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NPD-Urteil: Warum der Finanz-Anschlag auf die AfD scheitern dürfte

Am Dienstag verkündete das Bundesverfassungsgericht, dass die NPD von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Medien und Politiker wollen das Verfahren bereits als „Blaupause“ für ihren Kampf gegen die AfD nutzen. Das dürfte zum Rohrkrepierer werden.

Das Bundesverfassungsgericht verkündete am Dienstagvormittag, dass die rechtsextreme NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Der Bundestag hatte 2017 ein Gesetz verabschiedet, das verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung ausschließt – und zielte damit vor allem auf die Neonazi-Partei ab. Dessen Rechtmäßigkeit wurde nun in Karlsruhe geprüft und bestätigt.

Die NPD, die sich seit einigen Jahren als „Die Heimat“ neu vermarktet, ist mittlerweile in der verdienten Bedeutungslosigkeit verschwunden. Schon ein Jahrzehnt ist es her, dass die Partei über die Kommunalpolitik hinaus eine Rolle spielte. Das Bundesverfassungsgericht selbst hatte der Partei bescheinigt, zwar verfassungsfeindlich, für ein Verbot aber zu klein und irrelevant zu sein.

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„Einfache Lösung“ und „Blaupause“ – Politiker und Medien geifern nach dem nächsten Schlag gegen die AfD

Wenn Medien heute also umfangreich über das Urteil in Karlsruhe berichten, dann liegt es nicht am eigentlichen Verhandlungsgegenstand und auch nicht an der NPD. Viele Journalisten erhoffen sich, dass das Verfahren ein Testlauf für den neu erstarkten „Kampf gegen Rechts“ – gegen die AfD – darstellen könnte. Der Spiegel frohlockt über die „einfache Lösung“ im Kampf gegen die zweitstärkste Kraft im Land: „Wenn ein Parteiverbotsverfahren gegen Demokratiefeinde zu kompliziert und risikoreich ist, könnte man ihnen wenigstens die Gelder streichen – und ihnen so die Schlagkraft nehmen.“

Und man höre ja „zuletzt vermehrt Rufe, auf diese Weise die AfD zu bekämpfen.“ Die Frankfurter Rundschau schreibt in ihrer Schlagzeile von einem „Präzedenzfall für die AfD“ und einem „Piloturteil“. Die Süddeutsche Zeitung hofft auf die „mildere Alternative zum Parteiverbot“ – „milder“ heißt in diesem Zusammenhang bloß einfacher durchsetzbar. Aber: „Ganz aus dem Verkehr gezogen wäre die AfD damit freilich nicht“, schreibt das Blatt enttäuscht.

Und auch Politiker können es kaum erwarten: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte das Karlsruher Urteil schon am Wochenende als „Blaupause für die AfD“ bezeichnet, die ja „bürgerkriegsähnliche Zustände“ produzieren wolle und damit ein „Nazimodell“ verfolge. Auch Vertreter von SPD und Grünen halten eine Streichung von Finanzmitteln für die Partei für denkbar. Im blindwütigen Draufhauen auf die AfD seit der Correctiv-Inszenierung angeblicher „Deportationspläne“ kommt das Prozessende in Karlsruhe für die „gegen Rechts“ kämpfende Einheitsfront aus Politik und Medien gerade recht.

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Ein Finanz-Anschlag auf die AfD dürfte scheitern

Absolut unverhohlen erklären Politiker und Medienschaffende, in trauter Einigkeit in dem Ziel, die AfD mit allen Mitteln zu bekämpfen, einen finanziellen Anschlag auf einen demokratischen Mitbewerber zum offenen Ziel. Doch wer das im Ernst vorantreiben will, dürfte damit am Ende gewaltig auf die Nase fallen.

Denn die Hürden sind fast genauso hoch wie beim Parteiverbot: Der Partei muss eine verfassungsfeindliche Zielrichtung nachgewiesen werden sowie ein planvolles Handeln, um diese Ziele in die Tat umzusetzen. Zur Stunde ist überhaupt noch offen, ob diese Hürde nicht selbst bei der NPD gerissen werden könnte. Und selbst ein erfolgreiches Verfahren gegen die Neonazipartei dürfte keinesfalls die erhoffte „Blaupause“ für den Kampf gegen die AfD werden.

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Denn NPD und AfD sind nicht deckungsgleich, die rechtskonservative Partei entspricht programmatisch und ideologisch keinesfalls der neonazistischen Kleinpartei. Und den Kampf gegen Demokratie und die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung konnte der AfD auch noch niemand so wirklich nachweisen – auch, wenn dieser Vorwurf ständig als erwiesene Tatsache besprochen wird. Die „einfache Lösung“ (Spiegel) im Kampf gegen die AfD entpuppt sich bei näherem Hinsehen als gar nicht so einfach – und würde am Ende vielleicht sogar in einem Persilschein für die Partei resultieren, die dann nicht zu Unrecht auf die Nicht-Verurteilung pochen könnte, um die Anwürfe der Verfassungsfeindlichkeit abzuwehren.

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