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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Querdenker im Staatsdienst können jetzt disziplinarrechtlich verfolgt werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass Disziplinarmaßnahmen gegen Querdenker angewendet werden dürfen. Diese würden Staatsorganen in unzulässiger Weise die Legitimation absprechen.

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Seit Jahren dürfen Behörden disziplinarische Maßnahmen gegen Beamte erlassen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte nun erstmals, dass auch Querdenker mit erheblichen Sanktionen rechnen müssen. Sogenannte Corona-Leugner werden nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun zu großen Teilen Rechtsextremisten gleichgestellt und müssen mit erheblichen disziplinarischen Maßnahmen rechnen.

„Was lassen wir mit uns machen? Das ist das wahre Gesicht einer aufkommenden Diktatur“. Das äußerte der ehemalige Hauptmann der Bundeswehr im Frühjahr 2020 via Facebook. Auch erklärte er: „Ich schäme mich für diesen Staat, dem ich über 30 Jahre treu gedient habe.“ Die Corona-Politik bezeichnete er als „kommunistisch“ oder „faschistisch“. Im Mai 2020 fragte er: „Ich verstehe nicht, warum meine Kameraden nicht gegen diese geplante Diktatur vorgehen?“

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Ex-Soldat sprach von „aufkommender Diktatur“

Zu Microsoft-Gründer Bill Gates und dem ehemaligen deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn äußerte er: „Die ganze Welt lässt sich von einem Software-Freak, der die Weltherrschaft übernehmen will, verarschen. Und wir in Deutschland lassen uns von einem Bankkaufmann unsere Menschenrechte nehmen. Sind wir denn alle bescheuert?“  

Diese Äußerungen würden zu weit gehen, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits im Juni ergangen, wurde aber erst jetzt in der Juristenzeitung besprochen und erhielt dadurch größere Aufmerksamkeit. Der 2. Wehrdienstsenat hat erklärt, dass diese Kritik einen Verstoß gegen die dienstliche Pflicht zur Verfassungstreue darstellen würden.

Der betreffende Soldat wurde 2005 vorzeitig in den Ruhestand versetzt und erhält weiterhin Bezüge durch die Bundeswehr. Der Staat dürfe den Ex-Offizier nun sanktionieren und sein Ruhegehalt kürzen. Offen ist noch, ob der Staat sogenannte Corona-Leugner auch aus dem Staatsdienst entfernen darf. Da der Soldat bereits in den Ruhestand versetzt wurde, musste das Gericht zu dieser Frage keine abschließende Stellung nehmen.

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Kritik am Staat sei grundsätzlich auch Beamten gestattet, führt das Gericht in seiner Begründung aus. Wer „die Staatsorgane nicht lediglich kritisiert, sondern ihre demokratisch gewählten Repräsentanten diffamiert, ihnen die Legitimation abspricht, ihre Absetzung in verfassungswidrigen Verfahren befürwortet oder gar zum gewaltsamen Sturz auffordert“, überschreite jedoch eine Grenze.

Vor dem Truppendienstgericht Süd konnte der Ex-Soldat sich noch erfolgreich auf sein Recht auf Meinungsfreiheit berufen. Er erklärte, dass seine Äußerungen im Internet satirisch überzeichnet seien. Darüber hinaus betonte er, dass er einen legitimen Beitrag zur Debatte über die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen geleistet habe.

Ex-Hauptmann wurde makelloser Charakter bescheinigt

In einer im September 1985 im Rahmen des abgeschlossenen Offizier-Lehrgangs verfassten Beurteilung wurde dem Mann eine rasche Auffassungsgabe bescheinigt. Zudem hätte der ehemalige Soldat „sich eine wohltuende Nachdenklichkeit bewahrt, die ihn zu einem gesuchten und bewährten Ratgeber mache“, wie es in der Urteilsbegründung heißt.

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In einer letzten Beurteilung von 2002 wird dem Mann erneut ein exzellenter Charakter bescheinigt. Unter den Fachdienstoffizieren der entsprechenden Staffel sei er laut dem Urteil „der Leistungsträger schlechthin“ gewesen. Und weiter: „Sein vorbildliches Auftreten und seine offene, humorvolle Lebensart machten ihn zu einem Maßstab, an dem sich junge Offiziere ausrichteten“.

Während seiner beruflichen Tätigkeit erwarb er in zehn Prüfungen das Abzeichen für Leistungen im Truppendienst in Gold. 2000 wurde ihm das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold verliehen. Strafrechtlich in Erscheinung getreten ist der Mann zuvor nie.

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