Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Querdenker im Staatsdienst können jetzt disziplinarrechtlich verfolgt werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass Disziplinarmaßnahmen gegen Querdenker angewendet werden dürfen. Diese würden Staatsorganen in unzulässiger Weise die Legitimation absprechen.
Seit Jahren dürfen Behörden disziplinarische Maßnahmen gegen Beamte erlassen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte nun erstmals, dass auch Querdenker mit erheblichen Sanktionen rechnen müssen. Sogenannte Corona-Leugner werden nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun zu großen Teilen Rechtsextremisten gleichgestellt und müssen mit erheblichen disziplinarischen Maßnahmen rechnen.
„Was lassen wir mit uns machen? Das ist das wahre Gesicht einer aufkommenden Diktatur“. Das äußerte der ehemalige Hauptmann der Bundeswehr im Frühjahr 2020 via Facebook. Auch erklärte er: „Ich schäme mich für diesen Staat, dem ich über 30 Jahre treu gedient habe.“ Die Corona-Politik bezeichnete er als „kommunistisch“ oder „faschistisch“. Im Mai 2020 fragte er: „Ich verstehe nicht, warum meine Kameraden nicht gegen diese geplante Diktatur vorgehen?“
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Ex-Soldat sprach von „aufkommender Diktatur“
Zu Microsoft-Gründer Bill Gates und dem ehemaligen deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn äußerte er: „Die ganze Welt lässt sich von einem Software-Freak, der die Weltherrschaft übernehmen will, verarschen. Und wir in Deutschland lassen uns von einem Bankkaufmann unsere Menschenrechte nehmen. Sind wir denn alle bescheuert?“
Diese Äußerungen würden zu weit gehen, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits im Juni ergangen, wurde aber erst jetzt in der Juristenzeitung besprochen und erhielt dadurch größere Aufmerksamkeit. Der 2. Wehrdienstsenat hat erklärt, dass diese Kritik einen Verstoß gegen die dienstliche Pflicht zur Verfassungstreue darstellen würden.
Der betreffende Soldat wurde 2005 vorzeitig in den Ruhestand versetzt und erhält weiterhin Bezüge durch die Bundeswehr. Der Staat dürfe den Ex-Offizier nun sanktionieren und sein Ruhegehalt kürzen. Offen ist noch, ob der Staat sogenannte Corona-Leugner auch aus dem Staatsdienst entfernen darf. Da der Soldat bereits in den Ruhestand versetzt wurde, musste das Gericht zu dieser Frage keine abschließende Stellung nehmen.
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Vor dem Truppendienstgericht Süd konnte der Ex-Soldat sich noch erfolgreich auf sein Recht auf Meinungsfreiheit berufen. Er erklärte, dass seine Äußerungen im Internet satirisch überzeichnet seien. Darüber hinaus betonte er, dass er einen legitimen Beitrag zur Debatte über die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen geleistet habe.
Ex-Hauptmann wurde makelloser Charakter bescheinigt
In einer im September 1985 im Rahmen des abgeschlossenen Offizier-Lehrgangs verfassten Beurteilung wurde dem Mann eine rasche Auffassungsgabe bescheinigt. Zudem hätte der ehemalige Soldat „sich eine wohltuende Nachdenklichkeit bewahrt, die ihn zu einem gesuchten und bewährten Ratgeber mache“, wie es in der Urteilsbegründung heißt.
In einer letzten Beurteilung von 2002 wird dem Mann erneut ein exzellenter Charakter bescheinigt. Unter den Fachdienstoffizieren der entsprechenden Staffel sei er laut dem Urteil „der Leistungsträger schlechthin“ gewesen. Und weiter: „Sein vorbildliches Auftreten und seine offene, humorvolle Lebensart machten ihn zu einem Maßstab, an dem sich junge Offiziere ausrichteten“.
Während seiner beruflichen Tätigkeit erwarb er in zehn Prüfungen das Abzeichen für Leistungen im Truppendienst in Gold. 2000 wurde ihm das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold verliehen. Strafrechtlich in Erscheinung getreten ist der Mann zuvor nie.
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Sehe ich sehr kritisch.
Was ist denn ein „Corona-Leugner“? So einige Dinge, die damals von dieser Querdenkerbewegung als Kritik, Meinungen oder Unterstellungen der Politik und Berichterstattung gegenüber geäußert wurde, stellte sich später als wahr und valide heraus.
Die Maßnahmenpolitik und die Hetze gegen ungeimpfte Menschen waren definitiv falsch – hier sollte man in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat diese Kritik äußern dürfen und dabei natürlich auch die Verantwortlichen aus der Regierung direkt ansprechen!
Da sich dabei an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit augenscheinlich bewegt wurde, könnte man den §20(4) GG anführen – das Recht auf Widerstand! Das sollte mal ergebnisoffen diskutiert werden.
Ich frage mich an der Stelle, wer von dieser jetzt getroffenen Regelung profitiert? Welcher Staat braucht so eine Regelung? Ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat braucht sowas m.E. jedenfalls nicht!
Und der Mann hat recht!
Und nicht einmal satirisch übertrieben.
Nicht er hat sich verändert, sondern die herrschende Kaste ist die eines totalitären Staates geworden und sie hat damit vor langem begonnen bis sie sich mächtig genug fühlte, Sarrazin aus der Bundesbank hinzurichten (2010 war das) bevor sie alle Gesetze brach und alle Instituitionen, besonders aber die schmierige Justiz mit ihren Spezis durchseuchte. Das Merkelsche Habarth-Abendessen war noch nicht der Höhepunkt, den leitete der Grünling Lux ein, der 2020 die totale Gleichschaltung verkündete.
In der NSDAP gab es keine weitere Partei, die SED hielt sich CDU, LDPD, NDPD und Bauernpartei und heutzutage sind es die Grünen, die alle anderen Altparteien befehligen. Und zwar informell, eine niedergeschriebene „Führungsrolle“ wie bei der SED braucht es gar nicht. Alle Behördenleitungen sind mit ihren Schranzen belegt. Der Rechtsstaat ist tot und kann infolgedessen gar nicht „delegitimiert“ werden.
Wer will noch ernsthaft daran zweifeln, daß längst schon wieder „furchtbare Juristen“ das Sagen haben, daß die Justiz, von Ausnahmen abgesehen, verkommen und verderbt ist.
Soviel zum Bürger im Staatsdienst. Mann sollte sich sehr genau überlegen ob diese Art der Demokratie es überhaupt noch wert ist, von Polizei und BW verteitigt zu werden. Bei dieser Regierung dürften sich etliche Bürger wohl andere Beruflichen Perspektiven suchen.
Genau hier ist das Problem, die Staatsorgane halten sich für den Staat, dem ist nicht so, die Bürger sind der Staat. Es ist also möglich und richtig die Regierung zu kritisieren, dabei aber den Staat als solches nicht in Frage zu stellen.
Das dürfte wohl das Ende der Meinungsfreiheit bedeuten. War das nicht einmal der Grundpfeiler einer Demokratie?
Schundurteil ! Reine Gefälligkeit gegenüber dieser Pseudoelite!