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Christian Olearius

Ohne Klärung des Skandals: Verfahren gegen zentralen Cum-Ex-Bankier eingestellt

Das Verfahren gegen den ehemaligen Warburg-Bankier, Christian Olearius, wird wegen seines Gesundheitszustandes eingestellt. Der 82-Jährige stand im Fokus des größten Steuerhinterziehungsskandals in der Geschichte der Bundesrepublik.

Der mittlerweile 82-jährige Olearius kann sich in Sicherheit wähnen, das Verfahren gegen ihn wurde am Montag eingestellt.

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Er steht im Zentrum des wohl größten Steuerskandals der Bundesrepublik: der ehemalige Warburg Bankier Christian Olearius. Trotz der gigantischen Ausmaße des Cum-Ex-Skandals wird das Verfahren gegen den 82-Jährigen am Landgericht Bonn nun jedoch eingestellt. Als Begründung führt das Gericht die angeschlagene Gesundheit des Ex-Bankiers auf. Bereits im September beantragten Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung eine vorzeitige Schließung des Verfahrens. Zuletzt war die Verhandlungsdauer pro Gerichtstag auf 45 Minuten begrenzt worden.

Dem Bankier wird Steuerhinterziehung in erheblichem Ausmaß vorgeworfen. Vor dem Bonner Landgericht brachte man 14 solcher Fälle zur Sprache, wobei der entstandene Schaden für den Staat laut den Anklägern fast 280 Millionen Euro betrug. Die Verteidigung übte heftige Kritik an den Methoden der Ermittler und wies die Anschuldigungen zurück. Doch neben den eigentlichen Anklagepunkten sieht sich der Bankier auch weiterer Kritik ausgesetzt. Gemeinsam mit der SPD Hamburg soll er versucht haben, die Ermittlungen zu behindern, eine mögliche Beteiligung von Bundeskanzler Scholz zu verschleiern und eine Aufklärung des Falls zu vereiteln.

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Mehrmals traf der Bankier sich wohl aus diesen Gründen mit den Hamburger SPD-Größen Alfons Pawelczyk und Johannes Kahrs. Bereits im Dezember veröffentlichte Apollo News Informationen aus einem zu diesem Zeitpunkt unter Verschluss stehenden Zwischenbericht des Cum-Ex-Untersuchungsausschusses der Hamburger Bürgerschaft.

Olearius‘ Beziehungen zur Hamburger SPD

Darin enthalten: handschriftliche Notizen von Christian Olearius aus dem Jahr 2016. Sie bieten Einblicke in die Vorgänge rund um die Durchsuchung der Bank, die Stellungnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu den Cum-Ex-Geschäften, sowie in die Kommunikation mit beteiligten Personen. Diese Notizen verzeichnen unter anderem eine Liste von Personen, die für ihre Mitwirkung oder Unterstützung entweder eine Mitteilung oder Dank erhalten haben. Besonders erwähnt wird Pawelczyk, der auf der Dankesliste steht und bei dessen Namen ein Haken vermerkt ist.

Laut Tagebucheinträgen informierte Olearius Pawelczyk am 22. November 2016 über die Entwicklungen im Fall und lud ihn als Dank für seine Unterstützung zu einem Jahresabschluss-Lunch ein. Eine entsprechende Einladung wurde am 12. Dezember 2016 per E-Mail bestätigt. Am 23. Dezember erfolgte eine Überweisung von 29.750 Euro von der Warburg Gruppe an Pawelczyk, markiert als „Rechnung 1/2016“.

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Auch SPD-Politiker Kahrs setzte sich intensiv für die Warburg Bank ein, wie aus einem Schreiben von Olearius an Kahrs vom 29. August 2016 hervorgeht, in dem um Unterstützung bei der BaFin gebeten wird. Die Bundesregierung bestätigte, dass Kahrs am 1. September 2016 ein Telefonat mit dem damaligen Chef der Bankenaufsicht Hufeld führte. Zusätzlich steht Kahrs im Zusammenhang mit erheblichen Parteispenden der Warburg Bank an die SPD.

Olearius klagte gegen die Veröffentlichungen

Im Rahmen der Berichterstattung rund um den Cum-Ex-Skandal klagte der Bankier mehrmals gegen Veröffentlichungen aus seinen Tagebüchern – scheiterte damit Ende April jedoch endgültig. Das Bundesverfassungsgericht beschied in einem Urteil, dass Tagebuchauszüge des Ex-Warburg Bankiers Christian Olearius publiziert werden dürfen. Vor rund einem Jahr war der Ex-Bankier gegen das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vorgegangen, das der Süddeutschen Zeitung erlaubte, in einem Bericht Passagen aus seinen Tagebüchern zu zitieren.

Die Zeitung hatte die Auszüge, die während einer Durchsuchung von Olearus Privaträumen im Jahr 2018 beschlagnahmt worden waren, im September 2020 veröffentlicht. Der Bankier sah sich deshalb in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und zog vor das Landgericht Hamburg. Dies entschied in erster Instanz gegen die Zeitung und untersagte die Veröffentlichung. Auch die Berufung der SZ wurde vom Oberlandesgericht Hamburg weitgehend zurückgewiesen.

2023 urteilte der BGH jedoch, dass, anders als bislang beschieden, die Tagebücher keine amtlichen Dokumente seien. Daher dürfe aus Ihnen zitiert werden, zumindest so lange die Medienfreiheit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht überwiegen würde – und in diesem Fall überwog das öffentliche Informationsinteresse deutlich. Olearius sah das anders und klagte darauf hin vor dem Bundesverfassungsgericht (BVfG), dieses erklärte jedoch, dass die Klage des Ex-Bankiers unzulässig sei und bestätigte damit das Urteil des BGH.

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