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Unsaubere Arbeit

„Nicht überzeugt“: Juristen üben scharfe Kritik an linkem AfD-Gutachten

Die Leipziger Rechtswissenschaftler Elisa Hoven und Marco Vöhringer üben scharfe Kritik an dem AfD-Verbotsgutachten der linken „Gesellschaft für Freiheitsrechte“. Es sei methodisch mangelhaft und vor allem von Belastungseifer getrieben.

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„Verfassungswidrig“ – dieses einfache Abstempeln durch die linke „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ wollen neutrale Juristen nicht einfach mitmachen. (IMAGO/epd)

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Das medial viel diskutierte Gutachten der sogenannten Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens positiv bewertet, stößt auf deutliche Kritik zweier Strafrechtler. Die Leipziger Rechtswissenschaftler Elisa Hoven und Marco Vöhringer werfen den Autoren vor, politische Bewertungen mit verfassungsrechtlichen Maßstäben zu vermengen und die Maßstäbe zu verwischen. Das Gutachten vermittle den Eindruck, die Verfassungswidrigkeit der AfD sei nun nachgewiesen – obwohl dies letztlich eine juristische Wertungsfrage sei. In ihrem Gastbeitrag für die FAZ beklagen die Juristen eine „epistemische Selbstgewissheit“ der Autoren des Gutachtens. Diese seien sich ihrer Sache zu sicher.

Die Verantwortlichen hinter dem vergangene Woche präsentierten Gutachten erklärten sehr selbstbewusst: Das Gutachten schaffe in der Verbotsdebatte „endlich Klarheit“ und würde Argumente, ein Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht wäre ein Risiko, „nicht mehr haltbar“ machen.

„Diese Rhetorik“ der Selbstgewissheit mache „eine grundsätzliche Klarstellung erforderlich“, schreiben Goven und Vöhringer: „Die Verbotsfähigkeit einer politischen Partei ist kein empirisches Faktum, das sich durch eine hinreichend umfangreiche Materialauswertung ,aufdecken‘ ließe.“ Ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots erfüllt seien, hänge „nicht nur von faktischen Feststellungen, sondern in mindestens gleichem Maße vom zugrunde gelegten Verfassungswidrigkeitsstandard und damit von normativ-verfassungsrechtlichen Wertungen ab“. Soll heißen: Ob ein Parteiverbot möglich ist, hängt nicht allein von den nachweisbaren Fakten ab. Ebenso entscheidend ist, welchen rechtlichen Maßstab man anlegt und wie die Verfassung ausgelegt wird.

Deshalb könne auch ein 1.500 Seiten starkes Gutachten „die juristische Debatte nicht beenden, sondern allenfalls einen argumentativen Beitrag zu ihr leisten“. Schon dieser Absolutheitsanspruch der linken Gutachter stört die Juristen. Bei genauerem Hinsehen zeige sich auch, „dass der durch das GFF-Gutachten erbrachte Beitrag über methodische Zweifel keineswegs erhaben ist.“

Nach Ansicht der Autoren legt die GFF den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstab zu weit aus. Karlsruhe verlange nicht nur verfassungsfeindliche Ziele, sondern ein „aktiv kämpferisch-aggressives“ Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das Gutachten stufe hingegen zahlreiche politische Forderungen der AfD bereits als verbotsrelevante Indizien ein, obwohl diese Schwelle aus Sicht der Autoren nicht erreicht werde. Als Beispiele nennen Hoven und Vöhringer die Forderung nach einem umfassenden Kopftuchverbot oder nach einer auf Sachleistungen beschränkten Versorgung von Asylbewerbern.

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Man könne solche Positionen „mit guten rechtspolitischen Gründen ablehnen“, schreiben sie. Sie trügen jedoch „die Einordnung als Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht“. Ähnlich argumentieren die Autoren mit Blick auf die sogenannte „Brot, Bett, Seife“-Regelung: Die AfD fordert, abgelehnten Asylbewerbern die staatlichen Leistungen auf ein absolutes Minimum zusammenzustreichen. Dass eine vergleichbare Forderung auch im Wahlprogramm der CDU gestanden habe, erlaube „gewisse Rückschlüsse darauf, wie fernliegend ihre Einordnung als verbotserhebliches Indiz ist“.

Auch die Bewertung weiterer Positionen erachten die Strafrechtler als problematisch, die Erhebung entsprechender Bewertungen scheint auf sie geradezu absurd zu wirken. Das GFF-Gutachten werte die ablehnende Haltung der AfD gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie die hohe Zahl parlamentarischer Kleiner Anfragen zum Thema Schulneutralität als Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen. Dagegen wenden Hoven und Vöhringer ein: „Auch die scharfe Kritik am und die Ablehnung des ÖRR“ seien „in einer meinungspluralistischen Gesellschaft grundsätzlich legitim“. Ebenso sei die Kleine Anfrage ein „verfassungsrechtlich vorgesehenes Kontrollinstrument des Parlaments“, dessen bloße Nutzung keinen Rückschluss auf Verfassungsfeindlichkeit zulasse. Andernfalls würde „gerade die intensive Wahrnehmung parlamentarischer Oppositionsrechte zum Indiz für Verfassungsfeindlichkeit erklärt“.

Insgesamt erwecke das Gutachten den Eindruck, „dass das Gutachten weniger einer ergebnisoffenen juristischen Analyse als der Absicherung eines bereits feststehenden Ergebnisses dienen sollte“ – das nehme ihm „einen erheblichen Teil seiner wissenschaftlichen Autorität“. Zwar bescheinigen die Autoren dem GFF-Gutachten auch differenzierte Ansätze – so würdigen sie ausdrücklich, dass die Gutachter an einer Stelle zu dem Schluss kämen, der AfD könne „keine Bestrebung nachgewiesen werden, die parlamentarische Demokratie abzuschaffen“ – bleiben aber im Kern bei ihrem Urteil: Die GFF habe sich in ihrer Argumentation vielfach „einer problematischen Überdehnung der Verfassungsfeindlichkeit“ schuldig gemacht – jedenfalls würde dieses Bild entstehen, meinen die Juristen.

Grundsätzlich betonen Hoven und Vöhringer, sie lehnten ein Parteiverbotsverfahren keineswegs kategorisch ab. Erfülle eine Partei die Voraussetzungen des Grundgesetzes, müsse der Rechtsstaat dieses Instrument auch nutzen. Dafür brauche es jedoch „eine wissenschaftlich redliche und ideologisch vollkommen unvoreingenommene Analyse“. Das Parteiverbot diene „nicht dazu, politisch unerwünschte Auffassungen aus dem Meinungskampf zu entfernen, sondern ausschließlich dazu, die Verfassung gegen diejenigen zu schützen, die sie tatsächlich beseitigen wollen“.

mro

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48 Kommentare

  • Wenn Honecker 10 Tage vor der Wende ein Gutachten über seine Bürger erstellt hätte, wäre der Inhalt der selbe gewesen.

    • Das „neutrale Gutachten“ der “Gesellschaft für Freiheitsrechte” (GFF) – eine grün-woke Vorfeldorganisation mit Millionenbudget und linker Justiz-Agenda, 2015 in Berlin gegründet, wird finanziert durch internationale Stiftungsnetzwerke 🫩

      • Ja, durch die üblichen Verdächtigen.

    • Honecker und Krenz saßen wenigstens kurze Zeit in Moabit ein. Ob Merkel und andere auch mal in den Genuss kommen werden?

  • Wird nicht die letzte „NGO“ sein, die ein Auftragsgutachten für ein paar Millionen erstellt.

    • Unser Steuergeld bei der Arbeit

    • Richtig. Diesmal war es die Asylindustrie, das nächste Mal wird sich die Klimasekte an einem Gutachten versuchen.

    • … welche sicherlich mithilfe KI erstellt wurden/werden.

  • Wenn man ein vergleichbares Gutachten über die Grünen oder die Linken und selbst der SPD anfertigen würde, käme man mit Sicherheit zu ähnlichen Ergebnissen.

  • „Es sei methodisch mangelhaft und vor allem von Belastungseifer getrieben.“

    Belastungseifer ist typisch im Gebrauch unter den Strafrechtlern.
    Nichts gegen Strafrechtler, aber über ein etwaiges Verbotsverfahren entscheidet das BVerfG und dort sind die Senate gerade nicht mit Strafrechtlern besetzt.

    Aber bis zu einem etwaigen Verbotsverfahren läuft noch viel Wasser den Rhein runter.

    • Diese Debatte um einen Antrag zum Verbot der AfD gibt es nun schon seit fast 10 Jahren . Seither wurde man nicht müde immer wieder die Gefährlichkeit der AfD für die Demokartie und Deutschland zu betonen , Ich frage mich warum hat man dann nicht längts ein Verbotsnatrag gestellt ? Entweder die AfD ist so gefährlich und will die Demokartie abschaffen und eine Diktaur , nach dem Muster der NS Zeit aufbauen, dann müsset längts ein Verbotsantrg gestellt worden sein . Oder die AfD ist eine auf dem GG stehend zur Wahl zugelassene demokratische Partei , dann sollte das Thema zum Parteiverbot erst gar nicht geben . Warum stellen sie denn keien antrag zum AfD Verbot ? So würde endlich das Bundesverfassunsgericht für Klarheit soregn Aber so ist das alles nur noch lächerlich und völlig unglaubwürdig und legt den Verdacht sehr nahe , es geht nicht um ein Verbot einer Partei, es geht um das ausschalten der größten Oppositionpartei ….. Das wiederum ist aber zu 100% Demokratiegefährdend

      • ………. weil die einfach nichts Handfestes in der Hand haben @Peter Hauser

        Die AfD sei „gesichert rechtsextrem“ ist gesicherter Unsinn, so lange man keine belastbaren Beweis hat.
        Ich wähle die AfD auch nicht, aber Verbotsverfahren gegen eine partei, der man inhaltlich nichts entgegen setzen kann, das ist mehr als peinlich – das ist „gesichert“ armselig.

  • Das ist links. Predigen Toleranz und Vielfalt, dulden aber niemanden mit einer anderen Meinung oder einer andern Art zu leben.

  • Welche Verfassung?

    • Es gibt keine…..wir haben nur einen Platzhalter namens Grundgesetz

      • Die Frage stellt sich hier: Warum haben wir keine Verfassung, wer verhindert dies, welche Interessen werden hier vertreten? Fragen über Fragen. Bitte um Antworten.

  • Wie, eine NGO erstellt keine unabhängigen Gutachten? Was kommt Morgen, Deutsche können kein Fußball spielen.

    • Deutsche können auch keinen Fußball spielen. Jedenfalls international nicht. Haben wir ja gesehen.

  • Wenn es auch nur den Hauch einer Chance geben würde, die AfD zu verbieten, dann wäre sie schon längst verboten.
    Und warum ist sie es noch nicht?
    Weil es nicht den Hauch einer Chance gibt.
    Gebt endlich auf und freundet euch mit dem Gedanken an, dass die AfD die nächste Regierung bildet.

  • Ohne Steuergeld gäbe es die Linke oder Sozialisten erst gar nicht.

  • Wird denn dann die große Wählergruppe der ausländischen AfD Wähler auch angehört?

  • Immer das Gegenteil: „Gesellschaft für Freiheitsentzug“. Linke pervertieren alles, aus Prinzip.

    • Hegel würde sagen: Die Linken stecken in der Antithese fest.

    • Kinderschutz ist bei Linken (wie Epstein und anderen Vorbildern für den linken Mob) das krasse Gegenteil namens Kinder…..

  • Wenn Ideologie über der Wahrheit steht.

  • Das Gutachten ist aber auch zu albern.

    So begründet GFF ihre Einschätzung der AfD etwa mit sowas:

    „Damit es jeder versteht, will ich es einfacher formulieren, bei solchen Tätern hilft keine Prävention, da hilft keine Deeskalation, da hilft nur der harte Schlagstock-Einsatz.“ – Martin Hess (AfD) 2020

    Etwas, das bei den Grünen geflissentlich ignoriert wird:

    „Die Polizei muss im Zweifelsfall Pfefferspray und Schlagstöcke einsetzen.“ – Saskia Weishaupt (GRÜNE) am 22.12.2021

    Diese massive kognitive Einengung zieht sich durch den ganzen Text.

  • Es gibt jetzt einen Podcast „AfD vor Gericht“ (mit Melanie Amann natürlich). Dort ist man – selbstverständlich! – „unvoreingenommen“, beruft sich aber auf dieses Gutachten, das die AfD u.a. als verfassungswidrig bezeichnet, weil einzelne AfD-Mitglieder (und AfD-Wähler) Leute wie Merkel oder Lauterbach vor Gericht sehen wollen.
    Merken die selber, oder?

  • Falls es mit dem Verbotsverfahren wieder nicht klappen sollte, kann man ja immer noch die Antifa Schutzstaffel auf die Opposition loslassen.
    Für “ unsere Demokratie “ ist kein Mittel zu schäbig.

  • Das GFF-Gutachten entschärft sich selbst: Es räumt ein, dass der AfD keine Bestrebung nachzuweisen ist, die parlamentarische Demokratie abzuschaffen. Genau das ist der Kern jeder Nazi-Behauptung, und genau das steht da nicht.
    An Sellners Ethnopluralismus geilt man sich auf, aber der ist per se nicht menschenunwürdig. Völker getrennt denken, harte Migrationspolitik, das ist eine Ansicht, die man ablehnen darf, aber sie ist nicht verboten. Eine Meinung zu vertreten ist gedeckt, verboten ist erst das aktiv kämpferische Vorgehen gegen die Grundordnung. Wer schon die Ansicht verbieten will, pathologisiert Opposition.
    Kritisch wird genau ein Punkt: diesen Volksbegriff auf Deutsche mit Pass anzuwenden. Maßgeschneiderte Gesetze, Remigration für Staatsbürger. Das sah auch das Bundesverwaltungsgericht so, nicht egalitär, menschenwürdewidrig.
    Will die AfD eine rechtschaffene Partei sein, und das sollte sie, muss sie jeden mit legal erworbenen deutschem Pass gleich behandeln.

    • Wer den deutschen Pass legal hat, wird gleich behandelt wie jeder andere Deutsche. Einzige Ausnahme ist Betrug, also die erschlichene Einbürgerung. Nicht die Herkunft entscheidet, sondern ob der Pass rechtmäßig erworben wurde.

  • Ich bin mir sicher, gäbe es identische Gutachten über das Altparteienkartell
    dann wären vielen von DENEN bereits von der Bildfläche verschwunden, denn DIE leben nur noch mit Gesetz- und Verfassungsbrüchen!

  • Nun, dieses „Gutachten“ scheint der klassische Zirkelschluß („petitio principii“ oder „circulus in probando“) zu sein:

    Es setzt voraus, was es erst zu beweisen hätte.

  • Der rot-grünen Khmer sind auch 3.000 leere Seiten Beweis genug, dass die AfD verboten werden muss.

    • Sie glauben doch nicht ernsthaft, daß irgend ein Gericht ein Gutachten mit 3.000 Seiten durcharbeitet. Die Sache scheitert m.E. bereits am prozentual hohen Anteil eingesetzter KI und wird daher als Beweis untauglich zurückgewiesen.

  • Diese linken, grünen Fanatiker disqualifizieren sich selbst!

  • Wenn Sie wirklich was hätte würden 2 DIN A 4 Seiten reichen !
    Es gibt halt nichts !
    Aber 3000 Seiten in denen die Realität abgebildet wird sind
    natürlich für diese Ideologen nicht zu ertragen !

  • In Deutschland dürfen Wolke grüne Ideologen den größten Dreck über die AfD – Bürger ausschütten und wollen damit die Demokratie retten !! ??

    • Korrektur : … woke grüne Ideologen …

  • Warum soll sich eigentlich irgendjemand mit diesem infantilen Machwerk, genannt „Gutachten“ auseinandersetzen. Schade um die Zeit und das Papier. Faschisten halten eh nicht viel von Gesetzen.

  • Ja schon schlimm wenn die Bürger nicht mehr die Altparteien wählen und was anderes wollen. Aber die deutschen sind im Verlieren schlecht… sind immer die Anderen daran schuld nur nicht man selber…. Putin ist schuld , der Irankrieg ist schuld, Trump ist schuld, das Wetter ist schuld, die AFD ist schuld usw. jetzt hat nicht mal die AFD bis jetzt eine Minute regiert und dem linken Mopp geht der A auf Grundeis

  • Die einzig scharfe Kritik die nötig gewesen wäre, wäre das Messer des Papierschredders, der direkt unter dem Drucker steht.

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