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WHO-Reform

Neuer Anlauf: Jetzt soll der Pandemievertrag im nächsten Frühjahr kommen

Zuletzt war die Verabschiedung eines Pandemieabkommens der WHO misslungen – jetzt wagt die Organisation einen neuen Anlauf: Im Mai 2025 könnte die Neuerung von allen Mitgliedsstaaten angenommen und der WHO so mehr gesundheitspolitische Macht zugesichert werden.

WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus glaubt weiterhin an ein globales Pandemieabkommen. Er würde davon profitieren und mehr gesundheitspolitische Befugnisse erhalten.

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Das Pandemieabkommen, manchmal auch als Pandemievertrag bezeichnet, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht in die nächste Runde. Nachdem bis zum letzten Weltgesundheitstreffen Ende Mai kein fertiger Entwurf vorgelegt werden konnte, hatte WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus unmittelbar angekündigt, weiterhin die Verabschiedung des Abkommens zu verfolgen. Dass das zuständige Internationale Verhandlungsgremium (ING) keinen fertigen Entwurf vorlegen konnte, sei „kein Scheitern“, erklärte Tedros damals, denn „wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“.

In weniger als einem Jahr soll es so weit sein: Auf dem Weltgesundheitstreffen vom 19. bis 27. Mai 2025 soll ein – nach der Ratifizierung jedes Mitgliedsstaats völkerrechtlich bindendes – Abkommen verabschiedet werden. Bis dahin bleiben dem ING also noch gut neun Monate, um die letzten 23 Prozent des Abkommens auszuarbeiten, wie Health Policy Watch berichtete.

Das Mandat des ING mit der Zuständigkeit für den Themenbereich Pandemie war ursprünglich nur bis 2024 vorgesehen. Nach einem planmäßigen Treffen Mitte Juli soll es jetzt weitere Termine geben, an denen das ING über die noch offenen Punkte diskutieren wird. Das Mandat wurde dementsprechend bis 2025 verlängert, vom 9. bis zum 20. September sowie vom 4. bis zum 15. November sollen zusätzliche Treffen des Gremiums stattfinden.

Bereits zuvor soll am 3. und 4. September ein interaktiver Dialog mit Experten geführt werden, um unter anderem die rechtliche Struktur des geplanten Abkommens zu evaluieren. Diese wird nach wie vor kritisiert, weil aus den bislang veröffentlichten Entwürfen beispielsweise nicht hervorgeht, in welcher Beziehung das Abkommen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) stehen würde.

Letztere sollten ebenfalls novelliert werden. Weil die zuständige Arbeitsgruppe (WGIHR) aber keinen gemeinsamen Entwurf vorlegen konnte – und sowieso die Abgabefrist Ende Januar schon lange überschritten hatte –, konnten nur einige Punkte geändert werden. Nicht übernommen wurde die völkerrechtliche Bindung der Mitgliedsstaaten an die Gesundheitsempfehlungen der WHO im Falle eines Notstands. Daher regeln die IHR weiterhin vor allem Formalien und Abläufe und den Umgang mit Krankheiten.

Das Pandemieabkommen würde den letzten Punkt aber ergänzen: Durch die Vereinbarung könnten die gesundheitspolitischen Befugnisse durch globale Regularien derartig auf die WHO zentralisiert werden, dass der Entscheidungsspielraum der teilnehmenden Mitgliedsstaaten im Falle eines internationalen Gesundheitsnotstands massiv eingegrenzt werden könnte (Apollo News berichtete).

So würde es beispielsweise dem Generaldirektor zustehen, einen Gesundheitsnotstand ohne Zustimmung der Mitgliedsstaaten auszurufen (Apollo News berichtete). Für das Ausrufen einer Pandemie war im letzten Abkommensentwurf aus März 2024 lediglich festgehalten, dass es dafür einen „Erreger pandemischen Potenzials“ bräuchte. Eine nebulöse Definition, die den Entscheidungshorizont des Generaldirektors erheblich erweitern könnte. Denn effektiv ist damit nur gemeint, dass es sich um eine Krankheit handeln muss, die leicht übertragbar ist und das Potenzial hat, sich weltweit auszubreiten.

Sollte ein solches Pandemieabkommen auf dem kommenden Weltgesundheitstreffen von den Mitgliedsstaaten beschlossen werden, so muss jedes teilnehmende Land das Abkommen auf nationaler Ebene ratifizieren und gesetzlich aufnehmen. In Deutschland müsste das also durch den Bundestag geschehen. Dieser hat bereits entschieden, für das Abkommen auf dem Weltgesundheitstreffen zu stimmen. Eine Ratifizierung auf Bundesebene gilt daher als Formsache.

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