahrscheinlich. Selbst wenn man ein entsprechendes Vorgehen billigen würde, dann wohl nur für eine befristete, maximal wenige Monate andauernde Zeit. Wenn Friedrich Merz mit seiner groß angekündigten „Migrationswende“ ernst machen will, wird er wohl nicht davon abkommen, aus dem Dublin-Abkommen auszusteigen und sich wieder auf das bundesdeutsche Asylgesetz zu berufen oder die Dublin-Verordnungen erheblich zu reformieren. Ob er dazu die Kraft hat und der Koalitionspartner SPD mitspielt, ist fraglich.
Es ist doch ganz einfach: Wenn man es NICHT will, dann tritt man aus der EU aus.
Hat eh niemand mit gerechnet das es wirklich passiert.
Um im eigenen Land Recht sprechen und durchsetzen zu wollen, muss man in Brüssel betteln um vergangenes Unrecht (Vertragsverletzungen und Grenzverletzungen) rückgängig machen zu wollen.
Finde den Fehler und jemanden der Rückgrat hat der sich der Realität stellt und diese anspricht bei den „Staatsdienern“.
Dann würde ich ab sofort nur noch Sachleistungen gewähren. Dann erledigt sich viel von selbst.
Wenn dank Brüssel, bzw. Luxemburg (Sitz des Europäischen Gerichtshofs), weiterhin tatsächlich deutsche Bürger tödlichen Gewaltverbrechen zum Opfer fallen, die im Falle voller staatlicher Grenzsouveränität noch leben würden, kann die Antwort nur Dexit heißen. Der Schutz der eigenen Bevölkerung sollte für jede Regierung selbstverständlich oberste Priorität haben, so wie der Amtseid dies vorgibt.
Er kann es einfach nicht.
Nicht schlecht die Bilanz nach einem Tag Merz. Es wird spannend.
Wie kann ein Souveräner Staat Teile seiner Souveränität, allem voran in so sensiblen Bereichen, abgeben?
Das entzieht sich meinem Verständnis. Eine Freihandelsgesellschaft hätte ausgereicht.
Gerne andere Verträge, aber niemals Souveränität (in Teilen) abgeben.
Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern für alle EU Staaten.
Es wurde ein Machtmonster geschaffen, das wie ein Krebsgeschwür wächst.
Brüssel plant die Auslöschöschung der Europäischen Kultur unter dem Deckmantel der „Menschlichkeit“.
Jeder EU- Staat ist unzufrieden, aber alle machen weiter mit.
Irre,🤯
Gute Analyse, danke.
Dobrindt wird einen Tag nach Anweisung an die Bundespolizei von März öffentlich in Polen zurück gepfiffen. Jetzt wird ein „Notstand“ ausgerufen und wieder zurück gezogen. Dann muss der sogenannte Verfassungsschutz seine Einstufung zurück nehmen. Man kommt ja gar nicht mehr mit. Ist das vielleicht die Strategie der Bundesregierung, totale Verwirrung? So planlos kann man ja garnicht sein, oder?
Komisch, Merkel hat widerrechtlich alle Grenzen eingerissen, und das hält seit inzwischen 16 Jahren! Nur andersrum geht das anscheinend nicht..
Nach vorn, nach hinten , nach links , nach rehechts…..
Was für Traumtänzer…
Mann, wie werden wir veralbert…
Dann einsperren und eben nur Brot & Bett. Rückführung oder Streichung von Entwicklungshilfe oder anderweitig Druck ausüben. Wenn man nur will, geht es auch.
Da hat jemand Friedrich Merz einen Streich gespielt und die Versprochen-Gehalten-Jubler elegant vorgeführt.
Waren sicher die bösen Russen.
Politisch gewollte Immigration und Umverteilung.
Hier die Auswirkungen!
.
Überrannt: Wenn Dörfer zu Asylhochburgen werden!
https://www.youtube.com/watch?v=mNnX_k9Blfw
Scholz kann es nicht behauptete unlängst März und jetzt kommt die Steigerung, März kann es nicht, weil die Linken, grünen und Klingbeil es NICHT wollen. Also das ganze Problem ist der Fritze, der den Mund IMMER zu voll nimmt !!
Nach einem Kasperletheater folgt das nächste.
Es gibt doch die „sichere Drittstaaten“ Regelung im Grundgesetz und es gibt das Schengen Abkommen, wonach Asylverfahren bei dem ersten Land durchgeführt werden müssen. Beides wurde von Merkel zwar nicht angewendet, ist aber gültig.
Wenn brüssler Bürokraten aus einer Mehrzahl von Winzlingsstaaten über die Zukunft der Deutschen und Deutschlands entscheiden wollen, dann nichts wie raus aus diesem Klub der überbezahlten Sesselfurzer!!!!!!!!!!
Wenn man Partner dafür findet, wie Ungarn, Polen, die Niederlande, Frankreich und man einfach geschlossen die Zahlungen an die EU einstellt (deren Sinn es nie war in die Gesetzgebung der souveränen Mitgliedsstaaten einzugreifen) was wollen die dann machen? Die EU hat keine eigene Armee sondern nur Europol und den EUGh den man bspw. in Russland, Israel oder den USA nicht ernst nimmt. Was würde denn dann die EU machen? Ist ne rechtliche Frage welche Handhabe hat die EU denn wenn die keiner mehr zahlt? Die USA ist der EU mittlerweile auch nicht mehr gewogen
Test Test
nein ,bloß nicht aus der EU austreten denn ich verlasse Deutschland in einEU Land das seine Grenzen zu schützen bereit ist.
Doch wie geht es Menschen in kleineren Orten?
https://www.youtube.com/watch?v=mNnX_k9Blfw
Verstehe das ganze Gedöns um Zurückweisungen an der Grenze nicht. Man muss doch an die Ursachen. Geldhahn rigoros zu. Pull-Faktoren abstellen. Schon wird Ruhe einkehren, Warum spricht da keiner drüber. Zu einfach? Zu logisch? Zu wirksam?
„… um EU-Regelungen wie das Dublin-Abkommen dauerhaft zu umgehen …“
Was soll das? Das Dublin-Abkommen sieht doch mE gerade vor, keine Asylanten aus sicheren Ländern aufnehmen zu müssen.