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Deutscher Juristentag

Partei, die dem Rechtsstaat „sehr reserviert“ gegenübersteht: Verfassungsrichter warnt vor der AfD

Der Verfassungsrichter Henning Radtke hat beim Deutschen Juristentag vor Parteien wie der AfD gewarnt. Diese stünden dem Rechtsstaat „sehr reserviert“ gegenüber und hielten Menschenwürde und Freiheitsrechte nicht für alle Menschen „gleich achtenswert“.

Seit Juli 2018 Richter des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts: Der Rechtswissenschaftler Henning Radtke (IMAGO/BeckerBredel)

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Der Präsident des Deutschen Juristentages und Richter am Bundesverfassungsgericht Henning Radtke hat bei der Eröffnung des 75. Deutschen Juristentages in Erfurt eine implizite Warnung vor der AfD ausgesprochen. In seiner Eröffnungsrede kritisierte Radtke politische Kräfte, die dem demokratischen Rechtsstaat „sehr reserviert“ gegenüberstünden. Vor rund 2.000 Gästen aus Deutschland und dem europäischen Ausland rückte Radtke demgegenüber die Bindung staatlicher Macht an das Recht in den Mittelpunkt seiner Ansprache.

„Angesichts von Parteien, die dem demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes sehr reserviert gegenüberstehen und denen die Menschenwürde und die Freiheitsrechte aller in unserem Land lebenden Menschen nicht gleich achtenswert erscheinen“, erinnerte Radtke an die Grenzen politischer und staatlicher Macht. Die Ausübung staatlicher Gewalt sei unabhängig davon, ob sie von Parlamenten, Regierungen oder Gerichten ausgehe, „durch das Recht geleitet und zugleich beschränkt“.

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Radtke stellte diesem Befund sein Verständnis des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats gegenüber. „Recht ist das zentrale Instrument der Freiheitssicherung“, sagte der Verfassungsrichter. Gerade darin liege der Unterschied zu Unrechtsstaaten, in denen das Recht als „willkürlich eingesetztes Instrument der staatlichen Machtausübung“ diene.

Ohne die AfD beim Namen zu nennen, mahnte Radtke, dass auch demokratisch legitimierte Mehrheiten staatliche Gewalt nicht nach Belieben ausüben könnten. Parlamente und Regierungen blieben an das Recht gebunden und würden durch dieses zugleich begrenzt.

Bereits im Vorfeld des Kongresses hatte Radtke vor einer nachlassenden Rechtsbindung gewarnt. In seinem offiziellen Grußwort zum Juristentag schrieb er, gegenwärtig seien „Anzeichen für eine nachlassende Rechtsbindung auf zahlreichen Ebenen“ ebenso wahrnehmbar wie eine zunehmende Skepsis gegenüber Wissenschaft und Wissenschaftsorientierung. Gerade deshalb solle der Juristentag Zeichen für eine aufgeklärte und zukunftsorientierte Rechtspolitik im liberalen demokratischen Rechtsstaat setzen.

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Der Deutsche Juristentag bezeichnet sich als größten und traditionsreichsten rechtspolitischen Kongress Europas. Er findet alle zwei Jahre statt und machte nach 18 Jahren erstmals wieder in Erfurt Station. Die Beratungen sind in sechs Fachabteilungen gegliedert. In diesem Jahr beschäftigten sie sich unter anderem mit Mietrecht und Wohnungsversorgung, dem Betriebsverfassungsgesetz, dem strafrechtlichen Schutz am Lebensende, der Abwehr äußerer Bedrohungen, dem Konzernrecht sowie der Zukunft der juristischen Ausbildung.

Die vom Juristentag erarbeiteten Beschlüsse sind nicht bindend. Sie sollen vielmehr als rechtspolitische Empfehlungen in die weitere Debatte einfließen und haben in der Vergangenheit wiederholt Impulse für gesetzgeberische Veränderungen gegeben.

Radtke dankte in seiner Rede Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt und Erfurts Oberbürgermeister Andreas Horn für ihre Grußworte und die Förderung des Kongresses. Besonders begrüßte er den früheren Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio, der den Festvortrag unter dem Titel „Erschütterte Gewissheiten: Die Rolle des Rechts in der volatilen Demokratie“ hielt. Radtke hob zudem die große Zahl von Studenten und Referendaren hervor, die in diesem Jahr an der Tagung teilnahmen.

Parallel zu den rechtspolitischen Debatten sorgte auch der Name des traditionsreichen Vereins für eine Auseinandersetzung. Der Versuch, den hergebrachten Namen „Deutscher Juristentag e. V.“ in „djt – Recht mitgestalten e. V.“ umzubenennen, scheiterte auf der Mitgliederversammlung an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

Dabei stimmte eine einfache Mehrheit durchaus für die Änderung: Von 166 abgegebenen Stimmen entfielen 88 auf den neuen Namen, 72 Mitglieder votierten dagegen und sechs enthielten sich. Weil eine Satzungsänderung eine Zweidrittelmehrheit erforderte, bleibt es beim bisherigen Vereinsnamen „Deutscher Juristentag e. V.“. Der vorgeschlagene neue Name war bereits ein Kompromiss. Eine Umbenennung in „Juristinnen- und Juristentag“ war zuvor verworfen und nicht zur Abstimmung gestellt worden.

Zum Abschluss des Kongresses kam es dennoch zu einer historischen Personalentscheidung: Die Zivilrechtlerin Beate Gsell wurde als erste Frau an die Spitze des Deutschen Juristentages gewählt. Die 58-jährige Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Richterin am Oberlandesgericht München folgt auf Radtke und ist zunächst für zwei Jahre bis zum nächsten Juristentag 2028 in Hannover gewählt.

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57 Kommentare

  • Muss ein Verfassungsrichter nicht neutral sein?

    • „Muss ein Verfassungsrichter nicht neutral sein?“

      Ist er doch!

      Er sagt:
      „Angesichts von PARTEIEN, die dem demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes sehr reserviert gegenüberstehen und denen die Menschenwürde und die Freiheitsrechte aller in unserem Land lebenden Menschen nicht gleich achtenswert erscheinen …“

      Man beachte den PLURAL!
      Da könnten so einige gemeint sein.

    • Ach was, das war früher mal so! :))

      • Und jetzt wird’s zunehmend so, wie es noch früher war.

    • Unsere tägliche Warnung vor der AfD.
      Wer hat noch nicht, wer will nochmal . . .

    • Henning Radtke wurde im Jahr 2018 von den Unionsparteien (CDU/CSU) bzw. den von der Union geführten Ländern im Bundesrat für das Amt des Richters am Bundesverfassungsgericht nominiert. Die formelle Vorlage im Bundesrat ging im Juli 2018 vom damaligen hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) aus. Hintergrund: Das Vorschlagsrecht für diesen Platz im Ersten Senat (als Nachfolger von Michael Eichberger) war zuvor politisch umstritten, da es nach einer früheren parlamentarischen Übung eigentlich den Grünen zugestanden hätte; die Unionsländer setzten sich jedoch über diese Absprache hinweg und nominierten Radtke auf ihrem „Ticket“.

      Der kann nichts dafür, der muss sowas sagen.
      Das ist ein perfektes Beispiel dafür, wie sehr das System seit längerem verbogen wird. Nochmal, die Aufgabe des Verfassungsgerichtes ist, die Rechtmäßigkeit der Regierung bei Gesetzen zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
      Hier sehe ich das „Bock zum Gärtner“-Prinzip.

  • Herr Radke wurde durch die CDU/CSU in sein Amt gewählt. Verfassungsrichter haben alle einen „parteipolitischen Hintergrund“.

    • Die schützen auf keinen Fall das Volk, sondern nur das derzeitige korrupte Regime!
      Das wird für alle Mitläufer ein schlimmes Ende nehmen!

    • Auch TYPISCH: Ganz einfache Fakten werden von ihm mal wieder GANZ BEWUSST missverstanden oder sogar ignoriert.
      GERADE die AfD BEKLAGT ja die Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien!
      Sie will nicht weniger, sondern MEHR Rechtsstaatlichkeit, aber natürlich WENIGER politisierte bis hin zu ganz offen rechtswidrig handelnde Beamte.
      „Der Staat“ ist kein Gebilde, es sind IMMER handelnde Einzelpersonen.
      Gegen DIE ist die AfD.
      (hier keine Namen wegen dem blöden bot)

  • Das ist ja gerade die Krux „einem Rechtsstaat“ reserviert gegenüber zu stehen, vor allen Dingen dann, wenn sich dieser unberechtigt so nennt und eher als beliebiger Parteienstaat mit fragilem Rechtssystem entpuppt.

  • Ausgerechnet eine Partei, die den Rechtsstaat wieder vom Kopf auf die Füße stellen will, indem sie zB Richterämter parteineutral besetzen und den Verfassungsschutz von der Weisungsbefugnis der jeweiligen Regierung befreien möchte, soll rechtsstaatsfeindlich sein?

    Auch im Asylrecht bezieht sich die AfD immer auf das GG und die dem gegenüberstehende gegenwärtige Praxis, nicht mehr zwischen Asyl und Wirtschaftsmigration zu trennen, sondern beides in einen Topf zu werfen.

    Und welche Parteien haben eigentlich mit einem abgewählten Bundestag schnell vor der Konstituierung des neu gewählten BT noch das GG geändert, um an die Schuldenbremse greifen zu können?

    Es gibt, wie wir sehen, genügend Parteien im Land, die den Rechtsstaat auslegen, wie es ihnen passt.
    Aber ausgerechnet vor der AfD, die noch nie die Hebel in der Hand hielt, um Hand an den Rechtsstaat zu legen, wird gewarnt.

    • Und in Berlin läuft bald ein neues sozialistisches Experiment.

    • Ist schon merkwürdig. Erklärt sich nur dadurch, dass das parteipolitisch motiviert ist. Was aber hier besonders bedenklich wäre.

  • Die DDR-Justiz war kein unabhängiges Rechtssystem, sondern ein politisches Werkzeug der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Sicherung ihrer Herrschaft. … Richter und Staatsanwälte wurden von der SED ausgesucht. Fast alle gehörten der Partei an. … In wichtigen oder politischen Verfahren mussten Urteile vorab mit der Partei besprochen werden. [Quellen: Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle des Bundes (ZAuV); Wikipedia.de]

    • Hmm ist doch hier auch so. Oder sehe ich das falsch.

    • Also wie heute wieder.
      Das Problem ist: Der Mehrheit ist’s schon wieder sch*egal. Noch schlimmer: Die jüngeren kapieren das Problem gar nicht mehr. Die denken, „der Staat“ MUSS die Bürger so bevormunden.

  • Gesetze garantieren genau genommen keine Freiheit. Sie gestalten sie nur aus.

  • Der Fall zeigt perfekt das abgekartete Spiel. Ein Verfassungsrichter, der zur politischen Mäßigung aufruft, aber selbst die Neutralität bricht. Ausgerechnet solche parteiischen Richter betätigen sich als politische Akteure und zerstören damit das Vertrauen in unsere Justiz. Die logische Wirkung ist fatal: Je offensichtlicher das System seine Maske fallen lässt und die Opposition delegitimiert, desto entschlossener wählen wir die Alternative. Eure durchschaubare Panik ist unsere Bestätigung.

    • Er hat die gleiche Gesinnung, wie seine Kollegen im dritten Reich. Immer dem Regime hörig sein! Aber es kommt die Zeit, wo sich solche Volksfeinde rechtfertigen müssen!

      • Die sind alle davon gekommen bis auf die bei den Nürnberger Prozessen, der Rest ins System BRD viele sind auch 1989 ins System BRD hineingesogen worden. Siehe den Fall den AN aufklären konnte. Aber das ist sicher einer von vielen und im Verhältnis eine kleine Nummer.

  • Nun, der nächste Redebeitrag aus der Kategorie „quae non sunt simulo, ea quae sunt dissimulantur“ („Was unwahr ist, behaupte ich und was wahr ist, wird bestritten“) – eine schon seit der Antike beliebte Praxis, um von den Tatsachen abzulenken.

  • Sagen die Linken Juristen…

  • Rechtsstaat?

  • Er meint wohl: Partei, die der verideologisierten Rechtssprechung der vergangenen Jahre sehr reserviert gegenübersteht.

  • Dazu fallen mir ganz andere Parteien ein:
    Aber was ist ein Nazi? Über die Definition sind sich die Historiker ausnahmsweise einig:
    • Völkischer Rassismus:
    Der Staat sollte nach „Abstammung“ und „Rasse“ geordnet werden, nicht nach gleichen Bürgerrechten.
    • Radikaler Antisemitismus:
    Juden wurden als angebliche Feinde und Ursache gesellschaftlicher Probleme definiert.
    • Führerprinzip:
    Keine Gewaltenteilung, keine wirkliche Opposition, keine freie parlamentarische Demokratie; an der Spitze stand der unbeschränkte Führer.
    • Volksgemeinschaft:
    Gemeinschaft nicht als gleiche Bürgerschaft, sondern als hierarchische Einheit der „Volksgenossen“ – mit Ausgrenzung und Entrechtung der „Volksfeinde“
    • Einparteienstaat und Gleichschaltung:
    Kontrolle von Staat, Medien, Kultur, Vereinen, Bildung und gesellschaftlichem Leben.
    • Politische Gewalt und Terror:
    SA und SS, Einschüchterung, Verfolgung und Ausschaltung politischer Gegner.
    • Militanter Nationalismus und Revisionismus:
    Aufhebung des Versa

    • • Militanter Nationalismus und Revisionismus:
      Aufhebung des Versailler Vertrags, Aufrüstung, Eroberung von „Lebensraum im Osten“
      • Vernichtungspolitik:
      Die rassistische Ideologie münde in Krieg, Besatzung, Massenmord und Holocaust.

  • Wo war denn das Recht, als Merkel 2015 die Massenmigration ermöglichte?

    Wo war das Recht, als man den grünen erlaubt hat, die Energieversorgung als Ganzes zu gefährden und gleichzeitig Energie immer weiter zu verteuern?

    Wo war das Recht, als die grünen anfingen, Menschen aus Ländern aktiv einzufliegen, die in der Folge in der Kriminalstatistik immer ganz oben im Ranking zu finden waren und es weiter sind?

    Wo war das Recht, als Islamisten über das Flüchtlingsticket in unser Land kamen und hier Terroranschläge begingen?

    Wo war das Recht?

  • „gekaufte“ Richter im „Verfassungsgericht“ sind nichts Neues seit ein Rechtsanwalt und CDU-Mann Vorsitzender wurde

  • Menschenwürde? Heute geht es nur ums Geld wenn man ehrlich ist. Die Jäger und Sammler sind in der Natur das Normal. Die Frauen hatten mindestens zwei Kinder oder deutlich mehr. Die Großeltern waren in der Kindererziehung tätig. Die Alleinstehenden befanden sich in Sichtweite der Gruppe und nicht außerhalb. Die Jäger und Sammler waren selbst bestimmt und die Demokratie wurde nicht auf die ganze Welt und andere Interessengruppen ausgebreitet.

    – Eine Frau im ostdeutschen Plattenbau erwähnte mal im ÖRR, dass in ihrem Haus zu DDR-Zeiten in jeder Wohnung Kinder waren und heute in keiner einzigen.
    – Es gibt einen Geschlechterungleichgewicht von 9% in der Altersgruppe 18-28. 350000 Männer können keine Familie bilden. (Destatis)
    – Laut Statistik aus der Schweiz waren Migranten im Jahr 2017 in erster Generation zu 46% einsamer und in zweiter Generation zu 42% einsamer als die durchschnittlichen Schweizer.

  • Wo lebt denn dieser Jurist?
    In Deutschland wird gerade so viel Unrecht gesprochen und unrecht gehandelt.
    Im Moment sieht es für mich so aus, dass viele Rechtsprecher sich eher an der politischen Linie orientieren, als am Gesetz.
    Politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaften sind ein Beispiel für diesen Unsinn. Ein anderes sind Justizministerposten besetzt von Parteisoldaten. Oder wo ist die politische Brandmauer gesetzlich verankert. Und so weiter und sofort.
    Das Recht wird missbraucht PUNKT

    • Die Rentnertruppe, die angeblich die Regierung stürzen wollte, sitzt seit fast vier Jahen in U-Haft, ohne Urteil und richtigen Beweisen… Sowas kann es nur in „unsererDemokratie“ geben.

    • Er glaubt seine dicke Pension wird weiterhin flüssig aufs Konto kommen! DA IRRT ER ABER!

  • Parteibuch?

  • Woher weiss er das? Hat er das in der Tagesschau gesehen?

  • Steile These, gibt’s Belege über Vermutungen hinaus?

  • Es ist beschämend, dass dieser Mann dieselbe Robe trägt wie Herr Papier, Herr Herzog oder gar Herr Böckenförde. Ich dachte nicht, dass Pisa schon so früh ein Problem war, aber man lernt halt nie aus.

  • „…..und denen die Menschenwürde und die Freiheitsrechte aller in unserem Land lebenden Menschen nicht gleich achtenswert erscheinen“.

    Ach, Herr Radtke, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!

    „Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat festgestellt, dass die Richtervorlage des Verwaltungsgerichts (VG) Osnabrück vom 3. September 2024 zur erneuten Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht unzulässig ist. Den Beschluss vom 29. Januar 2025 gab das Karlsruher Gericht am 20. Februar 2025 bekannt.
    Die Entscheidung wurde von der 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG getroffen.
    Diesem Senat gehört auch der Berichterstatter und Richter am BVerfG Prof. Dr. Henning Radtke aus dem vorangegangenen Verfahren des BVerfG zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht an, deren Verfassungsmäßigkeit mit Beschluss vom 22. April 2022 durch das Gericht bestätigt worden war“.“

    https://individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/detail/einrichtungsbezogene-impfpflicht-bverfg-haelt-verfassungswidrigkeit-fuer-nicht-ausreichend-begruendet.html

  • Was Juristen in Deutschland sagen, ist für mich weniger Schall als Rauch. Nebelkerzen, um ihre Parteinahme für die Etablierten zu tarnen. Die „Nationale Front“ aus CDUCSUSPDGRÜNEusw macht sich die Rechtspflege im Kampf gegen die AfD dienstbar.

  • Da hat der Gute ja recht. Ich stehe auch Regimen wie Unseremrechtsstaat und Unsererdemokratie „sehr reserviert“ gegenüber, wobei das die mildeste Beschreibung darstellt. Auch die Aussage, dass in Unrechtsstaaten das Recht als „willkürlich eingesetztes Instrument der staatlichen Machtausübung“ diene, ist völlig richtig. Beispiele sind da u.v.a. die Stigmatisierung einer Partei und deren Ausgrenzung aufgrund einer „Einschätzung“ einer staatlichen Behörde ohne Gerichtsurteil in der Sache. Oder die willkürliche Nichtzulassung von Kandidaten einer legalen Partei zur Wahl, so wie z.B. in Russland üblich. Oder Berufsverbote für Mitglieder einer legalen Partei. Oder auch die Inhaftierung von alten Menschen ohne Urteil über vier Jahre. Ich bin mir sicher, Herr Radtke könnte auf Anhieb noch hunderte weitere Beispiele für die Praktiken eines Unrechtsstaates aufzählen.

  • Interessant ist, dass der Verfassungsrechtler kein Problem mit den zahlreichen Diskriminierungen der AfD hat (Parteistiftung, Bundestag sowie Landtage Präsidium, Ausschuss Vorsitz und Vizevorsitz, Kandidatenstreichungen, usw., usw.

  • Genau auch wegen solchen Menschen ist „unsere Demokratie “ ein absolutes no go cduspdgrüne Partei fühlt sich alles gleich an …..deshalb AFD….

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