ÖRR-Doku drängt auf Kriminalisierung von „Antifeminismus“
In einer Doku des ÖRR-Formats „Y-Kollektiv“ drängt die Reporterin darauf, „Antifeminismus“ zur Straftat zu erklären. Als „Antifeminismus“ gilt dabei schon, Frauen anhand ihres biologischen Geschlechts zu definieren. Zudem wird eine Expertin präsentiert, die solche „antifeministischen“ Äußerungen als „antidemokratisch“ und „menschenfeindlich“ abstempelt.
Das ÖRR-Format Y-Kollektiv machte vor kurzem „Antifeminismus“ zum Thema einer Doku. Der Tenor: Entweder man unterstützt Feminismus oder man ist extremistisch, gar antidemokratisch. Was dabei antifeministisch ist wird sehr breit gefasst: Etwa nur biologische Frauen, nicht Transfrauen, als Frauen zu sehen, gilt schon als antifeministisch.
„Vier Monate recherchiere ich auf TikTok und Instagram und frage mich: Wieso sind Frauen gegen Feminismus?“ wundert sich die ÖRR-Reporterin zu Beginn der Doku. Für die Dokumentation werden drei deutsche „antifeministische“ Influencerinnen interviewt. Alle haben unterschiedliche Gründe für ihre Kritik am Feminismus.
Jasmin Neubauer vom christlichen Instagram-Account „Liebe zur Bibel“ lehnt den Feminismus vor allem aus theologischen Gründen ab. Influencerin Marksaline Schiffer sagt, dass „das Patriarchat in Deutschland schon lange abgeschafft“ ist. Die dritte interviewte, Mia, sieht den Feminismus kritisch, weil sie das Gefühl hat, der moderne Feminismus würde ihr die weibliche Identität stehlen wollen. Sie findet, dass man nur dann Frau ist, wenn man mit weiblichen Geschlechtsorganen geboren wird.
Für die Reporterin sind das „ziemlich krasse“ Ansichten. Mias Aussagen werden dementsprechend von einem herangezogenen Experten des Demokratiezentrum Baden-Württemberg als „transphob“ eingeordnet. Für die Moderatorin sind alle drei Frauen antifeministisch und damit eng mit extremen Gedankenströmen verbunden.
Kriminalisierung von „Antifeminismus“?
Sie spricht mehrmals im Zusammenhang mit dem „Antifeminismus“ als „Hass und Hetze unter Frauen“. Deshalb darf wohl keines der Interviews unkommentiert gelassen werden, sondern muss von Experten kritisch eingeordnet werden.
Dazu spricht das ÖRR-Format mit Judith Rahner, Leiterin der neuen „Meldestelle für Antifeminismus“ der Amadeus-Antonio-Stiftung. Sie erklärt, weshalb es so wichtig sei, „antifeministische“ Äußerungen zu registrieren – beinahe im Stil einer Kriminalstatistik.
„Antifeminismus ist ja kein Straftatbestand, […] also hat da die Politik was versäumt?“, fragt die Reporterin. Die ÖRR-Reporterin scheint hier darauf zu drängen, alles was aus ihrer Sicht als „antifeministisch“ gilt, zu kriminalisieren.
Darauf geht Rahner nicht ein aber beklagt sich, dass es schwierig sei, „antifeministische“ Vorfälle „unterhalb der Strafbarkeit“ aufzunehmen – weil sie ja aktuell völlig legale Meinungsäußerungen sind.
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Traditionelle Geschlechterbilder oder überhaupt die Ansicht, dass eben Frauen nur dann Frauen sind, wenn sie es auch wirklich biologisch sind, scheint die ÖRR-Doku hier als „antidemokratisch“ und „menschenfeindlich“ abzustempeln.
Na ja, ziemlich krasse Ansichten für Frauen sind sicherlich auch Pissoirs auf Damenklos in Bars, in denen Urin steht. Das sieht nicht nur krass aus, sondern riecht auch noch so, vor allem, wenn das Pissoir direkt unter die Nase der Toilettennutzerin gebaut wurde, also jener, die aus anatomischen Gründen kein Pissoir nutzen kann.
Soll mir recht sein, konsumiere ich da halt nichts mehr.
Dachte kurz,das ich ein SiFi Artikel lese.
„extremen Gedankenströmen“
Da muss man erstmal drauf kommen.
Was sagt eigentlich die Gedanken Polizei dazu?